Es ist gut, dass die Bundesländer und der Bund es sich mit staatlichen Bürgschaften im Zusammenhang mit der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker nicht leichtmachen. Auch wenn „nur” gut 70 Millionen Euro gebraucht werden, geht es um Grundsätzliches: Eine Insolvenz kostet die Bundesagentur für Arbeit ohnehin eine Menge Geld. Weitere staatliche Hilfen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass das Leiden für die Mitarbeiter noch verlängert oder der Markt verzerrt wird. Nun scheint es für die Transfergesellschaft für gut 11000 Schlecker-Mitarbeiterinnen, um deren Finanzierung es derzeit geht, vernünftige Gründe zu geben. Mit ihr wird es leichter, für den funktionsfähigen Rest von Schlecker einen Investor zu finden, da mit der Transfergesellschaft Kündigungsschutzklagen vermieden werden, die einen Verkauf erschweren würden. Zudem gäbe es für die Vermittlung der Angestellten etwas mehr Zeit. Und doch ist es sehr richtig, auch dieses Konzept zunächst genau prüfen zu lassen. Denn möglicherweise lassen sich die oft zu sehr viel Selbständigkeit erzogenen und deshalb zu Recht strikt nach Tarif entlohnten Mitarbeiterinnen von Schlecker viel schneller vermitteln als mancher glaubt.
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Die von Filialschließungen der Schlecker-Gruppe betroffenen Bundesländer haben sich grundsätzlich auf die Schaffung einer Auffanggesellschaft für die von Kündigung bedrohten Mitarbeiter der Drogeriekette ohne Bundesmittel oder -bürgschaften geeinigt. Ein entsprechender Finanzierungsplan solle am Donnerstag vorgestellt werden, sagte der baden-württembergische Ministerialdirektor Daniel Rousta am Montag nach einem Arbeitstreffen in Berlin.
Allerdings ist nach Angaben eines Sprechers des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart noch offen, nach welchem Schlüssel Risiken und Kosten übernommen werden sollen: „Die Kuh ist noch nicht vom Eis”, sagte er. Offenbar ist eine Transfergesellschaft als Dachgesellschaft mit mehreren Untergesellschaften vorgesehen; mit dem entsprechenden Konzept soll sich zunächst noch ein Wirtschaftsprüfer auseinandersetzen. Zur Finanzierung der Gesellschaft, die entlassene Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen soll, ist nach vorherigen Angaben des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz ein Kredit in Höhe von rund 71 Millionen Euro nötig, für die die betroffenen Bundesländer nun offenbar bürgen wollen. Geiwitz hat nichts gegen eine solche Transfergesellschaft einzuwenden, weil die insolvente Drogeriekette so leichter verkäuflich ist. Denn nach ihrer Gründung sind nicht mehrere tausend Kündigungsklagen zu befürchten, die potentielle Investoren abschrecken dürften.
In der Debatte um eine Zwischenfinanzierung der insolventen Drogeriekette hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) zuvor auf einer Kredithaftung allein der von den Massenentlassungen betroffenen Bundesländer beharrt. Eine solche Lösung scheint nun gefunden worden zu sein, wobei am Montag noch nicht sicher war, ob zur Ausreichung des Darlehens tatsächlich auf die staatliche Förderbank KfW zurückgegriffen wird. Wie zu hören ist, müsste für die in Rede stehende Summe die KfW nicht unbedingt in Anspruch genommen werden; das Geld könnten die Bundesländer auch durch ihre eigenen Förderinstitute finanzieren. Wahrscheinlich ist in jedem Fall, dass die KfW beratend hinzugezogen wird, etwa zur Ausarbeitung von Kreditkonditionen. Die Überbrückungshilfe sei über Schleckers Auslandsgesellschaften, die noch Gewinn machen, abgesichert, sagte Baden-Württembergs Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD). Er verstehe, dass die KfW jemanden brauche, der für den Überbrückungskredit für die Transfergesellschaft haftet. Schmid sitzt auch im KfW-Verwaltungsrat.
Eine Transfergesellschaft soll entlassenen Beschäftigten grundsätzlich dabei helfen, möglichst schnell einen neuen Job zu finden. Betroffene schließen mit der Transfergesellschaft einen Arbeitsvertrag. Sie können höchstens ein Jahr lang beschäftigt werden. Während dieser Zeit bezahlt die Arbeitsagentur das „Transferkurzarbeitergeld” von 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts für Arbeitnehmer ohne Kind und 67 Prozent für solche mit mindestens einem Kind. Das Unternehmen, das insolvent ist oder ein Werk schließt, muss die Verwaltungskosten der Transfergesellschaft finanzieren. Spezialisierte Unternehmen übernehmen die Organisation der Gesellschaft. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, möglicherweise auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ich finde es sehr gut, dass...
Ich finde es sehr gut, dass Auffanggesellschaften gegründet werden. Jedoch glaube ich, dass die wenigsten Mitarbeiter bei der aktuellen Jobsituation Probleme haben werden, einen neuen Job zu finden. Man muss sich nur die Masse der Stellenangebote in Tageszeitungen und im Internet anschauen.