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	<title>Das letzte Wort</title>
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	<description>Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Joachim Jahn und Corinna Budras blicken auf Urteile, Gesetze und Ereignisse im Wirtschaftsrecht. Auf Akteure mit und ohne Roben; hinter die Kulissen von Justiz, Anwaltschaft und Rechtspolitik. Und sie lesen zwischen den Zeilen der gedruckten Nachrichten und öffentlichen Verlautbarungen.</description>
	<lastBuildDate>Wed, 05 Jun 2013 11:46:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Verpulverte Energie</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:12:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
				<category><![CDATA[Härter]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditbetrug]]></category>
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		<category><![CDATA[Wiedeking]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Reaktionen auf den Schuldspruch für den früheren Finanzvorstand von Porsche, Holger Härter, wegen Kreditbetrugs fallen gemischt aus. Vielleicht hätte die Stuttgarter Justiz diese Ressourcen lieber in eine schnellere Aufarbeitung des eigentlichen und viel monströseren Verdachts stecken sollen – dass nämlich die Rennwagenschmiede bei ihrem gescheiterten Versuch, den x-mal größeren Konkurrenten Volkswagen zu schlucken, den Kapitalmarkt getäuscht hat. <a href="http://blogs.faz.net/wort/2013/06/05/verpulverte-energie-116/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Ein „Urteil nach der Al-Capone-Methode“, titelt <a rel="nofollow" href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/prozess-gegen-ex-finanzchef-haerter-gericht-faellt-urteil-a-903748.html">SpOn </a>nach dem <a rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/kreditbetrug-geldstrafe-fuer-ex-porsche-finanzchef-12208349.html">Urteil </a>kritisch; die SZ ist schon eher von der Bedeutung des Falls überzeugt und textet (in ihrer Printausgabe): „Porsche fuhr nicht mit Sprit, sondern mit Kreditbetrug“. Befriedigend ist der Ausgang des Verfahrens jedenfalls nicht &#8211; was auch immer der Bundesgerichtshof zu der prompt angekündigten Revision sagen wird.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Sicher: Der Straftatbestand des <a rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265b.html">Kreditbetrugs </a>ist zwar nur ein „abstraktes Gefährdungsdelikt“. Doch dass Banken keinen kriminellen Risiken ausgesetzt werden dürfen, dürfte seit dem Beinahe-Zusammenbruch einiger (angeblich) systemrelevanter Kreditinstitute bekannt sein. Und immerhin ging es um ein Darlehen, das insgesamt eine Dimension von 10 Milliarden Euro erreichte. Dass sich allerdings (nach eigenem Bekunden) die fragliche Bank BNP Paribas, die den Finanzhasardeuren im Autokonzern eine halbe Milliarde geborgt hatte, nicht einmal betrogen fühlte, relativiert den Fall dann doch merklich. Zumal sie den Kredit nicht nur längst zurückerhalten hat, sondern sich auch von vornherein bis zur Halskrause mit Sicherheiten – VW-Aktien nämlich – eingedeckt hatte.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Rechtfertigt das eine Hauptverhandlung von einem dreiviertel Jahr, in der ein englischer Fachterminus („net purchase price post collateral“), dessen Übersetzung heftig umstritten war, als Kronzeuge der Anklage herhalten musste. Umso bedauerlicher ist es, dass derweil das Strafverfahren kaum voran kommt, das den eigentlichen Kern der Anschuldigungen betrifft: Dass Härter – und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking – die Investoren und Spekulanten an den Börsen betrogen haben sollen.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Die Staatsanwaltschaft hat nun kürzlich zwar Anklage erhoben. Doch die Vorwürfe sind nach jahrelangen Ermittlungen und der Auswertung von wahrscheinlich mehreren Terabyte an Daten schon merklich geschrumpft. Die Strafverfolger haben den Vorwurf der Untreue ebenso fallen gelassen wie den der „handelsgestützten Marktmanipulation“. Übrig geblieben ist bloß noch die „informationsgestützte Marktmanipulation“. Juristisch weitgehend Neuland also in dem ohnehin noch recht jungen Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">In diesem Jahr dürfte eine Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts darüber befinden, ob sie die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zulässt. Sicher ist das nicht: In aller Regel ist dieses so genannte Zwischenverfahren zwar bloße Routine. Selbst in einem spektakulären Strafverfahren wie dem „Mannesmann-Prozess“ hat das Landgericht Düsseldorf einst die Anklage gebilligt – und dann doch die Angeklagten wie den damaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den früheren IG-Metall-Boss Klaus Zwickel freigesprochen. (Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil zwar aufgehoben, wie man sich erinnern mag; die zweite Verhandlungsrunde bei einer anderen Strafkammer in Düsseldorf endete dann aber auch nur mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine – wenngleich saftige – Geldauflage.)</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Anders im Fall des VW-Managers José Ignacio López de Arriortúa, der vor 20 Jahren der Industriespionage bezichtigt wurde: Die Anklage gegen den „Krieger“ von Ferdinand Piëch (wegen seines Sparkurses auch „Würger von Wolfsburg“ genannt) hat das Landgericht Darmstadt nicht überzeugt. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens wurde das Ermittlungsverfahren ebenfalls ohne Verhandlung und Schuldspruch beendet – gegen eine Zahlung von 400.000 D-Mark, wie es damals hieß.</span></span></span></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Alle Macht den Aktionären!</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2013/05/10/alle-macht-den-aktionaren-112/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 10:58:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionäre]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Managergehälter]]></category>
