Ad hoc

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Unternehmen bestimmen unser tägliches Leben. Aber was bewegt die Unternehmer? Über Trends, Technologien und Menschen, die sie bestimmen.

9/11 sollte für die IT-Unternehmen noch zum guten Geschäft werden

Während sich Amerika und seine Wirtschaft vom Schock des Terrors Schritt für Schritt erholten, sollten es die Produkte aus dem Silicon Valley werden, die dazu ausersehen waren, solche Anschläge in Zukunft zu verhindern. Schon 1999 hatte der Sun-Vorstandsvorsitzende Scott McNealy gesagt: „Privacy? Get over it!" Jetzt sollte der Ausruf zum Programm werden. Die Zeit der umfassenden staatlichen proaktiven und zugleich verdeckten Datenerhebung und -verarbeitung begann.

Es war der Tag, an dem selbst die lebensfreudigen Menschen in San Francisco in Depressionen verfielen: Im Financial District der Stadt wurde am Tag nach den Anschlägen des 11. September 2001 die prominente Transamericana-Pyramide aus Angst vor weiteren Anschlägen geräumt. Auch die Arbeitgeber in den umliegenden Bürogebäuden stellten ihren Beschäftigten frei, nach Hause zu gehen. Für viele der Angestellten war das schon deshalb wichtig, um ihre Kinder aus den ebenfalls geschlossenen Schulen abholen zu können.

Anders war die Lage im Valley

Anders war die Lage von Anfang an im Silicon Valley. Dort bemühten sich die Unternehmen sofort, ihren normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. „Oracle kann und darf den Betrieb heute nicht einstellen”, schrieb Larry Ellison, der Vorstandsvorsitzende des zweitgrößten Softwarekonzerns der Welt, seinen Mitarbeitern in einer E-Mail. „In dieser tragischen Zeit ist es für Oracle wichtiger als je zuvor, allen Institutionen, die darum kämpfen, die Infrastruktur in diesem Land funktionsfähig zu halten, seine Dienste zur Verfügung zu stellen.” Unter den Silicon-Valley-Unternehmen war der Hersteller von Netzwerkrechnern (Servern) Sun im Jahr 2001 der größte Mieter im World Trade Center. Sun (ein Unternehmen, das zehn Jahre später zu Oracle gehören würde) hatte im Südturm die Stockwerke 25 und 26 gemietet, in denen 300 Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze hatten. Aber auch dort war man letztlich stolz, schnell wieder Computer liefern zu können, die für das Funktionieren des Landes und seiner IT-Infrastruktur gebraucht wurden.

Privacy? Get over it!

Und während sich das Land und seine Wirtschaft vom Schock des Terrors Schritt für Schritt erholten, sollten es ohnehin die Produkte aus dem Silicon Valley werden, die dazu ausersehen waren, solche Anschläge in Zukunft zu verhindern. Schon 1999 hatte der Sun-Vorstandsvorsitzende Scott McNealy gesagt: „Privacy? Get over it!” Jetzt sollte der Ausruf zum Programm werden. Die Zeit der umfassenden staatlichen proaktiven und zugleich verdeckten Datenerhebung und -verarbeitung begann. Es galt sich mit der Überwachung der Telekommunikation, mit Online-Durchsuchungen, mit mehr Videoüberwachung, mehr biometrischen Ausweisen, der Fluggast-, Banktransaktionsdaten- und anderer Speicherung von Vorratsdaten auseinanderzusetzen.

„Ein lange Zeit unbestrittenes datenschutzrechtliches Schlüsselkonzept war der Grundsatz der Erforderlichkeit”, schrieb Peter Schaar, der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, jüngst in seinem Blog. Jede Stelle, die personenbezogene Daten sammelt, muss sich demnach auf das zum Erreichen des angestrebten Ziels erforderliche Datenminimum beschränken. Diese Maxime sei nach den Anschlägen des 11. September stark unter Druck geraten. Vor allem amerikanische Sicherheitsbehörden hätten im Erforderlichkeitsgrundsatz eine unzeitgemäße Behinderung im „Krieg gegen den Terror” gesehen. Vielmehr schien es nun opportun, immer mehr Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammenzuführen, erinnert sich Schaar. Dateien aus Universitäten, Meldebehörden und Ausländerämtern und Dateien von Unternehmen wurden zusammengeführt, um Hinweise auf mögliche Verdachtspersonen zu finden. Kriterien waren die bei den Attentätern in Amerika festgestellten Muster: männlich, jung, technische Ausbildung, islamischer Hintergrund. Personen, auf die diese Kriterien zutrafen, wurden besonders unter die Lupe genommen.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2006 diese „Rasterfahndung” nach dem 11. September beanstandet, weil sie – mangels konkreter Bedrohungslage – unverhältnismäßig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Noch gravierender aus der Sicht von Schaar ist aber die 2006 eingeführte Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die ohne konkreten Anlass jeden Nutzer von Telekommunikationsdiensten oder des Internets umfasst. Nur unter den Bedingungen der terroristischen Bedrohung sei es in Europa mehrheitsfähig gewesen, Telekommunikations- und Internetdaten langfristig zu speichern. Und auch wenn das Bundesverfassungsgericht 2010 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt habe, vergehe kaum ein Tag, an dem Vertreter der Sicherheitsbehörden oder Innenpolitiker nicht forderten, Deutschland möge ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließen. Tatsächlich hieß es gerade erst, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dränge im Streit mit der FDP um die Vorratsdatenspeicherung auf eine rasche Einigung: „Wir müssen das Thema nach der Sommerpause angehen”, sagte der CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse”. Es liege ein Mahnschreiben der EU auf dem Tisch, eine mindestens sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Somit sind die Anschläge des 11. September für die High-Tech-Industrie an der Westküste der Vereinigten Staaten zu einem Argument in manchem Verkaufsgespräch geworden.

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