Nach der Aufhebung des Verbots ist vor dem Streit. Warum es gut ist, dass wir nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder über die Bedeutung des Kopftuchtragens diskutieren (müssen).

In einem lange erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Januar 2015 die Dinge gerade gerückt, die in den letzten Jahren in eine Schieflage geraten waren: Dass muslimische Frauen, die im Mathematik-, Geschichts-, Chemie oder Sportunterricht eine Kopfbedeckung tragen, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden gefährden, kann zwar nach Auffassung der Verfassungshüter aus Karlsruhe nicht völlig ausgeschlossen werden. Es ist aber doch keineswegs eine konkret greifbare Gefahr. Derart drastische und freiheitsbegrenzende Maßnahmen wie ein allgemeines und striktes Verbot der Kopfbedeckung sind deshalb, so das höchstrichterliche Urteil, nicht zumutbar. Nordrhein-Westfalen, aber auch andere Bundesländer, die ähnliche gesetzliche Vorkehrungen gegen das Kopftuch getroffen haben, werden ihren Umgang mit der ungeliebten Kopfbedeckung nun neu ordnen müssen.
Das wird auch Zeit, denn die Auseinandersetzungen trieben in den letzten zwei Jahrzehnten sonderbare Blüten. Zum Beispiel diese: Eine Baskenmütze ist auch ein Kopftuch … jedenfalls dann, wenn sie von einer muslimischen Lehrerin oder Sozialpädagogin im Schuldienst getragen wird. Zu diesem bemerkenswerten Urteil war im Juni 2007 das Düsseldorfer Arbeitsgericht gelangt (AG Düsseldorf 12 Ca 175/07). Baskenmützenliebhaberinnen aller Konfessionen rieben sich verwirrt die Augen. Kopftuchträgerinnen auch. Eine muslimische Baskenmützenträgerin sah sich veranlasst, die Sache im Jahr 2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln noch einmal zur Sprache zu bringen: Die Baskenmütze, so erklärte sie, sei doch „eindeutig dem christlich-abendländischen Kulturkreis zuzurechnen“ (VG Köln 3 K 2630/07). Aber die Kölner Richter schlossen sich ihren Düsseldorfer Kollegen an. Auch sie entschieden: Die Baskenmütze auf dem Kopf einer muslimischen Frau im Schuldienst ist ein religiöses Zeichen. So wie das Kopftuch die von ihm „symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig“ ausweise, so habe im gegebenen Kontext auch das dauerhafte Tragen einer Baskenmütze religiös „appellativen Charakter“ (VG Köln 3 K 2630/07).
Man hätte über diese Abwägungen deutscher Richter schmunzeln und die Sache in der Rubrik ‚Kuriosa’ ad acta legen können. Doch die Entscheidungen aus Düsseldorf und Köln hatten Konsequenzen: Denn Nordrhein-Westfalen hatte 2006 im Schulgesetz festgelegt, dass Lehrkräfte „in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben [dürfen], die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den […] Schulfrieden zu gefährden“. Von diesem Verbot ausgenommen wurde im Nachsatz „die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ (§ 57 Abs. 4). Für Kopftücher aber – und mit den genannten Entscheidungen auch für Baskenmützen – war die Sache klar: Für sie galt das Verbot.
All die Jahre stand man perplex vor dieser dreisten Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, die sich nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Hessen herausnahmen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen: In seiner jüngsten Entscheidung in Sachen Religion von 27. Januar 2015 macht es unmissverständlich klar, dass diese Ausnahmeregelung mit dem Grundgesetz „unvereinbar und nichtig“ und im Übrigen ein generelles Verbot religiöser Bekundungen, wie es die ‚Kopftuchgesetze‘ in den verschiedenen Bundesländern vorsehen, „unverhältnismäßig“ ist, wenn die Konfliktlage, der damit begegnet werden soll, lediglich „abstrakt“ und nicht „hinreichend konkret“ ist (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10).
