Biopolitik

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Palliativversorgung: Kostendämpfungsfaktor 148

Aufs neue Zahlen, diesmal aus deutschen Institutionen frisch auf den Tisch. Es geht um die medizinische Versorgung am Lebensende und um eine besonders...

Aufs neue Zahlen, diesmal aus deutschen Institutionen frisch auf den Tisch. Es geht um die medizinische Versorgung am Lebensende und um eine besonders wirkungsvolle Form der Kostendämpfung – ausnahmsweise spielen dabei weder Patientenverfügungen noch Roger Kusch eine Rolle.

Gerade mal 540.000 Euro haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen, Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, im Jahr 2007 an Kosten für die im Vorfeld viel gepriesene Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) erstattet, die gerade erst als neue Leistung durch den § 37 b ins Sozialgesetzbuch V eingeführt worden ist. In Aussicht gestellt worden waren im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz allerdings 80 Millionen Euro, also das 148fache. Im ersten Halbjahr 2008 haben die Gesetzlichen Krankenkassen auch nur 1,2 Millionen Euro in diesen Bereich fließen lassen. Vorgesehen sind für das gesamte Jahr 2008 aber 130 Millionen Euro – ein Betrag, der zuverlässig wieder um ein Vielfaches verfehlt werden wird. Grund für den stockenden Geldfluss ist nicht, dass es keinen Bedarf gäbe. Die Abforderung der Gelder scheitert, weil die gesetzlichen Kassen die entsprechenden Verträge mit den Palliative Care Teams, Pflege- und Hospizdiensten nur sehr zögerlich verhandeln. Erleichtert wird ihnen das dadurch, dass diese Zurückhaltung von Geldern in der Öffentlichkeit nur selten ein Thema ist. Sterbenskranke und ihre Angehörigen haben meist nicht die Energie für nachdrückliche Lobby- und PR-Arbeit in eigener Sache.