Biopolitik

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Der verurteilte Transplantationschirurg und die Ökonomie des Gesundheitswesens

| 5 Lesermeinungen

Manchmal sind es die Details, die einen Strafprozess am markantesten charakterisieren. Das Verfahren gegen den Essener Transplantationschirurgen Professor...

Manchmal sind es die Details, die einen Strafprozess am markantesten charakterisieren. Das Verfahren gegen den Essener Transplantationschirurgen Professor Christoph Broelsch, den Medien gerne auch als „Star-Chirurgen“ bezeichnen, fand vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen statt, die Medien haben sich des Falls überwiegend unter „Vermischtes“ angenommen. Während die Justiz einen Fall der Ökonomisierung von Medizin ins Visier genommen hatte, in dem wie in Verfahren, die sich auf den Management-Ebenen großer Konzerne oder kleinerer Unternehmen  abspielen, Steuerhinterziehung, Betrug oder Bestechlichkeit (auch in Tateinheit mit Nötigung) Gegenstand der Verhandlung sind, wird es in der Öffentlichkeit mehr als bunte Geschichte wahrgenommen: Wie kann ein hervorragender Arzt so geldgierig sein…?

Nun ist das Gesundheitswesen, wie wir spätestens wissen, seitdem sich die FDP so vehement und schließlich erfolgreich bemüht hat, den Gesundheitsminister zu stellen, ein Wirtschaftssektor. Und Ärzte sind schon lange keine Halbgötter in Weiß mehr, sondern eine Mischung aus übermüdeten Schichtarbeitern, weißbekittelten Krankenhausmanagern und Selbstständigen mit meist unzureichender Kapitaldecke. Trotzdem geht es an dieser Schnittstelle von Sozialversicherung und Privatversicherung natürlich auch noch um mehr und ganz anderes: Krankenversorgung (Gesundheit ist vielleicht ein zu anspruchsvoller Begriff) für alle. Und das, wenigstens dem Anspruch nach, nicht als Vier-Klassen-Projekt („Es gibt Leute mit Geld, Politiker, Privatpatienten und Kassenpatienten.“, wie es Prof. Broelsch einer Patientin erläutert hat).

Mit dem krankenversorgungs-politischen Kontext hat sich die Wirtschaftsstrafkammer naturgemäß nur am Rande befasst: Strafverfahren zielen nicht auf Strukturen, sondern richten sich immer gegen Einzelne, die erwischt worden sind (hier soll es der Zufall in Gestalt einer abgewiesenen Krebspatientin gewesen sein, die offenbar die verlangten 5000 bis 7000 EUR nicht „spenden“ konnte oder wollte, derer es für einen sofortigen OP-Termin beim Chefarzt offenbar bedurft hätte), ihre individuelle Schuld soll geklärt und danach bestraft werden. Die Frage, ob es sich bei der angeklagten Straftat um einen Ausreißer im Gesamtsystem handelt oder nicht, spielt dabei eine geringe Rolle oder gar keine.

Für uns als Patienten in spe und eigentlich auch für die Gesundheitspolitik sollte das aber eine entscheidende Rolle spielen: Womit haben wir es in dem Verfahren zu tun? Mit einem besonders geschickten, aber leider etwas geldfixierten Operateur oder mit dem Prototypen eines Gesundheitsunternehmers, dessen umfassender Geschäftsgeist noch nicht das geeignete rechtliche Umfeld vorfindet, es vielleicht auch auf absehbare Zeit nicht vorfinden wird, der aber besser zum Geist der Zeit passt, als es das Urteil des Landgerichts Essen glauben machen will?

Es gibt Hinweise für die eine, wie für die andere Richtung: Das Urteil selbst ist ein Indiz dafür, dass es doch mit rechten Dingen zugehen könnte in unserem Rechts- und Gesundheitswesen, schließlich wird, wer Regeln, Sitte und anstand verletzt doch bestraft (wenn die Entscheidung rechtskräftig wird). Aber das Urteil kommt spät, die Nötigung zu Spenden, die es bestrafen will, erfolgte vielfach und über längere Zeiträume, lange Zeit geschah eben auch nichts. Das Urteil behandelt Broelsch auch als Einzeltäter: Unabhängig davon wie einzelne Verhaltensweisen strafrechtlich zu würdigen sein könnten, bleibt doch schwer vorstellbar, dass niemand aus der Klinikleitung wusste was in seiner Klinik wie geschah, auch in der Klinik selbst wird es Ärzte gegeben haben, die informiert und die an der Modifikation der Operationspläne beteiligt waren, die auch statt des nunmehr Verurteilten operierten.