Auf diese Entscheidung des Ersten Karlsruher Senats haben nicht nur muslimische Lehramtsanwärterinnen lange gewartet. Und man darf annehmen, dass sie Bewegung bringen wird in die verfahrene Lage. Neu ist in jedem Fall: Die Last der Rechtfertigung liegt jetzt nicht mehr bei den muslimischen Frauen. Sie liegt fortan beim Schulträger, also unter anderem bei Städten, Gemeinden, Landkreisen. Nur wenn diese plausibel darlegen können, dass Lehrerinnen, die eine Kopfbedeckung tragen, den Schulfrieden konkret gefährden, kann das Verbot aufrecht erhalten werden. Zugleich unternehmen (dieselben) öffentliche(n) Institutionen seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, die islamische Theologie als Lehramtsstudienfach an deutschen Universitäten zu etablieren. Manch einer der Verantwortlichen in den Kultusministerien der Länder wird den höchstrichterlichen Urteilsspruch deshalb wohl erleichtert zur Kenntnis genommen haben – dürfte man sich dort doch bereits fragen, wie man in einigen Jahren mit den erfolgreichen Absolventinnen des neuen Studiengangs umgehen soll, unter ihnen auch eine stattliche Zahl Kopftuchträgerinnen. Sollte man von ihnen verlangen müssen, die Kopfbedeckung, die sie im Religionsunterricht tragen dürften, im anschließenden Mathematik-, Geschichts-, Deutsch- oder Musikunterricht wieder abzulegen? Die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe könnte die politisch Verantwortlichen davor bewahren, sich in einem argumentativen Drahtseilakt zu verheddern.
Dass ein solcher Drahtseilakt überhaupt drohte, daran ist das höchste deutsche Gericht selbst nicht ganz unschuldig. Denn vor zwölf Jahren haben die Karlsruher Verfassungshüter schon einmal in der Causa Kopftuch entschieden: 2003 fällte der Zweite Senat in einem Streitfall aus Baden-Württemberg ein eigentümlich janusköpfiges Urteil. Darin stellten die Richter einerseits klar, dass das Verbot, eine Kopfbedeckung zu tragen, eine erhebliche Grundrechtseinschränkung darstellt; andererseits aber wollten sie ein Verbot nicht grundsätzlich ausschließen, verlangten jedoch, dass es auf einer gesetzlichen Grundlage stehe und also dem erklärten Willen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers entspreche. Ein solches Gesetz aber gab es damals nicht. Die Klägerin bekam also Recht. Aber davon hatte sie nichts. Denn der Stuttgarter Landtag reagierte sofort: 2004 trat in Baden-Württemberg das deutschlandweit erste ‚Kopftuchgesetz‘ in Kraft – das natürlich nicht so hieß, aber doch genau das war. Andere Länder folgten. Muslimische Lehramtsanwärterinnen, die eine Kopfbedeckung tragen, waren fortan in der Klemme.
Nun war es nicht so, dass die Verantwortlichen in Baden-Württemberg erst durch die Karlsruher Richter auf die Idee gebracht werden mussten, eine gesetzliche Regelung in Betracht zu ziehen. Diese Möglichkeit war im Stuttgarter Landtag 1998 eingehend diskutiert, doch von der großen Mehrheit abgelehnt worden. Einzig die Republikaner hatten lautstark ein ‚Kopftuchgesetz‘ gefordert. Alle anderen Parteien hatten ein generelles Verbot verhindern und sich die Möglichkeit offen halten wollen, im Einzelfall zu prüfen, was – wie es der damalige Landesvater Erwin Teufel ausdrückte – eine Lehrerin im Kopf und nicht was sie auf dem Kopf hat. Doch das erste ‚Kopftuchurteil‘ aus Karlsruhe stellte die Weichen anders: Alle Bundesländer, in denen es muslimische Lehramtsanwärterinnen gab, wappneten sich nunmehr gesetzlich gegen reale und potentielle Kopftuchträgerinnen in den Schulen.
