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	<title>Biopolitik</title>
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	<description>Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema können Sie auf dem neuen Biopolitikblog (http://biopolitikblog.de ) des Autors verfolgen. Bis dann und schönes Weitersurfen. </description>
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		<title>Biopolitikblog hat Zukunft. Zukunft braucht Veränderung.</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Oct 2012 21:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>&#160; Mit Zahlen hat das Biopolitikblog vor fast vier Jahren begonnen, mit Zahlen soll es jetzt seine Zeit auf faz.net beenden: Damals, am 1. Dezember 2008 ging es um die Frage, ob die Zahl der Kinder, die mit Trisomie 21, &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/10/30/biopolitikblog-hat-zukunft-zukunft-braucht-veraenderung-259/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Mit Zahlen hat das Biopolitikblog vor fast vier Jahren begonnen, mit Zahlen soll es jetzt seine Zeit auf faz.net beenden: Damals, am 1. Dezember 2008 ging es um die Frage, ob die Zahl der Kinder, die mit Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, geboren werden steigt oder nicht. Damals war vom PränaTest, der das Blog dann im <a href="/biopolitik/2011/08/26/molekulare-gentests-ethisch-bedenklich-oeffentlich-gefoerdert">August 2011 beschäftigt hat</a>, nicht die Rede. Der erste kurze Blog-Eintrag hatte seitdem 2609 Leserinnen und Leser. Die höchste Klickzahl (30237) hat ein Beitrag über &bdquo;Siamesische Zwillinge&ldquo; im Januar 2009 erreicht, am erbittertsten debattiert wurde in dem erfreulicherweise recht diskussionsfreudigen Blog über ein Blog von mir zu Beate Lakottas Beitrag über &bdquo;<a href="/biopolitik/2009/06/28/ein-kind-ist-keine-zeitbombe-spiegel-und-behinderung">Das Kind als Zeitbombe</a>&ldquo; im &bdquo;Spiegel&ldquo;: 75 Einträge verzeichnete das Blog zu diesem Text. Lakottas Artikel befasste sich mit einer Familie mit einem behinderten Kind, das sie so nicht haben wollte. Eher desinteressiert waren die Leserinnen und Leser (bzw. dann eben die Nicht-Leser) an Texten über politische Konstellationen und die Aktivitäten des Bundestages. Außergewöhnliche Geschichten, wie die Blogs über die Erfahrungen von Intersexuellen oder von Menschen, die ihren gesunden <a href="/biopolitik/2009/03/06/body-identity-integrity-disorder-und-das-selbstbestimmungsrecht">Körper als fremd</a> erleben und deswegen Gliedmaßen amputiert haben wollen, stießen dagegen meistens auf großes Interesse. Am regelmäßigsten haben viele, die das Blog besuchten, die Texte zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung gelesen, gerade auch die bisweilen recht juristisch geratenen Einträge. Irritiert hat mich immer, dass Beiträge zu &bdquo;Pflege&ldquo; weder viele Menschen erreicht haben, noch viel Diskussionen hervorriefen. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das Bloggen auf faz.net hat Spaß gemacht, ich denke auch, dass die biopolitischen Diskussionen weiterhin kritische Begleitung verdienen. Deswegen werde ich das Blog weiterführen (wie auch immer: das hängt natürlich auch vom Interesse ab) &ndash; und freue mich natürlich, wenn viele Leserinnen und Leser dieses Blogs auch auf <a rel="nofollow" href="http://biopolitikblog.de/">biopolitikblog.de</a> vorbeischauen. Bis das Blog dort läuft wird es noch ein paar Tage dauern, aber Mitte November sollte es soweit sein.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Bis dahin: Tschüß!<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.&nbsp;<o:p></o:p></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Was hat Suizidbegleitung mit Kriegseinsätzen zu tun?  Eine empirische Studie über die Belastungen danach</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Oct 2012 18:11:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Knapp ein Jahr lang hat die Psychologin Birgit Wagner, zu dem Zeitpunkt noch an der Züricher Universitätsklinik, mit der Schweizer Sterbehilfe-Organisation &#8222;Exit&#8221; verhandelt, hat Fragen diskutiert, Forschungsansätze besprochen und schließlich ein Projekt entwickelt, das untersuchen sollte, ob sich die Trauer &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/10/20/was-hat-suizidbegleitung-mit-kriegseinsaetzen-zu-tun-eine-empirische-studie-ueber-die-belastungen-danach-258/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Knapp ein Jahr lang hat die Psychologin Birgit Wagner, zu dem Zeitpunkt noch an der Züricher Universitätsklinik, mit der Schweizer Sterbehilfe-Organisation &bdquo;Exit&#8221; verhandelt, hat Fragen diskutiert, Forschungsansätze besprochen und schließlich ein Projekt entwickelt, das untersuchen sollte, ob sich die Trauer von Angehörigen nach einem begleiteten Suizid von der Trauer nach anderen Todesfällen unterscheidet. Die Zusammenarbeit mit &bdquo;Exit&#8221; war für die Psychologin, die mittlerweile an der Universittätswklinik Leipzig arbeitet und forscht, wichtig, denn nur die Sterbehilfeorganisationen verfügen in der Schweiz über die Informationen, die ermöglichen die Hinterbliebenen überhaupt ansprechen zu können. Birgit Wagner hat mit ihrem Team alle 146 assistierten Suizide an denen die schweizer Sterbehilfeorganisation &bdquo;Exit&#8221; im Zeitraum eines Jahres beteiligt war durchforstet. In 111 Fällen waren insgesamt 229 Verwandte oder gute Freunde dabei, als der geplante Suizid begangen wurde.  Von diesen Freunden und Verwandten erklärten sich 85 bereit auf einen umfangreichen, standardisierten Fragebogen zu antworten. </p>
<p>Während &bdquo;Dignitas&#8221; auf eine entsprechende Anfrage von ihr überhaupt nicht reagiert hat, hat Wagner die Kommunikation mit &bdquo;Exit&#8221;, die nach ihrer Auffassung sehr um Transparenz bemüht gewesen sei, in guter Erinnerung. &bdquo;Exit&#8221; selbst hat auf ihrer Homepage jetzt dagegen<a rel="nofollow" href="http://www.exit.ch/wDeutsch/2110008/meldungen/2012_10_04_ExitWiedersprichtStudie.php?navanchor=" title="Exit zur Studie" target="_blank"> schweres Geschütz gegen die Studie</a> aufgefahren: sie sei nicht repräsentativ, beziehe sich auf eine rein zufällige Auswahl von 85 Personen aus einem kurzen Zeitraum und eine Kontrollgruppe gebe es schon gar nicht. Der Grund für die scharfe Reaktion dürfte allerdings eher in den Ergebnissen der Studie von Wagner und ihrem Team zu suchen sein, als in der Sorge von &bdquo;Exit&#8221; um wissenschaftliche Standards empirischer Forschung. Die vor kurzem in der Printfassung der renommierten Zeitschrift &bdquo;European Psychiatry&#8221; auf Englisch veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der Begleitung eines assistierten Suizids 13 Prozent der Angehörigen und Freunde unter einer voll entwickelten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, weitere 6,5 Prozent weisen einzelne Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auf. Die Prävalenz von Depressionen beträgt 16 Prozent, bei 4,9 Prozent der Hinterbliebenen zeigen sich die Symptome einer krankheitswertigen komplizierten Trauer. Die Daten sind nicht einfach zu interpretieren, weil es kaum vergleichbare Studien gibt &#8211; angesichts des Engagements mit dem die Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung in den Industrienationen geführt wird, erstaunlich. &#8220;Aber über die Verarbeitung von Tod und Trauer wird überhaupt sehr wenig geforscht&#8221; kommentiert Birgit Wagner, deren Studie auch nicht mit Drittmitteln gefördert wurde diesen Missstand. </p>
