Ziemlich genau vier Jahre ist es her, da fand die letzte Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages zu „Konfliktsituationen während der Schwangerschaft“, insbesondere zum Problem der Spätabtreibungen statt. Die Experten-Anhörung damals dauerte zwei Stunden, an diesem Monatg (16. März 2009) ist sie auf vier Stunden angesetzt. Politische Veränderungen hatte die damalige Anhörung nicht nach sich gezogen – bei bioethischen Fragestellungen tun sich die Abgeordneten schwer, weil die quer zu den Fraktionsgrenzen verlaufenden Konfliktlinien, die zu Gruppenanträgen führen, statt zu Fraktionsanträgen, dem eher starren deutschen Politikverhältnis entgegenlaufen. Dazu kommt, dass die Politikerinnen und Politiker besonders zögerlich sind, wenn es an ein Thema geht, das in direktem Zusammenhang mit dem hart erkämpften rechtlichen Kompromiss zumSchwangerschaftsabbruch steht, der 1995 beschlossen wurde (und das grundsötzlich auch zu Recht).
Allerdings steht in den letzten Jahren, wenn es um Spätabbrüche und Schwangerschaftsabbrüche nach der medizinisch-sozialen Indikation geht, gar nicht das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass die im Zuge des damaligen Kompromisses abgeschaffte eugenische Indikation, die einen Abbruch wegen der Behinderung ermöglichte, in einer besonders bedenklichen Form wieder gekehrt ist. Es geht also nicht um das Recht von Frauen, überhaupt eine Schwangerschaft abzubrechen, sondern es geht um die Frage, wie damit umgegangen werden soll, dass in der Schwangerschaft nach Feten mit Behinderungen gefahndet wird, damit diese Schwangerschaften ganz gezielt abgebrochen werden können: „Hauptsache das Kind ist gesund.“ Diese Abbrüche, für die sich die schwangeren Frauen meist kurz nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses entscheiden, die noch unter dem Schock eines positiven Befundes (Ihr Kind wird eine Behinderung haben) stehen, erfolgen zudem oft in einem sehr späten Stadium der Schwangerschaft, sowie ohne eine der Schwere des Eingriffs entsprechende gründliche und kenntnisreiche Beratung, die in der Regel auch eine Wartezeit verlangte.
Die Vorschläge, die hier von drei interfraktionellen Gruppen vorgelegt worden sind, werden, das lässt sich jetzt schon sagen, das Problem der Diskriminierung des Lebens von Behinderten im Mutterleib nicht in den Griff bekommen. Das sehen die Autorinnen und Autoren der Gesetzentwürfe vermutlich selbst und möglicherweise wollen sie es auch nicht einmal, denn es macht wenig Sinn, zu versuchen eine Frau, ein Paar, eine Familie zu zwingen, eine Schwangerschaft mit einem behinderten Fötus auszutragen. Aber die drei vorgelegten Gesetzentwürfe streben allesamt an, die Beratungsmöglichkeiten der schwangeren Frauen grundsätzlich zu verbessern und damit auch die Entscheidungen, die getroffenen werden, zu bewußt getroffenen, möglichst gut informierten Entscheidungen zu machen. Dass das ein sinnvoller Ansatz ist, der auch den schwangeren Frauen nützt, machen Untersuchungen deutlich auf die Professorin Jeanne Nicklas-Faust von der Bundesvereinigung Lebenshilfe verweist: Nur 50% der befragten Frauen sagen demnach nach zwei Jahren, dass sie in einer solchen Situation die gleiche Entscheidung treffen würden. Sicher stellt sich die Frage, wie repräsentativ solche Ergebnisse sind – aber das werden wir nur beantworten können, wenn in diesem Bereich mehr geforscht und untersucht wird. Wir benötigen mehr Studien als Statistiken, fordert Jeanne Nicklas-Faust dementsprechend konsequent.