Doch Kreativität kennt bekanntlich keine Grenzen, das gilt auch für religiöse Kreativität. Verlangt der Koran, dass es ein Tuch ist, das Haare, Ohren und Hals bedeckt? Das Angebot der Bekleidungsindustrie bot Alternativen. Warum keine Baskenmütze, kombiniert mit einem hoch geschlossenen Rollkragenpullover? Eine Lösung schien gefunden. Doch aufmerksame Schulleiter witterten Gefahr. Und so landete nach dem Kopftuch auch die Baskenmütze vor Gericht.
Dass Gerichte im säkularisierten Verfassungsstaat im Konfliktfall auch über den religiösen Sinngehalt von Kopfbedeckungen entscheiden müssen, erscheint skurril, liegt aber letztlich in der Konsequenz der Hochschätzung der Grundrechte. Die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe wird diese Skurrilität deshalb nicht grundsätzlich abstellen können. Doch könnte sie etwas Druck aus dem Prozess der Überreglementierung nehmen. Zwar entbindet sie die Verantwortlichen in den Ländern nicht von der Notwendigkeit, die Verfassungstreue von Lehrkräften zu prüfen, die sich auch an ihrem äußeren Erscheinungsbild kundtun kann. Aber sie stärkt das Grundrecht auf Religionsfreiheit, indem sie klarstellt, dass dieses eben nicht aufgrund einer bloß abstrakten Gefahrenlage generell eingeschränkt werden darf. Dadurch spielt sie den Ball in das Feld zurück, aus dem er kommt: in Politik, Religion und Gesellschaft. Der Konflikt ist damit nicht beigelegt. Aber er ist wieder da, wo er hingehört.
Weiterlesen:
Kübra Gümüsay: Das Recht auf ihrer Seite
Emily Dische-Becker: Das Kopftuch, ein westlicher Fetisch
Margarita Tsomou: Nicht in meinem Namen
Über das Kopftuch an sich will sich kaum jemand streiten.
Über Judenhass, Schwulen- und Frauenfeindlichkeit eigentlich auch nicht. Leider gibt es eine Korrelation des einen mit dem anderen, auch wenn man sich über die Stärke dieser Korrelation streiten kann. Und leider müssen wir uns erneut über die genannten Einstellungen streiten, wir haben sie unter dem Banner des Multikulturalismus freiwillig importiert.
Wobei der auch im Beitrag von Frau Reuter durchscheinende Enthusiasmus der deutschen Universitätsliberalen für die Neuauflage von Kulturkämpfen, die wir auch in Europa historisch erst vor kurzer Zeit gewonnen hatten, mich wirklich amüsiert. Die meisten davon würden doch den Kopf einziehen und in Deckung gehen, wenn es ernst wird. Dafür reicht ja heute wie vor 30 Jahren schon, dass irgendeine Gruppe bei irgendeiner universitären bzw. auf Universitätgelände durchgeführten Veranstaltung angibt, sich durch irgendwas ganz furchtbar beleidigt zu fühlen und ihre Mitglieder “leider” nicht von aggressiven Reaktionen abhalten zu können.
Das war in den achtzigern so, wo Vorläufer der Linksautonomen damit Veranstaltungen mit deutschen Bundesministern verhindern konnten. Und das ist heute so, wenn Salafisten, Islamisten oder sonstige Idioten einen Vortragsredner oder einen Ausstellungsgegenstand nicht mögen. Wusch … ist Streitvermeidung erste deutsche Bürgerpflicht. Und Universitäten beweisen (einmal mehr), wie ernst sie die Gedankenfreiheit nehmen, deren Schutz ihre vornehmste Aufgabe sein sollte.
“Der Konflikt … ist wieder da, wo er hingehört.” Ja. Da, wo man schneller kapituliert, als ich “Guten Morgen” sagen kann.
Gruss,
Thorsten Haupts
Sehr geehrter Herr Haupts,
wo kapituliert man denn schneller als Sie “Guten Morgen” sagen können? In der Politik? Der Religion? Oder der Gesellschaft? Zeugt das nicht von bedenklich wenig Zutrauen in das, was man Demokratie nennt?