<p>Dass sie in ihrer Studie keine Vergleichsgruppe hast, liegt allerdings nicht am Mangel an Geld, sondern ist wesentlichen mit methodischen Problemen begründet. Es ist nicht so einfach eine Vergleichsgruppe zur Gruppe der Angehörigen zu bilden, die jemanden durch einen assistierten Suizid verloren haben. Immerhin litten mehr als ein Drittel der von &bdquo;Exit&#8221; 2005 und 2006 in den Suizid begleiteten Menschen an altersbedingten, nicht tödlich wirkenden Erkrankungen, so dass als Vergleichsgruppe nicht einfach Menschen gewählt werden konnten, die den zwangsläufigen Tod Nahestehender im Krankenhaus begleitet haben. Die von Wagner und ihrer Forschungsgruppe ermittelten Zahlen über Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit nach Begleitung eines Suizids liegen jedenfalls hinsichtlich der Depressionen und der posttraumatischen Belastungsstörungen deutlich über den Durchschnittswerten in der älteren Schweizer Bevölkerung. Für Birgit Wagner, die sich selbst eine neutrale Haltung gegenüber Sterbehilfe in so einem Rahmen attestiert, sagen die Zahlen allerdings nichts darüber aus, ob Suizidbeihilfe gut oder schlecht ist: &bdquo;Wir wissen, dass auch bei Katastrophenhelfern oder Soldaten hohe Werte für Posttraumatische Belastungsstörungen vorliegen, ohne dass  wir deswegen Armeeeinsätze oder Katastrophenhilfe abschaffen.&#8221; In der Studie wird deswegen empfohlen, dass die Sterbehilfeorganisationen die Angehörigen ihrer Mitglieder besser über die möglichen Folgen einer Suizidbegleitung informieren und professionelle psychologische Betreuung für traumatische Folgen in der Zeit nach der Begleitung anbieten.</p>
<p>Die abwehrende Reaktion von &bdquo;Exit&#8221; jetzt ist in dieser Hinsicht allerdings kaum ermutigend. Die Sterbehelfer verlieren in ihrer Stellungnahme kein Wort darüber, dass sie selbst die Studie ermöglicht haben und deren Design seit langem kannten &#8211; offenbar ohne &nbsp;die Studie für falsch konzipiert zu halten, sonst hätten sie ja kaum mitgewirkt. Stattdessen verweisen sie darauf, dass sich die &#8211; übrigens sehr vorsichtig formulierten &#8211; Ergebnisse der Studie nicht &bdquo;mit den täglichen Erfahrungen von Exit&#8221; deckten.  Für künftige Forschungsprojekte könnte die Enttäuschung von &#8220;Exit&#8221; über die Ergebnisse der Forschung zusätzliche Probleme bedeuten, was auch die Frage aufwirft, ob es sein kann, dass Sterbehilfeorganisationen in diesem Bereich durch ihre Bereitschaft oder Nicht-Bereitschaft zur Kooperation auch Forschung steuern können.</p>
<p>Dabei sehen Wagner und ihre Kollegen nicht nur die Sterbehelfer selbst in der Pflicht. Sie verlangen auch, dass das in der Schweiz für jeden Fall eines assistierten Suizids vorgeschriebene Todesermittlungsverfahren von Polizei und Justiz anders geführt wird. In einer begleitenden Studie stellten die Wissenschaftler nämlich fest, dass viele der Angehörigen und Freunde, die eine Suizid begleitet haben, mit ablehnenden Reaktionen der Ermittler konfrontiert wurden. Die Wissenschaftler strichen heraus, dass die Zahl der Probanden mit einer Depression signifikant höher war, wenn die Feststellung &bdquo;der Umgang mit der Leiche war unverhältnismäßig&#8221; getroffen wurde.</p>
<p>Sie können dieses Blog gerne kommentieren, Sie müssen sich dafür nicht anmelden.</p>
<p>Anmerkung in eigener Sache: Das Biopolitik-Blog auf faz.net wird zum Ende des Monats leider eingestellt werden. Auch das Archiv des Blogs (das mittlerweile 222 Einträge enthält) wird dann hier nicht mehr erreichbar sein. Ich hoffe aber, dass ich das Archiv retten und das Blog auf&nbsp;<a rel="nofollow" href="http://biopolitikblog.de/" title="Biopolitik Blog" target="_blank">http://biopolitikblog.de/</a>&nbsp;weiterführen kann. Mehr dazu in den nächsten Tagen nochmal hier.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Entscheidung für den Tod ohne Sterben: Spielfilm über assistierten Suizid und die Hinterbleibenden</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Oct 2012 21:16:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>&#160; Freitagabend, nach einem langen Tag im Büro und anstrengenden Verhandlungen über Kinderwagenreparaturen im Rahmen der Gewährleistung&#160; ist es eigentlich eine erfreuliche Perspektive sich zu Hause am Rechner niederlassen und in aller Ruhe für arte als Experte chatten zu können. &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/10/06/entscheidung-fuer-den-tod-ohne-sterben-spielfilm-ueber-assistierten-suizid-und-die-hinterbleibenden-257/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Freitagabend, nach einem langen Tag im Büro und anstrengenden Verhandlungen über Kinderwagenreparaturen im Rahmen der Gewährleistung&nbsp; ist es eigentlich eine erfreuliche Perspektive sich zu Hause am Rechner niederlassen und in aller Ruhe <a rel="nofollow" href="http://bit.ly/PxfPqf">für arte als Experte chatten</a> zu können. Ich hätte zwar auch gerne mal über Skitouren oder Kindererziehung gechattet, aber da gelten andere als Experten. Also assistierter Suizid. &bdquo;Clara geht für immer&ldquo;, der Film zum Chat, hat mich in den ersten Minuten zugegebenermaßen etwas beunruhigt, weil ich befürchtete, dass nach der klaren Entscheidung der Protagonistin, sich statt für eine weitere Chemotherapie für den assistierten Suizid in der Schweiz zu entscheiden, nun eigentlich wenig zu erzählen übrig blieb. Ich fand die Entscheidung auch wenig reflektiert und wollte mich schon innerlich über erzählerische Einseitigkeit aufregen, aber das war voreilig. Es war gerade die Qualität des Filmes, sich auf das zu konzentrieren, was nach der Entscheidung für den assistierten Suizid kommt und vor dessen tatsächlicher Umsetzung: die Auseinandersetzungen mit Freunden, die Konflikte in der Familie, das Unverständnis mancher, aber auch die Verzweiflung der Betroffenen, wenn sie sehen, dass das Leben nach ihrem Tod geplant wird. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Die Zentrale der Schweizer Sterbehilfeorganisation bildet in dem Film mit ihrer klinischen Sterilität und der unangreifbaren, aber nicht wirklich empathischen Freundlichkeit einen deutlichen Kontrapunkt zum bisweilen chaotisch wirkenden, meist exzentrischen, vor allem aber emotional wenig abgeklärten Leben von Clara und ihrem Klan. Folgerichtig entscheidet sie sich auch gegen eine Suizidbegleitung an einem ihr angebotenen Ort, sie sucht sich ein Chalet mitten in den Bergen und reist dort mit fast der ganzen Familie an. In der Schlußszene wird deutlich, dass der Frei-Tod, der so frei nicht ist, weil er im wesentlichen eine Flucht, vor dem Tod an der Krankheit ist, seinen Preis hat: Der abrupte Übergang vom Leben in den Tod unter Auslassung des Sterbeprozesses ist zumindest für die Zurückbleibenden etwas anderes, als die Begleitung eines allmählichen Sterbens, das seinen Abschluss nicht in einer Entscheidung, sondern im Tod findet. So wie der Hirntod als normativ gesetzter Todeszeitpunkt für die, die den durchbluteten, noch atmenden Hirntoten sehen, keine Evidenz hat, erscheint auch der begleitete Suizid nicht als &bdquo;natürlicher&ldquo; Tod (so problematisch dieser Begriff in Zeiten der umfassenden medizinischen Begleitung von Menschen am Lebensende auch ist), sondern eben als vorzeitig, als zu diesem Zeitpunkt willkürlich gewählt. Claras Familie stützt sie dennoch &ndash; überwiegend &ndash; in ihrer Entscheidung. Vor allem gilt das für ihren Sohn. Man merkt ihm aber auch ein Leiden an der Entscheidung seiner Mutter an. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Passenderweise wird gerade jetzt auch in den <a rel="nofollow" href="http://www.derbund.ch/wissen/medizin-und-psychologie/Nach-der-Freitodbegleitung-in-die-Therapie/story/31591511">Medien über die Studie</a> der Psychiaterin Birgit Wagner bekannt, die mit ihrem Team 85 Familienmitglieder oder enge Freunde von Sterbewilligen befragte, die vor 14 bis 24 Monaten einem assistierten Suizid durch die Organisation Exit beigewohnt haben. Das Resultat der nun im Fachblatt &laquo;European Psychiatry&raquo; abgedruckten Studie: 20 Prozent hatten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), von denen bei zwei Dritteln die Symptome voll ausgeprägt waren. 16 Prozent hatten eine Depression und 5 Prozent litten immer noch unter starker Trauer wie in den ersten Monaten (eine sogenannte komplexe Trauerreaktion). Dazu trug allerdings nicht nur die Situation der Sterbebegleitung selbst bei, sondern auch die forensische Untersuchung durch Polizei, Ärzte und Staatsanwaltschaft, die in der Schweiz jedem Freitod zwingend folgt. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><i>&bdquo;Clara geht für immer&ldquo; wird noch zweimal ausgestrahlt: Montag 15. Oktober 2012 um 14.40 Uhr Mittwoch 24. Oktober um 01.25 Uhr</i></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Deutscher Sterbehilfeverein in der Schweiz geklont</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 20:40:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Bislang wurden vornehmlich Seiten mit strafbaren Inhalten im Internet von Server zu Server gespiegelt um den staatlichen&#160; Strafverfolgern so zu zeigen, dass sie zwar Einzelnen an den Kragen gehen, die Verbreitung der Inhalte aber nicht verhindern können. Die unterschiedlichen Auffassungen &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/09/15/deutscher-sterbehilfeverein-in-der-schweiz-geklont-256/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bislang wurden vornehmlich Seiten mit strafbaren Inhalten im Internet von Server zu Server gespiegelt um den staatlichen&nbsp; Strafverfolgern so zu zeigen, dass sie zwar Einzelnen an den Kragen gehen, die Verbreitung der Inhalte aber nicht verhindern können. Die unterschiedlichen Auffassungen zu Freiheit der Rede und der Meinungsäußerung, die weltweit herrschen, machten das recht leicht möglich, denn was beispielsweise in Deutschland den Staatsanwalt auf den Plan ruft, läßt den District Attorney in Atlanta und seine Kollegin in Utrecht gänzlich ungerührt. Dass nun der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der in seinen, je nachdem wie man es sieht, besseren oder schlechteren Tagen, auch Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft war, diese Klon-Technik auf seinen Verein &bdquo;SterbehilfeDeutschland&ldquo; anwendet, ist ein wenig überraschend, aber irgendwie auch ganz lustig. Da sieht man auf der <a rel="nofollow" href="http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/deutscher-sterbehilfeverein-sucht-zuflucht-in-zuerich-1.17607841">Seite der kreuzseriösen &bdquo;NZZ&ldquo;</a> nun einen eher angestrengt lächelnden Kusch vor einer Glaswand posieren hinter der sich düstere Schattengestalten abzeichnen: &bdquo;Deutscher Sterbehilfeverein sucht Zuflucht in Zürich&ldquo; &ndash; und zwar nicht um sich dort ein schnelles Ableben (durch Fusion mit &bdquo;Exit&ldquo; o.ä.) zu sichern, sondern &bdquo;wegen des drohenden Verbots des Vereins&ldquo;. Aus &bdquo;organisatorischer Vorsicht&ldquo; (die vielleicht doch mit einem leichten Hauch medialem Selbstdarstellungsdrang gepaart könnte, denn Vorsichtsmaßnahmen alleine ließen sich ja auch, vielleicht sogar besser, in aller Stille vollziehen, so wie die 60 Suizidbeihilfen, die der Kusch-Verein in den letzten zwei Jahren exekutiert haben will) hat Kusch nun also seinen deutschen Verein mit identischer Satzung und identischem Vorstand (haben die Mitglieder nun auch gleich eine Doppelmitgliedschaft?) in Zürich noch mal gegründet. Dass Kusch sich gleich &ndash; sozusagen kollegialiter &ndash; an den Zürcher Oberstaatsanwalt Brunner gewandt hat, um ihm, sicherheitshalber sowohl mündlich als auch schriftlich, zu versichern, sein Verein beabsichtige nicht in der Schweiz Sterbehilfe zu leisten, ist vielleicht gar nicht so dumm gewesen: in der Schweiz steht die Suizidbeihilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen heute schon unter Strafe (und es wäre ja zu dumm, wenn Kusch der erste wäre, denn es in der Schweiz wegen Selbstsucht erwischt&hellip;.), während das Gesetz vor dem Kusch und die Seinen sich vorsichtig aus seinem Heimathafendeutschland wegorganisieren zwar vom Bundeskabinett beschlossen wurde, aber eben sonst noch von niemandem. Und da es gute, sehr gute und einige schlechte Einwände dagegen gibt, aber nicht allzu viele Gründe dafür (außer, dass es in der Koalitionsvereinbarung aus besseren Zeiten vereinbart wurde), ist keineswegs gesagt, dass dieser <a rel="nofollow" href="http://bit.ly/QYqoWB">Paragraph 217 StGB N.F. (Neue Fassung)</a> &nbsp;jemals ein echtes deutsches Strafgesetz werden wird&hellip;. Jedenfalls hätte Kusch sich deutlich mehr Zeit lassen können, seinen Verein ins edle, aber auch nicht mehr so steuerparadiesische Zürich zu klonen.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Aber aus irgendeinem Grund ist &nbsp;Kusch ohnehin offenbar recht nervös (oder er hat einen wahnsinnig raffinierten Geldheimplan, den ich nicht durchschaue), denn vor seinem Vereinskloning hat er schon eine Satzungsänderung erfunden und dann durchgezogen, die auch von keinem Funkenmariechen schlauer hätte ersonnen werden können: Um zu zeigen, wie sehr recht egal den SterbehilfeDeutschländern Geld ist, muss, wer sich dort Suizidbeihilfe leisten lassen will, nicht etwa Geld zahlen, sondern bekommt auch noch Geld zurück &ndash; alle jemals gezahlten Mitgliedsbeiträge nämlich. Die Frage ist allerdings: Wann? Vor dem Tod? Und muss er dann, für den Fall, dass der Suizid mißlingen sollte, alles wieder zurück einzahlen? Oder fließt das Geld erst nach dem Tod zurück? Und wer kontrolliert das dann? Und was macht der Verein mit den hartnäckigsten Kusch-Fans unter seinen Mitgliedern, die sich weigern sollten das zurückfließende Geld anzunehmen? Oder die es gleich wieder spenden wollen? Finanzbeamter ist für mich wirklich kein interessanter und begehrenswerter Job, aber bei so einem Unternehmen wie SterbehilfeDeutschland mal die Finanzen zu prüfen &ndash; das wäre doch was&hellip;. Ach ja, der &#8220;Welt&#8221; war zu entnehmen, dass als Konsequenz aus der &bdquo;bei Tod-Geld zurück&ldquo;-Garantie die Mitgliedsbeiträge für die Weiterlebenden angehoben werden mussten. Eigentlich auch ganz schön bedenklich: werden so die Mitglieder nicht genötigt Suizidbeihilfe in Anspuch zu nehmen, weil sie sich die weitere Mitgliedschaft nicht leisten können und dringend das Geld zurück benötigen&hellip;.? &nbsp;Aber Nein, SterbehilfeDeutschland ist ja nach allem, was man so hört und liest kein Arme-Leute-Klub&hellip;.. und wir warten jetzt gespannt, dass die neue Satzung online geht. Vielleicht ja bald sogar auf Schwyzerdütsch.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><i>PS.: Die Satzung des Schweizer-Klons, die ja mit der deutschen identisch ist, befindet sich online. Der entsprechende Passus lautet: &#8220;Um zu dokumentieren, dass der Verein keinerlei wirtschaftliche Zielsetzung hat, zahlt er&nbsp;im Falle eines begleiteten Suizids (&sect; 2 Abs. 4) sämtliche Geldbeträge zurück, die er zuvor von&nbsp;dem Mitglied erhalten hatte.&#8221; Schon die Begründung ist &#8211; auch in vereinsrechtlicher Hinsicht &#8211; bemerkenswert. Ansonsten ist die Regelung so unbestimmt wie nur irgend denkbar (dazu siehe oben) &#8211; und damit als Musteridee für andere Vereine, die glauben unter Beweis stellen zu müssen, dass sie keinerlei wirtschaftliche Zielsetzung hätten, eher nicht zu gebrauchen.</i></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden. &nbsp;&nbsp;<o:p></o:p></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Belgien: Euthanasie im Knast &#8211; die selbstbestimmte Todesstrafe?</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 18:52:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>&#160; Was braucht man noch die staatlich verhängte Todesstrafe, wenn die Gefangenen freiwillig dafür sorgen können, amtlich euthanasiert zu werden, könnte man angesichts der Nachrichten aus Belgien fragen. Ein inhaftierter Mann ist dort, wie erst jetzt bekannt wurde, vor mehreren &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/09/13/belgien-selbstbestimmte-todesstrafe-oder-freiheit-in-der-forensik-255/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Was braucht man noch die staatlich verhängte Todesstrafe, wenn die Gefangenen freiwillig dafür sorgen können, amtlich euthanasiert zu werden, könnte man angesichts der Nachrichten aus Belgien fragen. Ein inhaftierter Mann ist dort, wie erst jetzt bekannt wurde, vor mehreren Monaten auf eigenen Wunsch nach dem belgischen Euthanasie-Gesetz getötet worden. Bei einem weiteren Gefangenen, ist das Euthanasie-Gesuch bereits bewilligt, aber noch nicht ausgeführt worden. Der Fall ist an die Öffentlichkeit gekommen, weil ihn der <a rel="nofollow" href="http://www.n-va.be/cv/louis-ide">belgische Abgeordnete der N-VA Louis Lide</a> öffentlich bekannt gemacht hat. Die N-VA ist eine flämische nationalistische Partei, die an mit ihrem nationalistisch-liberalen Grundzug am ehesten an die FDP Erich Mendes in den 1960er Jahren erinnert. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Brisant an dem von Lide &ndash; übrigens gegen den Willen des Gefangenen bekannt gemachten &ndash; Fall ist, dass es sich hier um einen psychisch kranken Menschen handelt, der in einer Art Maßregelvollzugsklinik interniert ist. Die schwere psychische Erkrankung, die dazu führt, dass er offenbar als besonders gefährlich gilt und daher für eine Entlassung nicht in Betracht kommen soll, stellt auch den Grund für das Euthanasie-Begehren des Internierten, der in den belgischen Medien als Frank VDB bezeichnet wird, dar. Nach <a href="http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/module/belgien-loi-relatif-a-leuthanasie">belgischem Recht</a> ist t muss sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann. Dass neben dem physischen auch ein psychisches Leiden Anlaß für Begehren nach strafloser Tötung auf Verlangen sein kann, unterscheidet die belgische Regelung von der niederländischen, die eine solche Ausweitung nicht vorsieht.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Euthanasie-Aktion (die für den Arzt stets freiwillig ist) wird an die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens gebunden. So muss der Arzt den Patienten über dessen Gesundheitszustand und Lebenserwartung sowie über therapeutische und palliative Möglichkeiten informiert haben und mit diesem zu der gemeinsamen Überzeugung gelangt sein, dass es in dieser Situation keine andere &#8220;vernünftige Lösung&#8221; (&#8220;solution raisonnable&#8221;) für den Patienten gibt. Der Arzt hat sich in mehreren, über eine angemessene Periode hinweg geführten Gesprächen mit dem Patienten der Dauerhaftigkeit seines physischen oder psychischen Leids sowie seines Sterbewunsches zu versichern. Hinsichtlich der Frage, ob ein anhaltendes, unerträgliches und nicht zu linderndes physisches oder psychisches Leid vorliegt, ist ein zweiter, unabhängiger und in der betreffenden Pathologie kompetenter Arzt zu konsultieren. Der Sterbewunsch des Patienten muss vom Patienten selbst schriftlich aufgesetzt und unterschrieben sein.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Der Anwalt von Frank VDB, Rechtsanwalt Jos Vandervelpen, ein kritischer Strafverteidiger, wehrt &nbsp;sich gegen die öffentliche Diskussion des Euthanasie-Anliegens seines Mandanten, der eine zu respektierende Privatsphäre habe.&nbsp; Er beharrt auch nachdrücklich darauf, dass sich hier kein verurteilter Straftäter seiner Strafe zu entziehen versuche, wie bisweilen argumentiert wird, sondern, dass sein Mandant ein &nbsp;psychisch kranker Patient sei, der auch das Recht habe, nicht als schuldfähiger Verbrecher behandelt zu werden.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das wirft jedoch die Frage auf, inwieweit der Internierte überhaupt in der Lage ist, in eine solche Entscheidung einzuwilligen &ndash; ein Problem, dass nicht nur bei Gefangenen auftaucht, sondern bei allen psychisch erkrankten Menschen, denen Schuldunfähigkeit bescheinigt wurde [ Psychiatrie-Erfahrene &ndash; und nicht nur die &ndash; bitte unbedingt weiterlesen:]. Es gibt allerdings gute Gründe, die Kategorie der Schuldunfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit, wie wir sie kennen und wie den rechtlichen Alltag hier (und auch in Belgien) prägt in Frage zu stellen. Allerdings wirft das, die in diesem Blog nicht zu lösende, Frage auf, was für Konsequenzen haben darf, kann und soll. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;Angesichts der Zustände in den forensischen Psychiatrien, der in&nbsp; Belgien nach allem was wir wissen nicht wesentlich besser ist als hierzulande, stellt sich- jenseits der Frage nach den grundsätzlichen Problemen der von mir bekanntermaßen abgelehnten Freigabe der Tötung auf Verlangen &#8211; auch das Problem der Freiwilligkeit: Wie freiwillig ist es, wenn unter solchen Umständen ein psychisch erkrankter Mensch sich dafür entscheidet, lieber sterben, als weiterleben zu wollen. &nbsp;&nbsp;<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Der belgische Senator Ide hat mit seiner öffentlichen Thematisierung des Geschehens im belgischen Maßregelvollzug eine Kritik an den &bdquo;mittelalterlichen Zuständen&ldquo; in der belgischen Forensik verknüpft. Er sieht als Vorbild dem sein Land nacheifern sollte das fünfstufige niederländische Modell an, das zwischen Hochrisiko-Patienten und nach Auffassung der Ärzte weniger gefährlichen Straftätern unterscheidet. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.&nbsp;<o:p></o:p></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Was ist krank? Fertilitätsstörungen und Truppenärzte</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Sep 2012 19:45:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Fertilitätsstörung]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Was ist Krankheit? Wer ist krank? Und wer hat Anspruch auf welche Behandlung? Die Fragen mögen merkwürdig klingen, sie sind aber höchst brisant. Es geht um die Vorstellungen von Normalität und Regelhaftigkeit, vor allem aber auch um Geld. Ein Punkt &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/09/08/was-ist-krank-fertilitaetsstoerungen-und-truppenaerzte-254/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>
<p class="MsoNormal">Was ist Krankheit? Wer ist krank? Und wer hat Anspruch auf welche Behandlung? Die Fragen mögen merkwürdig klingen, sie sind aber höchst brisant. Es geht um die Vorstellungen von Normalität und Regelhaftigkeit, vor allem aber auch um Geld. Ein Punkt an dem der Streit politische Brisanz entfaltet ist die Künstliche Befruchtung. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, die einer Oberfeldwebelin der Bundeswehr gegen ihren Dienstherren Recht gegeben hat, bringt das Thema wieder auf die Tagesordnung. Die 33jährige Zeitsoldatin leidet an einem beiderseitigen Verschluss der Eileiter und beantragte deswegen die Übernahme der Kosten für eine Fertilisationsbehandlung. Das zuständige Sanitätszentrum lehnte den Antrag unter Verweis auf eine Verwaltungsvorschrift ab: die Bundeswehr stelle nur die truppenärztliche Versorgung, Maßnahmen der Familienplanung fielen nicht darunter. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (2 S 786/12) gab der Klage statt, denn die Klägerin habe eine behandlungsbedürftige Krankheit. Krankheit sei &bdquo;ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Zustand des Körpers oder des Geistes, der ärztlicher Behandlung bedarf. Eine Krankheit kann auch dann zu bejahen sein, wenn der regelwidrige, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichende Zustand des Körpers oder des Geistes die Wehrdienstfähigkeit nicht berührt.&ldquo; Bezogen auf die Situation der Soldatin sieht der Senat in der organisch bedingten Sterilität einen regelwidrigen Körperzustand, der von der generell bestehenden Fortpflanzungsfähigkeit erwachsener Menschen als Normalzustand abweiche. Dieser regelwidrige Körperzustand sei einer Behandlung bedürftig und einer Therapie zugänglich. Die Fertilitätsbehandlung habe den Charakter einer Heilbehandlung, da dadurch ein &bdquo;Funktionsausgleich&ldquo; geschaffen werde, indem die Fortpflanzung auf einem anderen als dem natürlichen Wege erfolgen könne.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das knochentrockene Juristendeutsch klingt nicht elegant aber überzeugend. Allerdings wirft die Entscheidung ein Problem auf. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gerade nicht als Behandlung einer Krankheit. Der Bundestag hat den <a rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html">&sect; 27a SGB V</a> zwar im Krankenversicherungsrecht geregelt, hat hier aber Anforderungen gestellt, die mit Fragen von Gesundheit und Krankheit nichts zu tun haben: wer die Leistungen in Anspruch nehmen will, muss verheiratet sein, es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden, es dürfen bestimmte Altersgrenzen nicht über- oder unterschritten werden. Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die entsprechenden Bestimmungen alle legitimiert &ndash; und dabei deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen einen eigenständigen Versicherungsfall darstellen. &bdquo;Die in &sect; 27a SGB V geregelten medizinischen Maßnahmen dienen nicht der Beseitigung einer Krankheit. Der Gesetzgeber hat medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach &sect; 27a SGB V nicht als Behandlung einer Krankheit angesehen, sondern nur den für Krankheiten geltenden Regelungen des SGB V unterstellt&ldquo;(BSG vom 19.9.2007).