Im Sommer des vergangenen Jahres war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Text mit der Überschrift „Kapitulation eines Bankberaters“ zu lesen. Der Berater war über die Geschäftspraxis seines Arbeitgebers ebenso frustriert wie über die aus seiner Sicht in ihren praktischen Auswirkungen unsinnigen gesetzlichen Regelungen zu den Beratungsprotokollen, die nach den Anlagegesprächen mit den Kunden auszufüllen sind.
Daran mussten wir uns erinnern, als in diesen Tagen Prokon, ein Unternehmen, das Genussrechte aus Beteiligungen an Windkraftprojekten verkauft, in die Schlagzeilen geriet. Denn einerseits sind Berater einer Bank mit Strafandrohungen konfrontiert, wenn sie die erwähnten Beratungsprotokolle nicht erstellen. Und zur selben Zeit konnten in einer für jeden Verbraucher zugänglichen Verkaufsstelle dieser Genussrechte Anlagegespräche über Summen von bis zu 1,5 Millionen Euro geführt werden. Natürlich ohne dass dabei oder danach ein Beratungsprotokoll erstellt wird. Wie zu erwarten war, hat das geradewegs in eine höchst problematische Situation geführt.
Der Berater hatte es geahnt
Unser Berater hatte es geahnt und schon im Sommer ein Testgespräch über die Geldanlage in Windkrafträdern geführt. Das Ergebnis: Die dortige „Beraterin“ konnte nicht einmal rudimentär die steuerliche Behandlung der Zinserträge erklären, geschweige sie fehlerfrei darstellen. Hier durfte eine offenkundig Branchenfremde ohne wirtschaftliche oder kaufmännische Ausbildung Geldanlagen verkaufen, die in der Bankenwelt in der höchsten Risikoeinstufung mit besonderer Beratungskompetenz und -pflicht gekennzeichnet würden.
Wenn man die Filiale heute besucht, wird man sein Geld dort nicht mehr los: „Wir geben im Moment keine Genussrechte mehr aus, weil wir eine kleine Krise haben“, sagte die Mitarbeiterin in dieser Woche Kollegen des „Hamburger Abendblatts“ freundlich. „Kommen Sie in einem Monat wieder, dann ist alles geklärt“, behauptete sie noch. Nun werden aber ohnehin nur noch wenige Menschen ihr Geld zu Prokon bringen wollen. Die meisten hingegen werden um ihr angelegtes Geld bangen, und das sind gar nicht wenige.
Und die Schwierigkeiten sind da
Denn Prokon hat Genussrechte im Volumen von rund 1,4 Milliarden Euro, die mit mindestens 6 und manchmal sogar 8 Prozent verzinst werden, an 75 298 Anleger ausgegeben. Aber jetzt steckt das Unternehmen – wie der Bankberater schon im Sommer antizipierte – in Schwierigkeiten. Die Anleger müssen im schlimmsten Fall gar mit einer Insolvenz rechnen. Denn bisher (Stand: 17. Januar, 9 Uhr) wurden Genussrechte im Volumen von 226,87 Millionen Euro gekündigt. Das sind rund 16 Prozent des Genussrechtskapitals und damit mehr, als das Unternehmen möglicherweise verkraften kann. Es hatte in einem Schreiben an die Anleger selbst erklärt, eine Planinsolvenz lasse sich nur beim Erhalt von mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals verhindern.
Es ist unglaublich: Manche Kunden haben bis zu 500 000 Euro in das Unternehmen investiert, ihre ganze Altersvorsorge. Und wenn der größte Teil der Anleger auf einer Rückzahlung beharrt, ist Prokon innerhalb kürzester Zeit zahlungsunfähig. Deshalb rät derzeit auch kein Berater dazu, so zu verfahren, zumal in einem möglichen Insolvenzverfahren gekündigte und nicht gekündigte Genussrechte gleichrangig behandelt würden. Vielleicht hätte die Beraterin ihre Kunden ja darauf hinweisen sollen, dass es ein Problem ist, die langfristige Finanzierung von Windrädern mit Genussrechten auf die Beine zu stellen, die schon nach sechs Monaten wieder gekündigt werden konnten. Vielleicht, vielleicht.
Die Situation ist grotesk. Während den Bankberatern – zum Teil natürlich ebenfalls mit guten Grund – kaum noch getraut wird und diese in ihren Beratungsprotokollen ersticken, die viele Kunden gar nicht wollen, konnte man der Werbung von Prokon kaum entkommen. Von Tücken war darin kaum die Rede.
Ausgerechnet konservative Kleinanleger
Und jetzt, vermuten Fachleute, hat es ausgerechnet viele eigentlich sehr konservative Kleinanleger getroffen. So zeigt auch diese Episode das Einerseits und Andererseits des Wirtschaftslebens: Regulierung übersteuert leicht – und der Markt sucht sich ständig neue Wege. Aufwachen müssen letztlich wohl die Anleger. Aber deren Gier – und die der Finanztrickser auf der anderen Seite – siegt eben immer.
Der Autor auf Twitter: www.twitter.com/carstenknop
Gier frisst Hirn!
Es bestätigt sich immer wieder.
Und, es fällt mir nicht leicht, die Prokon-Anleger, die sich ja für viel schlauer als die übrigen Anleger gehalten haben, zu bemitleiden.
Jeder muss wissen was er tut
Jeder ist zuerst einmal für sich selbst verantwortlich. Und jeder muss wissen was er tut, sollte es wissen ehe er etwas tut. Der staatliche Schutz von Anlegern ist deshalb übertrieben und führt so zu solchem Verhalten von Kleinalegern, die glauben sie würden geschützt.
Denn auch die Grossbanken, die ja angeblich Kenner und Könner der Materie, des Investieren und Geldverdienens beschäftigen, haben unsere Vermögen mit verbraten. Denken sie doch nur an die Aktionäre dieser Banken, die nicht mit den Aktien spekulieren sondern diese als Langfristanlage betrachten.
Die Vorstände zuerst der öffentlichen Banken haben sich Jahrzehnte lang fürstlich bezahlen lassen und den Eigentümern regelmässig Riesenverluste bis hin zur QuasiPleite beschert. Ab 2007 haben dies dann die Vorstände der privaten Grossbanken nachgemacht.
Den Beruf des Banker würde ich heute mit Wegelagerer und Räuber gleichsetzen. Da die einen ausgestorben sind führen andere dieses Gewerbe unter neuem Namen fort.
[…] FAZit: Unser Bankberater und der Prokon-Frust […]
Wieso Tücken ???
Eigentlich sollte jeder wissen, wenn nicht drunter steht, dass das Finanzprodukt der Einlagensicherung unterliegt, ist es nicht 100% sicher. Und mit jedem % Gewinn über dem Leitzins wächst die Unsicherheit. 6% reiner Gewinn sind hoch und kaum ein großes Unternehmen schafft dies dauerhaft über viele Jahre. Natürlich beraten Berater manchmal auch gut, statistisch gesehen. Aber ein Berater, der sicher weiß, wie man 5% oder 10% über Jahre 100% sicher verdienen könnte, wäre wahrscheinlich Star an der Wallstreet und nicht länger Kundenberater.
Also, was soll das Jammern.
mfg W. Barth