H. Dietz
Geehrte Frau Dietz, mehrere von meinem Verband in den achtzigern organiserte
Veranstaltungen mit den Ministern Riesenhuber und Töpfer wurden durch Universitätsverwaltungen unterbunden, weil ein paar Linkautonome “Randale” ankündigten. Zu deren Gunsten – diese Radikalen meinten “nur” Flaschenschmeissen, Barrikadenbau, Farbbeutel.
Wie ich der Presse hier und da entnehmen darf, passiert das exakt gleiche auch heutzutage. Nur sind es ein paar islamistische Radikale – und die Befürchtung ist empirisch berechtigt, dass die mit Randale Sprengsätze, automatische Feuerwaffen und Handgranaten meinen. Anyway, Unis knicken heute wie damals schneller ein, als ich “Guten Morgen” sagen kann.
Vertrauen in die Demokratie setzt Vertrauen in Demokraten voraus. Der Mensch ist aber (schon evolutionär) auf Überleben programmiert, also in der Mehrheit auf Anpassen, Wegducken, Schweigen. Und unter allen Menschen sind Universitätsliberale die absolut letzten, auf deren Einsatz für Freiheit ich 5 Cent setzen würde.
GHruss,
Thorsten Haupts
Ein Kopftuch voll Angst
Kurt Biedenkopf warnte schon 1994 in seinem Festvortrag zum Bundesarchitektentag vor einer überbordenden Zuwanderung aus bestimmten Kulturkreisen, die unweigerlich zu Parallelgesellschaften führen. Die Folgen sehen wir jetzt. 30 Prozent (!) der hier lebenden Muslime befürworten Gewalt gegen Andersgläubige. 80 Prozent (!) der hier lebenden Türken und Türkischstämmigen jubeln einem Erdogan zu, gerade nachdem er der Opposition heftige Verfolgung und Unterdrückung androht. Man hätte von den seit Jahrzehnten hier lebenden Passdeutschen eigentlich erwartet, dass sie unsere Werte und das Demokratieverständnis mit der Muttermilch aufgesogen haben.
Diese Entwicklung bei mittlerweile 4Mio Wahlberechtigten hier ist langfristig eine größere Gefahr für unsere Demokratie als die mörderischen Taten der Islamisten. Wer sagt uns, dass die Flüchtlingswelle nur Demokraten ins Land spült? Seit dem arabischen Frühling wird offenbar, dass hier Kräfte gegenüber stehen, die uns nur die Wahl zwischen Pest und Cholera lassen. Malmö, Göteborg und langsam auch Stockholm zeigen die Folgen einer toleranten Einwanderungspolitik. Das schwedische Modell wird ausgehöhlt und die Juden spüren das als erste. Offener Judenhass in Malmö (und im Herbst auch hier). Es greift schon nach Oslo über, von den Verhältnissen in Großbritannien und Frankreich mit ihrer Koloniallast ganz zu schweigen.
Die FAZ lotet mit der Autorin offenbar die Chancen bei einer links/grünen Wählerschaft aus. Eine dem vermeintlichen “schicken” Zeitgeist hinterher laufende Schreibtisch-Ansicht. Da hört sich die Wertung dieses Urteils bei der Neuköllner SPD und den mit der Wirklichkeit einer schon dominierenden Parallelgesellschaft konfrontierten Politiker wie Heinz Buschkowsky und seine Nachfolgerin im Bezirksbürgeramt ganz anders an.
Seit dem Kruzifix-Urteil ist selbst das Bundesverfassungsgericht auf der Rutschbahn weg von unseren christlich- jüdischen abendländischen Werten. Das Urteil des BVerG in 2003 war offenbar nur ein kurzes Aufbäumen. Der dem ersten Senat vorsitzende damalige Präsident Papier hat jetzt deutliche Worte gegen das neue Urteil gefunden.
Bemerkenswert schon das trickreiche Vorgehen des heutigen zweiten Senats, das einem Teil der Juristen innewohnt. (Mein seliger Vater verstand seinerzeit den Sohn nicht, der nun “Rechtsverdreher” werden wollte). Statt diese Kehrtwende in der Rechtsprechung auch dem ersten Senat im Gesamtkollegium vorzulegen, wie es die Geschäftsordnung fordert, wird an den Begriffen herumgedoktert und nur von einer “Fortschreibung” (bei Bewahrung des Kerngedankens) gesprochen. Auch hier höhlt sich der letzte Pfeiler zur Bewahrung unserer Grundordnung immer schneller aus.
