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Datev warnt: Vorsicht vor vorausgefüllter Steuererklärung

| 2 Lesermeinungen

Steuerberater finden immer wieder falsche oder unvollständige Daten in den vorausgefüllten Steuererklärungen. Steuerberater und die Datev helfen dabei gern. Die Datev freut sich auch sonst über ein gutes Geschäft.

Seit Anfang des Jahres gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung. Über sie können Steuerpflichtige die Informationen einsehen, die bei der Finanzverwaltung über sie gespeichert sind. Was wie eine tolle Sache klingt, in der man wegen der elektronischen Übermittlung der Daten keine Fehler erwartet, erweist sich in Wirklichkeit als ein fehlerbehaftetes Unterfangen: Steuerberater stellen immer wieder fest, dass die Daten oft nicht vollständig und zudem nicht immer korrekt sind.

„Warum das so ist, kann ich mir letztlich nicht erklären“, sagt dazu Dieter Kempf, der Vorstandsvorsitzende der Datenverarbeitungsorganisation der steuerberatenden Berufe, Datev. Ein Grund könnte sein, dass einige Daten möglicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Ausdruck einer Standmitteilung für den Kunden erzeugt würden – und zu einem anderen Zeitpunkt für die Finanzverwaltung neu, aber dann leicht abweichend erzeugt würden. Er rät deshalb dringend dazu, die Informationen, die der Finanzverwaltung etwa vom Arbeitgeber, den Krankenkassen oder eben der Rentenversicherung zugeliefert werden, vor ihrer weiteren Verwendung in der Steuererklärung selbst zu kontrollieren. Das jedoch sei für den Laien nicht immer einfach, manchmal handle es sich auch nur um kleine Abweichungen.

Schon beim Abruf der Daten prüfen

Wenn man aber ohnehin einen Steuerberater beschäftige, könne der über den Abruf der Daten diese schon zur Erstellung der Steuererklärung überprüfen und gegebenenfalls auch korrigieren lassen. Hierzu nutzen die Steuerberater ein Werkzeug, das von der Datev im Auftrag der Steuerberaterkammern bereitgestellt wird. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Vollmachts-Datenbank, über die der Steuerberater die Bevollmächtigungen für den elektronischen Abruf der Daten an das Finanzamt übermittelt, die ihm seine Mandanten erteilt haben.

So birgt die Digitalisierung der Abläufe bei den Mandaten für die Datev und ihre Steuerberater immer neue Geschäftsmöglichkeiten, was sich in den Zahlen der Genossenschaft aus Nürnberg entsprechend positiv niederschlägt. So konnte die Datev ihren Umsatz in den ersten sechs Monaten auf 423,7 Millionen (Vorjahr: 401,9 Millionen) Euro steigern. Dies entspricht einem Plus von 5,4 Prozent. „Und der Umsatzanstieg im ersten Halbjahr resultiert aus einer regen Nachfrage in nahezu allen Produktgruppen“, freut sich Kempf, der auch im zweiten Halbjahr eine starke Wachstumsdynamik erwartet. „Wir trauen uns für das Gesamtjahr eine Steigerung in der Größenordnung von 5 Prozent zu. Damit lägen wir wiederum deutlich über der für 2014 prognostizierten Steigerung des Marktvolumens im IT-Sektor von 2,9 Prozent.“ Im gesamten vergangenen Jahr war die Datev auch schon um 5,7 Prozent auf 803 Millionen Euro Umsatz gewachsen.

Bäume wachsen nicht in den Himmel

Doch wachsen auch für die Datev die Bäume nicht in den Himmel. Langfristig könnte die demographische Entwicklung im Beruf Schwierigkeiten bereiten. Jeder vierte Steuerberater ist nach den Worten von Kempf älter als 60 Jahre. Mit der Initiative „Rock Deine Zukunft“ (www.rock-deine-zukunft.de) will die Genossenschaft deshalb die Attraktivität des Berufsbilds Steuerberater steigern. Für die Kanzleinachfolge wiederum werden mit einer internetbasierten Kanzleibörse potentielle Verkäufer und Käufer von Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfer-Kanzleien zusammengebracht. Der virtuelle Marktplatz war im vergangenen Jahr zur Cebit online gegangen. Inzwischen stehen dort 200 Kaufangeboten rund 850 Interessenten gegenüber. Profitieren könnte der Beruf des Steuerberaters nach den Worten von Kempf künftig von der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse auch in kleinen und mittleren Betrieben. „Fragen der Rechnungslegung bis hin zur sicheren elektronischen Archivierung bieten hier noch erhebliche Möglichkeiten“, sagt Kempf. Eine Studie habe gezeigt, dass etliche Dokumente keine Vorteile bei der Beweisführung erzielten, nur weil diese als Papieroriginal vorliegen. Das sogenannte „Ersetzende Scannen“ könne damit zum Türöffner für Prozessoptimierungen in Kanzleien und Unternehmen werden.

Der Autor auf Twitter: www.twitter.com/carstenknop


2 Lesermeinungen

  1. justusn sagt:

    Und die Vollmachtsdatenbank hilft da auch nicht.
    Es ist üblich, dass der Steuerberater Sachverhaltsaufklärung betreiben muss. Dazu gehört auch die Sichtung und Beurteilung vorgelegter Daten/Belege. Und wenn er Fehler findet, hat er diese zu korrigieren.
    Wenn er der Meinung ist, das überfordert ihn, kann er nach alter Tradition die Daten manuell aus den jeweiligen Bescheinigungen/Belegen übernehmen.
    Grundsätzlich ist zu sehen, dass die elektronischen Belege über den Belegabruf/VaSt schon eine hohe Validität haben. Wenn auch die Versicherungsträger und Arbeitgeber ein bisschen mehr Erfahrung haben, wird das schon.
    Nur warum man als Steuerberater die Vollmachtsdatenbank braucht?
    Ne, verstehe ich nicht. Die Daten einfach so ‘nem Dritten geben…?!?
    Und auch noch der DATEV? Die klüngelt mittlerweile mit Microsoft rum:
    dsin.de lässt grüßen.

  2. dongerdo sagt:

    Ja ja.... Ohne Steuerberater ist man verloren....
    Otto-Normalverbraucher sollte in der Lage sein die Vorausgefüllten Daten mit den eigenen Lohnabrechnungen zu Vergleichen, Zahl für Zahl. Elster weist sogar direkt auf dieses hin.
    Der Knackpunkt für die Meisten ist NICHT dass sie zu doof sind Zahlen richtig abzutippen und keinen Taschenrechner bedienen können sondern dass nicht klar ist was überhaupt wohin eingetragen gehört. Dieses Problem löst die vorausgefüllte Erklärung komplett und umfassend. Eine der besten Neuerungen der letzten Jahre.

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