Dieser Eindruck wird unterstützt von der Stellungnahme von Sybill Schulz vom Berliner Familienplanungszentrum „Balance“, die unter Hinzuziehung niederländischer Quellen darauf hinweist, dass die Zahl von Spätabbrüchen (bei ihr werden Abbrüche nach der 13. Schwangerschaftswoche als Spätabbrüche gewertet) deutlich höher ist, als sich aus den deutschen Statistiken ergibt, da etwa 600 Frauen aus Deutschland einen Abbruch nach der 13. Schwangerschaftswoche in den Niederlanden durchführen lassen (in Deutschland werden nach den Statistiken, auf die Balance zurükgreift etwa 2300 Schwangerschaften nach der 13. Schwangerschaftswoche abgebrochen). Allerdings sagen diese Zahlen weder etwas über den Grund des Abbruchs, noch über die Motivation dafür in die Niederlande zu gehen. Sie zeigen aber, dass hier Klärungsbedarf besteht. Auffällig, aber ebenfalls nur begrenzt aussagekräftig sind die Zahlen, aus den jeweiligen Länderstatistiken, aus denen sich ergibt, dass der Anteil an Spätabbrüchen (nach der 13. SSW) in Deutschland (1,9 Prozent) verglichen mit Großbritannien (11 Prozent), Schweden (5,2 Prozent) aber auch Italien (2,3 Prozent) niedrig ist. Aber auch hier ergibt sich das Problem: Weder besagen diese Zahlen alleine etwas über die Qualität und Vollständigkeit der Erfassung, noch vor allem etwas über die Gründe der jeweiligen Abtreibungen. Dass die Expertin darauf abrät, den Paragraphen 218 StGB zu ändern (was gar nicht vorgeschlagen wird) irritiert ebenso, wie ihr sehr schlicht gehaltener Schluss, mit dem sie sich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Lage ausspricht:
„Wie in anderen Grenzsituationen auch, ist die betroffene Person, allenfalls unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, am besten in der Lage, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Staatliche Einmischung hat fast immer zu negativen oder gar katastrophalen Konsequenzen geführt.“
Das Dilemma ist ja gerade, dass die Unterstützung von „Fachkräften“ viel zu selten erfolgt, dass oftmals nicht die „Fachkräfte“ (für die psychsoziale Beratung) hinzugezogen werden, die die entsprechenden Kompetenzen haben und dass es eben nicht nur um die Lage der Schwangeren als betroffener Person geht, sondern auch um das Schicksal des auszutragenden (behinderten) Kindes.
Immerhin trägt das Familienplanungszentrum Balance in seiner Stellungnahme einige bedenkenwerte Probleme vor (insbesondere, dass oft schon der Schritt, überhaupt eine Pränataldiagnostik durchzuführen die weiteren Schritte vorzeichnet und deswegen hier eine intensivere Beratung vorgelagert sein müsste). Andere Expertinnen, wie vor allem die Kieler Strafrechtsprofessorin Monika Frommel, deren vorwiegend mit Vermutungen, Unterstellungen und verschwörungstheoretisch unterlegten politischen Prognosen gespickter Beitrag zur Anhörung von einer befremdlich eifernden Haltung geprägt ist, blockt dagegen jede Frage nach möglichen Fehlentwicklungen im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche überhaupt ab, weil sie dahinter immer nur die Motivation vermutet, dass hart erkämpfte Selbstbestimmungsrecht der Frau zu beschneiden.
Dabei setzen die vorgelegten Gesetzentwürfe nicht einmal bei der Beratungspflicht bei den Frauen an; sie verpflichten vielmehr die Ärzte, nach einem entsprechenden pränataldiagnostischen Befund eine Beratung durchzuführen und eine psychosoziale Beratung zu empfehlen, eventuell auch Kontakte mit Elterngruppen anzuregen und darüber zu informieren, dass auch das Leben mit einem behinderten Kind Normalität zulässt, dass es etwas besonderes sein kann, auch wenn es in vielfacher Hinsicht belastend ist – oft weniger wegen der Beeinrächtigung des Kindes, als wegen der miserablen sozial-, schul- und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, mit denen Familien mit behinderten Kindern und später die heranwachsenden Behinderten selbst zu kämpfen haben. Außerdem verlangen sie, außer in Fällen akuter Bedrohungen der Gesundheit der Schwangeren, dass zwischen Mitteilung des Befundes und Durchführung eines Abbruchs mindestens drei Tage liegen.
Diese Forderung von der Münsteraner Frauengesundheitsforscherin Professorin Irmgard Nippert unterstützt, die auch Autorin einer maßgeblicher internationaler empirischer Studien zu Pränataldiagnostik und sich daraus ergebenden Konsequenzen ist. Nippert weist darauf hin, dass bei Spätabbrüchen die Drei-Tages-Grenze zwar oft überschritten wird, in einem Drittel der Fälle aber nicht erreicht wird.
