Diese Nachricht wird deutsche Vorstände und Aufsichtsräte weit über die Gremien der Deutschen Lufthansa hinaus interessieren: Erheblicher Widerstand ausländischer Investoren wie Templeton Investment oder auch der einflussreichen amerikanischen Organisation Institutional Shareholder Services (ISS), die Fondsgesellschaften und andere Investoren berät, hatte zunächst dazu geführt, dass der frühere Lufthansa-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Mayrhuber auch nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Abkühlungsfrist von zwei Jahren nicht in das Aufsichtsgremium der Lufthansa eintreten sollte. Das Schockierende aus der Sicht der deutschen Unternehmenswelt – auch wenn die Schwierigkeiten nach einem chaotischen Tag bereinigt wurden: Den ISS-Vertretern erschien die Zeit von zwei Jahren, in denen sich ein ehemaliger Vorstand von dem jeweiligen Aufsichtsgremium seines alten Unternehmens fernhalten soll, noch immer als zu kurz.
Und auch wenn Mayrhuber jetzt doch antritt, so stößt das alte System des Netzwerkens immer gleicher deutscher Manager an seine Grenze. Dabei hatten erst vor wenigen Wochen der Linde-Vorstandschef Wolfgang Reitzle und sein Aufsichtsratsvorsitzender Manfred Schneider gegen die geltende Abkühlungsregel Front gemacht. Reitzle hatte eigentlich vor, eine Sonderregelung im Gesetz zu nutzen und sich ohne Abkühlung in den Aufsichtsrat von Linde wählen zu lassen – dann aber im Zuge der aufbrandenden Kritik an diesem Schritt seinen vollständigen Rückzug angekündigt. Später sagte Schneider dazu, das Beispiel Reitzle zeige, „dass der Gesetzgeber zu weit gegangen ist, als er den Wechsel quasi untersagt hat, indem er hohe Hürden baute“. Und die größte Hürde sei inzwischen die Stimmung in der öffentlichen Meinung. „Jedem, der jetzt noch bleiben und seinem Unternehmen weiterhin nützlich sein kann, wird vorgeworfen, er klebe an seinem Sessel.“
Schadet das Gesetz?
Reitzle fügte seinerzeit im selben Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ an: „Jetzt, nachdem unsere Entscheidung feststeht, kann ich es klar sagen: Dieses Gesetz, das den Wechsel in den Aufsichtsrat derartig erschwert, schadet den deutschen Unternehmen mehr, als dass es ihnen nützt.“ Mit den Managern verlasse viel operatives Wissen das Haus, das in den Unternehmen aber weiterhin gebraucht werde. Zumindest den Wechsel in den Aufsichtsrat hätte man zulassen müssen, ohne eine Auszeit von zwei Jahren vorzuschreiben. „Da ist die Bundesregierung weit über das Ziel hinausgeschossen.“ Institutionelle Anleger indes sehen das offensichtlich nicht in jedem Fall so, was auch das Schicksal von Josef Ackermann zeigt, des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank. Als der plante, nahtlos in das Aufsichtsgremium der Bank zu wechseln (was das Gesetz zulässt, wenn mindestens 25 Prozent der Stimmrechte den Namensvorschlag auf die Tagesordnung setzen), regte sich so viel Widerstand von Investorenseite, dass auch Ackermann aufgeben musste. Und das ist eine Entwicklung, über die nach der Meinung von Beobachtern auch in der Bank inzwischen sehr viel mehr Menschen glücklich als unglücklich sind.
Neue Regelung gilt seit dem Jahr 2009
Das Problem existiert seit 2009. Im Nachgang zum Versagen von Aufsichtsräten bei Siemens oder Volkswagen diskutierte seinerzeit die große Koalition, wie man die Führung von Unternehmen verbessern könne. Altvorstände sollten als neue Aufsichtsräte nicht mehr eigene Fehlentscheidungen decken können. Daraus entstand die Idee der Abkühlungsphase. Der Aufruhr war groß: Zwölf Aufsichtsratschefs von deutschen Konzernen, darunter auch der bei Thyssen-Krupp als Aufsichtsratsvorsitzender inzwischen gescheiterte Gerhard Cromme, beklagten sich laut. Sie schrieben einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Und danach konnte die Kanzlerin gar nicht mehr anders, als die Manager in die Abkühlungsrunde zu schicken.
Nun gibt es durchaus Vorstände, die sich damit arrangiert haben und geduldig warten. Der frühere BASF-Vorstandsvorsitzende Jürgen Hambrecht zum Beispiel wird dieses Jahr nicht in den Aufsichtsrat des Ludwigshafener Chemieriesen einziehen. „Die BASF hat derzeit einen sehr guten Aufsichtsrat. Die Neuwahl findet 2014 statt“, sagte Hambrecht zu Beginn dieses Jahres der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Ich bin jetzt bald zwei Jahre abgekühlt, dann macht es auch nichts aus, wenn ich drei Jahre abkühle“, fügte Hambrecht hinzu. Dabei wäre die gesetzlich festgelegte zweijährige Abkühlphase nach dem Abschied Hambrechts vom Chefposten eigentlich in diesem Sommer ausgelaufen. Bei Bayer wollten die Verantwortlichen nicht so lange warten. Am 1. Oktober des vergangenen Jahres war der ehemalige Vorstandschef Werner Wenning lange genug abgekühlt, prompt zog er in den Aufsichtsrat ein und wurde dessen Vorsitzender. Wie das geklappt hat? Die Hauptversammlung hatte Wenning schon im Frühjahr vergangenen Jahres auf Vorrat in den Aufsichtsrat gewählt. Dagegen gab es keine Einwände. Ein wenig kommt es wohl auch immer auf das Format der jeweiligen Person an.
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