Auch dass in den Berichten unter „Vermischtes“ jetzt kein Zusammenhang hergestellt wird (wohl aber in einem sorgfältig recherchierten Zeit-Dossier von Martina Keller, das zu Beginn des Prozesses erschien), zwischen den Fachgebieten auf denen Broelsch tätig war und seinen angeklagten Handlungen, ist zumindest irrtierend: Krebs-Chirurgie hat oft genug mit verzweifelten Patienten zu tun, die bereit sind alles zu geben, was sie können, um am Leben zu bleiben. Das gilt auch für die Transplantationsmedizin, die zudem eine Medizin der knappen Ressourcen ist, Organe, die transplantiert werden, fehlen überall auf der Welt. Knappe Ressourcen führen zu Verteilungsüberlegungen und dazu Anreize zu schaffen, um der Knappheit zu begegnen, im Fall der Transplantationsmedizin: um die „Spendenbereitschaft“ zu erhöhen, ein Gebiet auf dem sich Professor Broelsch schon seit längerem mit klaren Ideen in der Öffentlichkeit hervorgetan hat: 10.000 EUR für die Angehörigen eines Organspenders bezeichnete er als einen „vernünftigen Einstieg“, Lebendorganspendern sollten seiner Meinung nach „5000 bis 10000 EUR“ gezahlt werden, damit sie eine Zusatzversicherung abschließen und einen Monat Urlaub machen könnten, in einem Interview mit dem „Spiegel“ 2002 führte er aus:

„Was würden Sie denn machen, wenn Sie selber in der Situation wären, ein Organ zu brauchen? Man könnte es ja auch so sehen: Einerseits wäre die Investition von 50 000 Dollar an einen Fremdspender für unsere Krankenkassen gut angelegt. Andererseits hätte der spendende Mensch in Moldawien, Ägypten oder sonstwo mit diesen 50 000 Dollar die einmalige Chance im Leben, aus seiner Misere herauszukommen. Er könnte sich ein Fahrrad kaufen, ein Geschäft gründen. Ein junger Student kann vielleicht seine Ausbildung bezahlen. Was ist daran falsch? Wir leben auf diesem Globus nicht in sozialer Gleichheit. Manche deutsche Firmen nutzen die Billigarbeitskräfte in der Dritten Welt aus, um ihre Preiskämpfe hier zu bestreiten. Und ob ich jemandem die Zeit raube, indem ich ihn schlecht bezahle, oder ob ich ihm seine Niere bezahle oder einen Teil seiner Leber, das ist für mich kein Unterschied. Zeit ist für mich sogar noch wichtiger als ein Teil meiner Leber, der nachwächst.“

Weder Äußerungen dieser Art, noch Erkenntnisse darüber, dass er mindestens eine Organtransplantation vorgenommen hatte, bei denen der Lebendspender Geld von der Familie des  Organempfängers bekommen hatte  zeitigten berufliche oder gar strafrechtliche Folgen. Die Ideen von Professor Broelsch konnten sich (bislang?) zwar auch nicht durchsetzen. Es hat sich daran aber auch keine Debatte darüber entwickelt, welche Gefahren die Ökonomisierung der Medizin mit sich bringen kann und wie eng Hochleistungsmedizin und Ökonomisierung miteinander verkoppelt sein können.

Geld ist dabei ein Problem, aber, wie Martina Keller in ihrem Dossier beschreibt, bei weitem nicht das einzige: sie arbeitet heraus, wie der Ruf besonderer medizinischer Kapazität sich mit besonders entschiedenem Vorgehen, mit der Bereitschaft auch noch in „hoffnungslosen Fällen“ zu operieren verbindet, eine Entschlossenheit, die möglicherweise manches Leben retten konnte, in etlichen Fällen wohl aber auch quälende Folgen hatte – möglicherweise akzeptabel, wenn es eine entsprechende Aufklärung gegeben hat, aber wie frei entscheiden verzweifelte Patienten, wenn ihnen Ärzte Hoffnungen machen? Das ist kein straf- oder haftungsrechtliches Problem, sicher aber ein ethisches – und letztenendes ein gesellschaftliches.    

Das Urteil gegen Professor Christoph Broelsch, der seit 2007 suspendiert ist, ist nicht rechtskräftig. Seine Anwälte, einer der versiertesten Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen und ein äußerst erfahrener Medizinrechtler werden Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Wie der Bundesgerichtshof hier entscheiden wird ist spannend, noch spannender ist aber eigentlich, ob der Fall Broelsch Impulse für Diskussionen über die Entwicklung der Krankenversorgung jenseits des Strafrechts gibt.

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5 Lesermeinungen

  1. O.Hahn sagt:

    <p>Was würden Sie tun wenn...
    Was würden Sie tun wenn sie eine Leber benötigen (um am Leben zu bleiben)? Würden Sie einen Spender mit 20.000 EUR entschädigen wenn er dadurch zur Spende bereit wäre? Die Frage ist haben wir ein solches System nicht ohnehin schon? Alle Beamte, Politiker und besser Verdienenden steht der Weg zur Spitzenmedizin offen. Allen anderen bleibt er wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt verschlossen und in Zukunft wird es ob dieses Urteils noch dramatischer werden! Welcher Professor wird denn jetzt noch Kassenpatienten operieren (wenn diese es nicht bezahlen)? Da kann man nicht einmal an das Gute im Menschen (im Professor) appelieren, denn ich gehe ja davon aus, dass da auch die Klinikleitung mitreden wird und verhindern, dass dieser seine Zeit für zu gering bezahlte Tätigkeiten „verschwendet“. So stellt sich das leider immer klarere Bild einer 2 Klassen Medizin und jegliche Behauptungen es gäbe sie nicht sind einfach schlichtweg falsch.
    Um auf meine Eingangsfrage zurückzukommen… ich wäre bereit alles zu geben was ich hab und mir bliebe nur zu hoffen, dass es genug ist. Soweit musste es kommen und bisher sind bei noch niemandem die Alarmglocken angegangen. Denn wenn die Entscheidungsträger es einmal an die Stelle geschafft haben wo sie es ändern könnten sind sie ja schon Teil der 1. Klasse und warum dann noch ändern?!
    Einen Nobelpreis für den der hier einen Ausweg weiß….

