Antike und Abendland

Antike und Abendland

Tagesaktualität, wie sie sich mit einem Blog verbindet, und Antike – das scheint nicht zusammenzugehen. Dennoch soll hier der Versuch gewagt

Autorität im Dreieck – eine Kritik

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Das Winterheft der Zeitschrift für Ideengeschichte hat das Schwerpunktthema Autorität. Das ist nun ein Kennern der römischen Antike geläufiger Begriff. 1925...

Das Winterheft der Zeitschrift für Ideengeschichte hat das Schwerpunktthema Autorität. Das ist nun ein Kennern der römischen Antike geläufiger Begriff. 1925 publizierte der Leipziger Philologe Richard Heinze einen Aufsatz mit dem Titel Auctoritas, der erhebliches Aufsehen erregte und fortan als mustergültig galt. Darin beschrieb er zunächst das ‘Wesen‘ dessen, der bei den Römern auctor genannt wird: „auctor ist, wer die von einem anderen auszuführende Handlung – oder, was auf dasselbe hinauskommt, den Entschluß dazu – maßgeblich und wirkungsvoll gutheißt“. Er erklärte dann die auctoritas selbst, den Zustand oder die Eigenschaft des auctorem esse sowie die Eignung, „maßgeblichen Einfluß auf die Entschließungen der anderen kraft überlegener Einsicht auszuüben“, zu einem der Grundbegriffe der römischen Lebensordnung, mit dem die Römer ihre tief eingewurzelte Achtung vor dem überlegenen Geiste, mochte er sich in einem Juristen, einem Anwalt, einem Staatsmann wie Augustus oder in der Kirche darstellen, zum Ausdruck brachten. Heinzes Begriffsbestimmung ist selbstverständlich vor dem Hintergrund von Orientierungsbedürfnissen in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zu sehen, als führende Altertumswissenschaftler sich veranlaßt sahen, zur sittlichen Erziehung der Nation einen Beitrag zu leisten, der nun nicht mehr primär ästhetisch, sondern historisch-politisch ausgerichtet sein sollte. Historische Rekonstruktion und gegenwartsbezogene Normensetzung gingen durchaus ineinander über, wenn es am Ende des auctoritas-Aufsatzes heißt, der Macht der auctoritas brauche sich „auch der Edelste nicht zu schämen, ja, man darf sagen, daß das Verlangen nach ihr der Quell von vielem Großen und Guten gewesen ist. Sie wird erworben durch Bewährung der ganzen Persönlichkeit; sie wird ausgeübt im Dienste und zum Wohle der Mitbürger, in ihrer höchsten und reinsten Ausprägung im Dienste und zum Wohle der res publica.“ Seltsame Paradoxie: Heinze verarbeitete das im Thesaurus Linguae Latinae für wortgeschichtliche Untersuchungen bereitgestellte Material, um durch subtile Interpretation zu einer „das Römertum“ schlechthin definierenden, also überhistorischen, das heißt letztlich: ahistorischen Begriffsbestimmung zu kommen. Zu den problematischen Prämissen und Folgen dieser Richtung der Wertbegriffeforschung hat zuletzt Stefan Rebenich das Wesentliche herauspräpariert (s.u.).