		<category><![CDATA[Vorstandsbezüge]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung meint es ernst: Nur ein paar Wochen nach der „Anti-Abzocker-Initiative“ in der Schweiz hat sie ein Gesetz auf den Weg gebracht, das überhöhte Managergehälter bremsen soll. Ein guter Schritt, denn damit gilt künftig: Alle Macht den Aktionären! <a href="http://blogs.faz.net/wort/2013/05/10/alle-macht-den-aktionaren-112/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Die Anteilseigner bekommen nach diesem <a rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/kabinettsbeschluss-zur-managerverguetung-hauptversammlung-soll-kuenftig-ueber-vorstandsgehaelter-abstimmen-12176731.html">Gesetzentwurf </a>mehr Macht, ohne dass der Aufsichtsrat entmachtet wird. Denn diese dürfen künftig einmal jährlich auf ihrer Hauptversammlung über das System der Vorstandsvergütung abstimmen. Was bisher nur unverbindlich ist (und auch das erst seit vier Jahren, als die Große Koalition das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ verabschiedete), gerät damit zu einem echten „Say on Pay“. Außerdem müssen konkrete Höchstbeträge genannt werden, damit kein Teil der Entlohnung in sonstigen Zuwendungen, Sachleistungen oder der Altersvorsorge versteckt werden kann.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Hilfreich wäre, wenn außerdem mit einer konkreten Zahl die Relation zu den Bezügen der Gesamtbelegschaft angegeben werden müsste. Die geplanten Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex gehen immerhin bereits in diese Richtung. Das Gesetzespaket hat jedenfalls beste Chancen, noch vor der Bundestagswahl ins Bundesgesetzblatt zu gelangen. Denn CDU/CSU und FDP wollen die Änderungen in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur „Aktienrechtsnovelle 2012“ hineinpacken.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Was wie eine Quadratur des Kreises anmutet, könnte  also wirklich klappen. Die Aktionäre erhalten das letzte Wort über die Bezüge ihrer Manager. Das Recht, konkrete Vorschläge zu entwickeln, bleibt dagegen beim Kontrollgremium. So werden die Aufseher nicht aus der gesetzlichen Pflicht entlassen, ihren Vorständen keine unangemessen hohe Bezüge zuzubilligen. Da nur über das Gesamtsystem abgestimmt wird, behalten sie außerdem den nötigen Spielraum, um Leistungsträger in der Führungsspitze zu belohnen und „Underperformer“ abzustrafen.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Dass die Gewerkschaftsvertreter im mitbestimmten Aufsichtsrat dadurch an Einfluss verlieren, muss nicht schmerzen – zumal nicht einmal die Arbeitervorkämpfer den nun beklagten Gehaltsexzessen entgegengetreten sind. </span></span></span><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Auch die Manövrierfähigkeit des Unternehmens bleibt jederzeit erhalten, weil selbst bei der Ablehnung eines Vergütungsmodells durch die Hauptversammlung kein rechtliches Vakuum entsteht. Anfechtungsklagen von „räuberischen Aktionären“ werden ausdrücklich ausgeschlossen.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="color: #000000;">Die Eigentümer hingegen bekommen ein Vetorecht, weil sie es sind, die am Ende die Zeche zahlen müssen. Wenn Großinvestoren aus der Finanzbranche dennoch mehrheitlich beschließen, die Spendierhosen anzuziehen, haben sie eben selbst Schuld: Dann tun sie dies auf eigene Rechnung und schmälern ihre Dividenden. Alles andere wäre ein grotesker Eingriff in die Vertragsfreiheit – und geht den Staat nichts an.</span></span></span></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Gewerkschaften im Glück</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2013/03/25/gewerkschaften-im-gluck-106/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 13:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>faz-cbu</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Das klingt nach einem Urteil, bei dem zumindest das Ergebnis stimmen soll – auch wenn der Weg dorthin holprig ist: Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ist am Montag noch einmal glimpflich davon gekommen. Sie muss keinen Schadensersatz in Höhe von 9,2 Millionen Euro zahlen – obwohl ihr das Arbeitsgericht Frankfurt ausdrücklich bescheinigte, dass ihr Streik der Vorfeldmitarbeiter im Februar 2012 rechtswidrig gewesen ist.  <a href="http://blogs.faz.net/wort/2013/03/25/gewerkschaften-im-gluck-106/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Times New Roman;">Die Spartengewerkschaft entging damit – nicht zum ersten Mal &#8211; <a title="PM Verhandlung" rel="nofollow" href="http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/ArbG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/ab0/ab01053d-d7af-cc31-f012-f312b417c0cf,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm">Forderungen</a>, die der Flughafenbetreiber Fraport AG als Arbeitgeber sowie die beiden Fluggesellschaften  Deutsche Lufthansa AG und Air Berlin PLC &amp; Co. Luftverkehrs KG für den 14-tägigen Arbeitskampf aufgestellt haben.</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman;">Rechtswidriger Streik und doch kein Schadensersatz, das ist zumindest erklärungsbedürftig. Aber Juristen wären keine Juristen, würde ihnen nicht zu jedem Dogma auch eine wohl klingende Ausnahme einfallen. In diesem Fall ist es der „Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens“, den die GdF für sich ins Feld führen konnte. Sicherlich, der Ausstand war rechtswidrig, weil die Forderungen der Arbeitnehmer zumindest in Teilen gegen die Friedenspflicht verstoßen haben. Allerdings habe es sich dabei lediglich um „untergeordnete Nebenforderungen“ gehandelt, wie die Neunte Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt betonte. Deshalb konnte sich die Arbeitnehmerorganisation darauf berufen, dass der Schaden auch ohne die rechtswidrigen Forderungen eingetreten wäre. Dann wäre der Streik rechtmäßig gewesen und hätte ebenso zu Flugausfällen geführt, wie der Vorsitzende Richter erläuterte. </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman;">Also alles noch einmal gut gegangen? Nicht ganz, und das liegt nicht nur daran, dass die Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich weitergehen werden und schließlich irgendwann vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt landen. Denn das Verfahren verdeutlicht, wie sehr die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Spartengewerkschaften besonders im Transportbereich in den vergangenen Jahren an Schärfe gewonnen haben. </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman;">Bis vor kurzem gehörten Schadensersatzklagen gegen Gewerkschaften zu den absoluten Ausnahmen. Doch allein in den vergangenen zwölf Monaten wurde die GdF dreimal auf Schadensersatz verklagt. Alle drei Verfahren hat sie gewonnen – bisher. Auch wenn die 9,2 Millionen Euro zu hoch gegriffen scheinen, ganz ohne Substanz sind die Klagen auf Schadensersatz nicht. Sie sollten ein Warnsignal dafür sein, dass auch Gewerkschaften sorgfältig prüfen müssn, wann ein Streik rechtswidrig ist und wann nicht. Und zwar vor dem Aufruf. Nicht danach.   </span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gerichtsverhandlungen bleiben (in der Regel) öffentlich</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2013/03/21/gerichtsverhandlungen-bleiben-in-der-regel-offentlich-100/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2013 16:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kachelmann]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Strafprozess]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Gerichtsreporter können aufatmen – und ihre Leser auch: Darüber, was in einer öffentlichen Verhandlung gesagt wird, darf die Presse auch weiterhin berichten. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall des Wetteransagers Jörg Kachelmann entschieden. <a href="http://blogs.faz.net/wort/2013/03/21/gerichtsverhandlungen-bleiben-in-der-regel-offentlich-100/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial;">Gerichtsreporter können aufatmen – und ihre Leser auch: Darüber, was in einer öffentlichen Verhandlung gesagt wird, darf die Presse auch weiterhin berichten. Das hat der Bundesgerichtshof <a rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/bgh-urteil-kachelmann-unterliegt-im-streit-um-prozessberichterstattung-12121094.html">entschieden</a>. Das Oberlandesgericht Köln hatte dies noch anders beurteilt – und dem Wetteransager Jörg Kachelmann Recht in seiner Klage gegen den Springer-Verlag gegeben.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial;">Auch die Strafjustiz zerrt keineswegs alle pikanten Details ans Licht der Öffentlichkeit. So können in Strafverfahren gegen Jugendliche sowie in Prozessen wegen eines Sexualdelikts die Zuschauer durchaus ausgeschlossen werden. Wo die Richter dies aber nicht für nötig halten, müssen Journalisten auch darüber berichten können. Die Kontrolle durch die Bürger ist schließlich der Grund dafür, dass Strafprozesse heutzutage öffentlich sein müssen und niemand hinter verschlossenen Türen abgeurteilt werden darf. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht dies so vor, und Verstöße dagegen sind nach der Strafprozessordnung sogar ein Revisionsgrund.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial;">Das Kölner Oberlandesgericht hatte dagegen eine „Öffentlichkeit zweiter Klasse“ erfunden: Wer leibhaftig im Gerichtssaal saß, konnte demnach zwar Details über die Sexualpraktiken des angeklagten Wettermoderators erfahren (am Ende wurde er rechtskräftig freigesprochen). Doch eine Berichterstattung darüber hielten die Richter aus der Domstadt für eine Verletzung der Privatsphäre.