„Bedenklich ist meiner Meinung nach, dass ohne ausreichende Bedenkzeit mehr als ein Viertel aller Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Dies sind insbesondere Schwangerschaften, die zwischen null und zwei bis drei Tagen nach Befunderhebung eingeleitet werden. Bei diesen Schwangerschaftsabbrüchen sind vor allem die autosomal-numerischen Chromosomenstörungen vertreten, wie z.B. die Trisomien 21, 18 und 13 (ca. 39% innerhalb der ersten drei Tage). Aus diesem Grund ist die Forderung nach drei Tagen Mindestbedenkzeit unbedingt unterstützenswert.“
Aus Nipperts Untersuchungen ergibt sich auch, dass die psychosoziale Beratung derzeit eine erheblich zu geringe Rolle spielt und dass das direkt nachweisbare Folgen für das Ergebnis der Beratungen hat:
„Qualifiziert beraten (=Überweisung an eine humangenetische Beratungsstelle oder psycho-soziale Beratungsstelle in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft) wurden in o.g. Studie nach Feststellung eines positiven Befundes knapp 18% der Schwangeren. Bei Befunden mit anschließendem Schwangerschaftsabbruch (n=214) wurde die Mehrzahl (56%) der Schwangeren ausschließlich von der behandelnden Frauenärztin/dem behandelnden Frauenarzt informiert bzw. beraten, 22,4% wurden zur genetischen Beratung überwiesen, 1,4% an eine Schwangerenkonfliktberatungsstelle. Bei den verbleibenden ca. 21% fanden interdisziplinäre Konzile (z.B. zusammen mit Ärztinnen/Ärzten für Kinderheilkunde) statt.Diese Daten zeigen, dass abgesehen von der genetischen Beratung, psychosozialen Beratungsstellen kaum eine Rolle spielen.“
Vor allem, wenn nur Ärzte und Ärztinnen beraten, gibt es derzeit auch (haftungs-)rechtliche Probleme, die sich auf die Entscheidungen der Betroffenen auswirken, denn wie sollen die Ärztinnen und Ärzte beraten, solange sie unter dem Druck einer Haftungsrechtsprechung stehen, die zum Teil erhebliche Schadensersatzansprüche zubilligt, wenn ein Kind mit Behinderungen zur Welt kommt, obwohl die Eltern es nicht gewollt haben (was sich unter Umständen erst in einem gerichtlichen Verfahren herausstellt). Professor Gunnard Duttge von der Universität Göttingen resümiert die möglichen praktischen Folgen dieser Rechtsprechung in seinem Beitrag:
„Die Logik dieses einseitig auf das Misslingen der Abtreibung gerichteten Haftungsanspruchs lässt eine ‚Defensivmedizin‘, die bei nicht restlos sicherer Feststellbarkeit eines gesunden Kindes, also schon bei geringen Zweifeln zum Abbruch ‚rät‘, sehr plausibel erscheinen und wird durch wiederholte Berichte aus der Praxis immer wieder bestätigt. Auch erzwingen diese rechtlichen Begleitumstände,für die rechtspolitisch derzeit keine Abhilfe in Sicht ist, den praktizierenden Arzt unausweichlich in einen Interessenkonflikt, der in seiner Relevanz für die jeweilige Beratungspraxis (insbesondere für die betroffene Schwangere) intransparent bleibt.“
Ein eindrucksvolles Resumee der Anhörung, das gesellschaftspolitische Aspekte und grundlegende biopolitische Überlegungen zu den Besonderheiten der Abtreibung nach einem Befund bei der Pränataldiagnose vereint, kann den Beitrag von Jeanne Nicklas-Faust entnommen werden:
„Die besondere Situation bei einem Abbruch aus medizinischer Indikation bei Behinderung des Kindes ist, dass bei erwartetem und erwünschten Kind eine Eigenschaft dazu führt, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit Todesfolge für das Kind angestrebt wird. Die Verantwortung hierfür liegt gemäß § 218 bei dem die Indikation stellenden Arzt mit dessen Prognose, dies sei der Mutter nicht ohne schwerwiegende psychische Beeinträchtigung zumutbar und müsse deshalb abgewendet werden.Ärztinnen und Ärzte führen dagegen die selbstbestimmte Entscheidung der Frau als ursächlich. an und übertragen ihr damit auch die Verantwortung für den Tod ihres Kindes. Hier fällt auf, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, die Geburt eines Kindes z. B. mit Down-Syndrom sei ein vermeidbares Übel. Dies führt für Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom, aber auch für Menschen, die mit einer Behinderung leben, zu der doppelten Botschaft, wir haben nichts gegen dich und deine Existenz, dennoch halten wir es für nur zu verständlich, nach (werdenden) Menschen deiner Art zu suchen und ihre Existenz zu vermeiden. Dies führt zu einer Stigmatisierung behinderten Lebens, die ihrerseits wiederum die