<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Wir lernen: was für Soldaten (und übrigens auch privat Versicherte) eine Krankheit darstellen kann, muss für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung noch längst keine Krankheit sein. Die Gründe dafür sind nicht gut, aber komplex: Einerseits geht es dem Gesetzgebe darum, Kosten zu sparen. Selbst im günstigsten Fall werden für IVF-Behandlungen nur 50 % der Kosten erstattet. Ob es nun besonders schlau ist, gerade in diesem Bereich zu sparen, ist bereits ausgiebig diskutiert (und verneint) worden. Auch wichtig ist es dem Gesetzgeber aber gerade bei dieser reproduktionsmedizinischen Leistung, die &ndash; ähnlich wie die Pränataldiagnostik oder Präimplantatiosndiagnostik oder der Schwangerschaftsabbruch &ndash; in ethisch heikle Regionen vorstößt, Anforderungen für eine Kostenübernahme stellen zu können, die bei anderen Krankenbehandlungen schwerlich vorstellbar sind. Allerdings gibt es heute schon weiter gehende normativ begründete Ausschlüsse von der Kostenübernahme, die so genannten <a rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html">&bdquo;Lifestyle&ldquo;-Medikamente</a> (die für manche Menschen durchaus therapeutisch von einiger Bedeutung sind) gehören dazu &ndash; wir bewegen uns hier am Rand von gesetzgeberischen Maßnahmen einer offenen Rationierung, die nur dadurch kaschiert wird, dass der Anschein erweckt wird, es gehe hier nicht um medizinisch notwendige Maßnahmen, sondern um eine Art Luxusbehandlung. &nbsp;&nbsp;<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Wenn nun allerdings das Bundesverwaltungsgericht, das in der Revision über den Rechtsstreit um die Fertilitätsbehandlung der Zeitsoldatin entscheiden muss, auch zu dem Ergebnis kommt, dass es sich hier um eine ganz normale Krankheitsbehandlung (nicht der Kinderlosigkeit, sondern der Fertilitätsstörung &ndash; weswegen ich mich mit dem heute so gern verwendeten Begriff der &bdquo;Kinderwunschbehandlung&ldquo; nicht anfreunden kann) handelt, könnte die Debatte auch für die gesetzliche Krankenversicherung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. (Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Fall bereits 2003 zugunsten der Klägerin entschieden, damals war die Rechtslage allerdings noch etwas anders).<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Oder soll man die Devise ausgeben: Wer Kinder will, sollte sicherheitshalber in die Bundeswehr. Auch eine &nbsp;Lösung für den Nachwuchsmangel in der Armee.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><o:p>&nbsp;</o:p></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden. &nbsp;<o:p></o:p></p></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Bekommen Privatpatienten schneller ein neues Organ?</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Sep 2012 09:04:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Es gibt starke Hinweise darauf, Privatpatienten bei der Zuteilung von Organen bevorzugt werden. 6.9 Prozent der Patienten auf der Warteliste für eine neue Lunge sind privat versichert. Von denen, die das neue Organ bekommen, sind aber 9,5 Prozent privat versichert. &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/09/04/bekommen-privatpatienten-schneller-ein-neues-organ-253/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>
<p class="MsoNormal">Es gibt starke Hinweise darauf, Privatpatienten bei der Zuteilung von Organen bevorzugt werden. 6.9 Prozent der Patienten auf der Warteliste für eine neue Lunge sind privat versichert. Von denen, die das neue Organ bekommen, sind aber 9,5 Prozent privat versichert. Damit ist der Anteil der Privatpatienten, die das Organ erhalten,&nbsp; erheblich höher als der Anteil auf der Warteliste. Bei Leber, Lunge und Pankreas liegen die Daten ähnlich. Nur bei Herz und Niere sind die Abweichungen nach oben niedriger (auch dort sind es aber stets Abweichungen nach oben). </p>
<p class="MsoNormal">Wer Antworten haben will, muss erst einmal eine Frage stellen.&nbsp; Das klingt banal. Aber ist es nicht. Denn nur auf gute Fragen gibt es auch gute Antworten. <a target="_blank" title="Terpe" rel="nofollow" href="http://www.harald-terpe.de/">Harald Terpe</a>, selbst Mediziner und Gesundheitsexperte der Grünen, geht in Sache Transplantationsmedizin schon seit längerem eigene Wege. Nicht weil er &nbsp;Gegner der Transplantationsmedizin wäre, aber weil er deren Praxis in Deutschland bedenklich findet. Dass es dafür gute Gründe gibt, wurde noch vor einem halben Jahr allerorten vehement bestritten. Mittlerweile gilt es genauso selbstverständlich als völlig anerkannt. Wie sich innerhalb weniger Monate dieser Perspektiv- und Ansichtswechsel vollzogen hat, ist eines der kleineren Geheimnisse der gegenwärtigen Debatte &ndash; kaum jemand spricht gerne darüber, wie vertrauensselig man Warnhinweise und konkrete Fakten in der Vergangenheit übergangen hat.</p>
<p class="MsoNormal">Gleichzeitig wird aber auch noch von den meisten Offiziellen insbesondere dem Bundesgesundheitsminister so getan, als ob sich alle Fragen problemlos beantworten und alle Missstände ohne an den Festen des Systems zu rütteln beseitigen ließen. Das dürfte aber kaum zutreffen. &nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die Frage nach dem Verhältnis von Privatversicherten auf der Wartelist zu privatversicherten Organempfängern, die Harald Terpe gestellt hat und auf die er auf der Basis von Zahlen von Eurotransplant erste Antworten gegeben konnte, zieht weitere drängende Fragen nach sich. </p>
<p class="MsoNormal">Die Kernfrage ist: Werden Privatpatienten als Organempfänger bevorzugt? Schon dass kein Gesundheitspolitiker diese Frage bislang niemand so klar und deutlich gestellt hat, ist an sich bemerkenswert. Kaum ein Zweig der Medizin ist angesichts der knappen Ressource Organe so klar und deutlich mit ökonomischen Überlegungen verknüpft, wie die Transplantationsmedizin. Selbst das Gesetz erkennt das an, indem es den Organhandel unter Strafe stellt. Was liegt näher, als Patienten mit denen mehr Geld verdient werden kann, bei der Organvergabe zu bevorzugen?</p>
<p class="MsoNormal">Das Gesundheitssystem in Deutschland hält sich viel auf den hohen Versorgungstandard gerade bei gesetzlich Versicherten &ndash; und tatsächlich gibt es einige Bereiche, in denen gesetzlich Versicherte mindestens gleich, wenn nicht sogar besser behandelt werden als Privatpatienten. Im Bereich der Transplantationsmedizin &ndash; und hier insbesondere bei den neueren und komplizierteren Transplantationsmethoden &ndash; stellt sich die Situation anders dar. Harald Terpe konnte nur mit Wartelistenzahlen von Mitte 2012 und Transplantationszahlen von 2011 arbeiten &ndash; andere Daten hat er nicht bekommen. Diese Daten müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden &ndash; genauso übrigens wie die Angaben darüber, was Trasnplantationsmediziner und Kliniken mit Eingriffen bei Privatpatienten verdienen und was mit Eingriffen bei gesetzlich Versicherten. Dann wird es darum gehen müssen, wie das System der Transplantationsmedizin so umstrukturiert wird, dass ökonomische Anreize, die Fehlsteuerungen zur Folge haben können, möglichst konsequent ausgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit will Angaben darüber haben, was für Patienten es sind, die hier als &bdquo;nicht gesetzlich Versicherte&ldquo; in der Statistik geführt werden. Sind es alles privat Versicherte? Oder sind es Menschen, die gar keiner Versicherung bedürfen, weil sie ihre Behandlungskosten direkt selbst bezahlen? Sind die Daten in allen Kliniken ähnlich &ndash; oder gibt es hier Unterschiede? Die Debatte über die Transplantationsmedizin und ihre Verteilungskriterien, sowie über die Möglichkeiten Transparenz zu schaffen steht erst am Anfang. Sie sollte in der nächsten Zeit ein wenig an Tempo gewinnen&hellip;&hellip;</p>
