Biopolitik

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Wer bekommt im Scheidungsfall die Organe? Oder: Anreiz zum Altruismus

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Ein neues Organtransplantationsgesetz, das in Israel Anfang nächsten Jahres (also 2011) in Kraft treten soll, hat die Aufmerksamkeit der Biopolitiker auf sich...

Ein neues Organtransplantationsgesetz, das in Israel Anfang nächsten Jahres (also 2011) in Kraft treten soll, hat die Aufmerksamkeit der Biopolitiker auf sich gezogen (Einzelheiten zur Regelung in diesem englischsprachigen Aufsatz eines der Initiatoren des Gesetzes -Professor Jakov Lavee-, der im Lancet erschienen ist). Wer selbst bereit ist Organe zu spenden, so die schlichte Grundidee, soll künftig auch bei der Vergabe des knappe Gutes „menschliche Organe“ bevorzugt behandelt werden. Um den Anreiz selbst Spender zu werden noch zu erhöhen, sollen künftig auch Eltern, Kinder, Ehegatten und Geschwister von der damit nicht mehr ganz so altruistischen Spendenbereitschaft profitieren.

Um Mißbrauch vorzubeugen, gibt es die Bonuspunkte für die Spendenbereiten erst, wenn sie den Organspendeausweis seit drei Jahren haben – der Raucher, der das Ende seiner Lunge nahen sieht, soll sich also nicht durch die kurz entschlossene Bereitschaft, seine Organe zu spenden, noch schnell mal einen Platz ganz vorne auf der Lungenspenderlisten ergattern können.

Quasi als Einführungsrabatt für das neue Gesetz und damit die Erfolge der neuen Regelung nicht allzu lange auf sich warten lassen, müssen aber Menschen zwei Jahre weniger auf Bonuspunkte warten, die im Vorfeld des Inkrafttretens, in 2010, einen Spenderausweis ausfüllen: Sie haben sich und ihren Familien schon für 2011 einen guten Wartelistenplatz gesichert.

Israel ist mit dieser gesetzlichen Regelung der erste Staat, der offiziell zulässt, dass auch nicht-medizinische Kriterien die Verteilung der knappen Ressource „menschliche Organe“ steuern. Dass dieser Schritt gegangen wurde, hängt damit zusammen, dass bislang in Israel deutlich weniger Organspender registriert sind, als in anderen westlichen Ländern ( etwa 10 Prozent der erwachsenen Bevölkerung im Vergleich zu mehr als 30 Prozent in vielen westlichen Ländern. Auch die Einwilligungssrate, errechnet aus dem Anteil von tatsächlichen Spendern an allen hirntoten, medizinisch geeigneten potenziellen Spendern, betrug im letzten Jahrzehnt durchgehend etwa 45 Prozent und damit erheblich weniger als die 70 bis 90 Prozent Einwilligungsrate in den meisten westlichen Ländern). In der öffentlichen Debatte haben Befürworter die neue Regelung damit verteidigt, dass sie ethisch besser zu vertreten sei, als die – auch viel diskutierte – Lösung, Organspender für ihre Spendenbereitschaft finanziell zu entschädigen. Außerdem würden auch Menschen, die selbst keinen Organspendeausweis haben, davon profitieren, wenn insgesamt mehr Organe zur Verfügung stehen, argumentiert Professor Lavee in dem Lancet-Aufsatz.

Damit das Projekt „Steigerung der Organausbeute“ gelingt, hat die israelische Regierung, das in dieser Frage einer 2006 gestarteten Initiative des Israelischen Nationalen Transplantationszentrums folgt, beschlossen, eine groß angelegte Medienkampagne durchzuführen.

Auch die neue israelische Regelung kennt allerdings Grenzen: Menschen, die keine Organspendeausweis haben können, weil sie jünger als 18 Jahre alt sind oder geistig behindert, werden nicht gegenüber den Inhabern von Bonuspunkten zurückgesetzt werden. Auch Menschen, die wegen eines lebensgefährlichen medizinischen Zustandes Anspruch auf eine Herz-, Lungen- oder Lebertransplantation haben, sollen ihren bevorzugten Warteplatz nicht verlieren. Wenn aber zwei Menschen aus medizinischen Gründen einen gleichrangig dringenden Anspruch auf eines dieser Organe haben, wird am Ende derjenige, der selbst als Spender registriert ist, das Organ erhalten. Wäre ich Zyniker, was zu sein mir (anders als „Lebensschützer“-Sein oder Gutmenschentum) noch niemand vorgeworfen hat, merkte ich an: Unkluge Entscheidung. Wer dem Diktat der maximalen Organausbeute folgt, muss im Zweifelsfall natürlich den selbst Organspendenbereiten sterben lassen und nicht den „free rider“.

Die Befürworter der neuen Lösung befassen sich hauptsächlich mit der Frage, ob sie vertretbar ist , weil damit die Spendenbereitschaft nicht mehr einzig und allein altruistisch motiviert sei. Sie kommen zu dem, für ihre Lösung freundlichen, Ergebnis, dass sie aber doch noch „überwiegend“ altruistisch motiviert sei und daher ethisch einwandfrei.

