Biopolitik

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Cannabis: Joint Venture für Schmerzpatienten ?

| 9 Lesermeinungen

Es naht der Tag des Eigenheims und gestern war Weltamateurfunkag. Warum gibt es eigentlich keinen Tag des Schmerzpatienten? Es müsste gar kein Welt-Tag sein,...

Es naht der Tag des Eigenheims und gestern war Weltamateurfunkag. Warum gibt es eigentlich keinen Tag des Schmerzpatienten? Es müsste gar kein Welt-Tag sein, ein deutscher Schmerzpatienten-Tag könnte reichen – vorausgesetzt der jeweilige Bundesgesundheitsminister, ein paar Ärztinnen und Ärzte und vor allem die Funktionäre der Krankenkassen sowie einige der mit entsprechenden Fragen befasste Gerichte würden an diesem Tag und sei es auch nur eine Stunde lang konzentriert darüber nachdenken, wie den Schmerzpatienten zu helfen wäre, deren Schmerzen durch zugelassene Therapeutika nicht ausreichend gelindert werden können.

In der Sterbehilfe-Debatte dienen nicht behandelbare Schmerzen oft als Argument für die Legalisierung der Patiententötung. Das Argument ist schlicht und ergreifend: starke Schmerzen zu haben verletzt die Menschenwürde also kann es für die Patienten besser sein, schnell zu sterben, als noch ein wenig mit starken Schmerzen weiter zu leben. Eine beliebter juristische Fall, der zur Illustration des Problems gebildet wird ist: Sie sehen einen Menschen in seinem Wagen eingeklemmt sitzen und verbrennen, Sie können ihn nicht befreien, haben aber zufällg einen geladenen Revolver in der Hand – wäre es richtig, diejenige Person, die jetzt schießen will wegen aktiver Sterbehilfe zu verurteilen? Die Älteren unter uns werden sich jetzt vielleicht an die nicht weniger suggestive Frage vor den Gewissensprüfungsausschüssen dür Kriegsdienstverweigerer erinnern: Sie gehen mit Ihrer Freundin durch den Wald, plötzlich brechen zwei Männer aus dem Gebüsch und wollen Ihre Freundin vergewaltigen, Sie haben zufälligerweise einen geladenen Revolver dabei…. Aber um diese Parallele geht es mir gerade nicht. Ich bin auch der Meinung, dass dringend etwas für Schmerzpatienten getan werden muss, finde aber den Ruf nach Ausweitung der Möglichkeiten für Medikamentierungen überzeugender als den nach Abschaffung der Strafbarkeit von Tötung auf Verlangen.

Eine einfache Möglichkeit wäre, dass Patienten die Medikamente verschrieben bekommen können, die ihnen helfen, auch wenn diese Medikamente  nicht zugelassen sind. Das gilt vor allem für Medikamente, die Wirkstoffe aus der Cannabis-Pflanze enthalten, für Dronabiol zum Beispiel. Weil diese Medikamente nicht zugelassen sind, zahlen die Krankenkassen sie nicht und die Gerichte geben ihnen darin fast immer recht. Und zwar unabhängig davon ob die Medikamente von einem Arzt verschrieben wurden oder nicht; auch ob sie helfen oder nicht spielt keine Rolle. Ergebnis: die wohlhabenderen unter den Patienten kaufen sich die nicht zugelassenen, aber zulässigen Medikamente für 200 bis 800 EUR im Monat selber. Die weniger wohlhabenden besorgen sich auf andere Art und Weise und sehr viel kostengüstiger Cannabis. Dabei werden sie irgendwann erwischt und vor Gericht gestellt. Bei einer guten Verteidigung und einer schweren Krankheit fallen die Strafen meist niedrig aus – aber die Schmerzen bleiben. Und wer sich weiterhin illegal Cannabis beschafft, hat beim nächsten Auftritt vor dem Strafgericht schlechte Karten.

Was tun? Das Bundesverwaltungsgericht hat vor fünf Jahren eine Entscheidung getroffen, die einen Weg ebnen könnte. Der Leitsatz lautete: „Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs 2 BtMG (BtMG 1981) mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.“ (BverwG 3 C 17/04). Getan hat sich seitdem für die betroffenen Patienten wenig. Vor allem wird der kostengünstige Selbstanbau von Cannabis weiterhin nicht genehmigt, obwohl es im zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchaus gewisse Sympathien für das Anliegen von Schmerzpatienten gibt. Es fehlt aber offensichtlich an der Bereitschaft auf der politischen Ebene – dass nun ein Liberaler an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums steht, hat da offenbar wenig verändert. Dabei hat schon letztes Jahr der Bundestagsausschuss für Gesundheit anläßlich einer Expertenanhörung festgestellt, dass hinsichtlich der Möglichkeiten Cannabis medizinisch zu nutzen in Deutschland schwerwiegende Defizite bestehen.

