Fazit – das Wirtschaftsblog

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Für alle, die’s genau wissen wollen: In diesem Blog blicken wir tiefer in Börsen und andere Märkte - meist mit wissenschaftlicher Hilfe

Gangster mit gebügelten Hemden

Globale Konzerne haben einen neuen Typus von Verbrechern produziert. Die Täter sind kaum zu fassen. Von Jürgen Kaube

 

Panama Papers, VW-Dieselgate, Libor-Manipulationen, Cum-Ex-Geschäfte – ob die Zahl der Straftaten im Bereich von Industrie und Finanz gestiegen ist, bleibt offen. Prominenter sind sie jedenfalls geworden. Der Soziologe Edwin Sutherland dagegen ist heute nicht mehr sehr bekannt. Das war mal anders. In den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts lehrte er in Chicago und hatte es nicht weit zu seinem Forschungsgegenstand, der Kriminalität. Sein Buch “The Professional Thief” von 1939 war die erste Untersuchung, in der Verbrechen als Beruf behandelt wurde. Sutherland interessierte sich dafür, wie der gewerbsmäßige Diebstahl, seine Techniken, aber auch die Einstellungen seiner Betreiber, erlernt werden und worin sich eine Verbrechenssparte von einer anderen unterscheidet.

Im selben Jahr 1939 hielt Sutherland einen Vortrag über das, was er als erster “White Collar Crime” nannte, Kriminalität von Leuten mit weißem Kragen. Arjan Reurink vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln hat jetzt einen informativen Überblick über die Forschungsliteratur zum Thema gegeben. Im Unterschied zu Verbrechen als Beruf, wobei die meisten an Straßenverbrecher denken, waren mit “White-Collar Crime” Verbrechen im Beruf gemeint, und zwar in hochangesehenen Berufen. Man könnte von unangemeldeten Nebentätigkeiten sprechen, wenn nicht häufig das Büroverbrechen mit Duldung und Wohlwollen der Vorgesetzten erfolgen würde.

Für Sutherland waren diese Verbrechen schon deshalb interessant, weil übliche Erklärungen für Delinquenz wie Armut, schwere Jugend, Leben in schlechter Gesellschaft an ihnen vorbeigreifen. Außerdem beschäftigte ihn, dass es Kriminalität gibt, die zwar nicht den Übergang zum organisierten Verbrechen vollzieht, aber nur im Kontext von Organisationen möglich ist. Und schließlich meinte er, den Kriminalitätsbegriff dadurch erweitern zu sollen, dass er diesseits des Strafrechts auch geplante Verstöße gegen Verwaltungsrecht und Zivilrecht als “WeißeKragen-Verbrechen” bezeichnete. Vor allem damit zog sich Sutherland Kritik von Juristen zu. Was kriminell ist, sagten sie, bestimmen Gerichte, nicht Sozialwissenschaftler. Heute wird dieses Argument, man denke an die “Panama Papers”, mitunter so variiert: Was illegal ist, bestimmen Gerichte, nicht Medien.

Das kann man zugestehen. Die Wissenschaft kann so wenig wie die Medien jemanden rechtskräftig verurteilen. Aber sie kann Ähnlichkeiten zwischen Handlungen feststellen, die illegal sind, und solchen, die straffrei bleiben. Wer sich vor moralischer Missachtung fürchtet, hat beispielsweise ebenso ein Interesse daran, sein Handeln geheim zu halten, wie jener, der gegen das Gesetz verstößt. Ökonomisch formuliert: Was hat jemand zu verlieren, der etwas tut, was gesellschaftlich als unerwünscht gilt?

