Biopolitik

Biopolitik

Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema

Käßmann gegen organisierte assistierte aktive Sterbehilfe auf Verlangen ohne Einwilligung

| 12 Lesermeinungen

„EKD Ratsvorsitzende strikt gegen aktive Sterbehilfe" meldet die „Welt-online" was ungefähr so informativ und aufregend ist wie die Meldung...

„EKD Ratsvorsitzende strikt gegen aktive Sterbehilfe“ meldet die „Welt-online“ was ungefähr so informativ und aufregend ist wie die Meldung „VW-Passat fährt auf vier Rädern.“ Interessant sind aber die ersten beiden Sätze der Meldung:

„Margot Käßmann, hat sich strikt gegen die Möglichkeit organisierter assistierter Selbsttötungen gewandt. ‚Die aktive Sterbehilfe verändert das Verständnis des Sterbens als Prozess und wirft ethische Fragestellungen auf, die man sich kaum traut auszusprechen‘, sagte die hannoversche Landesbischöfin gestern bei einer Benefizveranstaltung der Hospiz-Stiftung Niedersachsen in Northeim.“

Das klingt gut und klar. Aber… Leserinnen und Leser dieses Blogs erinnern sich möglicherweise an den letzten donnernden Auftritt der frisch gewählten EKD-Vorsitzenden und  seit längerem amtierenden Landesbischöfin zum Thema. Damals, in einem Deutschlandfunk-Interview, fehlte der Kirchenpolitikerin nicht die Traute ethische Fragestellungen auszusprechen. Im Anschluss an den schweizerischen Kirchpräsidenten Wipf, der angebliche Diskussionstabus in Deutschland beklagt hatte, formulierte sie:

„Ich finde schon, wir müssen diesen Wunsch hören nach einem selbstbestimmten Tod. Ich bin gegen aktive Sterbehilfe, das will ich ganz klar sagen, aber noch einmal fragen, wie wir Menschen besser ermutigen können, ihren eigenen Tod zu bedenken, und dass Patientenverfügungen jetzt mit dem neuen Recht auch wahrgenommen werden. Ich finde, wir sollten das nicht so scharf ablehnen als Evangelische Kirche.“

In dem Blog hatte ich vermutet, dass Margot Käßmann vielleicht einen Kurswechsel in der EKD zum Thema einleitet. Die aktuelle Stellungnahme klingt nicht so. Sie klingt aber auch nicht ganz anders. Schon die gleichsetzende Verknüpfung von „aktiver Sterbehilfe“ und (organisiertem) assistierten Suizid ist irritierend, denn es wird damit die in der Debatte dringend erforderliche Grenzziehung erschwert: „Tötung auf Verlangen“ wird im Strafgesetzbuch (Paragraph 216 StGB) unter Strafe gestellt, assistierter Suizid nicht. Assistierter Suizid wird auch nicht dadurch, dass er organisiert betrieben wird, zu „Tötung auf Verlangen.“ Die Bischöfin, die zu Recht das Problem sieht, dass Menschen sich gedrängt sehen könnten zum Wohle anderer einen schnellen Tod zu suchen, treibt die Begriffsverwirrung noch weiter, wenn sie, um den Gedanken zu illustrieren, dass Menschen freiwillig frühzeitig in den Tod gehen, um Angehörige zu entlasten, auf das Beispiel der Niederlande verweist und zwar nicht auf die ca. 2300 Menschen, die das Verlangen formulierten, getötet zu werden, sondern auf die etwa 1000 (nach neueren Zahlen „nur noch“ 550), die ohne Verlangen getötet wurden.