Das ist gewichtiger als der angeführte abstruse Fall einer Baskenmütze die eine muslimische Lehrerin im Unterricht tragen wollte. Ich habe zu meiner Schulzeit schon keine Lehrerin mehr erlebt, die mit Hut unterrichtete. Aber ist nicht auch dieses kleine Beispiel bezeichnend, wohin die Reise geht? Hier lebt der Gouvernanten-Stil des 19 Jahrhunderts wieder auf.
Wir werden unsere Willkommensstandards zu herabsenken und unsere Wertordnung auf diesen Opfertisch ablegen, bis ein wachsender Teil der Bevölkerung uns zeigt, dass unsere Toleranz dort nicht zu einem aufgeklärten Islam führt. Ein Blick auf die Mehrheit muslimischer Staaten zeigt das Toleranzverständnis dort. Und es gibt ja nicht nur den Koran sondern auch die Äußerungen von Islamisten, die z.T. ihre Wurzeln aus Parallelgesellschaft beziehen: Wir nehmen die Toleranz in Anspruch bis wir die Mehrheit und das Heft in der Hand haben.
Wer deswegen Sorgen hat, wird mit der “Nazikeule” versorgt.
Neonazis werden dieser bürgerlichen Sorge flugs zuaddiert und damit viele mundtot gemacht. Umgekehrt sind gewalttätige Linksautonome und auch Dschihad-Kämpfer immer Einzeltäter, die der Masse friedliebender Muslime nie zugerechnet werden dürfen. Gewalttaten auf der Straße werden schnell vor die Klammer “friedlicher” Demonstrationen gezogen. Das ist seit dem 68er Zeitgeist so.
Beim Anschlag auf die Düsseldorfer Synagoge war das Medienecho enorm, passte es doch in das Tatmuster der Neonazis. Die Aufmerksamkeit verglühte von einem auf den anderen Tag , als sich herausstellte, dass Muslime die Täter waren. Aber es gibt noch eine schleichende Gefahr, die Hamburgs Bürgermeister Herbert Weichmann (SPD), der erste jüdische Landeschef nach dem 2. Weltkrieg, 1971 bei seinem Abschied in einem TV-Interview (NDR) auf die provokante Frage, ob er nicht ein Mann des “Law and Order” sei, so benannte. Der Naziverfolgte: Ja ich bin ein Mann von Recht und Gesetz. Wenn wir unsere Werte nicht verteidigen, dann werden andere wieder diese Lücke besetzen.
Und das werden bei uns dann nicht Kräfte wie die AfD sein. Churchill befand über uns Deutsche einmal: Deutschland sei wie ein Hund. Es liegt einem lange zu Füßen, um einem dann plötzlich zur Kehle zu gehen. Ich habe noch Politiker gekannt, die den Umschwung erlebt haben, als die Arbeiterhände und die Armstümpfe des ersten Weltkriegs nicht mehr für die Sozialisten sondern für die Nationalsozialisten hochgestreckt wurden. Ein Banker wie Eckart van Hooven hat das erlebt und Alpträume hinsichtlich einer Wiederholung gehabt. “Das ging rasant schnell” erläuterte der den jungen Wahlhelfern 1994 bei der Bundestagswahl.
Nun sterben diese Zeitzeugen langsam weg und diese Erfahrung wandert aus der Politik in die akademischen Elfenbeintürme. Eine bedenkliche Entwicklung. Die Demokratie wird von mehreren Seiten in die Zange genommen, auch wenn wir Palmwedel in die Hand nehmen. Christen wissen in dieser Woche um den rasanten Meinungsumschwung vor mehr als 2000 Jahren.
