Die mit statistischen Daten der allerschlimmsten Art gespickten Pressemeldungen flattern (naja) in das Elektropostfach: Es ist wieder mal die richtige ein Blog mit Zahlen zu füllen. Am 1. April 2010 wird der Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) drei Jahre alt. Statt einer Geburtstagsfeier für den Paragraphen 37b SGB V gibt es aber Mahn-und Brandreden. Die Deutsche Hospiz Stiftung teilt mit: „Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass ab 2010 eine flächendeckende SAPV-Infrastruktur besteht, die jedes Jahr rund 80.000 Sterbende erreicht. Tatsächlich haben im vergangenen Jahr aber nicht einmal 4.000 Menschen SAPV-Leistungen bekommen.“ Eine spezialisierte Homepage notiert: „Jeden Tag sterben in Deutschland 230 Menschen, die eine SAPV benötigten – sie aber nicht bekommen – weil Krankenkassen widerrechtlich keine Verträge mit Ärzten etc. schließen.“
Keine Leistungen – das hilft den Krankenkassen sparen. Von den zirka 180 Millionen Euro, die im Gesundheitsfond im Jahr 2008 für die ambulante häusliche Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase vorgesehen waren, wurden daher gerade einmal drei Millionen Euro abgerufen. Ob es nun besonders human und sinnvoll ist, Ausgabendämpfung gerade zu Lasten schwerstkranker und sterbender Patienten zu betreiben, die zu Hause versorgt werden könnten, eignet sich allenfalls als rhetorische Frage. Der Palliativmediziner Dr. Thomas Nolte aus Wiesbaden, der dieses Jahr den – was es nicht alles gibt – Deutschen Schmerzpreis verliehen bekam, hat aber ausgerechnet, dass die Kassen die Ersparnis bei der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung auch teuer zu stehen kommen könnte. Am Beispiel des von ihm mit betriebenen Zentrums für ambulante Palliativmedizin in Wiesbaden, das einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen in Hessen hat, konnte Nolte vorrechnen, dass von den hier seit 2009 versorgten 250 Patienten. Mehr als die Hälfte, 56 Prozent der zu Hause sterben konnten, 40 Prozent der Patienten starben im Hospiz und nur vier Prozent im Krankenhaus – ohne die entsprechende ambulante Palliativversorgung sterben mehr als 70 Prozent der Menschen in Krankenhäusern. Noltes auf Daten der Techniker Krankenkasse gestützte Rechnung: Während die »Regelversorgung« von Menschen in der letzten Lebensphase im Schnitt im Jahr 2004 14.000 Euro kostete, wie aus einer Analyse der Techniker Krankenkasse hervorgeht, sanken die Kosten aufgrund der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung um mehr als 20 Prozent auf 12.000 Euro. »Durch die Reduzierung von Krankenhaus- und Medikamentenkosten kann die SAPV mehr als kostenneutral in der Regelversorgung verankert werden«, erklärt Thomas Nolte: »Eine qualitative Verbesserung der Versorgung von Palliativpatienten durch komplexe und damit aufwendige Konzepte muss nicht mit mehr Kosten erkauft werden.«
Das ist gut und richtig gerechnet, das Argument macht in Zeiten hohen Kostendrucks auch Sinn. Allerdings, wäre die spezialisierte palliative ambulante Versorgung sterbender Menschen auch richtig, wenn sie teurer käme. In den frühen 1980er Jahren wurde mit gutem Grund erläutert, dass die ambulante häusliche Pflege von behinderten Menschen billiger kommt, als die stationäre Versorgung. Das Kostenargument war ein Grund für den Siegeszug der Ambulantisierung – allerdings stellte sich bald heraus, dass es auch Menschen gibt, für die die ambulante Versorgung teurer ist. Der Gesetzgeber verabschiedete daraufhin flus den Paragraphen 13 SGB XII, der den Vorrang ambulanter Versorgung unter einen Kostenvorbehalt stellt. Wer draussen zu teuer ist, kommt ins Heim… Das sollten wir uns und den Patienten im Bereich der medizinischen Versorgung ersparen.
Ach ja: und vor zwei Jahren wurde auch schon, mit gutem Grund Klage über die langsame Umsetzung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung geführt. Also: Auf Wiederlesen zum Thema am 31. März 2011…..
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Lieber Herr...
Lieber Herr Tolmein,
herzlichen Dank, Sie sind einer der wenigen, die diesen Skandal mitbekommen haben. Was sich nicht herumsprach, war, dass der erste Pflegedienst, der SAPV als multiprofessionelle Leistung anbot, zum Jubiläum schließen musste, weil ein Teil der Kassen standhaft blieb und die Leistungspflicht auch nach jahrelangem hin und her verweigerte. Nachzufragen beim Pflegedienst Sonnenblume in Bad Nauheim.
Gut ist, dass Sie auch noch mal explizit erwähnen, dass es eigentlich nicht von Belang ist, dass Kosten sogar nachgewiesenermaßen gespart werden. Es gibt die Leistungspflicht, auch wenn es viel teuerer kommt als bisher!
Herzliche Grüße
thomas sitte, palliativmediziner
Glücklicherweise wurde...
Glücklicherweise wurde mittlerweile vom Landessozialgericht NRW festgestellt, dass der Mangel an Versorgungsverträgen der SAPV ein „Systemversagen“ darstellt. Da dieses Versagen nicht von den Patienten ausgebadet werden darf, können Versicherte ihre Ansprüche auf verschriebene ärztliche und pflegerische Leistungen nach SAPV direkt gegenüber ihrer Krankenkasse geltend machen und sich diese Leistungen bezahlen lassen. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieser Weg von vielen Schwerstkranken gegangen wird, auf dass das System sie bald würdiger und angemessener unterstützen möge.
@diehl: vielen Dank für den...
@diehl: vielen Dank für den Hinweis. Als Service des Hauses: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009, L 16 B 15/09 KR ER…..