<p class="MsoNormal"><o:p>&nbsp;</o:p></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich&nbsp; dafür nicht anmelden.&nbsp;</p></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Merkels Kabinett und die Biopolitik &#8211; am Beispiel gewerbsmäßige Förderung des Suizids</title>
		<link>http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/08/31/merkels-kabinett-und-die-biopolitik-am-beispiel-gewerbsmaessige-foerderung-des-suizids-251/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Aug 2012 23:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Es ist die Woche der schönen und nicht so schönen Worte. &#8222;Hummeldumm&#8220; ist &#8211; anders als &#8222;Organspendekrisengipfel&#8220; &#8211; zwar kein sehr neues, aber ein wunderbar klangvolles Wort. &#8222;Gewerbsmäßige Suizidbeihilfe&#8220; klingt dagegen knöchern und knarzig. Manche Menschen, die über letzteres Schreiben &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/08/31/merkels-kabinett-und-die-biopolitik-am-beispiel-gewerbsmaessige-foerderung-des-suizids-251/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist die Woche der schönen und nicht so schönen Worte. &bdquo;Hummeldumm&ldquo; ist &ndash; anders als &bdquo;Organspendekrisengipfel&ldquo; &ndash; zwar kein sehr neues, aber ein wunderbar klangvolles Wort. &bdquo;Gewerbsmäßige Suizidbeihilfe&ldquo; klingt dagegen knöchern und knarzig. Manche Menschen, die über letzteres Schreiben sind aber ersteres, also &bdquo;hummeldumm&ldquo; und das versöhnt einen, also zumindest mich, wieder irgendwie mit der Welt, dem Leben, der Gesellschaft, also alledem, weswegen man manchmal verzweifeln, letztenendes dann aber doch auch in den allermeisten Konstellationen (auch kein schönes Wort) weiterleben möchte. Hummeldumm ist der Satz: &bdquo;Erstmals wird in Deutschland Sterbehilfe gesetzlich geregelt.&ldquo; Denn erstens regelt der gestern vom Bundeskabinett beschlossenen &bdquo;<a rel="nofollow" href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetzes_zur_Strafbarkeit_der_gewerbsmaeßigen_Foerderung_der_Selbsttoetung.pdf?__blob=publicationFile">Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung</a>&ldquo; nicht Sterbehilfe (also etwas was von außen kommt, dem Sterbenden wird geholfen), sondern um das Umfeld einer Selbsttötung (die ja eben, Förderung hin, gewerblich her, vom Betroffenen selbst vollzogen wird, denn sonst wäre sie eine Tötung). Außerdem ist Sterbehilfe in ihren vielen Facetten schon lange gesetzlich geregelt, sei es in Form des Verbots der Tötung auf Verlangen, sei es durch das neue Betreuungsrecht (&sect;&sect; 1901a, 1904 BGB).</p>
<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Aber gut, oder: aber, schlecht &ndash; dass in der Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung bisweilen die entschiedene Meinung als ausreichender Ersatz für vertiefte Kenntnisse gilt, wissen wir hinreichend gut. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das Bundeskabinett hat nun also den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung verabschiedet. Überraschen kann das nicht, im Koalitionsvertrag war das ja vereinbart worden. Warum eigentlich, fragt man sich? Die Erinnerung an die spektakulären Aktionen einen Roger Kusch (selbst ehemals christdemokratischer Politiker) sind verblasst, dass es in Deutschland einen Dignitas-Ableger gibt, weiß bald nur noch, wer Gerichtsurteile liest oder eben jetzt Pressemitteilungen zum Gesetz: &bdquo;Dignitas Deutschland&ldquo; will dagegen nämlich mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Dass ihnen das erfolgreich gelingt, erscheint eher unwahrscheinlich, aber was heißt das schon &ndash; vor allem: Das Gesetz erfüllt ja seinen Sinn nicht dadurch, dass es sich als &bdquo;nicht-verfassungswidrig&ldquo; erweist. Ob es mit Hilfe dieser auf die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zielenden Vorschrift aber gelingen wird, den professionell tätigen Organisationen wirksam entgegenzutreten (mal angenommen, man hält das Strafrecht da überhaupt für den richtigen Weg, wogegen einiges spricht), darf man mit guten Gründen bezweifeln: der Nachweis gewerbsmäßiger Tätigkeit dürfte schwierig werden. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Bemerkenswert ist noch etwas: zwar taucht in der Begründung des Gesetzentwurfes nunmehr das umstrittene Beispiel der besonders gut befreundeten behandelnden Ärzte als Beispiel für die &bdquo;nahestehenden Personen&ldquo; nicht mehr auf, für die die nicht gewerbsmäßige Beihilfe zur gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung straflos bleiben soll&hellip;. In der öffentlichen Debatte hat sich der Gedanke aber festgesetzt, es ginge hier irgendwie um ärztliche Assistenz beim Suizid. Interessierte Gruppen wie die &bdquo;Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben&ldquo; (nein, ich werde der Versuchung nicht erliegen, mich zu diesem Namen und seinen Implikationen zu äußern) verstärken diesen Eindruck in dem sie Äußerungen tätigen wie diese: &bdquo;<i>Ebenso dürfen nun Ärztinnen und Ärzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Patienten, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis haben, beim Freitod helfen.</i>&ldquo; Das ist nicht hummeldumm, weil sie wissen was sie sagen, es ist aber falsch &ndash; und wirft insofern auch ein bezeichnendes Licht auf diese Organisation (was aber kaum jemanden scheren wird, weil die Begeisterung des deutschen Lemmings für alle Regelungenungebrochen ist, die ihm erlauben sich in den Tod zu stürzen). Es ist falsch, weil das Wörtchen &bdquo;nun&ldquo; nicht zutrifft: Ärztinnen und Ärzten erlaubt dieser Gesetzentwurf nichts, was sie nicht vorher auch schon gedurft hätten bzw. er erlaubt ihnen genau das nicht, was sich DGHS und andere einschlägig bekannte Gruppen wünschen: das berufsrechtliche Verbot Beihilfe zum Suizid zu leisten zu umgehen. Zwar geht die Gesetzesbegründung davon aus, dass Ärzte gegen ihr Standesrecht verstoßen werden, aber die bloße Beschreibung einer zu erwartenden Tatsache entfaltet keine legitimierende Normwirkung. &nbsp;Es ist auch falsch, weil es in dem Gesetzentwurf nicht darum geht, ob jemand einem anderen zum Suizid verhilft, sondern nur ob er oder sie das gewerbsmäßig tun, denn nur das schafft einen Grund für eine Strafbarkeit. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Interessant wird jetzt sein, ob die gezielten Fehldeutungen des Gesetzentwurfes den Diskurs darüber so verändern, dass das ganze Projekt am Ende nicht mehr in erster Linie als Verbot, sondern als Erlaubnis wahrgenommen wird. Die Deutsche Hospizstiftung befürchtet genau das (und wird durch die Reaktionen von gestern und heute in dieser Befürchtung wohl bestärkt: &bdquo;<i>Der Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung stärkt die Befürworter des assistierten Suizids. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird. Das ist bisher in Deutschland verboten. Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren. Sie ist Beiratsmitglied in der Humanistischen Union, die sich für aktive Sterbehilfe einsetzt. Der beschlossene Entwurf ist also ein erster Schritt. Ihre Partei, die FDP, hat bisher alles dafür getan, um keine zukunftsfähige Pflegereform zu verabschieden, die ein würdevolles Leben bis zuletzt möglich macht.&ldquo; <o:p></o:p></i></p>
<p class="MsoNormal">Es wäre nicht das erst mal, dass die Regierung Merkel biopolitisch deutlich stärker liberal als wertkonservativ motiviert handelt: Die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (der sich Merkel anfangs wenig entschlossen widersetzt hatte, woraus sie wohl gelernt hat, dass sich in der Biopolitik eine bewahrende Haltung nicht lohnt) ist so ein Beispiel, noch mehr die gegenwärtig dazu diskutierte Rechtsverordnung; die sich gerade blamierende Reform des Transplantationsgesetzes gehört dazu, letztenendes auch die Regelung der Patientenverfügung und der mutmaßlichen Einwilligung im Betreuungsrecht, aber beispielsweise auch die Förderung des umstrittenen Pränataltests zur Frühentdeckung von Trisomie 21, die durch das Wissenschaftsministerium gefördert wurde.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"> <img alt="Bild zu: Merkels Kabinett und die Biopolitik - am Beispiel gewerbsmäßige Förderung des Suizids" title="25807835_2D00_dpa"  src="/biopolitik/files/2012/08/25807835_2D00_dpa.jpg" /></p>
