Nun hat auch Italien seine Debatte über ein Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen: Im Senat hat heute, als Konsequenz aus den scharfen Kontroversen um den Abbruch der künstlichen Ernährung bei Eluana Englaro, die Debatte über einen Gesetzesentwurf begonnen, der von Mitte-Rechts-Allianz des Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi eingereicht worden ist. Ziel der Verfasser des Gesetzesentwurfes ist es, Patienten im Endstadium ihres Lebens „unmenschliche Therapien zu ersparen“. Der Entwurf ermöglicht allerdings nicht, den Abbruch der künstlichen Ernährung zu verfügen (der Stretítpunkt bei Eluana Englaro). Sozialminister Maurizio Sacconi, der verfügt hat, dass öffentliche italienische Krankenhäuser den Beschluss des Kassationsgerichtshofes in Rom nicht umsetzen dürfen, der den Abbruch der Sondenernährung bei der Wachkoma-Patientin erlaubt hat, will erreichen, dass mit dem Gesetz eine Lücke geschlossen wird und dass es von allen Parteien unterstützt wird.
Patientenverfügungsgesetze, die den Abbruch bestimmter Behandlungsmaßnahmen, insbesondere der künstlichen Ernährung ausschließen, gibt es seit Mitte der 1980er Jahre in einigen Bundesstaaten der USA (als Living Will Acts). Diese Gesetze führen regelmäßif´g dazu, dass Patientenwünsche, diese Behandlungsmaßnahmen dennoch zu unterlassen, durch die Gerichte durchgesetzt werden, weil der Patientenwille nicht durch entsprechende Gesetze begrenzt werden könne.
In Italien hat sich nunmehr auch der Präsident des italienischen Verfassungsgerichts, Giovanni Maria Flick, in die Debatte eingeschaltet. Er forderte das Parlament auf, so rasch wie möglich ein Gesetz zur Einführung der Patientenverfügung zu beschließen. Nach dem Fall der Koma-Patientin Eluana Englaro, deren Familie das Kassationsgericht in Rom das Recht zugesprochen hat, die künstliche Ernährung zu beenden, die die Frau am Leben hält, könne die Verabschiedung einer derartigen Regelung nicht mehr hinausgeschoben werden.
Die Gesundheitsbehörden in der Stadt Udine haben sich inzwischen grundsätzlich bereit erklärt, die Wachkoma-Patientin in einer städtischen Klinik aufzunehmen. Dies berichtete Luciano Cattivello, Vize-Generaldirektor der Klinik „La Quiete“, die den Abbruch der künstlichen Ernährung begleiten will. Es müsse kontrolliert werden, ob die klinischen Voraussetzungen vorhanden sind, denn geeignete Räume und ein ärztliches Team müssen zur Verfügung stehen.“
Passend dazu hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit dem Thema Sterbebegleitung befasst und in einer engagierten Entschließung eine bessere palliativmedizinische Versorgung in Europa gefordert. Die Möglichkeiten der Palliativmedizin würden nicht ausreichend genutzt, heißt es in der am Mittwochabend einstimmig verabschiedeten Resolution 1649:
„Die Versammlung stellt fest, dass besonders in der letzten Lebensphase und trotz der hohen Standnards und hohen Kosten, die damit zusammenhängen, die heutige Medizin die grundlegenden Bedürfnisse vieler Menschen nicht erfüllt (schwerstkrankers, chronisch kranker Patienten, die ein hohes Maß an individueller Versorgung benötigen). Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung der Gesundheitspolitik hat eine immer größere Anzahl von Menschen nicht die erforderliche starke Lobby, um ihre grundlegenden Rechte zu verteidigen.“
Dies zu ändern sei eine drängende Aufgabe der europäischen Staaten.Dabei komme es darauf an, Palliativmedizin nicht nur sterbenskranken Menschen, sondern in verstärktem Maße auch anderen Patientengruppen zur Verfügung zu stellen, vor allem schwer kranken und chronisch kranken Menschen.