Biopolitik

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Gesundheitsausschuss hört Intersexuelle an: Was muss sich alles ändern?

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Manchmal finden auch Blogger vom Schreibtisch ins richtige Leben und wenn es nur eine parlamentarische Anhörung ist (die ja in der Regel nicht den Gipfelpunkt...

Manchmal finden auch Blogger vom Schreibtisch ins richtige Leben und wenn es nur eine parlamentarische Anhörung ist (die ja in der Regel nicht den Gipfelpunkt der Lebendigkeit darstellen). Diesmal war es immerhin eine Anhörung, die Premierencharakter hatte und auch sonst einige Ungewöhnlichkeiten aufwies. Thema war nämlich die medizinische Behandlung von Intersexuellen, Zwittern, Hermaphroditen, Menschen mit Störungen bei der Entwicklung der Geschlechtsorgane…. Ort war das ehrwürdige Hamburger Rathaus, geladen hatte zu dieser ersten parlamentarischen Veranstaltung zu Intersexuelle der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Und gekommen waren viele: Die Abgeordneten natürlich, kleine schreiende Kinder von Abgeordneten, Mitarbeiterinnen von Abgeordneten, die Expertinnen und Experten (darunter auch der Blogger, als anwaltlicher Experte), Mitarbeiterinnen von Expertinnen, Studierende von Expertinnen und etliche Menschen, die als Intersexuelle selbst in die Fänge der Mediziner geraten waren und die über die Jahre ein erhebliches Maß an eigener Expertise sammeln konnten, mussten und durften. Ein Filmteam war auch dabei, Vertreterinnen verschiedener Behörden – so kann man zuversichtlich sein, dass das Besprochene nicht untergehen wird, auch wenn die Abgeordneten im Lauf der Anhörung bei nahezu jeder sich bietenden Gelegenheit offenbar das Gefühl hatten, ihre Zweifel betonen zu müssen, ob sie die Erwartungen erfüllen könnten, die in die Anhörung gesetzt würden (dabei wurden so drängende Erwartungen gar nicht geäußert).

Dass die insgesamt drei Stunden währende Anhörung gerade im Hamburger Landesparlament stattfand war zwar nicht zwingend, aber, wie sich zeigte, auch keineswegs zufällig: Im Universitätsklinikum Eppendorf haben Endokrinologen und Chirurgen selbst geschlechtszuweisende Operationen vorgenommen; noch heute streiten einige Betroffene dieser experimentellen Eingriffe um die Überlassung ihrer als verschwunden oder vernichtet klassifizierten Akten. Gegenwärtig sind die Sexualwissenschaftlerinnen des UKE, insbesondere die auch als Expertin geladene Professorin Herta Richter-Appelt maßgeblich an Forschungsprojekten beteiligt, die sich mit den verheerenden Folgen der damaligen Therapien befassen, aber auch damit, wie die Medizin heute mit Menschen umgeht und umgehen sollte, die weder eindeutig Mann noch eindeutig Frau sind.

Und wie soll man diese Menschen nun nennen? Der vom Ausschussvorsitzenden gestartete Versuch hier zu einer teminologischen Klärung – und sei es nur für die Dauer der Anhörung – zu kommen scheiterte erwartungsgemäß. Wie heillos die Verwirrung sein kann, zeigte sich am Vorstoß eines Abgeordneten, der auch noch Transvestiten und Transsexuelle als Zwitter, Intersexuelle oder Hermaphroditen behandelt wissen wollte. Eine kurze professorale Aufklärung wirkte hier Wunder, danach blieb es jedem selbst überlassen, wovon er oder sie reden wollte und „Intersexuelle“ setzte sich als meist genannter Begriff schließlich durch (wenngleich dem Wort ja was Technokratisches anhaftet).