Wie sieht der Neuansatz aus? Raymond Geuss, Jahrgang 1946 und Professor für Politische Philosophie in Cambridge, geht durchaus auf das lateinische Wort ein, erwähnt aber Heinze nicht. Stattdessen verteidigt er zunächst mit Recht die Praxis, Ausdrücke, die eigentlich an ein bestimmtes Ereignis oder eine bestimmte historische Formation gebunden sind, auf Ereignisse oder Formationen zu übertragen, die als vergleichbar betrachtet werden können, und so den Ausdruck zu Begriff zu machen. Das geschah bekanntlich mit zahlreichen Ausdrücken des griechisch-römischen Altertums. Das Verständnis der antiken Phänomene ist ohne ihre Deutungs- und Nachgeschichte nicht möglich; andererseits sind Ausdrücke wie Republik, Tyrann oder Asyl nicht zu reinen Strukturbegriffen geworden, die ihre Geschichte restlos abgestreift hätten. „Die Römische Republik und die griechische Polis-Demokratie liefern bis in die allerjüngste Gegenwart zwei der wichtigsten allgemeinen Vorbilder für politische Systeme. Aus ihrem normativen Prestige schöpfen alle Versuche, auch zeitgenössische politische Ordnungen als «Republiken» oder als «Demokratien» zu begreifen und zu bewerten.“ Geuss stellt nun Demokratie und Republik gegenüber und fragt, welche der beiden Grundorientierungen besser geeignet sei, die politische Gegenwart auszuleuchten. Da ‘Autorität‘ in einem der beiden Archetypen, der römischen Republik, eine wesentliche Rolle spielte, während er gleichzeitig in der athenischen Demokratie unbekannt war, verspricht sich Geuss von seiner Analyse mehr Trennschärfe. Er referiert Mommsen, der auctoritas als Bezeichnung für die „ebenso eminente und effektive wie unbestimmte und formell unfundierte Machtstellung des Senats“ faßte. Dann stellt er nebeneinander, was Aristoteles und Quintilian in ihren rhetorischen Abhandlungen über gewichtige Urteile und Beurteilungen – griechisch kriseis, lateinisch auctoritates – niedergelegt haben. In einer etwas komplizierten Argumentation gelangt er schließlich zu einer nicht überraschenden Differenzierung: Bei den Römern finde man die scheinbar objektive Zuschreibung einer vermeintlich dem Subjekt zugehörenden Eigenschaft (Autorität), während die Griechen einen Bericht über die (inter)subjektive Beurteilung dessen lieferten, was einen objektiv guten (‘schönen“) Weltzustand ausmache. Oder einfacher: Die soziale Welt Roms war so konstruiert, daß der ‘Ich‘ sagende pater familias daheim und in der Öffentlichkeit schlechthin Gehorsam beziehungsweise Gehör fand, während es bei den Griechen zwar klare Kriterien für das Richtige im Sagen und Tun gab; ob jemand jeweils das Richtige sagte oder tat, das festzustellen war jedoch Ergebnis eines diskursiven Prozesses. Die leicht assoziative Gedankenreihe führt also zu einem – wiederum nicht überraschenden – Ergebnis: Die Griechen hatten keinen Begriff für das, was die Römer auctoritas nannten.

Geuss hält inne und skizziert zwei Wege, um die „Grundstruktur der Autorität bei den Römern“ zu durchleuchten. Doch leider gerät er gleich beim ersten, den „faktisch bestehenden Institutionen und Gebräuchen“, also der politischen Kultur, ins Rutschen. Geuss unterstellt, in den politischen Institutionen Roms seien Macht und Autorität auseinandergefallen, hätten die Volksversammlungen potestas, der Senat auctoritas besessen. Ein Blick in Mommsens Staatsrecht oder eine längere Unterhaltung mit einem althistorischen Kollegen in Cambridge hätte Geuss darüber belehrt, daß das Volk und potestas nicht zusammengehörten. Potestas hatten allein die Amtsträger; das Volk hatte maiestas, jene ebenfalls schwer zu fassende Würde und Größe, die in Reden an das Volk immer wieder beschworen wurde. Macht hatten die Volksversammlungen zwar insofern, als sie prinzipiell alles beschließen konnten – auch wenn das Beschlossene zu bestehenden Gesetze oder früheren Beschlüssen im Widerspruch stand. Aber sie konnten nur beschließen, was ihr vorgelegt wurde, von einem höheren Amtsträger oder einem Volkstribunen.

Geuss irrt auch darin, nun gerade den Senat zu einem beschränkten und bloß reaktiven Organ zu machen, nur weil dieser aus sich keine Initiative hatte. In Wirklichkeit fand sich immer ein Amtsträger oder ein Volkstribun, der den Senat einberief, und dort konnten sich die Hohen Herren keineswegs nur „ausschließlich zu den vom Magistraten vorgelegten, also durch ihn vorformulierten Fragen“ äußern. Wenn der Konsul einleitend de re publica referierte, also die allgemeine Lage, war das Feld der Debatte und Beschlußanträge offen (Mommsen, Staatsrecht III 956ff.).

