Biopolitik

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Punischer Krieg um Patientenverfügungen im Bundestag

| 10 Lesermeinungen

Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - für den Blogger von Welt heißt das gegebenenfalls sich einen Stapel PDF herunterzuladen. Wer kommt...

Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages – für den Blogger von Welt heißt das gegebenenfalls sich einen Stapel PDF herunterzuladen. Wer kommt schon nach Berlin? Wer hat schon die Muße live dabei zu sein, wenn neun Experten für drei Stunden anreisen, um sich von den Parlamentariern Fragen stellen zu lassen…

Dabei könnte es durchaus interessant sein, denn die Positionen der neun Experten, die heute (Mittwoch 4.3.2009) dem Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen, könnten unterschiedlicher kaum sein – und einige der Gäste haben  auch ausreichend rhetorische Fähigkeiten, um ihr Publikum wach zu halten. Professor Gian Domenico Borasio (für dieses Blog alias Giancarlo de Borasio), renommierter Palliativmediziner aus München, demonstriert seine rhetorischen Ambitionen in seiner Stellungnahme schon dadurch, dass er sich in die Pose von Cato dem Älteren begibt: „Ceterum Censeo Medicinam Palliativam Esse Docendam“ („Im Übrigen meine ich, dass Palliativmedizin zu lehren ist“) hat er das „Carthago esse delendam“ variierend als Fußnote auf jede Seite seiner Stellungnahme geschrieben. Tatsächlich wähnt sich Borasio, den Eindruck gewinnt man bei Lektüre seines von keinerlei Zweifel getrübtem, selbstgewissen Textes, auf einem Feldzug, der in Schlachten führt, die mindestens so großartig sein werden, wie der 3. Punische Krieg in der Vorstellung mancher gewesen sein könnte. Borasios Karthago, das er gerne zerstören möchte, ist aber der Gesetzentwurf der Bosbach-Gruppe, den er als „Patientenverfügungsverhindrungs-Gesetz“ abqualifiziert und von vatikanischem Geist infiziert sieht. Alle Experten, deren Auffassungen ihm nicht behagen und die dem schwarz-rot-grünen Entwurf etwas abgewinnen können, weil er für bestimmte Fälle eine zwingende Beratung vorsieht und zwischen tatsächlichem und mutmaßlichem Willen unterscheidet, werden in seiner Stellungnahme daher als „Bosbach-Sachverständige“ abqualifiziert, gerade so, als sei, wer sich von dieser interfraktionellen Gruppe, zu der immerhin Renate Künast, Annette Schavan und Wolfgang Thierse gehören, einladen lässt an sich schon von allen guten Geistern und Ideen verlassen.

Dass Borasio sich zu einer so eifernden Stellungnahme entschlossen hat, ist bedauerlich, weil er damit auch den wichtigen Gedanken, dass es für Patienten mit palliativem Pflegebedarf derzeit weitaus wichtigeres gibt, als ein -wie auch immer ausgestaltetes – Patientenverfügungsgesetz (das auch nicht unwichtig ist), ein wenig desavouiert. Borasio weist in seiner – in diesen Passagen am lesenswertesten – Stellungnahme darauf hin, dass vieles, was Patienten durch eine Verfügung verhindern möchten, schon nicht ärztlich indiziert ist – was viele Mediziner aber, mangels ausreichender palliativmedizinischer Ausbildung, nicht wissen. Eine gute Medizinerausbildung in diesem Bereich, würde mithin viele der Probleme lösen. Quod erat demonstrandum.

Borasios Medizinerkollege Stephan Sahm hat sich dagegen mit der Frage befasst, wie verbindlich Patientenverfügungen sein sollen. Das bemerkenswerte, wenngleich nicht völlig überraschende Ergebnis seiner empirischen Studie: Buchstabengetreue Auslegung des Wortlauts einer Patientenverfügung wollen die meisten gerade nicht. Außerdem weist Sahm darauf  hin, dass für viele Menschen recht unklar ist, was sie eigentlich mit Verfügungen konkret verfügt haben: Eine gute (im Sinne von: klare) Patientenverfügung verfassen zu können, ist eben auch eine Frage des Bildungshorizontes. Deswegen hält Sahm – nach Borasios Ansicht ein „Bosbach-Sachverständiger“ – den Bosbach-Entwurf, der die Beratung stärkt, für de besten Entwurf – wenngleich er in Details eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen hat (wie beispielsweise aus juristischer Warte auch Prof. Wolfram Höfling). Vor allem der Zwang, bestimmte sehr weitreichende Patientenverfügungen nicht nur einer Beratungsvoraussetzung zu unterwerfen, sondern auch noch eine Zwang zur notariellen Beurkundung zu formulieren, scheint ihm wenig zielführend (wenngleich die von einem „Stünker-Sachverständigen“, dem Berliner Arzt de Ridder in diesem Zusammenhang errechneten astronomischen Kosten, die die Umsetzung des Bosbach-Entwurfes kosten würde, reine Phantasiezahlen sind, weil de Ridder – wie wohl auch Borasio – von einer unzutreffenden (stark überhöhten) Annahme ausgeht, wie viele Patientenverfügungen diese besondere Qualifikationshürde nehmen müssten…