  2. Agnus sagt:

    Broelsch hat vorher auf die...
    Broelsch hat vorher auf die Misstände im Gesundheitssystem und zum Thema Organspende/mangel hingewiesen.Vergleichbar mit anderen Europäischen Ländern haben wir wohl die strengsten Vorschriften.
    Welche aber von unserer Gesellschaft anscheinend so gewollt sind.
    Organspende ist immer noch ein Tabuthema in Deutschland.Dieser Prozess wird hoffentlich dazu beitragen,auch etwas zu verbessern.Auch in den Gesetzen.

  3. Anna sagt:

    <p>Als vorsorglich getestete...
    Als vorsorglich getestete Organspenderin für einen Angehörigen erlaube ich mir zum Aspekt Entschädigung bei Organspenden folgende Bemerkung:
    Was wäre so verwerflich, wenn ich aus gesetzlichen oder privaten Mitteln finanziert („gegnerische“ Krankenversicherung) eine Zusatzversicherung für den Fall der Fälle abschließen könnte? Es könnte mir ja etwas passieren, schlimmstenfalls stünde meine Familie ohne mich da. Einen bezahlten Monat „Urlaub“ oder meinetwegen „Reha“, damit es nicht so faul klingt, würde ich ohne große Hemmungen antreten. Nichts anderes hatte Professor Broelsch laut Artikel für die Angehörigen bei einer Lebendorganspende vorgeschlagen.
    Bevor Sie nun als Leser Menschen, die die freiwillige Organspende eines Fremden gegen eine Entschädigungszahlung annehmen würden, verteufeln, versuchen Sie sich in die verzweifelte Lage eines Todgeweihten zu versetzen, was ziemlich schwierig bis unmöglich ist. Ich selbst würde wahrscheinlich lieber die freiwillige Spende eines toten Spenders annehmen, wenn es sie dann gäbe.
    Am besten wäre natürlich, wenn sich alle Leser gleich morgen einen Organspendeausweis für den Fall des eigenen Todes zulegen. Vielleicht könnten dadurch tatsächlich einige Lebendspenden vermieden werden? Wäre das nicht eine gemeinschaftliche Aufgabe für uns alle?
    Ich danke fürs Nachdenken.

  4. Agnus sagt:

    Fakt ist das die Zahl der...
    Fakt ist das die Zahl der Organspender laut DSO stark rückläufig sind.
    also auf 1 Millionen Einwohner kommen unter 15 Spender,12000 Menschen warten auf ein Spenderorgan
    Somit erledigt sich nicht die Lebendspende, sie ist sogar notwendig.
    In Italien Österreich Portugal Spanien braucht man zb. keinen Organspendeausweiss, vielmehr braucht man einen Widerspruchsausweis.
    Die Deutschen bekommen sogar Organe aus anderen Europäischen Ländern.
    Darauf hat Broelsch und viele andere Ärzte auch hingewiesen.
    Folge sie haben sich damit nicht unbedingt einen Namen gemacht.

  5. Antonia sagt:

    Prof Broelsch hat - von Fall ...
    Prof Broelsch hat – von Fall zu Fall – mit dem Ordinarius für Transplantationschirurgie in Jena Prof. Scheele zusammgearbeitet, der 2004 wegen dubioser Praktiken auf Betreiben der Klinkileitung seinen Posten verlor. Auch er verlangte von diversen Patienten „Spenden“ auf ein dubioses Spendenkonto, diesmal in Liechtenstein . Außerdem verpflanzte er eine sog. marginale Split-Fettleber an eine junge Russin und einen deutschen Physiker. Beide starben 2 Tage nach der Operation. Die Mutter der Russin musste – vor der Transplantation- eine horrende Summe cash an der Klinikkasse bezahlen.
    Prof. Broelsch sprach sich in Interviews für, so wörtlich, „heroische Transplantationen“ aus. Gemeint waren damit Lebertransplantationen für Alkoholiker und Heroin- Süchtige, Transplantationen für Krebspatienten, die bereits Metastasen hatten uva. Darin sah er kein ethisches Problem.
    Diverse Mitarbeiter kannten seine Arbeitsweise seit langem. Sie scheuten sich aber, an die Öffentlichkeit zu gehen, weil sie Angst vor rechtlichen Konsequenzen hatten.
    In einem transparenteren System wäre sowohl der Fall Scheele als auch der Fall
    Broelsch schon viel früher diskutiert worden. Aber niemand hat es gewagt,
    die beiden prominenten Chirugen zur Rede zu stellen.

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