Wie steht es mit den Menschenrechten von Behinderten in Deutschland? Wer sich einen Tag einem beliebigen deutschen Sozialgericht die Zeit nehmen würde, in den Verhandlungssälen zuzuhören wüsste rasch: nicht allzu gut. Umso erstaunlicher klang es, als die schwarz-rote Bundesregierung 2008 erläuterte: Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werde sich ins deutsche Recht umsetzen lassen, ohne dass es einen Euro koste. Lediglich die Einrichtung einer in der Konvention vorgesehenen Überwachungsstelle werde den Bundeshaushalt mit 463.000 EUR belasten.
Niemand weiß, welche Erkenntnisse in den Koalitionsverhandlungen das nunmehr schwarz-gelbe Bündnis gewonnen haben mag, aber im Koalitionsvertrag wird jetzt in den Zeilen 3779 ff. immerhin versprochen:
„Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen. Deshalb werden wir einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickeln.“
Das ist nicht gerade sonderlich konkret, klingt auch nicht rasant engagiert, signalisiert aber immerhin, dass auch die Regierungsparteien wissen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: Schulen und Hochschulen sind für viele Menschen mit Behinderungen nicht barrierefrei zugänglich (zum Beispiel gibt es keine Gebärdensprachdolmetscher, aber auch viele Räume sind unzugänglich und für Blinde gibt es keine ausreichenden Bestand an Literatur und Arbeitsplätzen), dass immer mehr Menschen wegen ihres Pflegebedarfs ins Heim gezwungen werden (sollen), stellt einen schweren Verstoß gegen Menschenrechte dar, dass Menschen mit Behinderungen der Weg ins Beamtenverhältnis nach wie vor erheblich erschwert wird, dass sie kaum je die Chance haben Polizist zu werden, dass ihre – oftmals nicht standardisierten – Therapien nicht anerkannt und von den Kassen finanziert werden….. die Liste ist lang und ließe sich fast beliebig verlängern. Nun gab es in der letzten Legislaturperiode schon Bestrebungen, ein umfassendes Teilhabegesetz zu verabschieden, an die die schwarz-gelbe Koalition gut hätte anknüpfen können, was sie jetzt leider versäumt hat, aber es kann ja noch Überraschungen geben. Immerhin enthält der Passus des Koalitionvertrages noch eine zweite wichtige Botschaft: die neue Behindertenrechtskonvention ist der einzige Bezugspunkt für ihre behindertenpolitische Arbeit, den die neue Regierungskoalition erwähnt. Das ist entspricht der Bedeutung der Konvention, wie sie auch von den Behindertenverbänden und Organisationen gesehen wird und schraubt auch den Anspruch an entsprechendes Handeln hoch.
Es wird spannend sein zu sehen, ob die FDP mit ihrem auf Selbstbestimmung und Entfaltung der Persönlichkeit setzenden Politikverständnis hier mehr für die Menschenrechte von Behinderten in die Wege bringen wird, als es die SPD wollte oder vermochte. Immerhin sind die USA, als eine der wichtigsten Geburtsstätten der Bürgerrechte (und einer bestimmten Form des Liberalismus), bei allen Problemen, die sich dort für Menschen mit Behinderungen im sozialpolitischen Kontext auftun, durch ihre weit reichende, weit ausgebaute, aus den Bürgerrechten schöpfende Antidiskriminierungspolitik für Menschen mit Behinderungen immer noch ein politisches Vorbild. Diese Entwicklung der Antidiskriminierungspolitik verknüpft mit sozialpolitischen europäischen Traditionen könnte für eine Politik, die die Menschenrechte von Behinderten stärkt einen Sprung nach vorn bewirken – und damit auch in bioethischen Fragen ein Umdenken einleiten: Denn wenn die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen anders akzeptiert als heute, wird es Familien und alleinstehenden Frauen und Männer auch leichter gemacht, sich für Kinder mit Behinderungen zu entscheiden.
Nunja, angesichts der bislang sparsamen Konkretisierungen, erscheint das noch als in weiter ferne liegendes Szenario. Aber immerhin: Anerkannt scheint durch den Koalitionsvertrag – auch die neue Budnesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf. Das ist immerhin mehr, als bisher….
Wenn man bei der Bankerettung...
