Biopolitik

Suizidbeihilfe auch für Gesunde und die Schweizer Besonderheiten

„Vernehmlassung“ ist schon ein schönes schweizerdeutsches Wort. Es handelt sich dabei um ein streng formalisiertes Verfahren, eine Art Anhörung gehobener Qualität (das deutsche Recht bietet dergleichen nicht), Gegenstand sind stets Angelegenheiten von großer Bedeutung: Verfassungsänderungen, internationale Abkommen, Gesetzesänderungen von erheblicher Tragweite…. Regelungen beispielsweise wie das geplante Gesetz über  (die Einschränkungn der) organisierten Beihilfe zum Suizid.

Weil im Recht auch oder vielleicht noch weitaus stärker (wenngleich weniger deutlich formuliert) als im Design oder in der Architektur in rechtlichen Verfahren der Grundsatz „form follows function“ gilt, kann man den Ärger der organisierten Suizidbeihilfevereine „Dignitas“ und „Exit“ nachvollziehen, dass sie – anders als 150 andere Verbände, Religionsgemeinschaften und Interessengruppen – offiziell nicht zur „Vernehmlassung“ über die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Suizidbeihilfe eingeladen wurden. Die vor kurzem nachgereichte Erklärung der zuständigen Bundesrätin, man habe „Exit“ und Dignitas“ „vergessen“, wirkt da nicht sonderlich überzeugend. Immerhin: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich nunmehr entschuldigt. „Exit“ seinerseits gibt sich beleidigt und beklagt damit habe sich „die Zeit für die Vernehmlassungsantwort für die direktbetroffenen Sterbehilfeorganisationen“ erheblich verkürzt. Angesichts der jetzt schon ausführlichen Erklärungen von Dignitas und Exit zum Thema und der noch bis Ende März 2010 laufenden Frist, dürfte das – jenseits aller Fragen von politischem Stil und fairem Verfahren – kein allzu großes Problem darstellen.

Dass der schweizer Bundesgesetzgeber, bei Mängeln seiner Darstellung und der Gesetzentwürfe im Detail, grundsätzlich in die richtige Richtung geht, wenn er die organisierte Suizidbeihilfe wegen der ihr innewohnenden Dynamik erschweren möchte, dokumentiert eindrucksvoll eine Auseinandersetzung um „Dignitas“ (die problematischere der beiden großen Organisationen) und ein Interview des selbstdarstellungsfreudigen Gründers Ludwig Minelli im April 2009 in der BBC. Der schweizer „Tagesanzeiger“ fasste damals das Interview zusammen:

„Der Dignitas-Chef bezeichnete den Freitod im Interview als «wunderbare Chance», die nicht nur todkranken Menschen mit schweren Krankheiten vorbehalten sein soll. Jedem Menschen mit intakten geistigen Fähigkeiten stehe es frei, eine Suizidunterstützung in Anspruch zu nehmen. «Der Freitod ist eine gute Möglichkeit, um einer Situation zu entkommen, die unabwendbar ist. Eine unheilbare Krankheit ist dafür keine Voraussetzung.» Als Vorteil nannte Minelli, dass der assistierte Suizid auch finanziell Sinn mache, da er zu grossen Einsparungen im Gesundheitswesen führe.

„Dignitas“ replizierte mit einer Stellungnahme und warf der BBC vor, seine Sätze „aus dem Zusammenhang“ gerissen zu haben. Die selbst vorgenommene Rekonstruktion des Zusammenhangs ergibt allerdings kein wesentlich anderes Bild. Zwar erläuterte Minelli, wie schon oft, dass erste Aufgabe der Suizidbeihilfe wäre eine offene Diskussion zu bewirken, die auch zur Abklehr von der Suizididee führen könnte, im Kern blieb er aber bei der Fomulierung der „wunderbaren Möglichkeit“ und nahm auch von der Idee im Prinzip jedem und jeder Beihilfe zum selbstgewählten Tod leisten zu wollen, nicht Abstand. Auch die These, dass assistierter Suizid finanziell „Sinn macht“ wird in der Erklärung von „Dignitas“ ausdrücklich aufrecht erhalten – als Bezugsgröße werden die (sehr grob auf 1,3 bis 2,4 Milliarden Franken geschätzten Kosten genommen, die durch gescheiterte Suizidversuche (und anschließende Behandlungen und Pflege) aufgewendet werden müssten. Keinen Gedanken verschwendet „Dignitas“ dabei an die Menschen, die nach einem gescheiterten Suizidversuch weiterleben und froh sind, weiter leben zu können (auch wenn sie vielleicht bestimmte Kosten verursacht haben oder verursachen).

In dem BBC-Interview ging es auch um den geplanten Suizid einer Kanadierin, die ihrem krebskranken Mann mithilfe von Dignitas in den Tod folgen will, wenn dieser stirbt. Minelli kündigte an, diesen Fall exemplarisch durchfechten zu wollen.

 

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