Biopolitik

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Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema

Organe spenden – zukünftig Gemeinschaftspflicht auf Widerruf?

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„Das Private ist politisch" war für die autonome Frauenbewegung zu Zeiten der Studentenrevolte weniger eine Erkenntnis, als eine Forderung. Dass heute...

„Das Private ist politisch“ war für die autonome Frauenbewegung zu Zeiten der Studentenrevolte weniger eine Erkenntnis, als eine Forderung. Dass heute ausgerechnet Frank-Walter Steinmeier, der ungefähr damals seinen Wehrdienst leistete und weder Haarnetz tragen musste, noch sonstwie als rebellisch aufgefallen wäre, aus diesem politischen Fundus schöpfen würde, war nicht abzusehen. Vor einer Woche hat er im Blitzlichtgewitter verkündet, er ziehe sich einige Wochen aus dem öffentlichen Raum und von der politischen Bühne zurück, weil er seiner schwerkranken Frau eine Niere spenden werde. Es kam anders.

Tatsächlich war der bislang mit dem „Glamourfaktor Null gesegnete“ SPD-Politiker wohl selten in der Öffentlichkeit so nachhaltig präsent, wie er es jetzt ist, in dieser Zeit der angeblichen Abwesenheit: „stern“ widmet ihm eine sentimentale Geschichte, „Spiegel“-TV strahlt seine Stellungnahme aus, die „Tagesschau“ strahlt das Krankenbulletin aus, „Bild“ ist immer wieder selbstverständlich auch dabei und nahezu jedes andere Medium ebenfalls- und keineswegs nur mit knappen Nachrichtenfünfzeilern.

Aber auch auf der, in diesem Fall bio-politischen Bühne fehlt Steinmeier nicht, aelbst wenn er nicht persönlich im Bundestag spricht. Mit seiner öffentlich gemachten Entscheidung für eine Lebendorganspende zugunsten seiner Frau hat der SPD-Politiker einiges in Bewegung gebracht. Dass der Anlass gut dafür sein würde, wieder einmal den Mangel an Spender-Organen in Deutschland zu beklagen, war zu erwarten. Aber jetzt wollen Gesundheitspolitiker aus CDU und SPD gleich das ganze Transplantationsgesetz ändern. Dass sie dabei so skurrile Vorschläge in die Debatte werfen, wie den Organspendeausweis für alle Fahranfänger, macht den Vorstoß zwar unterhaltsamer, aber nicht klüger. In ihrer Rätselhaftigkeit illustrativ für die Substanz der aktuell auf den Weg gebrachten Diskussion ist die Überlegung des christdemokratischen Bikers Jens Spahn, der nebenher noch als CDU-Gesundheitsexperte firmiert: „Jeder Motorradfahrer sollte sich angesichts des erhöhten Unfallrisikos aus eigenem Interesse Gedanken über einen Organspenderausweis machen.“  Aus eigenem Interesse? Weil es so schön ist, nach einem tödlichen Unfall in möglichst jungen Jahren dem Gesundheitswesen wenigstens noch als Organbank zur Verfügung zu stehen? 

Da lohnt wenigstens mal ein Blick auf die Seite der Gruppe „Kritische Aufklärung  zur Organtransplantation“ , einer Initiative von Eltern, die ihre tödlich verunglückten Kinder zur Organentnahme freigegeben haben (und das nicht wieder tun würden). Ich kann und will in diesem Blog  nicht umfassend das Für und Wider der Organspende erörtern, es gibt aber jedenfalls mehr als eine  Seite, die es zu beleuchten gilt und auch angesichts der Not von Menschen, die auf Organe warten, muss nicht jede andere Überlegung sofort verstummen. Das unbedingt formulierte Ziel der öffentlichen Vorstöße von Politikern und mitfühlender Reporter kann sich nicht so selbstverständlich auf einen breiten Konsens stützen, wie es scheint: Mehr Organe müssen her.

