Bild-Hamburg war es immerhin die Aufmacherschlagzeile am Freitag wert: Die Pflegenoten der Heime in der Hansestadt liegen im Notendurchschnitt 0,7 unter dem Bundesdurchschnitt, bekommen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen aber doch noch ein „befriedigend“. Ein bisschen empörend, aber so recht wusste nicht einmal „Bild“ was das jetzt heißt: ist trotzdem alles pok, weil befriedigend? Oder muss Skandal gerufen werden, weil andere besser sind? Wie ratlos lässt das Ergebnis dann erst die potenziellen Kundinnen und Kunden der Heime zurück? Was machen sie nun angesichts der Noten? Alle auf zum Klassenbesten, der mit 1,1, auch bundesweit gut abschneidet? Oder doch nur die gelassene Einsicht „Noten werden allgemein überschätzt“?
Sofern die Menschen, die Heimplätze suchen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in der Vergangenheit selbst Bekanntschaft gemacht haben, dürfte die notenkritische Gelassenheit ihre Haltung prägen: Warum sollte der MDK, der oft genug bemüht ist, die Pflegestufe niedrig zu halten, der routiniert und, wie es scheint, oft eher am billigen, als am guten Ergebnis interessiert, die Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln begrenzt und der in Sachen „Off-Label“-Use von Medikamenten eher selten ein patientenfreundliches Gutachten formuliert, bei der Benotung der Heime plötzlich die Kompetenz und Neutralität an den Tag legen, die man sonst oft an ihm vermisst? Andere werden sich vielleicht an ihre Schulnoten erinnern, die auch oftmals ein eher unulängliches Bild des Leistungsstands einer Klasse gegeben haben. So ging es möglicherweise den Richtern des Sozialgerichts Münster, die in einem Eilverfahren entschieden haben, dass die Veröffentlichung von Noten im Internet das Grundrecht der Heimbetreiber aus Artikel 12 Grundgesetz verletzt. Die Argumentation des Sozialgerichts ist klar und überzeugend: Die Qualitätsprüfung kann aufgrund der Kriterien, anhand derer sie erfolgt, nicht wirklich die Qualität der Pflege und ihrer Ergebnisse, sondern nur die Qualität der Pflegedokumentation erfassen:
„Solange jedoch „valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität“ überhaupt nicht vorliegen, kann es nach Ansicht der Kammer auch keine Prüfberichte geben, die der gesetzlichen Anforderung des § 115 Abs. 1 a Satz 1 SGB XI genügen können, nach der die erbrachten Leistungen der Pflegeeinrichtungen ausdrücklich insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität zu beurteilen sind.“ (SG Münster, S 6 P 202/09 ER)
Andere Sozialgerichte, beispielsweise das Sächsische Landessozialgericht sehen das etwas bürokratischer und meinen, dass das Gesetz schließlich die Veröffentlichung vorsehe und zweitens die Veröffentlichung der Noten im Zweifelsfall wenig schade, auch wenn sich die Note vielleicht selbst einmal als falsch herausstelle. Besonders gut gefallen hat mir ein Satz, der abgewandelt auch von meinem Latein-Lehrer hätte stammen können.
„Je schlechter die Benotungen sind, desto höheren Stellenwert hat das Interesse der Pflegebedürftigen, davon Kenntnis zu erlangen.“(Sächsisches LSG, L 1 P 1/10 B ER)
Allerdings war im Latein-Unterricht die Gefahr, dass eine gelungene Ovid-Übersetzung der Menschheit wegen der unverdient schlechten Note, die man dafür bekommen hat, der Welt verloren geht, vergleichsweise gering. Wenn dagegen Pflegeheime, die Versorgungsmodelle jenseits der (schlechten) Standards entwickeln, dafür schlechte Noten erhalten, weil die Dokumentation systembedingt nicht umfassend ist, besteht durchaus die Gefahr, dass Menschen bei der Auswahl der Pflegeheime Fehlentscheidungen treffen, weil der MDK mit seinen Noten suggeriert in dem einen Heim gehe es viel besser zu, als in dem anderen. Ein Beispiel dafür sind modellhafte Demenz-Wohnprojekte, die durch die Qualität des Zusammenlebens der Bewohner und Begleiter bestechen und die schlechte Pflegenoten erhalten, weil nicht dokumentiert wird, warum ein Bewohner auch mal bis elf Uhr schläft, statt um sieben Uhr zu frühstücken.
Auf der anderen Seite kritisieren Patientenschutzorganisationen wie die Deutsche Hospizstiftung, die das Benotungssystem an sich gut, weil überschaubar findet, auch überzeugend, dass der „Pflege-TÜV“ nicht einmal seinen eigenen Ansprüchen genügt:
„So wie der Pflege-TÜV allerdings momentan ausgestaltet ist, wird er seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Dank zahlreicher Kuschelkriterien produziert er Traumnoten am Fließband. Es darf nicht sein, dass eklatante Pflegemängel dadurch ausgeglichen werden können, dass zu Ostern etwa ein Strauch hübsch geschmückt wird. Es müssen K.o.-Kriterien her: Wenn etwa in einem Pflegeheim keine Maßnahmen zum Schutz vor schmerzhaften Druckgeschwüren ergriffen werden, dann darf das Heim keine gute Gesamtnote mehr erzielen können.“
Da könnte die Lösung für dieses Problem liegen: K.O. Kriterien, die eine Mindesqualität an Pflege garantieren, die überall und unter allen Umständen gewährleistet sein muss und eine Begutachtung (für die dann vielleicht auch gar nicht der MDK die geeignete Institution ist), die die Besonderheiten der Einrichtung beschreiben und auf Noten verzichten (vor dem Lateinunterreicht steht die weniger notenfixierte als entwicklungsorientierte Grundschule….).