Diese – wie gesagt: irrige – Ansicht sucht Geuss stark zu machen, weil auch der zweite Weg auf sie zu deuten scheint: die Etymologie. In Auseinandersetzung mit dem Sprachwissenschaftler Émile Benveniste hebt er beim Grundwort augere den Aspekt des Sekundären hervor: Etwas bereits Vorhandenes wird lediglich bekräftigt, verstärkt, vermehrt. Benveniste dagegen behauptet, augere habe ursprünglich bedeutet, etwas noch nicht Vorhandenes erst entstehen zu lassen, also hervorzubringen. Geuss verbindet beide Erklärungen durch die fiktive Erzählung von einem Ur-Auctor, wie er in den Mythen um die Gründerfiguren Theuseus, Lykurg, Romulus oder Numa aufscheint. Dieser vereinte Initiative, Kraft und normative Befugnis, Wissen und Einsicht; all das brachte ihm großes Ansehen ein. Doch eine solche vollkommene Figur bzw. eine mit ähnlichen Zuschreibungen versehene Gruppe war nur denkbar; in Wirklichkeit habe in Rom die Plebs den „‘auctores‘ par excellence, den Senatoren“, die gesetzgebende Macht entrissen, während die Exekutivgewalt an die Magistrate ging. „Was den Senatoren blieb, nannte man deren ‘Autorität‘.“ Das ist hübsch ausgedacht und aufs Papier getuscht, aber historisch ziemlich konstruiert, ja unsinnig.

Geuss führt sein Denken in Dissoziationen fort, indem er für die Neuzeit fünf verschiedene, in der Regel nicht in einer Person zusammenfallende Formen von Autorität unterscheidet: persönliche (Charismatiker), moralische (Nelson Mandela), politische (Parteiführer), polizeiliche (Beamter) und kognitive (Experte). Bestechend dann der Gedanke, daß in der Antike Autorität und Freiheit keine Gegensätze bildeten, während seit Kant Autorität ins Hintertreffen geriet, weil sie für Fremdbestimmung und gegen Autonomie des Individuums zu stehen schien. In einer durchaus gegenwartskritisch lesabaren Seitenbewegung verweist Geuss darauf, daß sich in der Antike freie Männer und sich selbst verwaltende Gemeinden durchaus zum Vorteil am Vorbild berühmter Männer oder der Einsicht von klugen Zeitgenossen orientierten: „«Achtung» muss nicht notwendigerweise blinde Gefolgschaft sein, vielmehr spricht alles dafür, dass wirkliche Achtung niemals blind ist. Die Weigerung, aus zugänglichen Quellen der Belehrung zu schöpfen, ist kein Zeichen eines starken Charakters. Sie zeugt viel eher von unüberlegter Verwegenheit oder bornierter Überheblichkeit. Dem Aufklärungsideal eines autonomen Individuums, das sich in seinem Urteilen und Handeln ganz auf das beschränkt, was es selbst vollkommen einsieht und im Griff hat, korrespondiert keine auch nur mögliche Form menschlicher Lebensführung. So muss man sich in der Tat von dem naiven Aufklärungsgegensatz zwischen Vernunft (beziehungsweise Selbstdenken) einerseits und (blinder) Autoritätshörigkeit andererseits befreien.“

Am Ende sieht Geuss drei Ansätze einander gegenüberstehen: Benvenistes archaische  Vorstellung  eines  maximal  kompetenten Urauctors als absoluter einheitlicher Quelle von Macht und Legitimität; ferner den in der politischen Praxis der Römischen Republik aufgekommenen Begriff einer in gewissen Personen und Institutionen verkörperten höchsten, aber auch begrenzten und fehlbaren Beratungskompetenz, die formell und verfassungsmäßig möglicherweise ohnmächtig ist; und schließlich die «hellenische» Auffassung, wonach das, was wir den Phänomenbereich von Autorität nennen würden, gar nicht als etwas Einheitliches aufgefaßt, sondern «Autorität» in eine Vielfalt verschiedener Instanzen und Anspruchsarten aufgelöst wurde, die sich aus jeweils variierenden Konstellationen von faktischer Macht, Kompetenz und Normativität speisten.

Umso seltsamer dann die Schlußvolte: auctoritas sei in der römischen Kaiserzeit ein wirksamer Bestandteil des Unterdrückungsapparates gewesen (eine offenbar unausrottbare Vorstellung – das Zerrbild von den Römern im Neuen Testament erweist sich als zählebig). Deswegen möge man doch bitte von den Griechen lernen und auf den Begriff der Autorität verzichten. Da aber andererseits alle Versuche, dem Zustand und den Problemen der Gegenwart mit dem Begriff Demokratie beizukommen, gescheitert seien, empfehle sich der Republikanismus als Alternative – aber bitte ein Republikanismus ohne Autorität! Oder: „römische (republikanische) Staatskunst, gepaart mit griechischer Geisteskultur“.

