05.03.2012, 20:00 Uhr · Das Landgericht Köln hatte Bauer das Recht zugesprochen, künftig mit jedem einzelnen Pressegroßhändler die Lieferkonditionen zu verhandeln. Dagegen legt der Grosso-Verband Berufung ein.
Von Jan HauserDas Landgericht Köln hatte Bauer das Recht zugesprochen, künftig mit jedem einzelnen Pressegroßhändler die Lieferkonditionen zu verhandeln. Dagegen legt der Grosso-Verband Berufung ein.
Im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag legt der Bundesverband der Pressegroßhändler gegen das Urteil des Landgerichts Kölns Berufung ein. Das kündigte der Verband am Montag an. Das Landgericht hatte Bauer das Recht zugesprochen, künftig mit jedem einzelnen Pressegroßhändler die Lieferkonditionen zu verhandeln.
“Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern”, sagt der Verbandsvorsitzende Frank Nolte.
Bislang hat der Grosso-Verband mit den Verlagen einheitliche Konditionen für die 70 Großhändler vereinbart, unter denen diese die Publikationen als neutrale Dienstleister zum Kiosk bringen.
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