Noch zwei Stunden bis zur Debatte, mit der das Thema Patientenverfügungen sicher nicht abgeschlossen werden wird, aber doch erstmal von der parlamentarischen Tagesordnung kommt. Dass die Debatte dieses biopolitischen Themas um 13:30 Uhr stattfindet, signalisiert, wie es hier den Lobby-Gruppen gelungen ist, ein an sich im Windschatten der öffentlichen Auseinandersetzung segelndes Thema in den Fokus zu bringen. Ob das nun nützt oder nicht, wird sich weisen – es wird nämlich vor allem darauf ankommen, was passiert, wenn es ein Patientenverfügungsgesetz geben wird (was ich für hochwahrscheinlich halte), vor allem ob dann die Themen „Sterbebegleitung“ und „medizinische Behandlung am Lebensende“ aus dem Blick rücken, oder ob mit wenigstens annähernd ähnlicher Vehemenz auch die medizinischen und sozialen Rahmenbedingungen verbessert werden….
Aber jetzt geht es erstmal darum, wer gewinnt. Und das wird sich unter anderem im Geschäftsordnungsstreit ergeben, der die 3. Lesung und Abstimmung des Gesetzentwürfe einleiten wird. Einigkeit herrscht darüber, dass zuerst über den Antrag Hüppe abgestimmt werden soll, der gegen eine gesetzliche Regelung votiert. Wenn dieser -erwartungsgemäß – abgelehent werden wird kommt es darauf an, wie dann abgestimmt werden soll. Dafür gibt es keine Geschäftsordnungsdebatte, aber wohl eine Abstimmung über die Tagesordnung. Das entscheidende Blatt-Papier sehen Sie unten (als Muster) – bitte nicht ankreuzen, das dürfen nur die Parlamentarier……
Und dann wird es los gehen. Ich halte Sie so gut es geht weiter auf dem Laufenden. Morgen werden Sie in diesem Blog etwas darüber lesen, was das Abstimmungsergebnis heißt und welche Folgen es haben kann!
Ach ja: Vor der Entscheidung über die Geschäftsordnung findet noch die Debatte statt. Da ist mittlerweile klar, wer wie lange für wen reden wird:
Nr. |
Redner |
Gruppe |
Minuten |
1 |
Christoph Strässer (SPD), Rechtsanwalt |
Gruppe Stünker |
5 |
2 |
Rene Röspel (SPD), Biologe |
Gruppe Bosbach |
4 |
3 |
Wolfgang Zöller (CSU), Sicherheitsing., Mitglied bei Aktion Lebensrecht für alle |
Gruppe Zöller |
6 |
4 |
Hubert Hüppe (CDU), Dipl.Verwaltungswird, Mitglied Christdemokraten für das Leben |
Gruppe Hüppe |
7 |
5 |
Michael Kauch (FDP), Dipl. Volkswirt, Ex-Geschäftsführer Bundesverband Junge Unternehmer |
Gruppe Stünker |
4 |
6 |
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Grüne), Theologin, Kulturpolitikerin |
Gruppe Bosbach |
4 |
7 |
Dr. Lukrezia Jochimsen (Die Linke), Journalistin |
Gruppe Stünker |
5 |
8 |
Otto Fricke (FDP), Rechtsanwalt |
Gruppe Bosbach |
4 |
9 |
Dr. Marlies Volkmer (SPD), Ärztin |
Gruppe Stünker |
5 |
10 |
Norbert Geis (CSU), Rechtsanwalt |
Gruppe Bosbach |
4 |
11 |
Jerzy Montag (Bündnis 90/Grüne), Rechtsanwalt |
Gruppe Stünker |
5 |
12 |
Markus Grübelb (CDU), Notar a.D. |
Gruppe Bosbach |
4 |
13 |
Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bundesjustizministerin a.D. |
Gruppe Stünker |
4 |
14 |
Herta Däubler-Gmelin (SPD) Bundesjustizministerin a.D. |
Gruppe Zöller |
5 |
15 |
Joachim Stünker (SPD), Richter a.D. |
Gruppe Stünker |
9 |
Bis dahin können Sie hier Kommentare zu diesem Blog abgeben (oder auch zum Thema selbst) – anmelden müssen Sie sich nicht.
Herzlichen Glückwunsch, Herr...
Herzlichen Glückwunsch, Herr Tolmein,
näher dran als Sie es sind, ist fast nicht möglich.