„Eine Dokumentation aus den Niederlanden habe gezeigt, dass dort jedes Jahr fast 1000 meist demente Menschen in Altenheimen ohne Einwilligung „euthanasiert“ worden seien.“

Auch in Sachen echter „Tötung auf Verlangen“ bleibt unklar, was die EKD-Ratsvorsitzende befürchtet und weswegen sie genau ethische Bedenken hat:

„Sie verstehe jeden Menschen, der sich vor einem langen Leiden und grausamen Schmerzen fürchte, betonte Käßmann. Tötung auf Verlangen sei jedoch ein „Irrweg“, der neue Grauzonen schaffe und die „große Gefahr des Missbrauchs“ in sich berge. Die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“, die 2005 einen Ableger in Hannover gründete, betreibe „üble Geschäftemacherei“ und verdiene kräftig an den Zuwendungen der Betroffenen.“

Dass Tötung auf Verlangen „Grauzonen“ schafft (welche?) und eine „Gefahr des Missbrauchs“ in sich berge, erscheint mir eine schwache Argumentation, legt sie doch nahe, dass „Tötung auf Verlangen“ unproblematisch wäre, wenn man sie nur rechtssicher regelte und bloß der Gebrauch dieser „Lösung“ zu befürchten wäre, nicht ihr „Mißbrauch“ (was immer in diesem Fall den „Gebrauch“ besser machen soll als den „Mißbrauch“…..).

Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass doch klar sei, was die Bischöfin gemeint habe, von daher nicht auch noch erforderlich wäre, dass sie das auch juristisch einwandfrei formuliert, schließlich sei sie Theologin und nicht Richterin. Mein Problem ist: Mir ist nicht klar, was die Bischöfin meint. Und auch wenn ich meine Argumente gegen Tötung auf und ohne Verlangen, assistierten Suizid in organisierter und weniger gut organisierter Form,  sowie gegen manche andere Form der Hilfe zum Sterben ganz gut säkular begründen kann, bin ich der Auffassung, dass eine EKD-Ratsvorsitzende, wenn sie sich prominent und immer wieder zum Thema äußert (49.300 google Einträge zu „Kässmann Sterbehilfe“), gut daran tut, präzise zu formulieren, damit die Position der Kirche beispielsweise gegen organisierte (geschäftsmäßige? gewerbliche?) Beihilfe zum Suizid auch Gewicht hat.

Die Sache hat ein Zwischenspiel: Angesichts der an manchen Punkten nicht eindeutig formulierten Meldung von epd wollte ich das Redemanuskript der Bischöfin haben, das epd vorgelegen hat, das also an die Medien gegangen war. Die Pressestelle der EKD meldete sich auf eine entsprechende E-Mail-Anfrage ersteinmal gar nicht. Ein parallel dazu angeschriebener Pressesprecher der Landeskirche verwies mich an die Kanzlei der Bischöfin direkt. Dort sitzt neben dem Büroleiter und der persönlichen Referentin noch eine Sekretärin, die mich an die persönliche Pressesprecherin der Bischöfin verwies. Die wiederum war in Urlaub. Ihr Stellvertreter war unterwegs. Eine Mitarbeiterin der persönlichen Pressereferentin, der ich mein Anliegen schilderte, verwies mich an die Kanzlei der Bischöfin. Als ich ihr mitteilte, dass ich dort schon erfolglos nachgefragt hätte, bat sie mich um etwas Geduld. Fünf  Minuten später teilte sie mir (nach Rücksprache mit wem?) mit, der Text werde gerade überarbeitet. Als ich darauf hinwies, dass ich a) aktuell arbeite und b) nur das ja bereits an die Medien herausgegebene Manuskript haben wollte, wurde ich beschieden, der Text werde kommen. Zwei Stunden später war nichts da. Ich schrieb eine Mail an alle auf Kirchenseite Beteiligten, um nochmals auf die gewisse Dringlichkeit der Angelegenheit hinzuweisen. Darauf ereignete sich wiederum nichts, bis kurz vor 16 Uhr sich nun doch der Pressesprecher der EKD Mawick meldete, der das Manuskript allerdings auch nicht hatte und mitteilte, dass demnächst die fertiggestellte Fassung des Vortrags vorliegen werde – um die ich aber gar nicht gebeten hatte, weil es mir ja darum ging zu klären, ob das, was epd auf Grundlage des vorab verteilten Redemanuskripts gemeldet hatte, in dieser Form zutraf… (wovon ich nun einfach mal ausgehe. Wenn sich aus dem überarbeiteten, geglätteten Manuskript dann andere Aspekte ergeben, wird das in diesem Blog als PS bald nachzulesen sein….). Resumee dieser kleinen Nachrecherche: Das (auch mit starken niedersächsischen Wurzeln versehene) Bundesgesundheitsministerium ist, verglichen mit dem Büro der Vorsitzenden des Rats der EKD, ein Hort der Transparenz und Servicefreundlichkeit – was allerdings über die Präzision der Berliner Begrifflichkeiten zum Thema auch nichts sagt….