Akzeptanz behinderten Lebens durch werdende Eltern erschwert. Damit wird eine Spirale eingeleitet, die den Anspruch auf ein behinderungsfreies Leben schürt, obwohl dieser weder durch die PND, die „nur“ 25% angeborener Behinderungen zu entdecken vermag, noch durch die moderne Medizin, die es umgekehrt gerade ermöglicht, dass Menschen mit einer Behinderung lange leben, 95% der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens, gewährleisten. Vielleicht wäre es an der Zeit den Stimmen, die deutlich machen, dass ein Leben mit Behinderung gut möglich ist und oft ebenso glücklich verläuft wie eines ohne Behinderung mehr Kraft zu verleihen und damit eine wahrhaft humane Gesellschaft zu ermöglichen, in der jeder in seiner Eigenart willkommen ist und seinen Platz findet.“
Die jetzt auf parlamentarischer Ebene weit vorangetriebene Diskussion sollte im Interesse aller zu einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes führen – mit dem Ziel durch gute Beratung die Akzeptanz von Kindern mit Behinderung zu erhöhen und einen zumindest teilweise zu beobachtenden Automatismus „positiver Befund (insbesondere einer Trisomie)- Schwangerschaftsabbruch“ zu unterlaufen. Gelöst werden die Probleme der schwangeren Frauen in Konfliktsituationen und der Menschen mit Behinderungen, die oft auf geringe Akzeptanz stoßen,damit nicht und möglicherweise werden auch die statistischen Erfolge – die durch eine Absenkung von Abbruchzahlen (ohne Ausweichen in die Niederlande) signalisiert würden – nur begrenzt sein. Entsprechende Gesetzesänderungen machen vor allem dann Sinn, wenn sie durch Maßnahmen flankiert werden, die die Lage von Familien mit behinderten Kindern deutlich verbessern. Die Verbesserung des Zugangs zu Frühfördermaßnahmen wäre eine Maßnahme. Warum sollten aber nicht auch im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – (BEEG)“ für Eltern mit behinderten Kindern verlängerte Elternzeiten genommen werden können und erhöhte Elterngeldbeträge gezahlt werden (wie es beispielsweise auch bei Mehrlingen geschieht)? Die gegenwärtigen Diskussionen um ein umfassendes Teilhabegesetz, das Leistungen für behinderte Kinder und Eltern aus der Sozialhilfe herauslöst, sind in diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung, wie die gegenwärtige Debatte über die Umsetzung des UN-Abkommens über Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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"Vielleicht wäre es an der...
„Vielleicht wäre es an der Zeit den Stimmen, die deutlich machen, dass ein Leben mit Behinderung gut möglich ist und oft ebenso glücklich verläuft wie eines ohne Behinderung mehr Kraft zu verleihen und damit eine wahrhaft humane Gesellschaft zu ermöglichen, in der jeder in seiner Eigenart willkommen ist und seinen Platz findet.“
Wer für die Spätabtreibung plädiert, erkläre z.B. einem zwischengeschlechtlich geborem Menschen bitte, warum er besser nicht leben darf und warum es unzumutbar ist, ein solches Kind zu gebären. Ein Blick zurück in die Geschichte sollte uns in der Mitte Europas zeigen, wohin dieser Menschennormierungswahn führt.
Ein Kind nicht annehmen zu können, ist kein Grund es zu töten. Wer keine Skrupel hat eine Spätabtreibung vornehmen zu lassen, der sollte sich auch nicht ethitische Gründe berufen . Hunderttausende Menschen warten auf ein adoptionsfähiges Kind, doch wir geben dem Leben keine Chance. Die vorgeburtliche Diagnostik ist so unsicher, gefährlich für den Fötus, die Prognosen viel zu vage, als dass man eine sichere Aussage treffen kann.
Was ist das für eine Gesellschaft, die eine Spätabtreibung duldet und über die Frau. die Ihr Kind in fremde gute Hände gibt, richtet.
Was diese Diskussion mit mir, einem Zwitter. einem Menschen mit einer zwischengeschlechtlichen Varianz macht, möchte ich gar nicht aussprechen.
Das Leben ist schön in all seinen Farben. Eine Spätabtreibung nimmt der Frau ihre Würde. Ein Leben mit einer Besonderheit ist normal. Wer ist schon perfekt. Was ist perfekt?
Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, dann hat sie heute die Möglichkeit zu reagieren. 12 Wochen.
In dieser Diskussion geht es nicht um das Recht der Spätabtreibung, sondern um Machbarkeit und gesellschaftliches Wunschdenken.
Ich wünsche allen Müttern Kraft und die Liebe ihr Kind so annehmen zu können und zu achten, wie es ist.
Hilfen in Konfliktsituationen...