Ein Land in dem in dieser Hinsicht besonders viel und besonders effizient Gutes gerade auch für Schmerzpatienten geschieht ist Kanada, wo Cannabis unter bestimmten Bedingungen ohne große Restriktionen medizinisch eingesetzt werden darf. Besonders große Zustimmung hat dort eine Anfang April getroffene Entscheidung des Obersten Gerichtes von Nova Scotia gefunden, die die Regierung zwingt, den Cannabis-Bedarf einer cronisch kranken Sozialhilfeempfängerin zu bezahlen.


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9 Lesermeinungen

  1. Lutz Barth sagt:

    O. Tolmein hat ein Thema...
    O. Tolmein hat ein Thema aufgegriffen, dass in der Tat Beachtung verdient. Gelegentlich wird gerade im Recht darüber geschrieben, dass Patienten ein „Recht“ auf Schmerzfreiheit haben und mit Blick auf das von Tolmein beispielhaft genannte Medikament dürfte es unbestritten sein, dass die Wirkung von Dronabinol seit mehr als zwei Jahrzehnten im Hinblick auf das therapeutische Ziel einer effektiven Schmerzbehandlung bekannt ist. Nun scheitert es – wie im Übrigen vielfach – allerdings nicht an dem Willen der Gerichte oder etwa auch der Gesundheitspolitiker, sondern in erster Linie wohl an der der zähen und manchmal auch langwierigen Arbeitsweise des G-BA, der über die Zulassung zu entscheiden hat, bevor Kassen die entsprechenden Kosten übernehmen (mal von Sonderfällen abgesehen). Ohne Frage ist hier ein Umdenken erforderlich, auch wenn insoweit das Medikament Dronabinol seit 1998 hierzulande verkehrs- und verschreibungsfähig ist.
    Ungeachtet der zähen Arbeitsweise des G-BA (wobei dies allerdings auch einen entsprechenden Zulassungsantrag voraussetzt), die selbstverständlich zu rügen ist (auch mit Blick auf die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe) erscheint es mir allerdings nicht sachdienlich, die „üblichen“ Assoziationen zur Sterbehilfedebatte zu wecken. Eine effektive Schmerztherapie ist ohne Frage erforderlich, wenngleich doch der Patient selbst darüber bestimmen kann, ob er alle Therapieoptionen auch Sinne der palliativmedizinischen Betreuung wahrzunehmen gedenkt. Der Wunsch und die Forderung nach einer nachhaltigen Schmerztherapie schließt nicht (!) etwa den frei verantwortlichen Suizid aus, um so der Krankheit und den damit verbundenen Schmerzen entfliehen zu können und zwar selbst unter der Annahme, dass die Palliativmedizin resp. die Forschung große Fortschritte im Hinblick auf die Schmerzmedikation erzielt hat. Die freie Entscheidung eines Schwersterkrankten zum Suizid ist nicht nur auf die Aspekte der Ängste vor Schmerzen zu fokussieren, zumal ein Jeder dazu in der Lage und befugt ist, für sich seine „Lebensqualität“ auch vor dem Hintergrund einer schweren Erkrankung zu definieren.

  2. Marco sagt:

    Die positive Wirkung von...
    Die positive Wirkung von therapeutisch eingesetztem Cannabis ist schon länger bekannt. Bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, dem Tourette-Syndrom und auch bei Krebs- oder HIV- Erkrankungen, wirkt es oftmals besser und hat gleichzeitig weniger Nebenwirkungen als die herkömmlichen Medikamente.
    In Deutschland haben zusammengefasst gerade einmal 34 Kranke eine Ausnahmegenehmigung bekommen und können die Hanfblüten bzw. das Extrakt daraus auf eigene Kosten aus der Apotheke beziehen. Der Preis pro Gramm liegt allerdings mit 15 bis 20 Euro deutlich über dem des Schwarzmarktes und übersteigt die Kosten für den Selbstanbau (0,50 bis 1,50 Euro/Gramm) um ein Vielfaches.
    Die Zulassung von Dronabinol ist trotz bisher fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch berichten einige Patienten von einer besseren Verträglichkeit des natürlichen Cannabis gegenüber der synthetischen Form, da die pflanzliche Variante neben dem Hauptwirkstoff THC noch andere Cannabioide enthält, die erst langsam in den Fokus der Forschung geraten.
    Die USA sind erstaunlicherweise in dieser Frage wesentlich pragmatischer und erlauben inzwischen in 14 Bundesstaaten Ärzten Cannabis legal zu verschreiben – Tendenz steigend.