Wenn man bei der Bankerettung erst einmal Konventionen zut Kenntnis genommen hätte, wenn man nur schwülstige Versprechungen gemacht hätte, dieses System wäre in sich zusammengefallen. Als Pfleger einer schwerstbehinderten, jungen Frau, die einfach nur etwas Wärme und Verständnis braucht, vielleicht auch eine geeignete Arbeit bzw. Beschäftigung bin ich entrüstet, was sich in diesem Bereich in den letzten Jahren getan hat ! Dabei ist der Ausdruck: Nicht allzu gut wohl schon sehr untertrieben: Katastrophal, wenn man zumindestens das Gro der Behinderten meint und nicht Privilegierte, die es unter Behinderten eben auch gibt immer wieder in den Medien zeigt z.B. auch Behinderten-Sportler. Sie sollen wohl das Bild vermitteln, daß Behinderte in diesem Land alle Möglichkeiten offen stehen. Ich kenne Behinderte, die leben in großer Armut. Nur: Die im Dunkeln will man nicht sehen.
Erklärung der...
Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:
Täuschung mißlungen
Berlin, 19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten ist gründlich mißlungen, ja hat nun sogar einen gegenteiligen Effekt erzielt.
Dass die Verleumdung mit einer psychiatrischen Diagnose vor allem dazu dient, Menschen willkürlich ihrer Grund- und Menschenrechte zu berauben und sie damit zu Untermenschen zu degradieren, haben die Betroffenen zunehmend erfolgreich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können; erwähnt seien nur das Foucault-Tribunal 1998 und das Russell-Tribunal 2001.
Als Abwehr- und Rettungsmaßnahme gegen die Aufdeckung der seit 1948 verlogenen Behauptung, die Menschenrechte seien unteilbar und es gäbe keine Klasse von willkürlich radikal entrechteten Psychiatrisierten, wurde von den Staaten in der UN ein Betrug inszeniert: innerhalb von 4 Jahren wurde eine sog. UN-Behindertenrechtskonvention aus der Taufe gehoben, deren Wortlaut der Öffentlichkeit vortäuschen sollte, diese Spaltung der Menschenrechte solle beendet werden, aber tatsächlich war nur geplant, diese Lüge wieder zu befestigen, kritische Aktivisten bürokratisch zu beschäftigen und in falschen Hoffnungen zu wiegen.
Dieser Plan wäre dann auch aufgegangen, wenn die Aktivisten überall den Köder geschluckt hätten, dass nun Menschen“rechte“ von Behinderten anerkannt würden, statt zu verstehen, dass es um eine politische Frage geht und sich bei der Ratifizierung entscheidet, ob es sich um symbolische Politik zur Schaufenster-Dekoration und ein Täuschungsmanöver des Staates handelt oder tatsächlich das gemeint sein sollte, was in der UN-Behindertenrechtskonvention behauptet wird.
Insbesondere weil in Deutschland schon mit bestem Gewissen von Ärzte-Nazis zur „Heilung“ mit staatlicher Unterstützung gemordet wurde, waren wir mißtrauisch und haben deshalb vor der Ratifizierung mit einem Rechtsgutachten renommierter Menschenrechtsanwälte alle Abgeordneten in Ländern und Bund darauf hingewiesen, was die UN-Behindertenrechtskonvention verspricht. Die unmittelbare Reaktion der Volksvertreter: nahezu ausnahmslos wurden die Konsequenzen negiert.
Nachdem das Fazit unseres Rechtsgutachten sogar vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, das die psychiatrischen Sondergesetze zu „an sich diskriminierenden“ „ungesetzlichen Gesetzen“ erklärte, und wir dies wiederum unmissverständlich allen Abgeordneten in Ländern und Bund schriftlich mitgeteilt hatten, hielten sie im vollen Bewußtsein ihrer niederträchtigen Entscheidung an dem Konventions-Betrug fest: am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Betrug beschlossen und das Unrecht zu Recht erklärt. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in einem Kernbereich, der Gleichstellung vor Recht und Gesetz, um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten. Dass dieser Beschluss vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der er gefasst wurde.
Heute wurde der Betrug von einer Allparteien-Koalition im Bundesrat einmütig bestätigt.