Hilfen in Konfliktsituationen während der Schwangerschaft ausbauen – Beratungsangebote verbessern
Das Angebot an Pränataldiagnostik (PND) hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Schwangere Frauen sehen sich mit vielfältigen Angeboten konfrontiert. Bei den in der Regel schwierigen und uneindeutigen Diagnosen bestehen in den meisten Fällen weder während der Schwangerschaft noch nach der Geburt des Kindes Therapiemöglichkeiten.
Um einen Automatismus zwischen Schwangerschaft und pränataler Diagnostik zu verhindern, sollen Ärztinnen und Ärzte künftig bereits vor jeder pränatalen Untersuchung über die Möglichkeiten und Grenzen sowie Risiken der Untersuchungen informieren.
Dabei muss auch das Recht der Frau auf Nichtwissen zum Tragen kommen.
Seit geraumer Zeit- und nicht zuletzt in der gestrigen Anhörung – wurde und wird in den Fraktionen im Bundestag erneut heftig diskutiert, wie die Frage der Spätabtreibung künftig geregelt und ob es zu einer Gesetzesänderung kommen soll. Im Jahr 2007 kam es zu 229 medizinisch induzierten Spätabbrüchen in Deutschland.
Eine Änderung im Gesetz halten der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie das Präsidium des Bundesfrauenrates und die BAG Frauenpolitik aufgrund der bereits gegebenen Bestimmungen weder für erforderlich noch für wünschenswert.
Zu erfahren, dass der Embryo möglicherweise unter einer schweren Krankheit oder Behinderung leidet, ist in der Regel ein Schock für die Schwangere und ihren Partner oder ihre Partnerin. In jedem einzelnen Fall befinden sich die Betroffenen in einer ausgesprochen komplizierten Lebens- und Entscheidungssituation.
Wir meinen: Ziel muss sein, den Druck auf die Frauen/Paare zu vermindern – und nicht, ihn zu erhöhen.
Eine Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin.
Eine qualifizierte medizinische und psychosoziale Beratung kann in dieser Situation helfen, zu einer Entscheidung zu kommen, die immer individuell ist.
Diese Beratungsangebote müssen bereits vor einer Diagnostik zum Tragen kommen und auch vor oder nach einem Abbruch bzw. der Geburt zur Verfügung stehen.
Die Betroffenen brauchen zudem, vor allem nach einem pathologischen Befund, die Möglichkeit zu einer freiwilligen psychosozialen Beratung, die auch in nichtmedizinischen Fragen berät. Deshalb kann sie in der Regel nicht nur von der Ärztin oder dem Arzt durchgeführt werden kann.
Umfangreiche und fundierte Informationen über Beratungsangebote, verbesserte Beratung sowie eine noch bessere Vernetzung der Ärzteschaft, Hebammen und Beratungsstellen sind dafür erforderlich.
Der Mutterpass, den jede schwangere Frau erhält und während der Schwangerschaft in der Regel mit sich führt, bietet sich an, zu einem Informationsdokument weiterentwickelt zu werden. Darin sollten Hinweise auf den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle und medizinische Beratung durch die Ärztinnen und Ärzte aufgenommen werden.
Eine Bedenkzeit zwischen der Diagnose nach einer PND und einem eventuellen Abbruch ist in der Regel sinnvoll und wird derzeit auch eingehalten, wenn Ärztinnen und Ärzte Frauen und Paare ausführlich informieren und auf psychosoziale Beratungsangebote hinweisen.
Auch heute entscheiden sich etliche Frauen bewusst zum Austragen ihres Kindes, selbst dann, wenn dieses außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig ist.
Psychosoziale Beratung darf nicht mit der Entscheidung der Frauen/Paare für einen Schwangerschaftsabbruch oder für ein Leben mit einem möglicherweise behinderten Kind enden. Viele Probleme treten erst lange Zeit nach einem Abbruch der Schwangerschaft auf, oder – wenn sich die Frauen/Paare für das Leben mit einem behinderten Kind entschieden haben, nach der Geburt.
Unsere Gesellschaft zeigt sich Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gegenüber alles andere als offen und solidarisch. Das erleben Eltern behinderter Kinder schmerzlich in vielen Alltagssituationen. Sie erfahren zu wenig Anerkennung, Respekt und Unterstützung. Hier müssen wir ansetzen und umsteuern, um Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien hat eine Chance eröffnet, diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen unter Strafe zu stellen und zu sanktionieren. Wer vorgibt, sich für das Leben mit behinderten Kindern einzusetzen, darf diese Richtlinien nicht gleichzeitig bekämpfen.