Peter Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
abgesehen davon, dass ich Ihre Beschreibung der Situation nicht teile (und immer wieder ärgerlich finde, dass in Beiträgen Zuwanderer und Flüchtlinge in eins gesetzt werden), interessiert mich nun aber sehr, was die Entscheidung, einer muslimischen Lehrerin das Tragen des Kopftuchs im Unterricht zu erlauben, nun ganz konkret an der Situation ändert?
Und da Sie (zu Recht) den Wert der Grundrechte betonen – wie gehen Sie denn mit der Religionsfreiheit als einem Grundrecht um?
Freundlich
H. Dietz
hdietz
Was ändert sich an der Situation, da fragen Sie nur mal sämtliche Schulleiter aus Neukölln, Berlin. Die Religionsfreiheit gibt es, aber jedes Grundrecht hat auch Schranken. Hier die Neutralität staatlichen Schulwesens. Es gibt genügend Juristen, auch Verfassungsrechtler, die das auch so sehen. Und was die Zuwanderung und das Flüchtlingswesen anbetrifft, da endet ihr Blick vor Malmö.
Ich habe aber gerade die Schulleiter von Neukölln nicht vor mir, deshalb frage ich Sie: Was genau ändert die Aufhebung des Verbots des Kopftuchtragens muslimischer Lehrerinnen – gerade auch an Problemen in einer Schule in Neukölln?
Ein Argument, das mir einleuchtet, ist, dass es gegebenenfalls muslimischen Mädchen, die kein Kopftuch tragen, schwerer gemacht werden könnte, ohne Kopftuch zu gehen. Ein Argument, das mir auch einleuchtet, ist, dass eine kopftuchtragende Lehrerin andererseits ein gutes Vorbild für kopftuchtragende Mädchen sein kann und deren Integration vermutlich stärker fördert als die Botschaft, dass kopftuchtragenden Musliminnen der Lehrdienst verweigert ist. Weitere konkrete Argumente interessieren mich sehr – die recht allgemeine Debatte über diffuse Bedrohungen hingegen scheint mir recht unproduktiv.
H. Dietz
Liebe Frau Dietz,
der Herr Heinz Buschkowsky aus Neukölln wird Ihnen sicher etwas sagen. Dessen jahrzehntelange, persönliche Erfahrungen mit diesem Problem muss man anerkennen, wenn man redlich bleiben will. Lesen Sie doch einfach mal, was er zu dem Urteil zu sagen hat, das ist im Internet gar nicht schwer zu finden! Der Mann redet auch nicht “unproduktiv” von “diffusen Bedrohungen”, für so einen Unfug hat er nämlich keine Zeit, sondern von klaren Fakten, von denen er genügend beobachtet hat: Kindergartenkinder mit Kopftuch beispielsweise. Sie können aber auch einfach selber nach Neukölln ziehen, falls Sie sich lieber persönlich überzeugen möchten.
Und so schafft es...
… der Islam, dass die Feministen für das Recht auf Unfreiheit ihrer eigenen Geschlechtsgenossinnen kämpfen. Vielleicht gibt es ihn ja doch, den höheren, von niemanden zu verstehenden Plan des sog. “Allah”.
Eine Lehrerin mit Kopftuch kann schwerlich ein Vorbild sein
So wie das Kopftuch signalisiert: ich unterwerfe mich vollkommen den Regeln und Moralvorstellungen des Islam (auch den gewaltätigen Suren des Schwerts und dem Bild von Juden und Ungläubigen), so signalisiert die Hakenkreuzbinde, dass man mit allen Aspekten des Nationalen Sozialismus übereinstimmt.
Ich bin der Meinung beides sollte in der Öffentlichkeit erlaubt sein.
In einer Schule haben beide ideologischen Richtungen nichts zu suchen.
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Sehr geehrte Frau Schütt,
wenn jemand sagt, dass er sich vollkommen den Regeln und Moralvorstellungen des Christentums unterwirft, würde ihn das nicht daran hindern, Lehrer sein zu dürfen. Gleiches gilt für den Islam – wenn auch nicht für Islamismus.
Das Kopftuchverbot hat es ja, wie der Blogbeitrag deutlich macht, ohnehin nur für Frauen erschwert, Lehrerinnen zu werden, nicht aber für Männer.