</span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial;">Gut, dass sie mit dieser frei erfundenen Einschränkung eines Grundprinzips im Strafprozess beim Bundesgerichtshof nicht durchkamen. Einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung könnten sich sonst unkalkulierbare Klagen von „Promi-Anwälten“ anschließen. Und die Leser, Zuschauer und Zuhörer der Berichte müssten befürchten, nie wirklich zu erfahren, aufgrund welcher Tatsachen und Äußerungen Strafrichter ihr Urteil gefällt haben. Unzulässig war dem Karlsruher Entscheid der obersten Presserichter zufolge lediglich, dass damals ein Internetportal aus Vernehmungen Kachelmanns zitiert hatte, noch bevor sie in der Hauptverhandlung auch förmlich verlesen wurden.</span></span></span></p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Für Manager ist die Unschuldsvermutung in Gefahr</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2013/01/04/fuer-die-wirtschaft-ist-die-unschuldsvermutung-in-gefahr-87/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Jan 2013 08:35:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[<p>Ob der Rücktritt des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber beteuert, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt - und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht. <a href="http://blogs.faz.net/wort/2013/01/04/fuer-die-wirtschaft-ist-die-unschuldsvermutung-in-gefahr-87/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ob der <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/umstrittenes-internetunternehmen-unister-geschaeftsfuehrer-kuendigt-ruecktritt-an-12013035.html">Rücktritt</a> des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/nach-ermittlungen-unister-geschaeftsfuehrer-vorwuerfe-unbegruendet-12001529.html">beteuert</a>, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt &#8211; und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht.</p>
<p>Die Vorwürfe der Strafverfolger klingen auf den ersten Blick gravierend: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und verbotener Vertrieb von Versicherungsleistungen stehen im Raum; hinzu kommt ein angeblicher Verstoß gegen den Datenschutz. Der Betreiber von Reiseportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de soll seinen Kunden ohne entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Produkt zur Absicherung gegen Stornogebühren angeboten haben. Das hält die Aufsichtsbehörde für ein erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft. Darüber kann man streiten. Immerhin soll die Behörde zehn Jahre lang keinen Anstoß daran genommen haben &#8211; auch nicht, als das Unternehmen nach eigenen Angaben von sich aus dort angefragt hat.</p>
<p>Eine typische Auslegungsfrage also &#8211; tägliches Brot von Juristen. Der übliche Weg wäre gewesen: Die Aufsichtsbehörde erlässt ein Verbot; gegen diesen Verwaltungsakt kann das Unternehmen dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wer Recht bekommt, ist offen. Sicher kann man den fraglichen Stornoschutz als Versicherungsleistung definieren; man kann es aber auch ganz anders sehen. Am Ende wird man durch drei Instanzen geklagt und womöglich auch noch eine Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Viel Stoff jedenfalls für Fachaufsätze von Versicherungs- und Verwaltungsrechtlern, ob es sich tatsächlich um eine &bdquo;unbefugte Geschäftstätigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz&#8221; handelte. Nicht besonders nahe liegend ist es dann freilich, dem Unternehmen einen subjektiven Vorsatz für eine Straftat zu unterstellen. Der aber wäre für eine Verurteilung genauso erforderlich wie ein objektiver Verstoß gegen ein Strafgesetz.</p>
<p>Das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft, die mit ihrer Razzia ein börsennotiertes Unternehmen in Misskredit bringt und drei seiner Manager vorübergehend in Untersuchungshaft gesteckt hat, scheint da unverhältnismäßig. Ähnlich fragwürdig ist ihr massives Vorgehen mit Blick auf den Verdacht der Steuerhinterziehung. Stimmt: Weil der Urlaubsvermittler seinen Stornoschutz nicht als Versicherungsleistung betrachtet hat, hat er konsequenterweise auch keine Versicherungsteuer abgeführt. Stattdessen hat er aber Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen. Und die beträgt ebenfalls 19 Prozent. Hätte Unister also wirklich rechtswidrig gehandelt (was noch offen ist), wäre dem Fiskus lediglich ein Schaden in Höhe der Vorsteuer entstanden, die Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer von ihrer eigene Steuerschuld abziehen können (nicht aber bei der Versicherungsteuer).</p>
<p>Der martialische Auftritt der Strafverfolger wirkt also überzogen. Langsam muss man als Unternehmer und Manager in diesem Land Angst bekommen, dass manche Anklagebehörden für die Wirtschaft die Unschuldsvermutung&nbsp;abgeschafft haben.</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Mächtige Gewerkschaften &#8211; außerhalb der Kirche</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2012/11/22/maechtige-gewerkschaften-ausserhalb-der-kirche-75/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Nov 2012 13:12:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>faz-cbu</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[<p>Das Streikrecht gibt Gewerkschaften Macht - solange sie es nutzen dürfen. Das hängt jedoch davon ab, wo sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem Grundsatzurteil feststellte. 