Das heißt:
Wir fordern, Frauen und Paare in dieser Konfliktsituation nicht alleine zu lassen. Die Betroffenen brauchen keine Verschärfung des Strafrechts, sondern müssen effektive Hilfe und Unterstützungssysteme angeboten bekommen.
Deshalb stehen wir für eine Beratungspflicht für ÄrztInnen vor und nach allen vorgeburtlich-genetischen Untersuchungen.
Das Recht auf Nicht-Wissen ist dabei zu wahren.
Schwangere haben bereits jetzt gemäß §2 Schwangerschaftskonfliktgesetz den Anspruch auf eine Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle. Eine Änderung im Gesetz ist demnach nicht erforderlich und auch nicht wünschenswert.
Wir wollen in den ärztlichen Standesrichtlinien verankern, dass Ärzte und Ärztinnen auf diesen Rechtsanspruch hinweisen müssen.
Zudem sollte in den Mutterpass ein Hinweis auf diesen Rechtsanspruch und auf eine medizinische Beratung durch die Ärztinnen und Ärzte aufgenommen werden.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft, Hebammen, Beratungsträgern und pränataldiagnostischen Zentren ist auch für die Schwangere und ihre Familie hilfreich.
Die Ärztekammern in Bund und Ländern sollen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung für die Qualitätssicherung von Aufklärung, Beratung und Anwendung von pränataler Diagnostik Sorge tragen.
Die Bundesregierung fordern wir auf, eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen und die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht weiter zu bekämpfen.
Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin
Bundesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
@Lucie veith ::
ein...
@Lucie veith ::
ein spätabbruch hat nicht zwangsläufig damit zutun, dass man ein behindertes kind nicht annehmen will oder kann.
was gerne vergessen wird ist, dass die meisten kinder, die durch einen spätabbruch zur welt kommen, so oder so sterben würden.
ich habe mein kind selber in der 25 woche geboren, bei ihr ging es nicht darum, zu entscheiden dass sie sterben soll sondern WIE sie sterben darf.
leider wird es mit dem hypokratische eid gerne übertrieben, heisst ein kind, welches sowieso sterben wird, wird nach der geburt dennoch operiert, weil mensch es sich nicht eingestehen kann, dass das leben immernoch selber entscheidet.
und da frag ich; welche liebende mutter lässt es zu, dass ihr kind erst sinnlos gequält wird , um dann alleine in einem operatinssaal zu sterben?
und wenn ich schon nur eine möglichkeit hab, nur etwas für mein kind tun kann, dann ist es, es zu schützen und dafür zu sorgen, dass ich sie halten kann, wenn sie stirbt.und ja, so nehme ich sie an, als dass was sie ist…
lasse ich zu, dass sie sinnlos operiert wird, dann begebe ich mich auf die ebene der medizin, die oft nicht akzeptieren kann, wenn ein mensch einfach nicht zum leben gedacht ist, auch wenn sonnenklar.
ich habe durch meine geschichte viele betroffene frauen kennengelernt und KEINES der kinder wäre nicht sowieso aufgrund des schweren defektes gestorben.
und diese defekte waren ausnahmlos ganz klar zu erkennen (ich sag nicht, dass es nicht auch andere fälle gibt, aber diejenigen, die ich kennenlernen durfte), kein hirn, beidseitige zwerchfellhernien, schwere spina und arnold chiari-malformation, zytomegalie und ihre folgen etcetcetc.
wenn man schon über spätabbrüche diskutiert sollte auch der hypokratische eid nochmal unter die lupe genommen werden.
lediglich bei einer anencephalie wird nur palliativ gearbeitet. mein kind hätte zum zeitpunkt der geburt vielleicht mit viel glück noch einen teil des stammhirns gehabt, dennoch wäre sie operiert worden; wo bleibt da die menschlichkeit?
hätte ich gewusst, dass man sie in ruhe lassen würde, sie würdevoll gehen darf, hätte ich sie ausgetragen.
aber darüber wird nie geredet, es geht immer nur darum, dass behinderte diskriminiert werden , der zweite weltkrieg wird als bsp. gebracht etc.
als wir vor dieser entscheidung standen ging es nie darum; ich arbeite mit behinderten menschen, käme nie auf die idee, jemanden mit einer behinderung das recht auf ein leben abzusprechen.
aber oft geht es eben gar nicht darum, sondern es geht darum WIE das kind gehen darf.