Dadurch, dass nun der Beweis erbracht ist, dass in dem einen Fall, der BRD, in dem tatsächlich über die Konsequenzen der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ratifizierung abgestimmt wurde und diese prompt negiert wurden, ist auch für die Betroffenen in allen anderen Ländern die Täuschung offenkundig, der von staatlicher Seite aus die UN-Behindertenrechtskonvention nur dienen soll. Sie hat in der BRD gleichzeitig ein Institut für Regierungsgefälligkeiten offenbart, das heuchelnd täuschende Lippenbekenntnisse zu den Menschenrechte abgibt, um sich tatsächlich zum bezahlten Komplizen der Vertuschung zu machen. Siehe Offener Brief.
Allerdings haben die staatlichen Gewalten einen Preis für ihre Täuschung bezahlen müssen: Sie haben nun alle die, die Menschenrechte ernst nehmen, gegen sich: denn da die Instanz, die von allen Nationen und Kulturen der Welt einvernehmlich zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte geschaffen wurde, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die psychiatrischen Sondergesetze zu an sich diskriminierenden und ungesetzlichen Gesetzen erklärt hat, können wir weder durch Negieren noch durch irgendeine „Experten“meinung in unserem Wissen getäuscht werden,
* dass die psychiatrische Gefangennahme ein Verbrechen ist.
* dass die psychiatrische Zwangsbehandlung in den psychiatrischen Gefängnissen ein Verbrechen ist.
* dass alle, die in diesen geschlossenen psychiatrischen Stationen arbeiten, Verbrecher sind, insbesondere die ÄrztInnen und Ärzte.
* dass kein staatliches Gesetz diese Verbrecher mehr vor dem Urteil bewahren kann, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.
Wer nach dem 1.1.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD in Kraft tritt, sich noch an solchen Verbrechen beteiligt, tut dies in vollem Bewußtsein, sich schuldig zu machen: Die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz der Psychiatervereinigung in Deutschland, der DGPPN, wurden am 26. und 27. 11. von uns am Eingang darüber aufgeklärt:
Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher, weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich „psychisch Kranken“ genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.
Zunächst: Ich sehe nicht, wo...
Zunächst: Ich sehe nicht, wo es in der vergangenen – also der 16. – Legislaturperiode ernsthafte Bemühungen gegeben haben soll, ein Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen. Selbst die GRÜNEN, seit 2005 auf Bundesebene in der Opposition, konnten sich lediglich dazu durchringen, eine Veranstaltung zur Reform der Eingliederungshilfe abzuhalten. Die einzige Fraktion, die nach wie vor ein Teilhabesicherungsgesetz fordert, ist nach wie vor die LINKE.
Neben dem Momentum der Barrierefreiheit erscheint mir der Teilhabeaspekt als ein wesentlicher. Behinderte Kinder brauchen regelmäßig umfassend eine inklusive Beschulung. Es kann weiterhin in Zukunft nicht mehr angehen, dass behinderte Menschen für nahezu jeden Teilhabeaspekt im Bereich persönlicher Lebensgestaltung bis in den Bereich der Pflege mit eigenem Einkommen und Vermögen bis nahe an die Sozialhilfegrenze herangezogen werden.
Insofern war mir die These der Großen Koalition in deren Koalitionsvertrag aus 2005, man wolle eine Reform der Eingliederungshilfe, als konkretes Postulat dann schon lieber als dieses Wolkenkuckucksheim schierer Ankündigungsrhetorik im Rahmen von Prüfauftragen, worin der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sowieso schon „glänzt“. Gut, die Große Koalition hat sich um die Reform der Eingliederungshilfe sodann nicht gekümmert, was allerdings auch die „Schuld“ der Behindertenselbsthilfe war, die sich – auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen – auf konkret _dieses_ Thema lieber erst gar nicht einlassen wollte.
Natürlich kann man mit dem Bereich der Haushaltspolitik nicht alles bewerkstelligen, schon gar nicht ambitionierte sozialpolitische Programme (wobei zu fragen wäre, ob Teilhabeleistungen dann nicht doch viel eher einem bürgerschaftlichen Partizipationsprozess entsprechen denn „bloßer“ Sozialpolitik). Aber, man wird zum einen schon einiges Geld in die Hand nehmen müssen, um ordentliche Teilhabeleistungen zu gewährleisten und es wäre vielleicht auch endlich einmal an der Zeit, der Enthospitalisierung das breitere gesellschaftliche Wort zu reden, als das bislang – lediglich in der „Mupfel“ecke der Behindertenbewegung – der Fall ist. Immerhin: Das brächte dann tatsächlich einmal Geld, wenn eine Ambualantisierung konsequent durchgeführt würde und nicht allenthalben die Rede davon sei, Schutzräume für die Betroffenen dienten letztlich hauptsächlich deren Interessen. Stationäre Einrichtungen dienen in aller Regel einzig einem: dem Einrichtungsbetreiber!