Mir scheint das nicht überzeugend. Je erfolgreicher das israelische Modell sein sollte, desto deutlicher wird, dass es sich dabei nicht mehr um Organspenden handelt, sondern um eine Art Organversicherung: Mit ihrer nach diesem Gesetz formulierten Spendenbereitschaft erstreben Menschen eine verbesserte Chance, im Ernstfall selbst Organe zu erhalten. Die Spende ist also ein Art Einsatz. Umgekehrt gilt damit auch: wer keinen Organspendeausweis unterzeichnet, sieht sich damit der Drohung ausgesetzt, im Ernstfall auch kein Spenderorgan zu erhalten. Die Freiwilligkeit der „Spende“ ist dahin, damit das Ziel, mehr Organe zur Verfügung zu haben, erreicht werden kann. Damit macht der Mensch sich und seinen Körper immer mehr zu einem Mittel.

Und wie der Zufall so will, habe ich zur Illustration dieses Verdachts, dass „Spenden“ zu einem Mittel werden können, bestimmte Zwecke zu erreichen, auf meiner Surftour durchs Web (wo ich ergebnislos eine englischsprachige Fassung des israelischen Gesetzestextes gesucht habe) die zugegebenermaßen bizarre Geschichte von Dr. Richard Batista gefunden, der mit einer Frau verheiratet, die immer kränker wurde. Da die Ehe der Batistas auch nicht sonderlich glücklich war, versuchte der Arzt den ganz großen Befreiungsschlag: Er ließ sich als Lebendspender eine Niere explantieren, die seiner Frau implantiert wurde. So sollten die Frau und damit auch die Ehe gesunden. Der Frau ging es bald deutlich besser, die Ehe scheiterte endgültig. Also verlangte Dr. Batista in der Scheidungsverhandlung seine Niere wieder heraus – und als seine Frau sich nicht bereit zeigte, ihm das Organ, dessen Übertragung jedenfalls nur einen Teil des beabsichtigten Zwecks erfüllt hatte, zurückzugeben, forderte er hilfsweise 1,5 Millionen Dollar, den Wert der Niere. Dass die us-amerikanische Justiz ihn mit dieser Forderung ins Leere laufen ließ, zeigt zwar, dass letzte Hemmschwellen noch existieren, macht die Angelegenheit insgesamt aber nicht weniger problematisch  

Ach ja: International hagelt es jetzt Kritik an dem israelischen Regelungs-Modell. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie grenzt sich deutlich von dem Vorstoß ab. Die Argumente sind allerdings eher pragmatisch orientiert. Es wird vermutet, dass das israelische Modell wenig Aussicht habe, erfolgreich zu sein. Interessant werden die Reaktionen also erst dann sein, wenn sich herausstellen sollte, dass das israelische Experiment Erfolg hat. Denn auch die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie will in erster Linie, dass die Zahl der Organspenden höher wird….

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2 Lesermeinungen

  1. Aktion sagt:

    na heute schon mit einem...
    na heute schon mit einem Körperteil gehandelt, gut gepokert auch?
    Mit einer Niere, einer Leber, wenigstens mit einem Ei?
    Guten Preis erzielt? Die Zertifikate steigen.

  2. Lutz Barth sagt:

    „Um Missbrauch vorzubeugen,...
    „Um Missbrauch vorzubeugen, gibt es die Bonuspunkte für die Spendenbereiten erst, wenn sie den Organspendeausweis seit drei Jahren haben – der Raucher, der das Ende seiner Lunge nahen sieht, soll sich also nicht durch die kurz entschlossene Bereitschaft, seine Organe zu spenden, noch schnell mal einen Platz ganz vorne auf der Lungenspenderlisten ergattern können“, so O. Tolmein.
    Ob das Beispiel des „Rauchers“ nur rein zufällig gewählt ist, vermag ich nicht zu beurteilen, wenngleich doch dieses Beispiel insgesamt nicht konsequent zu Ende gedacht ist: Nehmen wir den Kampf insbesondere der hiesigen Ärztekammern gegen das Rauchen ernst – und das müssen wir -, dann wäre es um den Raucher in unserer Gesellschaft insgesamt schlecht bestellt. Aufgrund der Selbstgefährdung könnte die Organtransplantationsproblematik vor dem Hintergrund der allgemeinen Priorisierungsdebatte auch dahingehend ein „wenig entschärft“ werden, dass der Raucher nur dann einen Platz auf der Lungenspenderliste ergattert, wenn er seinem Laster dauerhaft entsagt hat. Nur nebenbei: hier können auch weitere Laster diskutiert werden, die gleichsam eine ähnliche Bewertung nach sich ziehen könnten. Denken wir an den ungezügelten Appetit nicht nur in unserer Jugend und die damit im Zweifel verbundenen Folgeerkrankungen.
    Dem später Erkrankten muss hierbei zuvörderst klar werden, dass er auch für die Folgen seiner Unvernunft einzustehen hat und in der Tat ist der Preis für die Selbstbestimmung sehr hoch: die hohe Last der Eigenverantwortung.
    Auf Einzel- und Gruppenschicksale brauchen wir dann zunächst keine Rücksicht nehmen und zwar ungeachtet der Frage, ob es nicht tatsächlich Sinn machen würde, hierzulande die Widerspruchslösung einzuführen.

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