Als erste Expertin erläuterte Lucie Veith (xy-Frauen und Verein intersexuelle Menschen) was Sie erleben und erleiden musste, von der auf unzutreffenden Behauptungen gründenden Entfernung ihrer Keimdrüsen über das strikte Schweigegebot, das Ärzte verhängte, bis zum schwierigen Kampf um ihre Behandlungsakte heute: „Mit wird damit ein wichtiger Teil meines Lebensvorenthalten.“ Der Endokrinologe Hiort von der Universitätsklinik Lübeck, saß auf der entgegengesetzten Seite des Tisches und setzte auch deutlich andere Akzente, wenngleich die sonst oft zu beobachtende Selbstgewissheit, die Ärzte gerne auch gegen alle Erfahrungen ihrer Patientinnen in Stellung bringen können, ihm durchaus abging: Er beharrte aber auf dem biologischen Modell, nachdem Intersexualtiät eine Störung der Geschlechtsentwicklung ist, weil sie selten vorkommt – und Störungen verdienen in der Regel eine Behandlung, wenngleich auch Hiort einräumen musste, dass eine dringende medizinische Notwendigkeit für die geschlechtszuweisenden Eingriffe nie und für andere Eingriffe nur äußerst selten vorliegen. Seine Kollegin aus dem UKE, Professorin Herta Richter-Appelt, war im Vergleich dazu deutlich empathischer mit den Intersexuellen, die durch die medizinische Behandlungspraxis nachhaltig geschädigt worden sind. Sie wies auch auf die Probleme hin, die sich für Behandlungsteams und Betroffene heute stellen, weil im konkreten Fall heute Eltern keine einfache Lösung für ihre Kinder und deren Erziehung gegeben werden könnte. Den Kontakt mit Selbsthilfe- und Betroffenengruppen hielt sie da für äußerst wichtig.

Der Psychotherapeut Werner-Rosen aus Berlin, Kooperationspartner der Charitè hatte demgegenüber ganze klare Vorstellungen: Bei so großen Problemen werden sich doch neue Stellen für Psychologen schaffen lassen. Und damit auch für deren Ausbilder. Dass er selber schon mit neuen Curricula an den Start gegangen war verwunderte da nicht. Inhaltlich setzt er auf Stärkung der Familie, die insgesamt der Patient sein sollte – der Einwand, dass die Interessen der Betroffenen und der Familien nicht notwendigerweise identisch sind, kam ihm da eher ungelegen.  

Von den Juristinnen (Professorin Konstanze Plett von der Universität Bremen und mir) wurden dagegen vor allem konkrete Vorschläge abgefragt. Die reichten von verstärkter Aus- und Weiterbildung der Ärzte über die Idee für besonders schwerwiegende Eingriffe familiengerichtliche Entscheidungen und Einrichtung von Pflegschaften zu schaffen bis zu Änderungen der Polizeidienstvorschriften um Intersexuellen den Weg in den Polizeidienstzu ebnen. Vor allem aber haben wir angeregt, eine Stiftung für die Entschädigung von Intersexuellen einzurichten, die in den 1960er bis 1990er Jahren durch Operationen verstümmelt wurden, die aus heutiger Sicht eher das Wohl und den Fortbestand der bipolaren Geschlechterverhältnisse ím Sinn hatten, als das der Patienten, denen im Kleinkindalter eine für zu groß gehaltene Klitoris amputiert, eine künstliche Vagina eingesetzt und regelmäßig bougiert wurde, deren Hoden später gegebenenfalls trotz xy-Chromosomensatz entfernt wurden und denen vor allem von den Medizinern immer wieder vermittelt wurde, sie seien auf unerträgliche Weise anormal. Dass die Geschädigten dieses aggressiven medizinischen Vorgehens erst Jahre und Jahrzehnte später zueinander und dazu gefunden haben sich zu wehren, macht es ihnen heute fast unmöglich, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu realisieren: Die Verjährungsfristen drohen, die medizinischen Unterlagen sind verschwunden oder vernichtet, die Operateuere und Diagnostiker von einst befinden sich im Ruhestand – und das Kostenrisiko individueller Klagen ist für die Betroffenen kaum zu stemmen.