PS.: Bis heute (Freitagnachmittag), liegt keine überarbeitete Fassung des angeblich „in Kürze“ bearbeiteten Manuskripts vor.

Sie können dieses Blog kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden. 

 

 


12 Lesermeinungen

  1. Gabriele sagt:

    Die Frau Käsmann ist für...
    Die Frau Käsmann ist für mich lediglich eine ehrgeizige Frau analog zu Frau Steinbach. Sie hat keinerlei Mitleid. Sie persönlich läßt alles hinter sich was sie stört.
    (Ehemann) Andere dürfen das nicht. (z.B.freiwillig aus dem Leben scheiden)
    Hannah Arendt beschreibt, dass Kirche immer nur Gehorsam will.
    Jeder Lebensmüde der von der Brücke springen muss, weil ihm ein sanfter milder Tod nicht gegönnt wird, geht auf Käsmanns Konto. Die armen THW-Leute sollen sie zu Gleise putzen beordern.

  2. Habe ich mit großem Interesse...
    Habe ich mit großem Interesse gelesen. Frau Käßmann „ermutigte“, um Weihnachten herum, Eltern/werdende Eltern sollten ihr behindertes Kind annehmen – ein medizinisch begründeter Spätabbruch einer Schwangerschaft(betraf uns): darf man oder nicht abbteiben – hat der Fötus eine Seele (haben wir so gelernt, evangelisch), wo kommt (wenn), die Seele des werdenden Kindes hin: auf diese (da es uns betraf) Frage konnte mir bisher kein evangelischer Seelsorger etwas antworten.

  3. Lutz Barth sagt:

    Inspiriert durch Hinweis im...
    Inspiriert durch Hinweis im BLOG habe ich auch mal gegoogelt und hierbei wenig Erstaunliches zutage gefördert: Man/frau muss die Google-Suche freilich entsprechend soezifizieren und wir werden dann feststellen, dass zumindest nicht 49 300 Einträge darauf schließen lassen, dass Frau Käßmann sich zum Thema äußert. Ersetzen wir die Anfrage durch Kässmann (alternativ Käßmann) und EKD (alternativ Evangelische Kirche) und Sterbehilfe, so bekommen wir deutlich weniger Ergebnisse präsentiert.
    In der Sache selbst ist die Botschaft von Frau Käßmann allerdings nicht neu und da verstehe ich eigentlich die Aufregung nicht und zwar ungeachtet der aktuellen Berichterstattung in den Medien. Nun – vielleicht erhellt sich die Botschaft allerdings durch die wohl beabsichtigte Veröffentlichung und vielleicht müssen wir dann unsere Beiträge nachbessern, da uns das Manuskript nicht vorlag.
    Und insofern könnte sich in der Tat Frau Käßmann ein Beispiel an dem Bundesgesundheitsministerium nehmen. Hier bezieht sich erkennbar O. Tolmein auf die Reaktion des Bundesgesundheitsministers in Sachen Kusch wegen der Bildverwendung und einer ihm zugeschriebenen Äußerung. Allerdings – mit Verlaub – war diese Nachrecherche auch nicht sonderlich von Transparenz geprägt, außer vielleicht dem Umstand, dass wir nahezu zeitgleich dazu in den Medien vernehmen konnten, dass auch unser Gesundheitsminister gegen aktive Sterbehilfe ist, während die alles entscheidende Frage nach einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe offen geblieben ist.
    Hier scheint die Chance vertan, uns mit frohen Botschaften zu beglücken, wenngleich es doch unter den Ethikfürsten und Moralisten ausgemacht zu sein scheint, nicht ernsthaft über das Thema zu diskutieren. In diesem Sinne dürfen wir gespannt sein, wie die Österreicher reagieren werden, die sich ganz aktuell mit einer Studie/Umfrage konfrontiert sehen, wonach die Mehrheit für aktive Sterbehilfe eintritt, zumal wir ja stets aufgefordert werden, nicht nur in die Schweiz, sondern gelegentlich auch nach Österreich zu blicken.