So, der Blogger hat das Ende der Bahnfahrt erreicht und muss jetzt Palliativpflegekäfte über Patientenverfügungen  und ihre rechtlichen Grundlagen fortbilden. 

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10 Lesermeinungen

  1. Dank des Internets wird einem...
    Dank des Internets wird einem heutzutage auch die Fahrt nach Berlin erspart – unter https://www.bundestag.de/aktuell/tv/index.html kann die Anhörung heute am späten Nachmittag als Web-TV gesehen und gehört werden, später evtl. sogar als Video-on-Demand.
    Beste Grüße!

  2. Lutz Barth sagt:

    Nun - wie es scheint, befinden...
    Nun – wie es scheint, befinden sich mehrere Heerscharen in einem Glaubenskrieg – allen voran die Zunft der selbstgerechten Medizinethiker und solche, die ihnen im Gehorsam – wissend um die scheinbar höheren Werte – dienstbeflissen nachfolgen.
    Dagegen dürfte ein unverkrampfter Blick in den großen Fundus des Verfassungsrechts ein wenig zur Orientierung beitragen: nicht Dein oder Euer Wille möge geschehen, sondern unser alleiniger Wille. Es steht zu befürchten an, dass im säkularen Verfassungsstaat der Blick der Ethiker, Philosophen und nicht zuletzt der Theologen in die berühmte transzendente (wenngleich auch verstaubte) Glaskugel eben mehr dem mainstream zu entsprechen scheint, als die handfeste Auseinandersetzung mit der Verfassungsdogmatik.
    Keine gute Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben und es steht weiterhin zu befürchten an, dass sich die Parlamentarier trotz sachverständiger Expertisen sich nach wie vor in vornehmes Stillschweigen hüllen und ggf. aus Respekt nicht unwesentlicher gesellschaftlicher Kräfte einstweilen davon Abstand nehmen werden, ihren grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen.
    Was möge man hier bitten wollen?
    „Herr, lass mehr Hirn vom Himmel regnen“ und fege die Schriftgelehrten und Pharisäer hinfort.
    Es grüßt L. Barth

  3. meduse sagt:

    <p>ich war bereits in...
    ich war bereits in Situatonen, in denen die Grenze normalerweise erreicht war, physisch und psychisch.
    Diese Situationen waren völlig unvorhersehbar. Ich habe meiner Tochter (Krankenschwester) mittlerwiele eine handschriftliche Erklärung gegeben, dass sie die alleinige Vollmacht hat, über die weitere Behandlung zu entscheiden, wenn ich selbst kurzzeitig, vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meinen Willen kund zu tun. Genau da liegt das Problem: wenn ich schwer krank bin, bin ich in einem „Ausnahmezustand“, jede Äußerung, jeder Wunsch wird dem derzeitigen Zustand zugeschrieben und könnte – wenn der Patient die Kenntnis hätte – nach Aufklärung widerrufen werden. Nur, wie soll man einen Patienten in dem Zustand noch aufklären? Wer übernimmt die Verantwortung, und genau da liegt das Problem.
    Ein Mediziner (manchmal im Notfall völlig allein) soll über Leben, Weiterleben, Tod entscheiden und dafür auch noch vor sich und den Angehörigen die Verantwortung übernehmen. Er kennt den Patienten nicht, weiß vielleicht in der Minute, in der er die Wiederbelebung macht, nicht, dass der Patient schwer krebskrank oder oder oder .. ist.
    Das Sterben ist keine vorhersehbare Situation, die immer an einem bestimmten Ort, zu einer bestimmten Zeit, in Begleitung bestimmter Menschen stattfindet.
    Wie soll ich als Laie vorhersagen, was ich wann unter welchen Umständen möchte???
    Ich habe meiner Tochter gesagt, dass sie eine Behandlung/Intensivpflege … beenden lassen soll, wenn es für sie unerträglich wird, mich so zu sehen. Sie hat als Krankenschwester (auch in der Altenpflege tätig) zumindest ansatzweise ein Gefühl dafür, wenn auch nicht das gesamte Fachwissen mit allen Einzelheiten.
    Das Leben endet nun einmal mit dem Tod und das müssen wir alle akzeptieren. Ich hoffe darauf, dass die Menschen in meiner Umgebung mich so lieben, dass sie gegebenenfalls auch die Entscheidung für meinen Tod treffen.
    Keine Vollmacht oder Verfügung, egal wie ausgefeilt, wird allen möglichen Umständen gerecht.