Und da frag ich sie, wenn sie die wahl hätten,
wie würden sie entscheiden?
das kind früher gebären, dafür in dem wissen, dass sie es halten dürfen, wenn es stirbt, es nicht alleine gehen muss
oder würden sie es austragen, in dem wissen, dass es gleich nach der geburt von ihnen getrennt wird, schmerzvollen, sinnlosen ops unterzogen wird und zu 99% unter einer dieser ops alleine sterben wird (und wenn nicht dann, dann 2 tage später)
wie würden sie da entscheiden?
wie oft hör ich dann „ja aber bei euch wars ja sonnenklar“; ja wars, aber es ist dennoch ein spätabbruch…
und auch da, wie so oft fehlt mir einfach das diffrenzierte denken ein thema betreffend…grundsätzlich bin ich auch dagegen, dass wegen bspw. einer trisomie 21 abgebrochen wird, aber es gibt nun mal nicht einfach „die trisomie 21“ es gibt jene, die man auf der strasse sieht und es gibt jene, die noch im mutterleib an schweren herzfehlern sterben.
was einfach nicht vergessen werden darf, in den meisten fällen, sind es mütter, die ein kind verloren haben; spielt es eine rolle, ob es in der 25 woche stirbt oder in der 40zigsten?
und was die würde betrifft, ich hab mir meine würde durch diesen entscheid erst erhalten, weil ich nicht damit hätte leben können, hätte ich zugelassen, dass meinem kind sinnlos leid zugefügt wird.
und ist es nicht meine aufgabe als mutter, mein kind zu schützen?
ich bitte einmal mehr darum, das thema etwas diffrenzierter zu betrachten.
@lina
Ich stimme Ihnen gerne...
@lina
Ich stimme Ihnen gerne zu : es ist die Aufgabe einer Mutter, ihr Kind zu schützen. Ich verstehe Ihren Einwand, dass Sie nicht mit ansehen wollten, wie man ihrem Kind unnötig quält. Ich habe Respekt vor Ihren Gefühlen.
Laßen Sie uns einstehen für ein respektvolles Leben und eine respektvolles Sterben. Ich bin ganz auf Ihrer Seite.
Doch so lange ein Kind spätabgetrieben werden kann, weil das Geschlecht nicht in der Norm ist, sprich ein intersexuelles Kind ist, solange genetische Varianten zur Abtreibungsempfehlung führen, Fehldiagnosen bei 50 % liegen, solange sage ich NEIN zur Spätabtreibung.
Ich möchte auch keiner Mutter ein solch traumatisches Erlebnis zumuten, den die Vorstellung sein eigenes Kind getötet zu haben , löst ein Trauma aus.
Ich wünsche Ihnen, dass es ihnen gut geht.
Herzliche Grüße
<p>@Lucie:</p>
<p>"Doch so...
@Lucie:
„Doch so lange ein Kind spätabgetrieben werden kann, weil das Geschlecht nicht in der Norm ist, sprich ein intersexuelles Kind ist, solange genetische Varianten zur Abtreibungsempfehlung führen, Fehldiagnosen bei 50 % liegen, solange sage ich NEIN zur Spätabtreibung. „
da unterschreibe ich noch so gerne und ohne Frage, ich denke, zu schnell werden die Möglichkeiten des Spätabbruches auch genau für solche Zwecke missbraucht.
Zu schnell wird die Pränataldiagnostik für solche Dinge benutzt ;wie bspw. in Indien, wo es dadurch zur Abtreibung zahlreicher Mädchen kommt.
Ja, mag sein, ich hab sie getötet, aber wie gesagt, nur dadurch konnte ich sie beschützen…Wie eine ebenfalls betroffene Freundin mal gesagt hat „manchmal ist das Leben nicht das Beste, was wir unseren Kindern bieten können“ und in diesem Falle ist es wohl so…
ich denke generell so einen Entscheid fällen zu müssen sorgt für ein Trauma, die ganzen Umstände, da kommt man wohl nicht drumherum, wo ich aber froh bin ist, dass in der Schweiz der Fetozid nicht erlaubt ist, heisst meine Tochter hat noch kurz gelebt. Ich denke mit einem Fetozid käm ich nicht klar, da hätt ich dann wahrscheinlich mehr das Gefühl, sie getötet zu haben, so wars eher ein Begleiten.
Liebe Grüsse, L.
Millardenschwere staatlich...