Auch da hinkt, wie so oft, der Hakenkreuzvergleich.
H. Dietz
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…die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden“.
Man könnte es ja im praktischen Alltag prüfen ob eine Gefährdung eintritt wenn der katholische Religionslehrer zur Mönchskutte ein Kopftuch trägt (Kleiner Scherz)
Mir gefällt an diesem Urteil das es den Schulen die Entscheidung überlässt. ggf sind Kopftuchtragende Mathematiklehrerinnen sogar für den Schulfrieden hilfreich. Es kommt auf den Versuch an.
Kopftuch und Baskenmütze
Es ist ja toll was sich alles an Argumenten finden läßt. Natürlich ist die Baskenmütze kein Kopftuch, aber wenn sie als Kopftuchersatz getragen wird, dann ist das eine Demonstration gesellschaftlicher Ignoranz und religiöser Dominanz, die an einer Schule nichts zu suchen hat. Eben auch gerade deswegen, weil sich eine Verpflichtung zum Kopftuch aus religiöesen Gründen theologisch nicht begründen läßt. Der Zwang zum Kopftuch, den es angeblich gar nicht gibt, ist also nichts weiter, als ein Mißbrauch der Religion zur Durchsetzung eines Frauen- und Gesellschaftsbildes, das mit westlichen Vorstellungen nicht in Einklang zu bringen ist. Mit Religionsfreiheit hat das folgich nichts zu tun. Das haben die Schlaumeier am BVerfG nicht erkennen wollen, weil sie eine politische Entscheidung herbeiführen wollten. Das steht ihnen nicht zu. Es wird Jahre dauern, die Folgen dieses Unsinns zu beseitigen.
Es ist unschicklich ohne Kpofbedeckung auf die Strasse zu gehen! ;-))
Ich bin ein paar Tage älter, kann mich aber noch ziemlich genau erinnern, das in meiner Kinderzeit fast NIEMAND ohne Hut, Mütze, Kopftuch auf nur auf die Strasse ging. Selbst wir Kinder bekammen eine Mütze aufgesetzt, die wir ziemlich hassten:-)). Zu der Zeit war es üblich unabhängig von der Jahreszeit “was auf dem Kopf” zu haben. Frauen mit offenen Haaren, OHNE Kopftuch, bei der Arbeit, im Alltag… “Flittchen” wurden die noch Mitte der 60ger von meiner Oma genannt! ;-))
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Kopfschüttelnd Sikasuu
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Ps. Btw. Bis Mitte der 70ger? brauchten Frauen die Erlaubniss des Vaters/Ehemannes wenn sie Konto, Arbeitsvertrag, Führerschein… haben wollten, so ändern sich die Zeiten und wir vergessen SO schnell!
Es ist gut? Es ist mitnichten gut!
Das hat uns gerade noch gefehlt, dass eine Akademische Rätin, eine katholische zumal, ausgerechnet in der Frauenecke der FAZ das Kopftuchurteil verteidigt! „Verlangt der Koran, dass es ein Tuch ist, das Haare, Ohren und Hals bedeckt?“, fragt die Rätin. Nein, gnädige Frau, der Koran verlangt noch nichtmal, dass das Tuch die Haare bedeckt, in Sure 24,31 steht lediglich, dass die Frauen „ihren Schleier über ihren Busen schlagen“ sollten, wohl um übergriffige Kerle fernzuhalten, die damals, vor 1300 Jahren, in den Karawansereien rumlungerten.
„Warum es gut ist, dass wir nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder über die Bedeutung des Kopftuchtragens diskutieren (müssen)“ ist Reuters Artikel überschrieben – es ist gut? Es ist mitnichten gut, es geht uns im Gegenteil gewaltig auf die Nerven, dass wir neuerdings gezwungen werden, wieder über religiöse Belange zu diskutieren, denn wir dachten, diese vormodernen Zeiten ein für alle Mal überwunden zu haben.
