Der Bundestag ist bioethisch zur Zeit höchst aktiv: Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gendiagnostikgesetz ist noch umstritten, eine Gesetzesinitiative zu Spätabtreibungen wird vorangetrieben und voraussichtlich am 18. Dezember im Bundestag in erster Lesung diskutiert werden – auch die Debatte über das kommende oder vielleicht doch nicht kommende Patientenverfügungsgesetz kommt zusehends auf Touren. Interessant ist dabei, dass zwar alle drei derzeit in die Beratung eingebrachten Gesetzesentwürfe von fraktionsübergreifend zusammengesetzten Gruppen stammen (Stünker/Kauch; Bosbach/Röspel/Terpe; Zöller/Faust – eine informative Übersicht mit Links zu allen gegenwärtigen und vergangenen Gesetzentwürfen liefert das Themenpaket Patientenverfügungen des grünen Abgeordneten Terpe) – das Beratungstempo wird aber von den Fraktionen vorgegeben. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist auf fraktionsübergreifende Initiativen nicht eingestellt.
Der Zeitplan für die Patientenverfügungsgesetze sieht derzeit wohl so aus, dass am 3. Dezember die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sich des Themas intern annehmen, dann bis zum 11. Dezember Unterschriften für die jeweiligen Entwürfe gesammelt werden können (wer wertet die Fraktionsverteilungen der verschiedenen Entwürfe statistisch sorgfältig aus? ); in der Woche vom 15. bis 19. Dezember sollen sich dann Plenum und Rechtsausschuss mit dem Thema befassen. Der Rechtsausschuss wird voraussichtlich einen Termin für Anfang nächsten Jahres festlegen, an dem eine große Anhörung stattfinden wird.