 <a href="http://blogs.faz.net/wort/2012/11/22/maechtige-gewerkschaften-ausserhalb-der-kirche-75/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kirche mag einer der größten Arbeitgeber in Deutschland sein &#8211; ein normaler Arbeitgeber ist sie deshalb noch lange nicht. Dies hat nun auch das Bundesarbeitsgericht den Glaubensgemeinschaften in einem <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=16300&amp;pos=1&amp;anz=82&amp;titel=Arbeitskampf_in_kirchlichen_Einrichtungen_-_Dritter_Weg" title="Grundsatzurteil">Grundsatzurteil</a> attestiert. In einer Übergangszeit darf die Gewerkschaft Verdi zu Streik aufrufen, so lange, bis die Kirchen ihren &#8220;Dritten Weg&#8221; einer paritätisch besetzten Kommission nachgebessert und den Gewerkschaften ein Mitspracherecht bei Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen gegeben haben. Sobald dies geschehen ist, können die Kirchen wieder zu ihrer bisherigen Praxis zurückkehren und Arbeitskämpfe ausschließen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;In ihrem Urteil beschrieben die Erfurter Bundesrichter die Konsequenzen von Arbeitskämpfen mit ungewöhnlich drastischen Worten: Ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifvertrages führe zur Auflösung der Dienstgemeinschaft, verkündete der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Pressemitteilung. &#8220;Er beeinträchtigt in schwerwiegender Weise das diakonische Wirken und beschädigt die Glaubwürdigkeit der Kirche&#8221;, fanden die Bundesrichter. Dabei bemisst sich die Beeinträchtigung ihrer Ansicht nach nicht nach objektiven Maßstäben, sondern daran, was die Kirchen als solche empfinden, oder wie es das Bundesarbeitsgericht beschreibt: nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften. Dabei machen die Erfurter Richter keinen Unterschied zwischen &#8220;verkündungsnahen&#8221; und &#8220;verkündungsfernen&#8221; Berufen, wie es etwa das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Vorentscheidung getan hatte. Damit wollte es dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kirchen nicht nur Pfarrer beschäftigen, sondern in kirchlichen Einrichtungen auch Ärzte, Krankenschwestern, Sozialpädagogen, Reinigungspersonal oder Köche arbeiten.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Kern der Auseinandersetzung ist die Abwägung zwischen zwei Grundrechten: das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, garantiert in <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GG/4.html" title="Artikel 4 GG">Artikel 4</a> und <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GG/140.html" title="Art 140">Artikel 140 des Grundgesetzes</a> in Verbindung mit so traditionsreichen Regelungen wie der Weimarer Reichsverfassung auf der einen Seite und Artikel 9 des Grundgesetzes auf der anderen Seite, aus dem das Streikrecht der Gewerkschaften abgeleitet ist. Das ist &#8211; normalerweise &#8211; ein gewichtiges Pfund, mit dem die Arbeitnehmerorganisationen wuchern können. Schließlich stellte das Bundesarbeitsgericht einst selbst fest, dass Tarifverhandlungen ohne Streikrecht nichts anderes seien als &#8220;kollektives Betteln&#8221;.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Für wie gewichtig das Bundesarbeitsgericht die Sonderrolle der Kirchen erachtet, wird besonders im Vergleich zur Stellung des Streikrechts bei privaten Unternehmen deutlich. In diesem Bereich genießt es eine herausragende Stellung, um den Gewerkschaften zu einer Kampfparität gegenüber den Arbeitgebern &#8211; und manche meinen: darüber hinaus &#8211; zu verhelfen. Auch dort kommt es zu einer Abwägung mit den Grundrechten, etwa dem Schutz des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetzes oder auch der allgemeinen Handlungsfreiheit in Artikel 2 des Grundgesetzes. Zu unangekündigten Blitzaktionen in einem Supermarkt stellte der Erste Senat zwar fest, dass es sich um einen Eingriff in den &#8220;eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers&#8221; handele, geschützt durch Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings sahen die Erfurter Bundesrichter diesen Eingriff aus Gründen des Arbeitskampfes als gerechtfertigt an. </p>