Ich empfehle Necla Kelek heute in der NZZ: Wir sollten nicht „den Irrtum“ begehen, schreibt Kelek, die Kopftuchfrage „nur als eine Auseinandersetzung um Toleranz und Vielfalt zu deuten. Es geht um die Freiheit von Frauen und den säkularen Staat.“
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Leider kann man auf diesem Blog die Zustimmung zu einem Leserkommentar nicht mit einem einfachen Klick zum Ausdruck bringen, daher diese kurze zustimmende Replik, Frau Zabka.
Zudem bin ich mir recht sicher, dass der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee im Jahr 1948 den Bezug zur christlich-abendländischen Tradition stärker im Grundgesetz zu verankern bemüht gewesen wäre, hätten die Teilnehmer auch nur ansatzweise sich vorstellen können, dass eben diese eines Tages in Frage stehen könnte.
Danke Frau Zabka.
Vielen Dank für diesen Beitrag Frau Zabka. Dass eine Katholikin das Kopftuchurteil verteidigt, verwundert doch eigentlich nicht, wenn man die letzten Jahrhunderte in Europa Revue passieren lässt – oder?
Viel schlimmer! Es gibt immer noch jene naiven TraumtänzerInnen, die glauben, Demokratie hieße „laisser faire“ um jeden Preis – ohne verbind-lichen übergeordneten globalen Werte-Katalog mit entsprechender Durch-setzungskompetenz. Frau Dietz empfehle ich, in Nordrhein-Westfälischen Grundschulen zu assistieren, an dortigen staatlichen Gymnasien, die inzwischen auch schon hin und wieder muslimische Schulleiter haben, an dortigen staatlich geförderten Fachhochschulen zu assistieren… Ihnen wird Ihre naive Gläubigkeit an all’ das Schöne und Gute des Zusammenlebens von demokratisch gebildeten, demokratisch aufgezogenen Menschen und Muslimen schnell vergehen, Frau Dietz.
Herr Schmitz hat völlig Recht, wenn er eine gewisse Gruppe von muslimischen MitbürgerInnen so einschätzt: „Wir nehmen die Toleranz in Anspruch bis wir die Mehrheit und das Heft in der Hand haben. Wer deswegen Sorgen hat, wird mit der ‚Nazikeule‘ versorgt.“
Zudem: Das Elend der kopftuchtragenden oder verschleierten Frauen, die ihre Demütigung täglich ausgrenzen müssen, um sie zu ertragen, habe ich zur Genüge im Rahmen meines Unternehmens weltweit (!) kennen-gelernt. Damit ist Hass und Hilflosigkeit, Zwiespalt, Trauer und Wut untrennbar verbunden (manchmal auch die Misshandlung männlicher Nachkommen durch extrem gedemütigte Frauen/diese Söhne sich dann als Erwachsene wiederum rächen an Frauen) auch angesichts der Tatsache, dass sie kulturell und intellektuell vom Mittelalter ins 21. Jh. „gebeamt“ werden müssten, um Deutschland auch “innerlich” nahezukommen (deren Männer /Väter das aber nicht erlauben) und vor allem – dass sie einem demokratisch funktionierenden Staatswesen nicht gewachsen sind, es nicht einmal verstehen, sondern nur das Angenehme abgreifen wollen.
Die Gefahr, dass mühsam erkämpfte Frauenrechte in Deutschland sehr schnell wieder verschwinden können, liegt nicht zuletzt auch im Interesse von Katholiken, aber auch im Interesse deutscher unverbesserlich patriarchaler Männer, die mit dem Verlust ihrer unumschränkten Macht nicht fertig geworden sind.
Habe ich irgendwo geleugnet, dass es ganz handfeste Probleme im Zusammenleben mit unterschiedlichen Kulturen oder Religionen gibt? Habe ich nicht. Ich habe lediglich in Frage gestellt, ob sich an diesen Problemen durch die neuerliche Entscheidung des BVerfG irgendetwas ändern wird, das ist ein Unterschied.
H. Dietz, die sich freut, dass so vielen hier die “mühsam erkämpften Frauenrechten” so sehr am Herzen liegen – mir auch :-).