Biopolitik

Für Schmerzpatienten auch weiterhin kein "Kiffen auf Rezept"

Wenn der Postmann zweimal klingelt ist ein Film, an dessen Titel ich mich öfters erinnere, dessen Inhalt mir aber nicht sonderlich präsent ist. Mit dem Bundesgesundheitsministerium ist es genau umgekehrt… Oder etwas anders akzentuiert: Es geht um zwei Mitteilungen, die mich,wenngleich ohne Klingeln, fast gleichzeitig per Post erreicht haben: Am Montag  lag in meinem Postfach in der Kanzlei ein Widerspruchsbescheid des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte: Der Selbstanbau von Cannabis wird meinem schwerkranken Mandanten, einem Schmerzpatienten, dem Medikamente nicht helfen, dadurch auch weiterhin verwehrt. Aus den Akten weiß ich: die Direktive für die harte Haltung der Behörde kommt aus dem Bundesgesundheitsministerium, das in unserem Verfahren einen Musterprozess sieht und offenbar auf  keinen Fall den Selbstanbau von Cannabis genehmigen möchte. Sie werden sich dahder vorstellen können, wie sehr mich die Pressemitteilung der FDP Politikerin Ulrike Flach begeistert hat, die tags darauf, am Dienstag, in meinem E-Mail-Postfach lag und aus der in schönem Einklang „Bild“und „taz“ die Erkenntnis gewonnen haben, dass künftig „Kiffen auf Rezept“erlaubt (und von den Krankenkassen bezahlt) werden könnte.

Zur geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts erklärte die Stellv. Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach: Die Koalitionsfraktionen haben über eine Änderung des Betäubungsmittelrechts beraten. Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und für Patienten verschreiben zu können, soll nach einer Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen. Diese soll dafür Sorge tragen, dass in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden können. Die Änderungen bringen auch eine bessere Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln. Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen. Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung. Die Änderung ermöglicht auch eine freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer stationären Versorgung im Krankenhaus.“

Daran ist insbesondere eines richtig: Wenn überhaupt profitieren von den geplanten Änderungen Schmerzpatienten in der letzten Lebensphase, denen mit cannbinoid-haltigen Medikamenten geholfen werden kann.Diese Gruppe von Patienten hat allerdings schon heute zumindest passable Chancen, sich die Verschreibung und Kostenerstattung für entsprechende Medikamente auf Basis der sogenannten „Nikolaus“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.Dezember 2005 zu erstreiten (allerdings müssen diese Patienten auch oftdarum streiten -und Menschen, die bald sterben werden, haben oft nur wenig Energie auch noch gerichtlich gegen Krankenkassen vorzugehen).

 

Für die Schmerzpatienten, die noch eine lange Lebensphase vor sich haben, deren Erkrankung zwar schwer ist und das Leben erheblich beeinträchtigt, die aber nicht akut lebensbedrohlich ist, sieht das voraussichtlich anders aus. Das gilt vorallem für die auch nicht so kleine Gruppe von Patienten, bei denen auch Medikamente mit Auszügen der Cannabis-Pflanze deutlich schlechter helfen, als diePflanze selbst, bei denen also tatsächlich „Kiffen auf Rezept“geboten ist und nicht die Einnahme von Tropfen, die aus der Hanfpflanze gewonnen werden.

Dass Cannabis als Medizin zudem erheblich preisgünstiger ist, als die entsprechenden Medikamente, könnte in der sonst stets um Kostenfragen kreisenden gesundheitspolitischen Debatte auch eine gewisse Rolle spielen. Tut es aber nicht. Stattdessen argumentiert das Bundesamt für Arzneimittel gegen den Selbstanbau von Cannabis durch schwerkranke Patienten mit Sicherheitsbedenken und mit Verweis auf internationale Verträge, die entsprechende Genehmigungen unmöglich machten, zumindest so lange es keine für die Kontrolle dieses Anbaus zuständige Bundes-Cannabis-Agentur gibt. Nun streiten sich die Gelehrten,ob das wirklich erforderlich ist, aber selbst wenn: Iim Bundesamt für Arzneimittel gibt es bereits eine Bundesopiumstelle, warum sollte also nicht zur Not auch eine Cannabis-Agentur eingerichtet werden können, die hier in Deutschland ähnlich liberale und fürPatienten hilfreiche Arbeit leistet, wie entsprechende Stellen zumBeispiel in Kanada.  

Die wissenschaftlich orientierte Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat übrigens auch Kritik an der Erklärung der Bundesregierung:

Die Mitteilung der FDP ist irreführend, denn für Patienten, die  von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren ändert  sich zunächst nichts. Das Bundeskabinett will keine Änderung  des Betäubungsmittelgesetzes, sondern hat lediglich beschlossen,  dass Medikamente auf Cannabisbasis arzneimittelrechtlich  zugelassen werden dürfen, wenn ein pharmazeutischer  Unternehmer einen solchen Antrag stellt. Die Schaffung einer  solchen Möglichkeit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit  für die Zulassungsbehörden sein. Ein Zulassungsantrag wurde  nach Angaben des britischen Unternehmens GW  Pharmaceuticals für seinen Cannabisextrakt Sativex in  verschiedenen europäischen Ländern für die Behandlung der  Spastik bei multipler Sklerose gestellt. Das Unternehmen rechnet  mit einer Zulassung für diese Indikation in Deutschland im Jahr  2011. Patienten mit anderen Erkrankungen, wie chronische  Schmerzen oder Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebs haben  auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

 

So, die Post ist abgearbeitet. Über weitere Klingeltönedann bei Gelegenheit mehr in diesem Blog.

Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich nicht anmelden. 

 

 

Die mobile Version verlassen