Was die Ausschussmitglieder nun von den vielen kritischen Überlegungen und Ideen mitnahmen war nicht auszumachen. Beeindruckt erschienen sie jedenfalls – vor allem von den persönlichen Berichten und dem Optimismus mit dem Lucie Veith von der ersten Generation Intersexueller erzählte, die von ihren Eltern vor dem geschlechtszuweisenden Zugriff der Mediziner geschützt würden. Sie werden der Bürgerschaft Bericht erstatten und kündigten zum Abschluss des Abends auch an: „Wir werden uns nicht das letzte mal mit diesem Thema befasst haben.“  Andere Parlamentarierinnen und Parlamentarierer – bitte übernehmen Sie.

 

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7 Lesermeinungen

  1. Nina sagt:

    Danke für diesen Bericht! Die...
    Danke für diesen Bericht! Die Zeit ist reif, dass sich Politiker des Rechts auf freie sexuelle Entwicklung annehmen und Kinder vor ärztlicher Behandlungswut oder gutgemeinter Einmischung besorgter Eltern schützen. Das Recht auf Nichtdiskriminierung und Schutz der eigenen sexuellen Identität jedes Individuums gehört ins Grundgesetz. Offenbar verstehen die Nichtbetroffenen unter „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ jede(r) etwas anderes, so dass der „Würde“-Begriff näher definiert werden sollte. Aufklärung tut Not – besonders auch im Hinblick auf die menschenverachtenden Bemerkungen des jetzigen Papstes, der tönt, dass sich ein Mensch die eigene geschlechtliche Identität nicht selbst wählen darf und von Teufelswerk spricht. Der Staat muss endlich seine Bürger vor Übergriffen und Diskriminierung schützen. Es wird Zeit!
    Wie tolerant und offen die aufgeklärte Öffentlichkeit gegenüber Intersexuellen schon längst ist, zeigt der große Erfolg des mittlerweile berühmten Antony Hegarty, der mit seiner Musik und seinen Texten die ganze Welt verzaubert.

  2. Kim sagt:

    "Wie heillos die Verwirrung...
    „Wie heillos die Verwirrung sein kann, zeigte sich am Vorstoß eines Abgeordneten, der auch noch Transvestiten und Transsexuelle als Zwitter“
    Vielleicht sollte man einmal darauf hinweisen, warum transsexuelle Menschen seit den 70ern verstärkt als „identitätsgestört“ betrachtet werden und ihr Wissen über ihr eigentliches Geburtsgeschlecht zur psychischen Verwirrung gemacht wird, anstatt einmal zu betrachten, dass das Geschlecht eines Menschen weitaus komplexer ist, als von manchen Medizinern und Psychologen gerne mal behauptet. Seit dieser Zeit nämlich hatte sich eine Geschlechtsideologie durchgesetzt, welche die Biologie von der Psyche getrennt hat und es wurden Behauptungen ala John Money aufgestellt, dass die Geschlechtsidentität eines Menschen anerziehbar und umpolbar wäre, da sie laut dieser Geschlechtsideologie sich erst im Kindesalter manifestieren würde (bis heute psychoanalytische Lehrmeinung) und mit der Biologie des Menschen nichts zu tun hätte. Mittlerweile könnte man, gestützt durch zahlreiche Untersuchungen aus Humangenetik und Neurobiologie wissen, dass das Geschlecht eines Menschen sich vorallem in der Geschlechtsidentität eines Menschen äussert, und zwar in einer biologischen, die nicht erworben werden kann, nicht anerziehbar ist und bereits bei der Geburt in seinen Kernbereichen feststeht. Damit haben die Probleme intersexueller Menschen und derer, die als transsexuell bezeichnet werden tatsächlich eine grosse Gemeinsamkeit. Würde man in Deutschland endlich anerkennen, dass es eine biologische Tatsache ist, dass das Geschlecht eines Menschen werden anerziehbar ist, noch an den Genitalien eines Menschen festzumachen ist, dann wäre klar: geschlechtliche Fremdzuweisungen anhand Erziehung und/oder genitaler ZWangsoperationen sind unmöglich – da eben beide Faktoren (Erziehung und Genitalien) rein gar nichts über das Geschlecht eines Menschen aussagen können. Geschlechtsumwandlungen, wie gerne mal auch von Hertha Richter Appelt noch behauptet, sind unmöglich, da ein Mensch ein Geschlecht hat, von Geburt an. Dies zu akzeptieren ist wichtig, damit Menschen, ob transsexuell oder intersexuell nicht geschlechtlich fremzugeordnet werden wie das bisher der Fall ist – eine Fremdzuordnung die immer zu Leid der Betroffenen führen muss, da sie fast immer das Interesse Dritter (hier: die Festhaltung an einem verkorksten Weltbild) der Selbstbestimmung der Betroffenen überordnet.