  4. Was ist von einem Blog-Leiter...
    Was ist von einem Blog-Leiter zu halten, der noch nicht einmal die Namen seiner Kollegen richtig buchstabieren kann? Das verleiht Ihren Ausführungen nicht unbedingt Glaubwürdigkeit, Herr Tollmain! Nächstes Mal bitte besser recherchieren…

  5. Lutz Barth sagt:

    <p>Patientenverfügungsgesetz...
    Patientenverfügungsgesetz – Ist des „Volkes Wille“ unbeachtlich?
    Kaum einen Tag ist es her, wo der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag sich der Problematik um das in Aussicht genommene Patientenverfügungsgesetz angenommen hat. Namhafte Experten aus den Disziplinen Recht und Ethik sind zu Wort gekommen und wie zu erwarten, sahen sich weitere Verbände dazu veranlasst, nochmals ihre Standpunkte termingerecht zur Sitzung des Rechtsausschusses der Öffentlichkeit darzulegen. Die ersten Pressemeldung nach der Sitzung verheißen allerdings nichts Gutes: Allen voran unsere Bundesjustizministerin ist eher skeptisch, ob es noch in dieser Legislaturperiode bei den durchaus gewichtigen Differenzen im Detail der zur Diskussion stehenden Gesetzentwürfe zu einer abschließenden Regelung kommt.
    Dies wäre für mich allerdings eine Insolvenzerklärung allerhöchsten Ranges, da insoweit die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung sich in diesem Punkte mehr Rechtsklarheit wünscht und insbesondere Wert darauf legt, dass ihr Wille am Lebensende hinreichend beachtet wird. Der politische Gestaltungswille des Gesetzgebers hat sich hierauf zu konzentrieren und nicht – wie bereits des Öfteren angemahnt – auf die höchst subjektiven und letztlich nicht tragenden Befürchtungen mancher Parlamentarier, denen es vorbehalten bleibt, ihr Selbstbestimmungsrecht nach ihrer Facon auszuüben. Sofern die Parlamentarier allerdings dazu berufen sind, die grundrechtlichen Schutzverpflichtungen des Staates einzulösen, darf die ureigene Gewissensentscheidung nicht dazu führen, dass ein zwingend notwendiges Gesetz nicht die „Mehrheiten“ findet. Aus der Warte der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr gefordert, dass die Parlamentarier des Volkes Wille beachten, so dass mit dem Patientenverfügungsgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, in dem wir uns gleichsam „alle“ mit unseren individuellen Entscheidungsoptionen wieder finden. Oberste Richtschnur ist hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und nicht (!), wie uns gerne von Experten Glauben geschenkt werden soll, auch der Fürsorgeanspruch des Arztes, geschweige denn die mehr als zweifelhafte „Wahrheit“, dass wir nicht über unser Leben frei verfügen dürfen, weil wir es von einer transzendenten Größe (man könnte auch sagen „Macht“) geschenkt bekommen haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, wenn es denn ausgeübt wird, markiert die Grenze des ansonsten durchaus ehrrührigen Fürsorgeanspruchs der Ärzteschaft und von dieser Warte aus betrachtet kann es nicht zu einem „Gewissenskonflikt“ bei den Abgeordneten und namhaften Standesvertretern kommen – vorausgesetzt, alle Diskutanten konzedieren uns die wohlverstandene Entscheidungsfreiheit!
    Was also ist gefordert?
    Die zur Entscheidung Berufenen möge sich nicht darauf zurückziehen, dass es wohl dann besser sei, „das Sterben nicht zu normieren“, sondern in erster Linie sich darauf zu besinnen, dass das von ihnen zu verantwortende Patientenverfügungsgesetz die Wertepluralität in unserer Gesellschaft widerzuspiegeln hat, so dass wir alle die „Regie über unseren eigenen Tod“ führen können.
    Hier scheint allerdings auch unter demokratiepolitischen Aspekten betrachtet mehr Aufklärung denn je gefordert zu sein: das „Gewissen“ unserer Parlamentarier ist beachtens- und schützenswert. Wie aber darf eine Gewissensentscheidung – mag diese auch frei sein – gewertet werden, wenn hierdurch ein gesamtes Staatsvolk in die Unmündigkeit geführt wird? Die individuelle Geistes- und Werthaltung der Abgeordneten so wie im Übrigen aller Expertinnen und Experten in dem Diskurs ist ohne Frage zu akzeptieren, wenngleich auch diese in der Wertordnung unseres Grundgesetzes dann eine Beschränkung erfährt, wenn es um höchst individuelle Freiheitsrechte geht, die sowohl den Abgeordneten als auch natürlich dem Staatsvolk zu konzedieren sind. Die Herren Bosbach, Stünker, Zöller und etwa die Damen Künast und Göring-Eckardt mögen alle ihre „individuellen Tod“ sterben; gleiches dürfen aber für sich auch die Bürgerinnen und Bürger reklamieren und insofern darf die individuelle Einstellung der Abgeordneten zum „Leben“ und „Tod“ nicht dazu führen, dass wir fortan „nur“ nach dem Willen und den Werten der Abgeordneten sterben dürfen!
    Die Pluralität der „Werte“ hat sich also in einer Regelung widerzuspiegeln und sich insbesondere daran auszurichten, dass der Wille stets verbindlich ist. Nicht mein „Lächeln“ in einem Zustande höchster kognitiver Beeinträchtigung ist Ausdruck meines wahren Willens, sondern der in einer Patientenverfügung niedergelegte! Unsere gesellschaftliche Wertekultur würde nachhaltigen Schaden nehmen, wenn wir um der Idee oder Vision mancher (Hobby)Philosophen willen im Hinblick auf ein sittlich annehmbares Sterben instrumentalisiert werden, obgleich doch die „Sterbekultur“ stets eine individuelle ist! Es bedarf keines gesellschaftlichen Konsens über ein annehmbares Sterben – sondern vielmehr nur einen Konsens in der Frage, ob wir bereit sind, endlich dem Selbstbestimmungsrecht den hohen Rang einzuräumen, dem es ihm qua Verfassungsrecht zukommt.
    Ich mache keine Hehl daraus: mir sträuben sich bei soviel phantasievoll zelebriertem Paternalismus die „Nackenhaare“ auf und von daher muss das Patientenverfügungsgesetzt endlich auf den „Weg“ gebracht und nicht wieder „vertagt“ werden!
    Lutz Barth