Dass die „Spendenbereitschaft“ erhöht werden müsste, klingt caritativ und freundlich. Wer wollte das auch bezweifeln: Spenden ist gut, zumal wenn es so viele Bedürftige gibt, die dringend Lunge, Leber, Niere  oder auch Hornhaut benötigen. Allerdings haben „Organspenden“´mit der herkömmlichen Vorstellung  von „Spende“ wenig zu tun -und das nicht nur, weil die Spender zumeist Sterbende sind, deren endgültiger (mit dem diagnostisch bedeutsamen Hirntod nicht zu gleichzusetzender) Tod allerdings mit intensivmedizinischen Mitteln hinausgezögert wird.

Weil es nicht einfach um „Spenden“ geht, weil die Bereitschaft, sich im Fall einer aussichtslosen eigenen Situation Organe entnehmen zu lassen, auch das eigene Sterben verändert und möglicherweise auch dessen Wahrnehmung durch Freunde und Familie, wäre es wünschenswert, wenn auch die politische und mediale Debatte sich etwas perspektivenreicher entwickelte, als es derzeit den Anschein macht. Das betrifft übrigens auch die Empfängerinnen und Empfänger von Spenderorganen: Längst nicht immer erfüllt die Transplantation die Erwartungen und Hoffnungen, die in sie gesetzt werden. Auch das Leben mit dem neuen Organ (oder gar den neuen Organen bei der immer öfter angepeilten Multiorgantransplantation) kann qualvoll sein (häufig allerdings sind die Patienten mit ihrem neuen Leben froh und zufrieden).

Der Bedarf nach einer differenzierteren Diskussion ist um so größer, als der Anlaß für die neuerlichen drängenden Appelle, mit Leib und Seele zur Deckung der Organknappheit beizutragen, eine Lebendspende ist. Lebendspenden sind besonders erwünscht, weil Organe von Lebenden besser angenommen werden, als die von Sterbenden. Gleichzeitig sind die ethischen Probleme weitaus gewichtiger, denn der Spender oder die Spenderin schädigen sich durch die Spende selbst.

Was geschieht mit dem Nierenspender, dessen verbleibende Niere nach Jahren versagt? Was ,wenn sich das Ehepaar nach der Transplantation zerstreitet? Und wie kann die Freiwilligkeit der Spende sichergestellt werden? Wie freiwillig ist es noch, wenn ein Ehepartner ein Organ spendet, nachdem ihm eine Ärztin mitgeteilt hat, er könne so das Leben seines Partners erheblich erleichtern oder sogar retten? Und wie kann dem Organhandel oder Handeln auf sonstige finanzielle Anreize hin vorgebeugt werden? Fragen dieser Art sind in der Debatte unpopulär, weil die Transplantationsmedizin das heroische Etwas hat, das sie attraktiv macht: Sie verspricht aus leidenden Sterbenskranken könnten wieder lebenslustige Hochleistungsfähige werden. Und so unbeliebt High-Tech-Medizin ist, wenn Nichtbehinderte befürchten, am Ende nur als Halbgenesene oder gar Pflegebedürftige aus dem Krankenhaus entlassen werden zu können,  so attraktiv erscheint sie der Öffentlichkeit offenbar angesichts eines umfassenden Heilungsversprechens. Dass dennoch deutlich weniger Menschen bereit sind zu spenden, als die Politik sich das wünscht, weist allerdings darauf hin, dass Zweifel geblieben sind, die allerdings in den Medien zumeist lieber als mangelnder Altruismus abgetan werden, als dass sich jemand näher mit ihnen befasste. Es ist schon bemerkenswert: Während im Diskurs um Patientenverfügungen über Jahre das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als Höchstwert behandelt wurde (auch gegen jede Nachfrage, ob bestimmte Entscheidungen wirklich einem Selbstbestimmungsrecht entspringen), führt die nach Auffassung von Transplantationspromotern zu wenig verbreitete Bereitschaft, einen Spenderausweis mit sich zu führen, nur zur Forderung nach einem neuen Gesetz, das das Selbstbestimmungsrecht wirkungsvoll aushebeln soll: Die Bereitschaft zur Organspende soll dabei de facto (wenn auch nicht mit diesen Worten) als allgemeine Pflicht begründet werden, der man nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch entkommen kann. Zugespitzt ließe sich formulieren: Selbstbestimmung erscheint nur solange opportun, wie die Ergebnisse stimmen – wer auf langen und kostspielige Pflege verzichten und lieber sterben will, darf sich und sein Schicksal selbst bestimmen, wer sich nicht engagiert zur Organspende bereit findet hat das Selbstbestimmungsrecht erstmal verwirkt. Aber so dürfen die gegenwärtigen Vorstöße selbstverständlich nicht verstanden werden, so hat das auch niemand gemeint.