Was ist das? Als Cocktail nach meinem Eindruck unverstandene politische Kultur der römischen Republik, gemixt mit abstrahierenden Dreiecksspielchen, am Ende abgeschmeckt mit Habermas und kontraintuitiv garniert mit ältesten humanistischen Harmonisierungen. Oder kulinarisch: ein Hamburger, im Augenblick des Verzehrs mit den verschiedenen Geschmacks- und Texturelementen ein Genuß, aber ohne länger anhaltenden Sättigungswert. Ehrlicherweise bezeichnet Geuss seine Überlegungen als Fabel, also als eine zur Erzählung erweiterten Synekdochê, bei der dem Sprecher überlassen bleibt, welche Linien er wie weit vom Gesagten zum Gemeinten auszieht.

Raymond Geuss, Zwischen Athen und Rom. Eine begriffsgeschichtliche Fabel, in: Zeitschrift für Ideengeschichte Heft IV/4, Winter 2010, 23-40.

Stefan Rebenich, Römische Wertbegriffe: Wissenschaftsgeschichtliche Anmerkungen aus althistorischer Sicht, in: Andreas Haltenhoff u.a. (Hgg.), Römische Werte als Gegenstand der Altertumswissenschaft. München/Leipzig 2005, 23-46.

 

p.s. Um nicht mißverstanden zu werden: Ich mag Cocktails und ich liebe gute Hamburger!

 


3 Lesermeinungen

  1. Devin08 sagt:

    Erworbene Göttlichkeit
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    Der...

    Erworbene Göttlichkeit
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    Der wichtigste Unterschied zwischen Griechen und Römern in dieser Frage liegt meiner Meinung nach darin, dass die Griechen noch keine Vorstellung von einer a b s t r a k t e n Autorität hatten. Die Besonderheit des Subjekts/oder auch die einer Institution, an die Autorität delegiert ist, bzw. von der Autorität abgeleitet wird, war den Griechen unbekannt. Die Barbarei, das mythische Zeitalter, kannte noch kein Subjekt, welches wider seine Bestimmung, also kraft eigener Autorität, handeln könnte. Selbst die List eines Odysseus erscheint uns noch als Spiel der Götter. In der Ilias begegnen uns die wichtigsten Helden durchweg als Abkömmlinge von Göttern. Der „Völkerfürst Agamemnon“ war selbst für einen Achilleus – dieser ebenso zur Hälfte göttlichen Ursprungs – unangreifbar/unerschließbar/unkritisierbar war.
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    Dessen Entscheidungen musste er sich fügen. Die ihm gestohlene „Gespielin“ Briseis konnte er sich erst zurückholen, als Agamemnon sie seinen Leuten überlassen wollte, also dieser Herr sein Desinteresse an ihr zur Genüge demonstriert hatte, wohl auch um Achilleus zusätzlich zu demütigen. Das hat schon was von dem Kampf eines Wolfsrudels, wo der Alpharüde selber gesättigt ist, oder die Beute missachtet.
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    Der Fortschritt der römischen Zivilisation liegt ja gerade daran, dass Autorität von nun an von der Abstammung – der überpersönlichen Würde eines Kandidaten – getrennt gesehen werden kann. Was nicht etwa heißt, dass da schon Adel – Abstammung – bedeutungslos geworden wäre. Doch der Pfeil der Zeit nimmt da den ersten Anlauf. Denn wo ein Adel seine Würde verspielen, seine Autorität verlieren konnte, da ist ein Nero (https://blog.herold-binsack.eu/?p=328) nicht weit. Obwohl gerade am Beispiel Nero die Rückkehr der griechischen Antike als Möglichkeit erscheint. Nero sah sich auch als Künstler (und nicht nur als Kaiser) gerne auf der griechischen Bühne. Spürte er doch die Bedingungslosigkeit der Bewunderung dort. Gottgleich als Künstler und erst als beides ein Kaiser. Das Volk liebte Nero, auch das römische, eben wegen dieser scheinbar so urdemokratischen, in Wahrheit der Magie verhaftete, Bühnenkultur. Das Volk hatte lieber einen göttlichen Künstler als einen autoritären Kaiser. Ich glaube, diese Vorliebe hat sich das Volk über die Jahrtausende bewahrt.
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    Erfuhr es doch, wie sich dann bürokratische – durch die Etikette der Macht verwöhnte – Herrscher nicht mehr zu legitimieren brauchen. Sie herrschen dank der Autorität der Etikette nicht auf Grund einer persönlichen oder göttlichen (überpersönlichen) Autorität. Hingegen „Göttlichkeit“ geradezu nach Legitimation ruft, auch und gerade in der Machtausübung. Das Problem nur hier: Wo die Zeit um ist, ist Göttlichkeit irreversibel verloren, nicht wieder rückrufbar. Das auch erfuhr das römische Volk.
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    Daher ist es als Fortschritt anzusehen, wenn die „Autorität“ als abstrakter Begriff gewonnen wird, selbst auf die Gefahr hin eben einer solchen Zweischneidigkeit. Denn genau die lässt eine recht bald wieder obsolet werden.
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    Wäre ein Nero nicht ermordet worden, dann wäre uns vielleicht die Autorität der römischen Antike in die westliche Zivilisation anders übermittelt worden. Nämlich als Begriff von einer Göttlichkeit, die sich der Kandidat erst auf der Bühne des irdischen Geschehens – also nachträglich – zu erwerben hätte. In etwa so, wie jener Sohn Gottes, der erst nach dessen Kreuzigung – an einem irdischen Holz – wahre Göttlichkeit erlangt. Eine Autorität/eine Göttlichkeit, die also erworben werden muss/kann, wo das eigene Leben der Mindesteinsatz ist.
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    Ein Spartakus wäre da vielleicht das Gegenstück für – aus den Reihen des Volkes, den Sklaven, den Ausgebeuteten. Ist doch gerade dieser der Archetypus für eine rein irdisch zu erwerbende Göttlichkeit, einer Autorität, die sich nur im sozialen Kampf des Volkes gegen Ausbeutung und Unterdrückung legitimiert.