  3. XY-Frau sagt:

    Liebe Lucie,
    ich denke, das...

    Liebe Lucie,
    ich denke, das ist ein Meilenstein in der Geschichte von uns XY`lern!
    In Hamburg wurde Dank Menschen wie Lucie Veith viel erreicht, bzw. es sind Erfolge in der Zukunft vorhersehbar.
    Zum Glück für uns gibts inzwischen aber auch Anwälte der „Menschen“, wie Herr Tolmein, der für uns alle sehr wichtig ist, denn allein mit unseren Gedanken, Wünschen, Vorstellungen gehts halt nicht, es ist mehr denn je juristischer Beistand notwendig.
    Um diese Denkweise des Parlamentariers nochmals aufzugreifen, der da anscheinend Intersexualität und Transsexualität nicht genau auseinanderhalten konnte: DAS ist fakt! Denn wenn man, wie ich aus eigener Geschichte heraus, jemandem sagt, man wäre intersexuell, dann wird dieser Umstand bei den meisten sofort mit transsexuell vermischt.
    Zur Aussage Prof. Hiorts: „Er beharrte aber auf dem biologischen Modell, nachdem Intersexualtiät eine Störung der Geschlechtsentwicklung ist, weil sie selten vorkommt“ :
    Wenn sich die Ärzte endlich davon abwenden könnten, wäre uns allen geholfen.
    Sie mögen vielleicht recht haben, wenn sie sagen, die Geschlechtsentwicklung wäre gestört worden. Das ist richtig.
    doch dieser Begriff, den sie da geprägt haben, der bezeichnet nicht uns „Menschen“.
    Wir fühlen uns nicht „gestört“, wir fühlen uns als weitere Bandbreite in der Kategoriesierung „Mann-Frau“.
    Gruss
    xy-frau