Für solche Straftaten ist allerdings der Zugang über Organisationen entscheidender als die Herkunft der Personen, die ihn haben. Der hohe Status, den Sutherland noch für die Verbrecher mit weißem Kragen annahm, hat sich in einer Welt leitender Angestellter verflüchtigt. Und selbst wenn die Angestellten sich empirisch in bestimmten sozialen Merkmalen ähneln, ist es völlig unklar, ob Personen mit anderen Merkmalen (Geschlecht, Bildung, Herkunft) an ihrer Stelle anders gehandelt hätten. Die meisten Bürostraftaten lassen sich eher durch die Merkmale des Büros erklären – die Organisationsziele, die Art des Managements, die Kontrolltechnologien – als durch Merkmale einzelner Mitarbeiter.

Der Computer hat dafür gesorgt, dass auch Personen erhebliche Geldsummen bewegen, die keinen auffälligen sozialen Status besitzen oder gar, wie Sutherland noch annehmen durfte, als “Respektspersonen” gelten. Vor allem aber sorgen Technologie und Bürokratie dafür, dass der Übergang vom legalen zum illegalen Verhalten oft gleitend ist. Was das illegale Verhalten ausmacht, ist dabei oft das Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses: zwischen Angestelltem und Chef, zwischen Management und Eigentümer, zwischen Firma und Kunde oder zwischen Verwaltung und Bürger.

Dass falsches Vertrauen ein Mittel der Bürostraftaten ist, geht aus vielen Beispielen hervor. Der Verkäufer des manipulierten Volkswagens weiß von der Manipulation gegebenenfalls so wenig wie der Arbeiter am Fließband, der die betrügerische Technik einbaut. Das führt zu einer schon von Sutherland notierten Asymmetrie in der Kriminalstatistik. Und zu einer anderen Ökonomie der Straftat: Um eine Million Autos zu stehlen, bedarf es ziemlich vieler Autoknacker, um eine Million Autos mit einer manipulativen Software auszustatten, sind erheblich weniger Ganoven nötig. Dasselbe gilt für Straftaten, die per Korruption in Verwaltungen erfolgen.

Besonders in Unternehmen, in denen kleine Netzwerke an der Ausübung von Illegalität beteiligt sind, ist dabei die Grenze zwischen der Straftat, die dem Angestellten nützt, und der Straftat, die der Organisation nützt, fließend. Manche Beteiligte am Dieselbetrug mögen sich der Vorstellung hingegeben haben, dass er der Firma diene. Schon Sutherland hatte darauf hingewiesen, dass Berufsdiebe stolz darauf sind, kriminell zu sein. Bei Büroverbrechern drehe sich das um: Sie halten sich selbst oft gar nicht für kriminell, sondern nur für schlau oder in der Außendarstellung für Leute, denen ein Fehler unterlaufen ist.

Eine neue Dimension erkennen die Rechtssoziologen in Straftaten, die im Finanzsektor begangen werden. Nicht nur der immensen Summen wegen, um die es dabei geht, sondern vor allem der immensen Komplexität halber, die hier jeder Tatbestand besitzt. Schon dem Gesetzgeber kann angesichts der Möglichkeiten global operierenden Betrugs der Schweiß auf die Stirn treten, und für die Judikative gilt nichts anderes. Durch grenzüberschreitende Aktivitäten, schwer erschließbare Rechtslagen, komplexe Unternehmensstrukturen und Eigentumsverhältnisse sowie durch Finanzmarktinstrumente, die keiner mehr auf Anhieb versteht, wurde eine Unübersichtlichkeit geschaffen, die Versuche, sie kriminell auszunutzen, förmlich erzeugt. Schlecht beleuchtete Nebenstraßen sind nichts dagegen.

In Analogie zur “Unterwelt”, formulieren manche Forscher, sei hier eine “Überwelt” entstanden. Wer sich wundert, dass die Skandale aufgrund von Büroverbrechen von Enron bis VW noch abzählbar sind, muss in Rechnung stellen, dass auch die Möglichkeiten, mit Straftaten davonzukommen, durch jene Unübersichtlichkeit gestiegen sind.

Arjan Reurink: From Elite Lawbreaking to Financial Crime. The Evolution of the Concept of White-Collar Crime, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Discussion Paper 16/10.