  3. Axel Junker sagt:

    Das Recht auf körperliche...
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird seit vielen Jahren in Deutschland mit Füßen getreten. Besonders nachhaltig tritt hierbei das BfArM auf und rein, das auch im Jahre 2010 nicht gewillt ist über den eng begrenzen Tellerrand eigener Vorgaben hinauszuschauen…beispielsweise nach Oregon/USA, wo die Versorgung von (u.a.) Schmerzpatienten mit pflanzlichem Cannabis seit über 25 Jahren komplikationslos funktioniert. Oder nach Spanien, wo sich Patienten in Kollektive zusammengeschlossen haben – in sog. „social Clubs“ – um dort höchstrichterlich abgesegnet und nicht irgendwelchen noch immer vorgeschobenen Internationalen Schutzabkommen zuwiderhandelnd, Cannabis zu pflanzen und straffrei beziehen.
    Sogar das niederländische „Bureau voor medicinale Cannabis“ räumt ein, dass diejenigen einheimischen Patienten, die sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten können, unbestraft bis zu 5 Pflanzen halten können. Sie dürften es dem Gesetz nach zwar nicht, aber es wird strafrechtlich nicht verfolgt.
    In Deutschland hingegen müssen sich Patienten in mühseliger Arbeit durch die Gerichtsinstanzen kämpfen, sofern sie Cannabis aus medizinischen Gründen ungenehmigt angebaut haben und damit auffällig wurden. Sie erreichen nach durchschnittlich 5 Jahren des Prozessierens dann vielleicht eine Anerkennung im Rahmen von NOTWEHR – also einen Freispruch. Aber das sind Ausnahmefälle.
    Sie benötigen danach dennoch eine § 3 Abs. 2 BtMG-Ausnahmegenehmigung vom BfArM, welche einige Monate an Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt und – natürlich – auch Gebühren kostet. Die Genemigung – Cannabis zu Wucherpreisen aus Apotheken zu beziehen – erhält aber lediglich derjenige Patient, der von seinem Arzt auch entsprechende Unterstützung bei der Dokumentation der eigenen Krankheitsgeschichte bekommt. Diese notwendige Nutzen/Risiko-Analyse ist arbeitsaufwendig, erfordert eine ausführliche Begründung, warum andere vergleichbare Medikamente keine Wirkung gezeigt haben und wird dem Arzt in aller Regel finanziell nicht erstattet. Was wiederum zur Frage führt, welcher Arzt heutzutage überhaupt schon über ausreichende Informationen zum medizinischen Potential der natürlichen Cannabispflanze verfügt: Wenige. Zu wenige!
    Wer also meint, es sei alles in Ordnung auf dem Gebiet der Schmerzmedizin und der Patient habe ein „Selbstbestimmungsrecht“, der irrt. Wer meint, Deutschland müsse der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet von Cannabis als Medizin weiter hinterherhinken, der irrt ebenso. Und wer glaubt, das BfArM werde hinsichtlich seiner Blockadehaltung gegenüber dem pflanzlichen Cannabis (auch in punkto Selbstanbau) von der Pharma-Industrie nicht unterstützt, der weiß nichts über den alltäglichen Irrsinn, den ein Prof. Dr. Böllinger vor gar nicht langer Zeit als permanenten Bruch des Grundgesetzes angeprangert hat.

  4. den tag des schmerzpatienten...
    den tag des schmerzpatienten sollten ärzte, therapeuten und entscheidungsträger bei schmerzpatienten verbringen (müssen). wenn sich diese dann eventl. vorstellen können mit den leidenden verwandt zu sein, könnte sich das rad beginnen schneller zu drehen.

  5. Cannabis ist Weltkultur!
    Die...

    Cannabis ist Weltkultur!
    Die nächste Hanfparade findet am Samstag, dem 7. August 2010 in Berlin statt.
    Ziel der Hanfparade ist es, das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und die Legalisierung ihrer Nutzung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel auf die politische Tagesordnung zu setzen.
    Die Hanfparade fordert, die gesamte Hanfkultur dem immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO zuzuordnen. Wir wollen Hanf als Rohstoff, Lebens-, Genussmittel und Medizin zum Wohl der Menschheit nutzen und fordern ein Ende der gegenwärtigen – ausschließlich auf Strafverfolgung ausgerichteten – Drogenpolitik.