Erfreulich übrigens, das als Notiz am Rande, dass Gesundheitsminister Rösler den gegenwärtigen Tendenzen, die sogenannte Widerspruchslösung in Gesetzesform zu bringen ausdrücklich sehr skeptisch gegenübersteht.

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3 Lesermeinungen

  1. Camford sagt:

    Machen wir uns nichts vor. Die...
    Machen wir uns nichts vor. Die Pflicht zur Einspeisung der eigenen Organe in das Gesundheitssystem wird kommen. Natürlich „darf“ man noch Widerruf leisten. Wer das aber tut, wird sich um seine bürgerliche Reputation bringen.

  2. Nach meiner festen...
    Nach meiner festen Überzeugung ist es ein Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn wir unsere Mitmenschen als Ersatzteillger betrachten.

  3. Lutz Barth sagt:

    Nun – ob das Statement des...
    Nun – ob das Statement des Kollegen Tolmein überzeugt, mag ein Jeder selbst entscheiden, wenngleich doch seine Kernaussagen darauf schließen lassen, dass er eher mit Skepsis auf die angedachte Widerspruchslösung im Wertediskurs reagiert. Die Verbindung zwischen „Patientenverfügung“ und „Organspende-Ausweis“ und damit die Erinnerung an die leidige Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mag sich zwar aufdrängen, sollte aber indes nicht dazu führen, einen prinzipiellen Antagonismus mit Blick auf die differenten Regelungsbereiche der Patientenautonomie und der Organspende anzunehmen! Das Selbstbestimmungsrecht wird freilich auch im Rahmen einer möglichen Widerspruchslösung gewahrt und in dem Tolmein zu bedenken gibt, dass das Selbstbestimmungsrecht und damit die Selbstbestimmung per se nur solange opportun erscheint, wie die „Ergebnisse stimmen“, bleibt er seiner Linie treu, ggf. nicht nur den Freiheitscharakter des Selbstbestimmungsrechts sondern auch die damit verbundene „Last der Eigenverantwortung“ zu minimalisieren. Das Selbstbestimmungsrecht wird nicht ausgehebelt, sondern die Bürgerinnen und der Bürger werden aktiv zur Grundrechtswahrnehmung aufgefordert, auch wenn hiermit ein stückweit dem Grundrechtsträger einige „Mühen“ abgerungen werden.
    In diesem Sinne ist es vielmehr weniger „erfreulich“, dass der Gesundheitsminister Rösler einer Widerspruchslösung sehr skeptisch gegenübersteht; auch unser Gesundheitsminister kann sich durchaus daran orientieren, dass das Selbstbestimmungsrecht mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden ist und somit auch ein bescheidenes Engagement der Grundrechtsadressaten erwartet werden darf.
    Allerdings steht durchaus zu erwarten an, dass eine weitere „Wertediskussion“ lebhaft geführt wird und wir dürfen darauf gespannt sein, ob so mancher „Oberethiker“ in unserem Ländle ggf. moralische Pflichten“ konstruieren wird, in deren Folge wir als Patienten oder „Unfallopfer“ gehalten wären, künftig die Organe bei infausten Prognosen zur Verfügung stellen zu müssen so wie es eben unserer scheinbar auferlegten „moralischen Pflicht“ entsprechen soll, von der „Selbstentleibung“ generell Abstand zu nehmen.

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