<p> Der Vorsitzenden des Rates der EKD und Sterbehilfespezialist Präses Nikolaus Schneider im verantwortungsvollen Dialog mit Lutherbotschafterin Margot Käßmann, einer weiteren EKD&nbsp;Spezialistin in Sachen Leben und Tod. &nbsp; &nbsp; Bild: dpa&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><strong>PS.:</strong> So sieht es dann nämlich aus und so klingt es auch: &#8220;<i>Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe [</i>Wie gesagt: es ist kein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe]&nbsp;<i>begrüßt. Er hält Sterbehilfe durch nahestehende Personen [b</i>ei den nahestehenden Personen im Gesezentwurf geht es nicht um ihren Beitrag oder Nicht-Beitrag zu Sterbehilfe (wenn sie beispielsweise Betreuer sind, sind sie dazu ggf. sogar verpflichtet), sondern um die Frage, ob sie nicht-gewerbsmäßig dazu beitragen, dass eine gewerbsmäßige Organisationen die Selbsttötung ihrer Agehörigen fördert]&nbsp;<i>in engen Grenzen für zulässig. Seine Erfahrung</i> [???] <i>habe gezeigt, dass diese Personen mit der Verantwortung </i>[mit welcher Verantwortung???]<i> verantwortlich umgehen würden. Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen [</i>von Ärzten und Pflegern ist in diesem Zusammenhang (nicht mehr) die Rede]<i>, wenn sie dem Patienten seit Langem besonders nahestehe</i>n.&#8221; Der Schneider gibt den<a target="_blank" title="Kässmann im blog" rel="nofollow" href="http://bit.ly/SZYme5"> Käßmann</a>&nbsp;&#8230;. das wäre nicht nötig&nbsp;gewesen.&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Endstation Altenheim &#8211; auch ein Abschied von der Selbstbestimmung</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Aug 2012 18:58:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Das Altersheim ist für viele Menschen die Endstation &#8211; und es ist keine Endstation, die man sich wünscht. Viel mehr als Verwahrpflege ist für viele der Bewohnerinnen und Bewohner in den Standard-Einrichtungen nicht drin. Und trotzdem gelten die stationären Einrichtungen &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/08/28/endstation-altenheim-auch-ein-abschied-von-der-selbstbestimmung-250/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>
<p class="MsoNormal">Das Altersheim ist für viele Menschen die Endstation &ndash; und es ist keine Endstation, die man sich wünscht. Viel mehr als Verwahrpflege ist für viele der Bewohnerinnen und Bewohner in den Standard-Einrichtungen nicht drin. Und trotzdem gelten die stationären Einrichtungen weitgehend als alternativlos. Besonders bitter kann es werden, wenn es die Heimbewohner an schweren, nicht mehr behandelbaren Krankheiten leiden und sie in die Sterbephase kommen: kaum eine Einrichtung ist in der Lage, hier die Bedingungen zu schaffen, die in vielen stationären Hospizen gang und gäbe sind. Zwar haben auch Heimbewohner Anspruch darauf, neue Leistungs-Angebote wahrzunehmen, wie beispielsweise die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach Paragraph 37b SGB V. Allein: In der Praxis ist das längst noch nicht angekommen. Angebote, die es aber in der Praxis nicht gibt, können von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden &#8211; mit der Folge, dass alte Menschen, die sich irgendwann entschlossen haben, ins Heim zu gehen, am Lebensende oft schlechter versorgt werden, als Menschen, die es geschafft haben zu Hause zu bleiben und ihre Versorgung ambulant zu organisieren. Gerecht ist das nicht. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Jetzt haben der Deutsche Hospiz- und Palliativverband und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin das Problem aufgegriffen und heute (am 28. August) in eienr Pressekonferenz eine adäquate Hospiz- und Palliativversorgung für hochbetagte Menschen schwerstkranke und sterbende Menschen im Pflegeheim gefordert. Im Rahmen der Pressekonferenz haben die Fachgesellschaft und der Verband auch ein 24 Seiten umfassendes <a rel="nofollow" href="http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/120827_Grundsatzpapier_DGP_DHPV.pdf">Grundsatzpapier zum Thema</a> vorgestellt. Das Thema ist angesichts der demografischen Entwicklung von hoher Brisanz, auch angesichts der hohen Zahl von älteren Menschen, die &ndash; auch aus Verzweiflung über ihre Lebenssituation und die unzureichende Versorgung &ndash; Suizid begehen oder begehen wollen.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das Grundsatzpapier beschreibt die in den letzten Jahren eingeleitete Entwicklung und arbeitet dabei eine Reihe positiver Aspekte heraus, insbesondere sehen die Autoren, dass der Gedanke an eine Sterbekultur in Pflegeheimen kein Fremdkörper mehr ist und auch palliativpflegerische Versorgung zunehmend stattfindet. &nbsp;Die dabei getroffenen Feststellungen wirken bisweilen sehr optimistisch &hellip;.irritierender erscheint aber die Perspektive, die das Grundsatzpapier eröffnet: die stationäre Versorgung wie wir sie derzeit kennen, deren Probleme evident sind, wird nicht in Frage gestellt &ndash; dabei zeigt sich, dass oftmals ambulante Versorgung, wenn sie mit ausreichend Zeit und Ressourcen ausgestattet ist, weitaus besser ein selbstbestimmtes Leben auch von Menschen mit hohem Versorgungsbedarf sicherstellen kann. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Auch bei den rechtlichen Regelungen gehen die Autoren des Grundsatzpapiers davon aus, dass sich am Status Quo nicht viel rütteln lässt. Das gilt insbesondere für das enorme Problem, dass Menschen, die in stationären Altenheimen leben derzeit praktisch keine Möglichkeit haben in ihrer letzten Lebensphase in einem stationären Hospiz versorgt zu werden. Das ist kein Problem, dass im Wortlaut der gesetzliche Regelung zementiert wurde, die Sperre ist in den Rahmenvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Trägern und Verbänden der Hospize eingeschrieben. Während aber in den stationären Hospizen mit guten Gründen für die angemessene Versorgung Tagespflegesätze von 200 bis über 300 EUR am Tag berechnet werden, stehen den Altenpflegeheimen für Menschen mit hohem pflegerischen Versorgungsaufwand oftmals weniger als 80 EUR am Tag &ndash; dass in den Hospizen zudem in erheblichem Umfang Ehrenamtliche tätig sind und außerdem noch Spendengelder ermöglichen weitere Angebote zu machen verschärft die Diskrepanz in der letzten Lebensphase.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Aber darum geht es nicht alleine. Es erscheint schon seltsam, dass Altenpflegeheime durch Regelungen wie diese die Freiheitsräume ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erheblich beschneiden, weil es im Allgemeinen weder einen Weg in eine (aufwändige) ambulante Versorgung gibt, noch einen Weg am Ende des Lebens in ein stationäres Hospiz: beides Konsequenzen, die Menschen zumeist nicht klar sind, wenn sie sich irgendwann entscheiden in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln. Dass Menschen aber dieses Selbstbestimmungsrecht sich umzuentscheiden, einen neuen Weg zu gehen genommen wird, erscheint auch rechtlich bedenklich und zum Beispiel mit der Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Hier hätte man sich von DGP und DPHV eine kritischere und auch deutlicher artikulierte Position gewünscht.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Ansonsten ist erfreulich, dass das Thema aufgegriffen wird, es wird aber auch deutlich, wie sehr wir bei diesem Problem noch ganz am Anfang einer gründlichen Debatte stehen. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.