<p>Noch deutlicher wird die besondere Stellung des Streikrechts in einer Entscheidung zu Sympathiestreiks: Dabei müssen Unternehmen Arbeitskämpfe selbst dann dulden, wenn sie gar nicht Ziel des Ausstandes sind &#8211; und deshalb auch nicht durch Zugeständnisse einen Ausstand abwenden können. Erst wenn diese Unterstützung unverhältnismäßig ist, kann sie untersagt werden. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt den Fluglotsen verboten, ihren Kollegen auf dem Vorfeld beizuspringen, weil dies die Dimensionen des Streiks zu stark verschoben hätte.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Selbst in den Bereichen der Daseinsvorsorge &#8211; mit mitunter großen Auswirkungen auf die Bevölkerung &#8211; setzt üblicherweise nur die Verhältnismäßigkeit dem Streikrecht Grenzen. Arbeitskämpfe in Krankenhäusern, bei der Bahn, der Müllabfuhr sind von Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt, solange eine Notversorgung sicherstellt, dass die Bevölkerung keinen Schaden nehmen kann.</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Virenschleudern im Büro</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2012/11/15/virenschleudern-im-buero-74/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Nov 2012 09:43:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>faz-cbu</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Attest]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenstand]]></category>
		<category><![CDATA[Krankschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Auf den ersten Blick dürfte bei Arbeitnehmern diese Meldung für Schrecken sorgen: Das Bundesarbeitsgericht lässt Arbeitgebern freie Hand bei der Entscheidung, ob sie von ihren Mitarbeitern schon am ersten, zweiten oder - wie bisher üblich - erst am dritten Tag der Krankheit ein Attest verlangen möchten. Doch dafür gibt es keinen Grund.  <a href="http://blogs.faz.net/wort/2012/11/15/virenschleudern-im-buero-74/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den ersten Blick dürfte bei Arbeitnehmern diese Meldung für Schrecken sorgen: Das <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=16297&amp;pos=0&amp;anz=78&amp;titel=Vorlage_einer_ärztlichen_Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" title="Bundesarbeitsgericht">Bundesarbeitsgericht</a> lässt Arbeitgebern freie Hand bei der Entscheidung, ob sie von ihren Mitarbeitern schon am ersten, zweiten oder &#8211; wie bisher üblich &#8211; erst am dritten Tag der Krankheit ein Attest verlangen möchten.&nbsp;Für das Vorziehen der Krankschreiben bedarf es&nbsp;keiner besonderen Rechtfertigung, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. &#8220;Insbesondere ist nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht&#8221;, stellte der Fünfte Senat des Erfurter Bundesgerichts klar.&nbsp; </p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur Erinnerung: In <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html" title="Entgeltfortzahlungsgesetz">Paragraph 5</a> des Entgeltfortzahlungsgesetzes wird die Regel&nbsp;aufgestellt, dass Arbeitnehmer dem Vorgesetzten &#8220;unverzüglich&#8221; &#8211; und damit schon am ersten Tag &#8211; Bescheid geben müssen, wenn sie erkrankt sind. Außerdem müssen sie mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit ungefähr dauert. Spätestens nach drei Tagen müssen sie zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. In vielen Unternehmen wird das auch so praktiziert, allerdings sieht die Regelung ebenfalls vor, dass der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung schon früher verlangen kann. Bisher war umstritten, ob es für eine solche Ausnahme einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Dies ist nach Auffassung der Bundesrichter nicht der Fall. </p>
<p>Viele fürchten, nun schon bei jeder Erkältung stundenlang beim Arzt sitzen zu müssen, obwohl ihnen ein Tag Bettruhe viel besser helfen würde. Doch für Empörung gibt es keinen Grund: Es ist das gute Recht von Unternehmen, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter nicht allzu leichtfertig blaumachen, nur weil ein Anruf in der Personalabteilung mit einer vorgeschobenen Unpässlichkeit genügt. Außerdem steht nicht zu befürchten, dass Arbeitgeber nun flächendeckend von ihrer höchstrichterlich bestätigten Freiheit Gebrauch machen. Zu groß ist der Verwaltungsaufwand, jede kurze Abwesenheit mit einem offiziellen Vorgang zu belegen. Zudem wird so mancher Arbeitgeber in diesen Tagen wieder daran erinnert, was eine viel größere Gefahr für Arbeitsalltag&nbsp;sein kann: schniefende Kollegen, die als wandelnde Virenschleuder durch die Gänge laufen, anstatt sich ordentlich auszukurieren. Das mag stets gut gemeint sein &#8211; hilfreich ist es oft aber nicht.