  4. Was wäre anders, wenn alle...
    Was wäre anders, wenn alle Welt so gut informiert wäre wie Tolmein?
    Kollegin Kässmann würde sicher genauso pastoral schwurbeln und ihre Tendenz Richtung Kiffer- und Selbstkillerparadies Holland genauso offen palmieren.
    Noch heute gibt es Dissens darüber, ob Sigmund Freud an assistierter Selbsttötung verstarb oder aktive Sterbehilfe vorlag. Ein Philologenwitz! Der Krebs war es.
    Palliativmedizin up! Fröhliche Sterbende! Falls es an Geld fehlt oder gutem Willen, rät Ihnen der Veterinär. Weil es in der „Humanmedizin“ Barbiturate nur noch für Epileptiker gibt, müssen die Leute vor die Lokomotive oder ähnlich appetitliche exit-Strategien fahren, wenn es für sie so weit ist.

  5. Jonny sagt:

    Herr Tolmein möchte wohl die...
    Herr Tolmein möchte wohl die Menschen in den letzten Stunden röcheln und zucken sehen.
    Bestenfalls, wenn nicht schon einfach die Tür zu machen, sollen alle anderen mit der Schulter zucken.
    Nun, wenn man keine Neigung dazu hat, macht das keinen Spaß. Nicht mal bei Herrn Tolmein.

  6. tolmein sagt:

    @Jonny: Menschen röcheln und...
    @Jonny: Menschen röcheln und zucken nicht selten im Sterben, ja. Es gibt keine Garantie für einen friedlichen Tod, der still und unbemerkt kommt wie der Schlaf. Der assistierte Suizid ist auch oftmals wenig friedlich und auch die Tötung auf Verlangen nicht – zudem hat das beides einen Preis, der höher ist, als die Not, die Menschen empfinden können, wenn sie Sterben begleiten. Spaß und Neigung sind da keine geeigneten Kategorien, seltsam schon, dass Sie darauf überhaupt kommen. Und was soll ich angesichts der Zeilen mit Ihnen über Schultern zucken und Tür zu machen reden…. Sterbebegleitung ist etwas anderes.

  7. Lutz Barth sagt:

    @O. Tolmein: Ihre Anmerkung...
    @O. Tolmein: Ihre Anmerkung bzgl. Jonnys Kommentar provoziert nun doch eine Nachfrage, wenn sie gestattet ist: Welchen „Preis“ meinen Sie, verehrter Herr Tolmein? Das „Leben“?
    Nun, wenn dem so sein sollte, würde ich doch zu bedenken geben wollen, dass der „Preis“ sicherlich in der hohen Selbstverantwortung desjenigen besteht, der ggf. meint, ärztliche Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen und insofern nicht vergleichbar mit der „Not“ der Sterbebegleiter ist, die diese empfinden können. Der „Preis“ der Sterbebegleiter ist vielmehr darin zu erblicken, dass diese bereit sind, prinzipiell den autonomen Willen des Schwersterkrankten zu akzeptieren, ohne dass dies beim Begleiter zum Gewissensnotstand führt. Sofern wir also den „Preis“ bestimmen, der auf Seiten kirchlicher Amtsträger oder eben von gläubigen Christen für eine Suizidbegleitung zu zahlen wäre, ist dieser ungleich höher nach der Dogmenlehre: der Sünde Lohn ist der Tod, während demgegenüber der Suizidwillige ja gerade sein Leben und damit den Tod herbeiwünscht.