&nbsp;<o:p></o:p></p></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Der Humor des Bundesgesundheitsministers und die Transplantationsmedizin</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 21:19:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>&#160; Ein schöneres Wort als &#8222;Organspendenkrisengipfel&#8220; wird es 2012 wohl nicht mehr geben. Noch beeindruckender finde ich allerdings den eigenwilligen Humor, den Bundesgesundheitsminister Bahr bei diesem Treffen von 17 Experten heute (am 27. August) bewiesen hat. &#8222;Der Gemeinsame Bundesausschuss würde &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik/2012/08/27/der-humor-des-bundesgesundheitsministers-und-die-transplantationsmedizin-249/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Ein schöneres Wort als &bdquo;Organspendenkrisengipfel&ldquo; wird es 2012 wohl nicht mehr geben. Noch beeindruckender finde ich allerdings den eigenwilligen Humor, den Bundesgesundheitsminister Bahr bei diesem Treffen von 17 Experten heute (am 27. August) bewiesen hat. &bdquo;Der Gemeinsame Bundesausschuss würde es nicht besser machen&ldquo; wird der Bundesgesundheitsminister zitiert, der damit bei etwas veränderten Rahmenbedingungen der Prüfkommission, die bei der Bundesärztekammer angesiedelt ist, das Vertrauen ausgesprochen hat. In der Tat, der &bdquo;<a target="_blank" title="Gemeinsamer Bundesausschuss" rel="nofollow" href="http://www.g-ba.de/">Gemeinsame Bundesausschuss&ldquo;</a>, diese graue Eminenz des Gesundheitswesens, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen im Verborgenen wirkt und das Leistungsgeschehen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung technokratisch und in der Regel nicht zum Besten der Patienten steuert, würde es nicht besser machen. Der FDP-Parteivorstand übrigens auch nicht und vermutlich nicht einmal der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Aber soll man, weil es andere dafür nicht besonders geeignete Gremien nicht besser machen würden, auch keinen Gedanken darauf verwenden, wer denn geeignet wäre es besser zu machen? <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister ist die Antwort klar: Nein! Er möchte Entschlossenheit demonstriert haben und sich gleichzeitig nicht mit dem System Transplantationsmedizin in Deutschland anlegen. Das ist durchaus auch eigennützig gedacht. Kurz bevor der gegenwärtige Skandal mehr durch Zufall als durch Kontrolle und gezielte Aufklärung bekannt geworden ist, trat die Reform des &bdquo;Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben&ldquo; &nbsp;in Kraft, das eine überwältigende Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen hatte und an dessen Erarbeitung auch der Bundesgesundheitsminister maßgeblich beteiligt&nbsp; war. Selten wurde ein biopolitischer Gesetzentwurf so einmütig im Parlament durchgeboxt, obwohl er in der Gesellschaft und vor allem auch unter Experten hoch umstritten war. Die Kritiker hatten viele, auch durchaus unterschiedliche Einwände. Die öffentlich geäußerte Kritik richtete sich aber auch gegen genau die Strukturen, die jetzt auch auf dem Prüfstand stehen. Die Abgeordneten haben dem wenig Bedeutung beigemessen. Sie waren getrieben von der Sehnsucht, die Wartelisten derer verkürzen zu können, die verzweifelt auf Organe warten. Diese Hoffnung hat sich blamiert.&nbsp; Und die Bundespolitik mit ihr, der selten so rasch vorgeführt worden sein dürfte, dass sie ihre parlamentarische Aufgabe wenig überzeugend erfüllt haben.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Das schafft aber auch Probleme für die Kritiker der privatrechtlichen Kontrollstrukturen der Transplantationsmedizin, denn in den Jahren seit der Schaffung des Transplantationsgesetzes haben sich auch die staatlichen Stellen, die dann doch einmal in laufende Prüfungen oder eben in die Debatte über die Perspektiven der Transplantationsmedizin eingeschaltet wurden, als nicht besonders kontrollwillig und kontrollfähig erwiesen. Allenfalls bleibt, dass man staatliche Stellen zu größerer Transparenz zwingen kann &ndash; aber auch das bleibt ein relativer Begriff. Dazu muss man nur die <a rel="nofollow" href="http://bit.ly/OqmeXs">Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken</a> zu Transplantationsmedizin und den Verstößen gegen die rechtlichen Regelungen seit 1998 lesen: &bdquo;Die Bundesregierung wird den weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Lichte der Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungsverfahren prüfen.&ldquo; Wie schön: die Politik setzt ganz auf die Staatsanwaltschaft, die allerding (so hofft man still) ein anderes Vollzugsprogramm hat, als man es von Politikern erwarten sollte. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">In Sachen Transparenz hat auch die Bundesärztekammer nun nachgelegt und 141 Seiten &bdquo;Prüfberichte von Allokationsauffälligkeiten&ldquo; veröffentlicht über die sie in einer Pressemitteilung wissen lässt: &bdquo;In den Jahren 2000 bis 2011 wurden in Deutschland 50.739 Organtransplantationen an Eurotransplant gemeldet (43.536 Postmortalspende, 7.203 Lebendorganspende). In diesem Zeitraum hat die Prüfungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer, in 119 ihr zur Kenntnis gebrachten Fällen Allokationsauffälligkeiten überprüft. In 31 Fällen wurden Verstöße unterschiedlichen Schweregrades festgestellt, davon sind bis dato 21 Verstöße weiteren Institutionen zugeleitet worden.&ldquo; Die Zahlen klingen beruhigender als sie sind, denn die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung hat darauf hingewiesen, dass von allen etwa 50.000 Transplantationen nicht mehr als fünf Prozent überprüft wurden: &ldquo;Somit sind bei durchschnittlich 1200 Untersuchungen 121 Auffälligkeiten festgestellt worden. Das sind rund zehn Prozent der Fälle.&ldquo;<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken erfahren wir, dass es zwischen 1998 bis 2009 insgesamt 13 gerichtlichen Entscheidungen und eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Verstößen gegen das Transplantationsgesetz gab, dabei wurden 2 mal Freiheitsstrafen und 9 mal Geldstrafen verhängt, es gab einen Freispruch und eine Verfahrenseinstellung. Über die Art der Verfahren erfahren wir nichts. Und ist es denn ein Zufall, dass auch keine der Entscheidungen in der Rechtsprechungsdatenbank von juris veröffentlicht ist? <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Aber auch die Veröffentlichung der abgeschlossenen Prüffälle durch die Bundesärztekammer ist nur sehr begrenzt aussagekräftig, denn veröffentlicht wird nur eine knappe tabellarische Übersicht der Fälle. Die Faktenlage ist so dürr, dass man sich kaum ein eigenes Bild machen kann.<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">So wird dort beispielsweise für den Vorgang mit der laufenden Nummer 16 festgehalten, dass Eurotransplant einen Verstoß gegen die Allokationsregeln angezeigt habe, weil ein Transplantationszentrum eine Leber für den auf der Warteliste stehenden Empfänger A akzeptiert, sie dann aber dem nicht gelisteten B eingepflanzt und damit auf der Warteliste stehende Empfänger übergangen habe. Resumee: &bdquo;Die Kommission beurteilt den Vorgang als einen Verstoß gegen die Allokationsregeln. Von einer Meldung des Vorgangs an die Bußgeldstelle wird in Anerkennung der medizinischen Hintergründe und der ärztlichen Beweggründe abgesehen.&ldquo; Wo sich das Geschehen abgespielt hat, wie es genau zu dem Wechsel beim Empfänger kam, warum man der Bußgeldstelle nicht selbst überlassen hat, den Fall zu bewerten &ndash; das alles erfahren wir nicht. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal">Und so wird es wohl auch in Zukunft bleiben, denn die beabsichtigte Einbeziehung von weiteren Gremien, Institutionen und der Politik in die im Kern unveränderten Kontrollstrukturen (<a rel="nofollow" href="http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/O/Organspende/Erklaerung_Spitzengespraech_Organspende_120827.pdf">siehe Mitteilung</a>) wird dort auch wenig Grundlegendes verändern. Wie vorgegangen werden müsste, was auf den Prüfstand gehörte hat <a rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/organspende-ein-insider-klagt-an-im-transplantationsskandal-gibt-es-viele-taeter-11855724.html">vor kurzem in der FAZ</a> Jürgen Strehl, ein Insider der Universitätsmedizin, offen gelegt. Bemerkenswerterweise haben diese Anregungen bislang weder die Politik noch die Ärzteschaft aufgegriffen&hellip;&hellip;<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><o:p>&nbsp;</o:p></p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/biopolitik/author/tolmein/">Oliver Tolmein</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/biopolitik">Biopolitik</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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