Fazit – das Wirtschaftsblog

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Für alle, die’s genau wissen wollen: In diesem Blog blicken wir tiefer in Börsen und andere Märkte - meist mit wissenschaftlicher Hilfe

Wird die Inflationsrate falsch berechnet?

Manche Kritik an der Bemessung der Inflationsrate ist hanebüchen. Aber der Verweis auf selbst genutztes Wohneigentum hat Gewicht. In der Eurozone soll bald eine Entscheidung fallen, doch zu viel sollte man sich davon nicht erwarten.

 

Gelegentlich ist der Vorwurf zu hören, die Inflationsrate werde in der Eurozone falsch berechnet; in Wirklichkeit liege die Inflationsrate deutlich höher. Die Qualität der Kritik reicht von abwegig bis seriös. Zumindest ein Einwand aber besitzt Gewicht: In dem von der europäischen Statistikbehörde Eurostat ermittelten und von der Europäischen Zentralbank als Zielgröße für ihre Geldpolitik verwendeten Verbraucherpreisindex (HVPI) ist die Preisentwicklung selbst genutzten Wohneigentums nicht enthalten. Statt dessen wird die Entwicklung der Kosten des Wohnens – für viele Verbraucher die bedeutendste Einzelausgabe in ihrem Warenkorb – in der Eurozone alleine anhand der Mieten berechnet. Da aber viele Menschen Wohneigentum besitzen, wäre es nur konsequent, auch die mit der Nutzung von Wohneigentum verbundenen Kosten zu berücksichtigen.

Das Thema wird in der Eurozone seit langer Zeit diskutiert. Vor allem wäre der Vorwurf falsch, die EZB verdränge das Thema. Schon im Jahre 2001 verfasste sie ein Positionspapier zu diesem Thema und im Jahre 2005 wandte sich der damalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet an die Europäische Kommission mit der Bitte, das Thema anzupacken. Im Jahre 2009 teilte die EZB der Kommission offiziell die aus ihrer Sicht notwendigen Anforderungen für eine Anpassung des Verbraucherpreisindex mit.
Mittlerweile hat das Thema Fahrt aufgenommen. Im Laufe dieses Jahres sollen von Eurostat in Zusammenarbeit mit der EZB Vorschläge für eine Einbeziehung der Kosten selbst genutzten Wohneigentums in den Verbraucherpreisindex erarbeitet werden. Bis Ende 2018 soll die Europäische Kommission zu einer Beurteilung dieser Vorschläge gelangen, die sie dann dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur Entscheidung vorlegen wird. So plausibel die Berücksichtigung selbst genutzten Wohneigentums in den Verbraucherpreisindex erscheint, so schwierig ist eine Implementierung. Denn die Daten für den Verbraucherpreisindex werden bisher monatlich veröffentlicht und sie sind recht aktuell. Daten für selbst genutztes Wohneigentum liegen bisher als Quartalsdaten vor und sind damit nicht sehr aktuell.
Weitere Herausforderungen entstehen aus der verwendeten Methodik. In einer ganzen Reihe von Ländern werden die Kosten selbst genutzten Wohnraums bereits in Verbraucherpreisindizes berücksichtigt. Grundsätzlich lassen sich zwei Methoden unterscheiden. Die eine Methode zielt darauf ab, die laufenden Kosten der Nutzung zu ermitteln. Dazu zählen Zinsausgaben für Immobilienkredite, Steuern und Abgaben, Ausgaben für Reparaturen und eine Abschreibung für die Abnutzung. Dieses Verfahren findet in Kanada, Island und Schweden Anwendung, stößt aber auf mehrere Probleme. So ist umstritten, ob Wertsteigerungen von Immobilien Berücksichtigung finden sollen. Denn die Erlöse aus Wertsteigerungen müssten mit den Nutzungskosten verrechnet werden. Bei stark steigenden Immobilienpreisen könnten die Kosten mehr als aufgezehrt werden. Nach diesem Berechnungsverfahren sorgen steigende Immobilienpreise – nur scheinbar paradox – dann für sinkende Ausgaben für die Nutzung von Wohnraum. Und steigende Immobilienpreise würde auf diese Weise eine sinkende Inflationsrate zur Folge haben.
Die in der Eurozone gültigen Rechtsgrundlagen würden allerdings die Anwendung der zweiten Methode nahelegen, die unter anderem in Australien und Neuseeland Anwendung findet. Es handelt sich um das sogenannte Nettoerwerbsprinzip, das auf der Basis der beim Kauf von Wohneigentum anfallenden Preisen beruht. Nach diesem Prinzip gehen beispielsweise auch die Preise von Kühlschränken in den Verbaucherpreisindex ein. Aber auch wenn diese Methode auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, so wirft auch sie Probleme auf. Kühlschränke (oder Autos) sind produzierte Güter. Im Preis für Wohneigentum sind nicht nur die Produktionskosten des Hauses oder der Wohnung enthalten – sondern auch die Kosten des Grundstücks, das keine Produktionskosten hat. Tatsächlich sind in vielen Fällen die Kosten für das Grundstück höher als die Produktionskosten der Immobilie und der heftige Preisanstieg für viele Immobilien in den vergangenen Jahren ist in erster Linie auf gestiegene Grundstückskosten zurückzuführen. Preise reiner Bestände wie Grundstücke passen aber nicht recht in einen Verbraucherpreisindex.
Wer sich von der Einbeziehung der Kosten selbst genutzten Wohneigentums deutlich höhere Inflationsraten erwartet, wird sich getäuscht sehen. Der Ökonom Daniel Gros hat im Frühjahr für das Europäische Parlament eine Studie erstellt, in der er zum einer rund einen halben Prozentpunkt höheren Gesamt-Inflationsrate gelangt – in einer Zeit, in der in mehreren  Regionen in der Eurozone deutlich steigende Immobilienpreise beobachtet werden können. Im Jahre 2007 waren nach seinen Berechnungen die Preise für selbst genutztes Wohneigentum in der Eurozone um 3 Prozent gestiegen. In der langen Frist ändern sich die Inflationsraten durch die Einbeziehung selbst genutzten Wohnraums aber nicht dramatisch.
Darauf verwies kürzlich auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann. “Langfristig unterscheiden sich Verbraucherpreisindizes mit und ohne Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum zwar kaum, doch zeitweise sind erhebliche Unterschiede zu beobachten. Im Euro-Währungsgebiet liegen die Inflationsmaße, die die Kosten von selbst genutztem Wohneigentum enthalten, seit einigen Jahren etwas über der offiziellen HVPI-Teuerungsrate.” Weidmann warnte davor, daraus weitreichende Konsequenzen für die Geldpolitik ziehen zu wollen: “Lassen Sie mich eines klarstellen: Natürlich ist das kein Aufruf zum Rosinenpicken bei der Wahl der Inflationsmaße. Das wäre ein todsicherer Weg, die Glaubwürdigkeit der Zentralbank zu gefährden.”