In der Tat geht es aber nach dem heutigen Beschluss weiter. Die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden ist in Deutschland auf viel zu niedrigem Niveau (s. HPCV-Studie anbei). Die mangelhafte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist hierfür nur ein Beleg. Der Bundestag beschließt heute – allerdings kaum entdeckt im Windschatten der Debatte um das Patientenverfuegungsgesetz – wohl u.a. auch eine Novellierung des Arzneimittelgesetzes sowie die Abschaffung des Eigenanteils von Patienten im Hospiz. Vielleicht wieder ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg. Bitte bleiben Sie dran.
Gelungene Beiträge des...
Gelungene Beiträge des Kollegen Tolmein innerhalb der letzten 24 Stunden. Ob allerdings die Themen „Sterbehilfe“ etc. einem anderen gewichtigen Thema, namentlich dem Ausbau der Palliativmedizin, weichen wird, steht insofern zu bezweifeln an, weil parallel dazu die Frage zu erörtern sein wird, ob die ärztliche Assistenz beim Suizid eine echte Handlungsoption ist. Zugleich wird nachzufragen sein, ob der Rubikon überschritten werden darf, in dem in Ausnahmefällen das „absolute“ Tötungsverbot aufgehoben wird.
Hoffentlich werden wir keine Sonntagsreden hören, sondern vielmehr Bekenntnisse zum Selbstbestimmungsrecht. Da ist es denn doch auch ein Segen, dass „Gastredner“ in einer Parlamentsdebatte nicht zugelassen sind. Der Präsident der BÄK oder sein Stellvertreter würden nun doch allzusehr die Nerven strapazieren, nachdem ganz aktuell die BÄK vor einer „Pseudoregelung“ warnt.
Nun – Herr Tolmein wird berichten und auch ich freue mich über seinen angekündigten Blog-Eintrag; hoffentlich wird er nicht enttäuscht sein, wenn es wider Erwarten kein Gesetz geben sollte.
@Kristian Diehl, vielen Dank...
@Kristian Diehl, vielen Dank für die Zeilen. Ich bemühe mich sehr – muss aber natürlich versuchen unter fünf Stunden täglich Internet zu bleiben, sonst gelte ich Frau Bär nachher noch als süchtig (Informationssucht – DIE Pandemie der Moderne)….
Herzlichen Dank für die tolle...
Herzlichen Dank für die tolle Berichtserstattung!
Nun wird’s ja gerade spannend – nach dem starken Auftritt von Herrn Stünker und dem Einwand von Bosbach verhaspelt sich Stünker wohl gerade nochmal, wie es mir scheint – nun zu den Abstimmungen…
Patientenverfügungsgesetz -...
Patientenverfügungsgesetz – „Es ist vollbracht“ – „Nicht Dein, sondern mein Wille geschehe“!
Nach mehr oder minder konstruktiven Redebeiträgen hat der Deutsche Bundestag ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet.
Hierbei handelt es sich um den sog. Stünker-Entwurf.
Damit ist zwar das „Sterben nicht rechtlich normierbar“ geworden – aber das „Hohe Haus“ hat uns Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Respekt im Hinblick auf unser Selbstbestimmungsrecht in einem säkularen Verfassungsstaat entgegengebracht.
Insofern ist die Entscheidung nachhaltig zu begrüßen, so dass die bisherigen „Missionierungsversuche“ als gescheitert angesehen werden müssen. Dies war – unausgesprochen von den Politikern – auch eine Stunde der Bewährung vor einem drohenden medizinethischen Paternalismus neuerer Qualität, der zeitweilig klerikale Züge angenommen hat und dem nunmehr auch eine Absage erteilt worden ist.
Lutz Barth
Oh da kann ich Hernn Barth nur...
Oh da kann ich Hernn Barth nur beipflichten. Die Ärzteschaft und so manch andere so altehrwürdige Institution hat das Nachsehen. Das BVG wird den Rest erledigen. Ein guter Tag für die Freiheit sowohl im Iran als auch in Deutschland (war nicht so leicht zwischen Twitter, Youtube und der Bundestagswebsite immer hin und herzuschalten) und hier gibt es (noch) keinen Grund für grüne Bänder. Der Satz „Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst“ gibt zu denken. Aber die Richtung ist gut und richtig und Nachbesserungen werden in den nächsten Jahren notwendig sein.