  6. tolmein sagt:

    Miriam Nerster, Blog-Leiter...
    Miriam Nerster, Blog-Leiter ist ja eine so grässliche Berufsbezeichnung (jaja, Blog-Wart wäre grässlicher), dass ich hiermit einen Wettbewerb für Bezeichnungs-Varianten ausschreibe. Preis: 1 Blogeintrag.
    Ansonsten habe ich den Namen von Gian Domenico Borasio natürlich nicht einfach falsch buchstabiert, sondern – wenn dann gründlich – habe den Münchner Palliativmediziner gleich geadelt und mit erweiterten Vornamen versehen, wofür ich mir eine E-Mail mit dem Betreff „Ceterum censeo Olivierum Tolmeinum esse corrigendum“ von ihm eingefangen habe. Excuso professor.

  7. Meduse sagt:

    Es ist ein Irrglaube, zu...
    Es ist ein Irrglaube, zu denken, man könne über sein „Sterben“ in irgendeiner Form im Vorwege bestimmt, es sei denn man erklärt dies und begeht anschließend unverzüglich Selbstmord.
    Wenn man zwischen Leben und Tod „dahinsiecht“, ist oft der eigene Wille nicht mehr vorhanden, aber der Urtrieb, zu überleben.
    Wenn man allerdings eine schweren Verkehrsunfall hatte, der einen zu einer monatelangen Behandlung zwingt, wird man sich auch oft wünschen, nicht mehr zu leben, aber letztlich wahrscheinlich froh sein, doch am „Leben erhalten worden zu sein“.
    Setzen wir eine Altersgrenze (wie jetzt in England) oder einen Grenzwert, wann Leben noch erhaltenswert ist, wann welche Kosten aufgewandt werden dürfen, um Leben vielleicht nur für wenige Monate zu erhalten, beurteilen wir „lebenswertes Leben“ von außen, obwohl der Betreffende vielleicht seine letzten 2 oder 3 Monate besonders genießen würde.
    Wir brauchen wieder eine Sterbekultur, die das Sterben genau wie die Geburt als zum Leben gehörend sieht. Und dann werden die, die im Zweifelsfall entscheiden müssen, vielleicht auch wieder den Mut finden, verantwortungsbewusst im Sinne des Sterbenden zu entscheiden. Damit meine ich nicht nur Ärzte, sondern auch Angehörige, Pflegepersonal …