  4. Als von medizinischen...
    Als von medizinischen Eingriffen in den 1960er Jahren Involvierter beobachte ich die Intersexbewegung seit ihren den Anfängen in den USA in den 1990er Jahren. Furore löste der 1997 erschienene Film Hermaphrodite Speak! aus. Leider beging die ISNA den entscheidenden Fehler, mit Ärzten zu kooperieren, sodass es diese Emanzipationsbestrebung nun nicht mehr gibt und später wurde die Begrifflichkeit DSD eingeführt, als handele es sich um eine religiöse Doktrin.
    Auf der Seite des Todes sich bewegend nehme ich deutsche Bestrebungungen wahr, wenn als Antwort auf Traumatisierungen von Eingriffen längst vergangenen Dekaden nicht etwa die Konstrukthaftigkeit des Geschlechtes hervorgehoben wird, sondern die Anerkennung als eingeschränkt erwerbsfähig die Lösung sein soll.
    Wie nahe an der Realität dieses Jahrtausends ist da doch der lobenswerte Film XXY aus 2007, welcher die mehrfachen Diskriminierungen nicht so berühmter Intersexueller quasi als Kontrastfolie besonders deutlich aufzeigt.
    Schade, dass Politiker ihn nicht zur Kenntnis genommen zu haben scheinen. Auch ist die Ablehnung der Yogyakarta-Prinzipien in 02/09 nichts, womit man sich schmücken kann. Ich wiederhole darum einen Passus aus Drucksache 16/9603 vom Juni 2008: „Die Menschenrechte von Intersexuellen (Menschen, die von der Medizin als geschlechtsuneindeutig eingestuft werden) werden durch die rechtlich erzwungene Zuordnung männlich/weiblich verletzt. Dies führt in vielen Ländern – so auch in Deutschland – sofort nach der Geburt zu medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an gesunden Körpern. Diese sozialen Präventionsmaßnahmen, die dazu dienen sollen, Intersexuellen die Erfüllung einer geschlechtlichen Rolle zu erleichtern, stehen in keinem Verhältnis zu den dadurch auftretenden Traumata und zur Zerstörung der persönlichen und körperlichen Identität.“

  5. seelenlos sagt:

    Die genitalen...
    Die genitalen Zwangsoperationen und weitere nicht-eingewilligte Zwangseingriffe an wehrlosen Zwitterkindern sind die wohl gravierendste Menschenrechtsverletzung in den westlichen Demokratien seit dem 2. Weltkrieg. Und entgegen den Schutzbehauptungen der Täter und ihrer Geldgeber dauern sie weiterhin an.
    Wer wegschaut und schweigt, macht sich mitschuldig!
    „Wenn man das Grundgesetz beherzigen würde, dürfte kein Arzt mehr ungestraft eine Zwangsoperation an einem Zwitterkind durchführen. Denn dort steht geschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dem ist nichts hinzuzufügen.“
    Frei nach: „Das dritte Geschlecht“ – SPUREN Nr. 74 (2004)

  6. Nemesis sagt:

    Die nationalsozialistischen...
    Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen an zwischengeschlechtlichen Menschen aus Deutschland sind den Vereinten Nationen am 1. Dezember 2008 als Genozid gemeldet worden und haben ein Aktenzeichen bzw. eine Reference (Nummer) im Menschenrechtsrat erhalten. Jedes Opfer aus Deutschland kann und sollte sich dort als Genozidopfer melden, um die Tatsachen beim Namen zu nennen.
    Es ist völig verfehlt, die Täter auf einen Sockel zu stellen und sie als Ärzte zu bezeichnen. Die Täter, die Säuglinge und Kleinstkinder bewußt zu asexuellen Lebewesen und damit unterhalb auf die Stufe eines jeden Tieres degradiert haben, sind keine Ärzte, es sind Verbrecher und diese Bezeichnung sollte für Täter auch langsam einmal beherzigt werden, um kein bewußt idealisiertes Bild von Verbrechern zu zeichnen.
    Der Tod von Katrin Ann Kunze hätte verhindert werden können und war für jeden Experten bei dem menschenverachtenden Umgang, der vom Netzwerk für Intersexualität ausgeht, auch vorhersehbar. Welche Konsequenzen werden daraus für die Verantwortlichen im Netzwerk folgen?
    Richtig, keine! Und genau das macht die Qualität eines Verbrechens zum Genozid in einem Staat.

  7. Nemesis sagt:

    Was muß sich alles...
    Was muß sich alles ändern?
    Ausschließlich der Umgang mit historischen Fakten und Tatsachen. Das alleine würde ausreichen. Alles andere ergibt sich daraus von selbst, denn dort wo Gerechtigkeit, Friede und Wahrheit herrschen, gedeiht das Recht aus eigener Kraft und schließt rechtsfreie Räume, die in diesem Staat entstanden sind.

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