Millardenschwere staatlich finanzierte Pränataldiagnostik/Spätabtreibung rührt am Fundament des Rechtsstaates ebenso wie die medizinische Ausrottung von zwischengeschlechtlichen Menschen
Die Diskussion hier geht in vielen Punkten fehl. Einzelne möchte ich dabei nicht konkret der Reihe nach ansprechen, sondern lediglich darauf hinweisen:
„Jede werdende Mutter hat das Recht auf Nichtwissen und damit darauf, jede Form von pränataldiagnostischen Maßnahmen abzulehnen!“
Wer dieses Recht in Anspruch nimmt, der kann sich die hier in Gänze ausgebreitete Diskussion ersparen. Es ist viel weniger die einzelne Mutter eines zukünftigen von den gesellschaftlichen Normvorstellungen abweichenden Kindes, als die Gesellschaft selbst, die stets aufs Neue dringenden psychososozialen Beratungsbedarf hat, wenn ein nicht den Vorstellungen der Gesellschaft enstprechendes Kind geboren wird!!
Warum beständig den Müttern die Last und wie hier durch fachlich unqualifzierte Ratschläge geschehen, möglicherweise auch noch Schuldgefühle für die Abtreibung eines schwerstbehinderten Kindes aufladen, daß nach der Geburt nicht lebensfähig gewesen wäre? Ich würde niemals ein Gesetz unterschreiben, in dem Mütter zur Zwangsaustragung ihres behinderten Kindes gezwungen werden, das nach der Geburt mit Sicherheit sterben wird, denn dieses würde bedeuten, die Mutter dazu zu zwingen, daß sie die Schwangerschaft in Kenntnis dessen fortsetzt, daß das Kind in ihr nicht zum Leben, sondern zum Sterben heranwächst! Da beginnt für mich brutale Unmenschlichkeit!
Der Schilderung von Lina konnte ich entnehmen, daß es sich bei ihr um diese ganz spezielle Situation der Spätabtreibung gehandelt hat. Eine Situation, in der ihr Kind mit jedem Monat ein Stück weit mehr zum Sterben herangewachsen wäre. Mit zwischengeschlechtlichen ungeborenen, aber lebensfähigen unbehinderten Menschen, die abgetrieben werden, hat diese Situation überhaupt nichts zu tun!
Daß Mediziner/Innen ungeborene zwischengeschlechtliche Menschen seit über 60 in der BRD systematisch contra legem töten – die geschlechtsspezifische Tötung ist von unserer Verfassung mißbilligt und völkerrechtlich verboten -, ist eine ganz andere Sache, als wenn schwerstbehinderte, nicht lebensfähige Kinder durch Einleitung einer verfrühten Geburt zur Welt kommen. Eine Mutter zur Fortsetzung einer Schwangerschaft in Kenntnis dessen zu zwingen, daß das Kind in ihr nicht zum Leben, sondern zum Sterben heranwächst, ist eine völlig andere Situation, als wenn eine werdende Mutter weiß, daß sie ein zwischengeschlechtliches, grundsätzlich putzmunteres Kind zur Welt bringen wird!!!
Daß Milliarden in der Pränataldiagnostik dafür ausgegeben werden, um lediglich 2% von Neugeborenen zu selektieren und 98% der heute behindert lebenden Kinder sog. Geburtsfehler – also Ärztepfusch sind – zeigt unfraglich die Intention der Pränataldiagnostik!
Wer als werdende Mutter keine Pränataldiagnostik in Anspruch nimmt, stürzt weder sich, noch andere in schwere Gewissenkonflikte und trägt auch nicht zu dem unterschwelligen Vorurteil bei anderen sog. behindert geborenen Kindern bei: „Daß hätte sich doch in der heutigen Zeit nun wirklich verhindern lassen, wenn Pränataldiagnostik ein Anspruch genommen wird.“
Die gesamtgesellschaftliche Einstellung muß sich dahingehend humanisieren, daß die Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik nichts anders als Rassenhygiene unter einem anderen Label ist und in Kenntnis dessen von keiner werdenden Mutter mehr in Anspruch genommen wird und zwar um weder sich selbst, noch anderen werdenden Müttern eines von den gesellschaftlichen Normvorstellungen abweichendes Kindes eine Bürde von Entscheidungen aufzuladen, dessen Bedarf durch Mediziner suggeriert wird, ebenso wie die Genitalverstümmelung und Zwangskastration von zwischengeschlechtlichen Kindern.
Daß mit der Pränataldiagnostik längst ein Punkt erreicht ist, indem der technische Fortschritt zum humanitären Rückschritt geworden ist, hat wohl keiner so eindringlich und präzise analysiert, wie Prof. Dr. iur. Eduard Pickert.
Daß Mediziner/Innen und die Gesellschaft werdenden Müttern mitunter unterschwellig, mitunter auch ganz unverholen und gleichsam fehlerhaft vermittelt, daß Pränataldiagnostik zwingend vorgeschrieben ist, ist ja kein Geheimnis.