  8. <p>Verspüre wenig Neigung,...
    Verspüre wenig Neigung, Ihren Blog in seiner gespreizten Selbstgefälligkeit durch eine Stellungnahme aufzuwerten. Ihr Paternalismus („Ich weiß, was gut für Sie ist!“) verplappert sich an der Stelle, an der der (des Lateinischen u. dem 3. Punischen Krieg mächtigen) Bildungsbürger mit Ihnen durchgeht. Wörtlich: „Eine gute… Patientenverfügung verfassen zu können, ist eben auch eine Frage des Bildungshorizontes.“ Dem Bundesgerichtshof sei Dank, daß er in seiner 30-seitigen Entscheidung vom 17. März 2003 einer sehr einfachen, etwa halbseitigen Verfügung zu ihrem Recht verholfen hat. Über ein Gesetz, wozu der BGH also den Anstoß gab, bräuchten wir uns heute noch immer nicht unterhalten, weil Juristen und Mediziner wie Sie einer einfachen Patientenverfügung den „Bildungshorizont“ abgesprochen hätten. Weiteres in einem kleinen Beitrag auf meiner .Website: http://www.rechtsanwalt-bultmann.de.

  9. tolmein sagt:

    <p>Werter Kollege Bultmann,...
    Werter Kollege Bultmann, schön, dass Sie sich trotz aller Bedenken schließlich doch noch dazu durchringen konnten, mein kleines Blog durch Ihre Eigenwerbung glanzvoller strahlen zu lassen…. Dass Sie jenseits aller Empirie der Auffassung sind, dass das Verfassen von Patientenverfügungen keiner besonderen Kompetenz bedarf, ist nicht überraschend: Wir Juristen ziehen ja normative Betrachtungsweisen der genauen Beobachtung der Verhältnisse vor. Wenn Sie dem, der ein Problem erwähnt (das Verfassen von Patientenverfügungen verlangt ein gewisses Maß an Bildung resp. Kompetenz) ohne weiteres unterstellen, er freue sich an der Ungerechtigkeit der Welt, geht das natürlich auch in Ordnung, der Effekt heiligt die Mittel, aber deswegen müssen Sie doch nicht gleich das Lateinische verdammen (wer Latein gelernt hat ist auch, logisch, Paternalist). Mir jedenfalls liegt daran, dass Menschen, zum Beispiel durch Beratung (gerne auch in leichter Sprache, in Deutscher Gebärdensprache, auf Altgriechisch, Türkisch oder sonstwie), befähigt werden ihren Willen so zu formulieren, dass im Fall der Fälle niemand durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof ziehen muss und auch keine 30seitige, an manchen Stellen recht vieldeutige Entscheidung erforderlich ist, um einer halbseitigen Erklärung zur Geltung zu verhelfen. Und damit mir nicht wieder bildungsbürgerliche Überheblichkeit vorgeworfen wird, lasse ich Karthago Karthago sein und verweise auf Bertolt Brecht, der im „Lob des Kommunismus“ geschrieben hat, was auch für Patientenverfügungen gilt: „Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.“

  10. Erna sagt:

    <p>Es ist nicht das Einfache,...
    Es ist nicht das Einfache, was schwer zu machen ist, sondern es ist einfach, etwas schwer machbar zu machen.
    Die Angst bei Rentnern vor der „Apparatemedizin“ wird in dem Maße größer, in dem die Konten derjengen wachsen, die ihre gutgemeinte Beratung andienen, weil das, was in Gesetzen steht, außer diesen sowieso niemand mehr versteht.
    Wie also soll ich – auch bei einer halbseitigen Verfügung, etwas verstehen, wenn ich die darin benutzte Sprache nicht gelernt habe?
    Statt einfach nur irgend wann sterben zu dürfen, muss ich mir jahrelang von allen Seiten anhören, wie schlimm das ist, um dann bei RA`s Erklärungen zu unterschreiben, deren Inhalt zwar juristisch einwandfrei einer 30seitigen Erklärung entspricht, aber von mir nicht verstanden wurde, was widerum jedem Richter Tür und Tor öffent, die von mir teuer erkaufte (jährlich zu wiederholende) Erklärung als Null und Nichtig zu erklären.
    So oder so, wir sterben alle, hier sind aber einige Fachleute dabei, dem Sterben im Leben so viel Geld wie möglich zu entlocken, aber – als Gutmensch gekennzeichnet – dies natürlich nur von Lebenden, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte das ganze völlig freiwillig im eigenen Interesse machen.

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