Meine Befürchtung bei all dem vermeintlich hochfliegenden Pathos, der der Diskussion um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ggw. anhaftet, ist: Das wird die Bundesregierung – wieder einmal – versanden lassen, wie sie bislang noch jede ihrer eigenen behindertenpolitischen Initiativen und selbst Gesetzgebungswerke hat verwelken lassen. Ob man von großen Teilen des Reha-Angleichungsgesetzes aus dem Jahre 1974 spricht, ob man das aus dem Jahre 2001 stammende SGB IX, mit dem die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen endlich endlich auf eine Grundlage gestellt werden sollte, die den betroffenen Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen sollte, ob man auf die in den Jahren 2002 ff. eingeführte Behindertengleichstellungsgesetzgebung rekurriert (auf die sollte ich eigentlich stolz sein, immerhin war ich einer der Mitverfasser der den Gesetzen zugrunde liegenden Entwürfe) oder man zuletzt auf das seit dem Jahre 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schaut (bei dem mittlerweile die EU-Kommission der Bundesregierung mit Sanktionen droht, weil die Richtlinien, auf denen das Gesetz fußt, nicht ordentlich umgesetzt worden sind): Umgesetzt davon wurde fast nichts. Was tatsächlich umgesetzt wurde, funktioniert nicht. Beispiele? Die Gemeinsamen Servicestellen sind nahezu ausschließlich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Angestellte der Sozialversicherungsträger und haben faktisch keinerlei Wirkungsgrad. Die Verbandsklage funktioniert nirgendwo, weder im Rahmen der Rehabilition noch bei der Gleichstellung noch bei der Antidiskriminierung. Die Zielvereinbarungen dürfen als vollständig gescheitert angesehen werden – sieht man von Rheinland-Pfalz ab, und selbst da herrscht klein-klein. Und da erfrecht sich die vormalige Bundesregierung uns vorzulügen, es gebe nach Ratifizierung der UN-BRK keinerlei Handlungsbedarf? Man muss denkende Behindertenaktivisten schon für völlig verblödet halten, um bei solchen unverschämten Lügen nicht lauthals los zu lachen. Dass die Behindertenselbsthilfe nebenbei ihren eigenen politischen Anspruch mittlerweile fast vollständig „an der Pforte abgegeben“ hat, konnte man bereits in der vorigen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sehen. Der Deutsche Behindertenrat, eine Sammlungsbewegung der „drei Säulen der Behindertenbewegung“ (als Dachverband würde ich die niemals bezeichnen, damit würde jeder Dachverband verhöhnt) schwieg regelmäßig und zu fast allem stille. Nun gut, was hätte er auch schon großartig äußern sollen? Behindertenpolitik fand in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages faktisch nicht statt (abgesehen davon, dass man selbst bei der Übersetzung der UN-BRK noch gelogen hat, dass sich eigentlich die Balken im Arbeitsministerium in Berlin biegen müssten, gäbe es solche denn da) und nach 16 Jahren Kohl und vier Jahren Merkel prognostiziere ich: Eine Umsetzung der UN-BRK wird auch im Verlauf der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht stattfinden. Warum? Ja, wer soll es denn bewerkstelligen? Hubert Hüppe? Brauchbarer Mann, ohne Frage. Aber die Umsetzung einer supranationalen Konvention dürfte Hüppes Sache nicht sein, dazu fehlt ihm der Apparat und – so gerne ich Hubert mag – dazu fehlte ihm das standing in einer solchen Bundesregierung. Es wird – mit Glück – Retuschen am Bestehenden geben, einen Aufbruch in eine neue Ära, jemanden der der Politik zeigte, wo es lang gehen müsste, sehe ich – gerade auch in der Behindertenselbsthilfe – auf Jahre hinaus nicht!