  6. tribble sagt:

    <p>Nicht nur in Kanada, auch...
    Nicht nur in Kanada, auch in den USA ist es möglich, zur Zeit in 14 Bundesstaaten, natürliches Cannabis als Medizin zu bekommen.
    14 Bundesstaaten! Das sind Hundert-Tausende Personen – und was schreiben die Zeitungen hier? Was tut die Regierung hier? Nix?!
    Aus dem Newsletter der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin:
    USA: Colorado
    Medizinische Cannabisverteilungsstellen entstehen in großer Zahl
    in den größeren Städten Colorados. Denver hat etwa 250
    Verteilungsstellen und Boulder mehr als 100. Bisher hat der Staat
    mehr als 66.000 Ausweiskarten ausgestellt, deren Besitzer
    medizinischen Cannabis kaufen dürfen. Die Nachfrage nach den
    Karten ist so groß, dass es eine Wartezeit von sechs Monaten
    gibt. (Quelle: USA Today vom 20. April 2010)
    http://www.cannabis-med.org/…/ww_de_db_cannabis_artikel.php

  7. das ein zusammenlebenmüssen...
    das ein zusammenlebenmüssen von behandelndem,zögerlichen arzt und patient große fortschritte bringen würde denke ich, seitdem ich wegen neurophatischen schmerzen in behandlung bin.
    https://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/

  8. klaus sagt:

    hilfe, ich bin...
    hilfe, ich bin schmerzpatient!!!!
    nur kurz:1990 musste ich mich einer ws.versteifung, L4L5 unterziehen,pfusch,
    weil´s so schön war once more,mit dem gleichen resultat.bin dann in der schmerztherapie gelandet. war eine sehr rührige ärztin,hat mir letztendlich oxigesic
    verschrieben,das zeug hatte 2 eigenschaften,es nahm mir nicht die schmerzen
    und sorgte dafür, dass ich nicht mehr abführen konnte.der weissheit letzter
    schluss ist eine implantierte pumpe, die monatlich mit einer morphinsulfatlösung,,,, be-
    füllt wird.das zeug hilft weder gegen schmerzennoch gegen irgendetwas.2004
    fing in meinen füssen ein gefühl an,dass man kaum beschreiben kann.hat nicht
    einmal geschmerzt,war mehr eine ekelhafte unruhe.bin damit bei einem
    zuckerspezialisten gelandet um´s kurz zu machen,ich weiss jetzt,dass ich mir
    poly-neuropathie eingefangen habe was zur folge hat,dass ich seit 5jahren
    keine50 schritte,und die nur unter grausamen schmerzen,gehen kann.das
    heisst ich komme seit 5 jahren 1 mal monatlich zur pumpenfüllung zu meinem
    „schmerztherapeuten“.ansonsten passe ichin der wohnung auf die möbel auf.
    mein sohn hatte vor einigen jahren eine freundin die beziehungen zu einem
    „graslieferanten“ hatte.zu der zeit ging es mir den umständenentsprechend
    gut.das heisst das leben war relativ lebenswert.leider ist diese beziehung in
    die brüche gegangen,mit „kiffen“ist schluss.seither verzweifele ich wieder an
    den mörderichen schmerzen.ich komme leider nicht aus der wohnung um mir
    selbst etwas zu besorgen,was um himmelswillen kann ich tun?mein „schmerz-
    therapeut würde mir das zeug verschreiben,aber……,keine chance.
    wer weiss rat und kann helfen?????
    vielen dank im voraus :klaus ramin

  9. pips sagt:

    @klaus ramin: 1. bekannten...
    @klaus ramin: 1. bekannten finden, der genug mumm besitzt mal nach holland zu fahren. 2. bekannten finden, der ihnen ein paket aus holland schickt(dann ist es natürlich ihr risiko; ich kann ihnen aber versichern, dass das klappt bei richtiger verpackung) 3. wenn sie so keine jungen leute kennen, dann einfach mal in der zeitung nach nach einkaushilfe o.ä. suchen und dann mal unkompliziert anfragen, wird sie bestimmt keiner gleich anschwärzen.
    4. im internet samen bestellen (ja das geht problemlos), im internet über anbau informieren.

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