  2. HansMeier555 sagt:

    Und heute?
    Die Politiker haben...

    Und heute?
    Die Politiker haben Potestas, aber keine auctoritas, auch der BP nicht.
    Aber es gibt Persönlichkeiten, die innerhalb des Senats hohe Autorität geniessen und auf die die Politiker hören: Solche wie Ackermann.
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    Und was rauskommt ist die Bankenkrise.

  3. Devin08 sagt:

    Herr über Leben und Tod
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    Und...

    Herr über Leben und Tod
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    Und das wovon die Politiker sowohl träumen als auch vermutlich alb-träumen, dürfte die patria potestas sein – jene Macht, die sich in unseren Tagen in mafiösen Strukturen festgesetzt hat. Die Geschichte scheint diesbezüglich aber eine Kapriole zu schlagen, wenn wir uns nämlich ansehen, wie die auctoritas im Kapital zur potestas, der patria potestas, eines kriminell gewordenen (Finanz-)Kapitals, verkommt.
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    Der Mord an Herrhausen und das bisherige tapfere Schweigen seiner Nachfolger – nur Ackermann hatte da kürzlich einen Anfall von merkwürdigem Humor, als er die wahren Mordauftraggeber indirekt eingestand (bei Maybrit Illner, https://blog.herold-binsack.eu/?p=1272) -, machen deutlich, wie weit man da schon voran gekommen ist. „Real abstrahiert“, um mal mit Alfred Sohn-Bethel zu orakeln, könnte man auch zu folgendem Schluss kommen: Der Mord an der Konkurrenz ist die Fortsetzung jener mörderisch gewordenen Konkurrenz, einer Konkurrenz, die so unverstanden wie auch affirmativ aufgenommen nur von „unmittelbar gesellschaftlicher Natur“ sein kann. Da diese nicht einem „klugem Kopf“ entsprungen sein kann, somit Zeus als Schöpfer dafür nicht in Frage kommt (und auch Darwin dürfte nicht begriffen haben, welches gesellschaftliches Überlebensprinzip er da eigentlich abgekupfert hat, https://blog.herold-binsack.eu/?p=1321), sondern „in der raumzeitlichen Sphäre zwischenmenschlichen Verkehrs“ enthalten ist, jener Verkehr aber nur ein abstrakter, da Kapitalverkehr, ist, bedeutet zwischenmenschlich leicht auch den Menschen negierend, diesen aufhebend, u.U. vernichtend. Herr über Leben und Tod, ja soweit sind wir wieder gekommen.

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