Das eigentliche Problem sind aber, davon darf diese Diskussion nicht ablenken, nicht die Streitereien über Noten und deren Veröffentlichung wo auch immer; im Zentrum der Debatte müsste die Frage stehen, wie die Qualität der Pflege für alte Menschen zu verbessern ist. Das setzt natürlich Voraus, das man besser weiß, was eigentlich eine gute Pflege ausmacht. Deswegen muss dieser Bereich innovativer werden. Das verlangt im Übrigen auch den Einsatz von Geld. Es ist ja hübsch, wenn in Zeiten allgemeiner Verschuldung ausgerechnet die Pflegeversicherung Überschüsse in Milliardenhöhe macht, gerade hier wäre es doch aber noch schöner, das Geld würde sinnvoll in die Qualitätsverbesserung der Pflege investiert (die langfristrig auch andere Absicherungen erfordert, als die Pflegeversicherung sie bieten kann).
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Erst die Pflicht, dann die...
Erst die Pflicht, dann die Kür….
Wir betreiben ein Pflegeheim in der Nähe von Hamburg und wurden gerade vom MdK geprüft. Wir haben uns lange darauf vorbereitet und viel Geld investiert. Die Prüfung stellt in besonderem Maße auf Dokumentationspflichten ab, und das ist auch gut so.
Für einen Bewohner arbeiten rund um die Uhr mehrere Mitarbeiter, es gibt zwei Dienstübergaben pro Tag. Während es in der im Artikel angesprochenen Lateinübersetzung nicht schlimm ist, wenn eine Vokabel mal fehlt, ist das in der Pflege anders. Hier ist es essentiell, für die nachfolgende Krankenschwester zu dokumentieren, welche Medikamente Frau Müller bekommen hat und ob sie in den letzten Tagen Gewicht verloren hat. Wenn alte Menschen vergessen, genug zu trinken, darf das wenigstens nicht der / die Pflegerin vergessen..
Der MdK hat uns die Note 1,4 zugesprochen, bei einem Bundesschnitt von 2,8. (Das große Latinum habe ich leider nur mit befriedigend abgeschlossen – habe aber daraus gelernt;-)
Man möge sich mal die Kriterien genauer anschauen. Vieles stellt auch auf die Pflegequalität ab, z.B. ob Konzepte für demente Bewohner überhaupt vorliegen.
Meine Meinung: Erst die Grundqualität sichern (und dazu gehört leider auch Fleißarbeit wie die Dokumentation, Pflegeplanung etc.). Dass dann noch Zeit für eine menschenwürdige Betreuung und Seelsorge bleibt, dafür muss letztendlich Geld da sein, von der Pflegekasse (die in der Pflegesatzverhandlung die personelle Ausstattung zubilligt) bis hin zur Gesellschaft, die dies über Steuern und Abgaben finanziert.
Ein herzliches Dankeschön an unsere Mitarbeiter für die Fleißarbeit, falls die das zufällig lesen!
Sonnigen Sonntag!
Kritik muss sein, ist aber...
Kritik muss sein, ist aber nicht alles! Hier mal etwas positives über ein Hamburger Hospiz, wo der Mensch noch den Unterschied bedeutet.
Es gibt immer wieder Beispiele von Menschen die Freude daran haben, anderen die letzten Tage zu erleichtern.
Das trifft auf einen sehr besonderen Koch zu: Ruprecht Schmidt
Zum diesem Hamburger Hospizkoch ist der bekannten Fernsehjournalistin und Autorin Dörte Schipper ein bemerkenswert spannendes und überraschendes Buch gelungen über das Sterben – und das Geheimnis eines erfüllten Lebens. „Den Tagen mehr Leben geben“, über Ruprecht Schmidt, den Hospizkoch, und seine Gäste. Dem Buch vorausgegangen ist eine Fernsehdokumentation in der ARD, für die die Autorin mit dem Erich-Klabunde-Preis ausgezeichnet wurde.
Im Foyer des Hospizes „Leuchtfeuer“ hängt der Leitspruch des Hauses: „Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben.“ Ruprecht Schmidt, früher Küchenchef in einem Nobelrestaurant, hat diese Maxime zutiefst verinnerlicht. Er weiß, dass er das Leben der Sterbenden nicht verlängern kann, aber er kann es lebenswerter machen. Der Hospizkoch erfüllt jeden kulinarischen Wunsch und schenkt seinen Gästen nicht nur Geschmackserlebnisse, sondern auch Erinnerungen an glücklichere Zeiten.
„Ich definiere mich als Koch nicht mehr darüber, wie viel gegessen wird, sondern, ob ich die Menschen damit erreiche.“ Ruprecht Schmidt kocht im „Leuchtfeuer“, einem Hamburger Hospiz. Die meisten seiner Gäste haben Krebs im Endstadium.
Ob Steak, Labskaus, Coq au Vin oder eine aufwändige Torte, Ruprecht, der Koch, erfüllt jeden kulinarischen Wunsch. Tagtäglich erlebt er aufs Neue, wie wichtig es den Bewohnern im Hospiz ist, noch einmal ihre Lieblingsgerichte genießen zu können. Kräuter, Gewürze, den individuellen Geschmack zu treffen, ist für den Koch nicht immer leicht. Oft geht es nur um Nuancen, und er braucht mehrere Anläufe. „Wenn ich es schaffe, ein Essen genau so zu kreieren, wie ein Sterbenskranker sich das vorgestellt hat, kann ich mich jedes Mal aufs Neue darüber freuen.“
Lebensbejahend, wie die Atmosphäre im Hospiz, ist auch das Buch.