&nbsp;</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Scheunentor zur Steuerflucht</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2012/10/10/scheunentor-zur-steuerflucht-73/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Oct 2012 06:14:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[<p>Im deutschen Erbschaftsteuerrecht ist der Wurm drin: Erst hat der Bundestag wegen einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz reformiert - und nun hält der Bundesfinanzhof auch diese Neuregelungen wieder für verfassungswidrig. <a href="http://blogs.faz.net/wort/2012/10/10/scheunentor-zur-steuerflucht-73/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im deutschen Erbschaftsteuerrecht ist der Wurm drin: Erst hat der Bundestag wegen einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz reformiert &#8211; und nun <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/grundsatzentscheidung-die-erbschaftsteuer-kommt-vors-verfassungsgericht-11920411.html">hält</a> der Bundesfinanzhof auch diese Neuregelungen wieder für verfassungswidrig.</p>
<p>Zu Recht: Denn dass der Steuerpflicht entgehen kann, wer nur genug Geld hat, um es in einer Scheinfirma zu verpacken, geht nicht an. Dies ist ein mindestens genauso eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot wie jene Regelungen, die die Karlsruher Verfassungshüter vor sechs Jahren gekippt hatten. Die Begünstigung von Unternehmen, die der Bundestag damals parteiübergreifend beschlossen hat, war zwar keine verwerfliche Klientelpolitik zugunsten Wohlhabender.</p>
<p>Pate stand vielmehr die berechtigte Sorge, mittelständische Betriebe könnten Schaden nehmen, wenn der Übergang auf einen Nachfolger hohe Steuerpflichten auslöst. Doch darf dies nicht zu einem Schlupfloch werden, um sich nach Belieben am Fiskus vorbei zu mogeln. Diese Hintertür, die groß ist wie ein Scheunentor, gehört schleunigst verriegelt. Der Weg dazu wäre ganz einfach: Die Ausnahmen abschaffen &#8211; und damit niedrigere Steuersätze finanzieren, die dann für jeden erträglich wären.</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnwelle rollt auf private Nutzer zu</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2012/08/14/abmahnwelle-rollt-auf-private-nutzer-zu-72/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Aug 2012 06:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>faz-cbu</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Illegale Downloads]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Illegale Downloads im Internet sind keine Bagatellen, findet der Bundesgerichtshof. Deshalb müssen künftig Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen und Adressen von Nutzern herausgeben, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen &#8211; egal, ob diese damit Geld verdienen oder nicht. &#8230; <a href="http://blogs.faz.net/wort/2012/08/14/abmahnwelle-rollt-auf-private-nutzer-zu-72/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Illegale Downloads im Internet sind keine Bagatellen, findet der <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;Sort=3&amp;nr=61279&amp;pos=0&amp;anz=125" title="Bundesgerichtshof">Bundesgerichtshof</a>. Deshalb müssen künftig Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen und Adressen von Nutzern herausgeben, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen &#8211; egal, ob diese damit Geld verdienen oder nicht. Die Rechteinhaber, meist Plattenfirmen oder Musikvertriebsunternehmen, kommen damit wesentlich leichter als bisher an die Daten heran, um ihre Schadensersatzforderungen durchzusetzen. </p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Schon im vergangenen Jahr meldete der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V Eco, dass deutsche Internet-Provider jeden Monat die Benutzerdaten zu 300 000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber-Industrie gäben, nachdem diese entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirkt habe. Diese Zahl dürfte nun drastisch ansteigen, wie Eco-Vorstand Oliver Süme vermutet. Denn künftig müssen private Nutzer schon dann damit rechnen, aufzufliegen, wenn sie solche Tauschbörsen ein einziges Mal genutzt haben.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Grundsatzentscheidung von vergangenem Freitag (F.A.Z. vom 11. August) stößt im Internet auf deutliche Kritik. &#8220;Das Gericht gibt damit auch Menschen zum Abschuss durch die Abmahnindustrie frei, die Tauschbörsen nur minimal genutzt haben&#8221;, kritisiert etwa der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem &#8220;law blog&#8221;. Eco-Vorstand Süme appelliert an die Rechteinhaber, erst einmal einen Warnhinweis an die Nutzer zu versenden und die neue Entscheidung nicht für noch mehr teure Abmahnungen zu nutzen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Das Geschäftsmodell einiger Anwaltskanzleien, in Serienschreiben selbst für einen privaten Tausch weniger Dateien vierstellige Beträge in Rechnung zu stellen, hatte zuletzt für eine breite Empörung gesorgt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant nun, diese Abmahngebühren zu deckeln. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt sich nach Vetters Meinung eindeutig gegen das Urheberrechtsgesetz, das in Paragraph 101 regelt, in welchen Fällen Rechteinhaber von Providern Namen und Adressen von Nutzern herausgeben dürfen. Bisher galt, dass Tauschbörsennutzer nur dann eine Weitergabe ihrer Daten fürchten müssen, wenn sie &#8220;gewerbsmäßig&#8221; handeln.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Gerichte nahmen das allerdings schon an, wenn ein aktuelles Musikstück oder ein neuer Film getauscht wurde. Doch &#8220;außerhalb der kommerziellen Verwertungsphase&#8221;, also nach Ablauf von sechs Monaten, lehnten sie die Anfrage der Rechteinhaber meist ab. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte das Auskunftsersuchen des Rechteinhabers noch mit dem Hinweis zurückgewiesen, der betroffene Nutzer habe das Musikstück schließlich nicht zu gewerblichen Zwecken ins Internet gestellt.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Doch ob gewerblich oder nicht &#8211; darauf soll es nun künftig gar nicht mehr ankommen, wie der BGH zum Titel &#8220;Bitte hör&#8217; nicht auf zu träumen&#8221; des Sängers Xavier Naidoo entschieden hat. Sonst wäre der Rechteinhaber in diesen Situationen faktisch schutzlos gestellt, argumentierten die Richter. Ein Antrag auf Auskunft sei &#8220;unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet&#8221;.</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Auch der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler stellt in seinem Blog &#8220;Internet-Law&#8221; fest, dass die Auslegung des BGH jedenfalls nicht der Gesetzesbegründung entspreche. Er kritisiert jedoch &#8220;handwerkliche Mängel der Gesetzgebung&#8221;, die den obersten deutschen Zivilrichtern eine solche Auslegung überhaupt ermöglichten. Die große Koalition hätte 2008 die Vorschrift so fassen müssen, dass die Voraussetzung des gewerblichen Handelns auch eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut hervorgehe (Az.: I ZB80/11).</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/faz-cbu/">faz-cbu</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Leistung gehört geschützt</title>
		<link>http://blogs.faz.net/wort/2012/07/30/leistung-gehoert-geschuetzt-71/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jul 2012 03:25:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jjaa</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[<p>Das Internet bringt neue Geschäftsmodelle hervor und bedroht alte. Das ist in Ordnung. Doch wer die Produkte der Zeitungshäuser systematisch ausschlachtet, soll wenigstens sein Scherflein dazu beitragen. Dafür soll nun ein neuer Gesetzentwurf sorgen. <a href="http://blogs.faz.net/wort/2012/07/30/leistung-gehoert-geschuetzt-71/"></a></p><p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet bringt neue Geschäftsmodelle hervor und bedroht alte. Diese &bdquo;schöpferische Zerstörung&#8221; ist die Triebfeder des Wohlstands, so schmerzlich sie mitunter für manche Marktteilnehmer sein mag. Auch Presseverlage sind nicht vor Konkurrenz aus dem Netz gefeit. Doch wer ihre Produkte ausbeutet, soll sein Scherflein dazu beitragen.</p>
<p>Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat jetzt ihren Gesetzentwurf <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/geplantes-leistungsschutzrecht-schutz-fuer-verlage-nur-vor-suchmaschinen-11837674.html">nachgebessert</a>, um dieses vernünftige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu verwirklichen. Punktgenau zielt er nun auf Suchmaschinen, die Nutzer &#8211; und damit Werbekunden &#8211; auf ihre Seiten locken, indem sie Nachrichten &bdquo;aggregieren&#8221;. Sie sollen eine Lizenzgebühr zahlen, weil sie sich die Vorleistungen der Medienhäuser zunutze machen. Musik- und Filmindustrie haben ein solches Leistungsschutzrecht längst.</p>
<p>Für Zeitungen und Zeitschriften sollte dies ein Anlass sein, verstärkt über eine Bezahlschranke für ihre wertvollen Inhalte nachzudenken. Die Akzeptanz für den Schutz geistigen Eigentums lässt sich aber nur sichern, wenn Leutheusser-Schnarrenberger auch ein zweites Projekt durchsetzt: den Stopp überteuerter Massenabmahnungen sogar von Kindern und Jugendlichen.</p>
<p>von <a rel="author" href="http://blogs.faz.net/wort/author/jjaa/">jjaa</a> erschienen in <a href="http://blogs.faz.net/wort">Das letzte Wort</a> ein Blog von <a href=http://www.faz.net/>FAZ.NET</a>.</p>]]></content:encoded>
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