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Apple, Amazon, Angst: Verlage und die Bücherpreise

Das Kartellverfahren gegen Apple in den Vereinigten Staaten ist nur eine Momentaufnahme. Die Frage nach dem angemessenen Preis für E-Bücher treibt die Industrie um, seit Amazon den Kindle eingeführt hat und damit das erste populäre tragbare Lesegerät schuf. Und die Verlage haben Angst.

Das Kartellverfahren gegen Apple in den Vereinigten Staaten ist nur eine Momentaufnahme. Die Frage nach dem angemessenen Preis für E-Bücher treibt die Industrie um, seit Amazon den Kindle eingeführt hat und damit das erste populäre tragbare Lesegerät schuf. In Amerika ebenso wie in Europa sind die Verlage zwar auf die Forderungen der Kartellwächter eingegangen, sie haben den E-Book-Verkauf überarbeitet – und legen die Preise nicht mehr selbst fest. Danach sind die Preise aber längst nicht so drastisch wie erwartet gefallen. Manche sagen, sie hätten nie einen Preiskrieg erwartet. Selbst Amazon könne oder wolle sich eine solche Auseinandersetzung nicht leisten. Das Geld, das Amazon in den Jahren 2008 und 2009 in besonders hohe Buchrabatte gesteckt habe, sei zumindest teilweise durch den damals ebenfalls noch sehr hohen Preis des Lesegeräts kompensiert worden. Inzwischen würden die Basisversionen des Kindle zu so niedrigen Preisen verkauft, dass diese Rechnung nicht mehr aufgehe. Das mag sein. Mit steigendem Erfolg der günstigen E-Books aber wird eine Sorge immer größer: Verlage stellen sich die Frage, was aus der Buchpreisbindung wird – und haben Angst.

 In Amerika vor Gericht

Auch vor diesem Hintergrund muss man die neuesten Meldungen aus dem Gerichtsaal in Manhattan lesen. Denn das Kartellverfahren um den richtigen Preis für elektronische Bücher (E-Books) gewinnt auch in Amerika, einem Land ohne Buchpreisbindung, immer größere Aufmerksamkeit. Streit gibt es nun auch wegen einer angeblichen E-Mail von Steve Jobs, dem verstorbenen Vorstandsvorsitzenden und Mitbegründer des Elektronikkonzerns Apple. Denn Apple behauptet, die E-Mail sei so nie abgeschickt worden. Auch grundsätzlich hält Apple das gesamte Verfahren für „bizarr“. So jedenfalls hat es schon vor einiger Zeit der Jobs-Nachfolger Tim Cook gesagt.

Im Kern geht es darum, ob Apple sich zur Einführung des elektronischen Buchladens „iBook“-Store im Zusammenhang mit der Vorstellung des Tabletcomputers „iPad“ im Jahr 2010 mit fünf Großverlagen verschworen hatte, um am Markt für elektronische Bücher höhere Preise durchzusetzen. Das behauptet das Justizministerium, das als Wettbewerbshüter Apple verklagt hat. Und auch in Europa sah sich Apple in diesem Zusammenhang mit einem Kartellverfahren der EU-Kommission konfrontiert.

Bezos subventioniert

Der Hintergrund: Um den Verkauf seiner elektronischen Bücher anzukurbeln, war Jeff Bezos, der Vorstandsvorsitzende des Online-Einzelhändlers Amazon, schon zur Markteinführung seines elektronischen „Kindle“-Lesegeräts nicht davor zurückgeschreckt, erhebliche Anlaufverluste in Kauf zu nehmen. So sorgte er – durch eine Amazon-interne Subvention – dafür, dass jedes E-Book zur Einführung des ersten Kindle nur 9,99 Dollar kostete. Das führte zum Teil zu Verlusten von bis zu 5 Dollar je Buch. Dieses missfiel allerdings den etablierten Buchverlagen erheblich. Mit einem neuen Vertriebsmodell verlangten sie, dass die Verlage den Einzelhandelspreis für E-Books selbst festlegen, genauso wie sie es bei gedruckten Büchern tun: 70 Prozent des Preises behalten die Verleger für sich, Rabatte gehen dann von den 30 Prozent Marge ab, die die Einzelhändler für sich haben.

Interessanterweise ging Apple auf dieses Modell ein. Und das ging den Kartellwächtern in Amerika und Europa zu weit. Apple und den Verlagen wurde vorgeworfen, Preisabsprachen getroffen zu haben, um Amazon zu einem neuen Preismodell (dem sogenannten Agenturmodell) mit dann teureren E-Books zu zwingen. Die Verlage haben sich mit den Behörden auf beiden Seiten des Atlantiks inzwischen auf Vergleiche geeinigt, was mit Blick auf Apple – ohne juristische Anerkennung der zuvor erhobenen Vorwürfe – auch für Europa gilt. In den Vereinigten Staaten geht diese Auseinandersetzung aber weiter.

Streit um eine E-Mail

Am Mittwoch präsentierte das Justizministerium nun in der Verhandlung als Beweisstück eine E-Mail von Jobs an einen seiner Vizepräsidenten, Eddy Cue, der für die Rechteverhandlungen mit Medienunternehmen zuständig ist. Darin verlangt Jobs angeblich, dass die Verlage auch Amazon dazu bringen, Neuerscheinungen für ein Jahr gemäß dem Agenturmodell zu verkaufen. Der Apple-Anwalt behauptete aber, dass diese E-Mail nie versandt worden sei. Angeblich soll es sich nur um einen Entwurf handeln. In einem von Apple präsentierten anderen Mailentwurf sei es nur noch darum gegangen, dass die Verlage Apple keinen schlechteren Verkaufspreis geben als anderen Anbietern. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Most Favored Nation“-Klausel.

In Europa ist der Streit zunächst so ausgegangen, dass die existierenden Verträge nach dem kritisierten Modell gekündigt wurden. Händler und Amazon sollen den Verkaufspreis für die nächsten zwei Jahre selbst festlegen. Zudem werden fünf Jahre keine Verträge nach der „Most Favored Nation“-Klausel abgeschlossen. Damit verlieren die Preisausschläge der Verlage auf diesem Markt an Bedeutung. In Amerika aber ist der Streit mit Apple noch in vollem Gange: das Justizministerium hält gerade Cue für den Kopf einer Verschwörung und den Koordinator von Preisabsprachen mit den Verlagen.

Der Autor auf Twitter: www.twitter.com/carstenknop

Mehr zum Thema auch im neuen Buch “Amazon kennt dich schon”: https://www.fazbuch.de/buecher/sachbücher-geschenkbücher-e-books/amazon-kennt-dich-schon