  8. tolmein sagt:

    @L.Barth: Nein, der "Preis",...
    @L.Barth: Nein, der „Preis“, den ich meine, ist nicht der Tod; der Preis um den es mir geht, ergibt sich aus den sozialen Folgen, die es für ein Gemeinwesen hat, wenn Tötung als Mittel zum Zweck akzeptiert wird und hier keine besondere Hemmschwelle Menschen daran hindert, den Tod gezielt herbeizuführen. Sie müssen also gar nicht zu bedenken geben wollen….. ich bin mir aber sicher, dass Sie auch diesen „Preis“ gut bezahlbar finden, weil sie denken, dass er durch Autonomie und Selbstbestimmung gebildet wird. Ich bin dagegen der Auffassung, dass Autonomie nicht grenzenloses Handelnkönnen voraussetzt.

  9. Lutz Barth sagt:

    @O. Tolmein: Ja, dieser...
    @O. Tolmein: Ja, dieser „Preis“ ist durchaus bezahlbar, denn immerhin handelt es sich bei dem Selbstbestimmungsrecht (neben der Würde) um das höchste Gut in unserer Verfassung, wenngleich die soziale Folgen für das Gemeinwesen hierbei zwar nicht außer Ansatz bleiben, wohl aber bei der individuellen Suizidentscheidung nicht den Rang einnehmen, den diesen oftmals in der Diskussion beigemessen werden. Überdies handelt es sich bei den befürchteten „sozialen Folgen“ – gemeint sind denn doch eher solche für die „Moral“ – um Ängste und Schrecken, die wir gelegentlich aushalten müssen, gleichwohl aber diese nicht eintreten werden, weil gegenüber einem (u.a. staatlichen resp. gesellschaftlichen) Zwang zum Ableben – gleich aus welchen Motiven – unsere Verfassung unübersteigbare Hürden aufgebaut hat.
    Der „Preis“ wird demzufolge nicht einseitig gebildet, sondern sein „Wert“ bestimmt sich durch Kernaussagen in unserer Verfassung und hier können nicht „einfache Lösungen“ erwartet werden, wenngleich doch der Rahmen mehr als überdeutlich abgesteckt ist: Das gebetsmühlenartig betonte „Lastargument“ und die scheinbar unausweichlich drohenden „sozialen Folgen“ (für die Moral, die zu verrohen droht) sind Prognosen, die eher einer Kultivierung des Sterbens hinderlich sind und letztlich einem Blick in die berühmte „Glaskugel“ gleichkommen. Es bedarf dort keiner Prävention, wo Grundrechte nicht „grenzenlos“ wirken, im Übrigen aber der subjektivrechtliche Kern zu wahren ist. Für den Schwersterkrankten, der zu einer autonomen Entscheidung fähig und willens (!) ist, können die weitergehenden sozialen Folgen seines Handels mit Blick auf die Gesellschaft von höchst untergeordneter Bedeutung sein, zumal es hierauf eben nicht ankommt – es sei denn, wir reden einer Gattungsethik und damit einer Inpflichtnahme der Sterbewilligen das Wort. So gesehen drohen dann aus der Perspektive des suizidwilligen Patienten einschneidende Bedrohungen für seine Werthaltung und dies führt in die vielmehr zu befürchtende Instrumentalisierung der Sterbewilligen, die nun aber mehr als unsäglich ist, da hieraus folgend der Patient zum „Objekt“ degradiert wird – ein Umstand, der sich ganz und gar nicht mit Art. 1 GG verträgt!

  10. wolfie sagt:

    Es war doch kein Passat,...
    Es war doch kein Passat, sondern ein Phaeton. Nomen erat Omen.

Kommentare sind deaktiviert.