Biopolitik

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Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema

PID-Debatte einfach mal so kunterbunt: CDU im Auto, Teil 2

| 13 Lesermeinungen

Wie ernsthaft, groß, gelungen oder wichtig die Debatte über Präimplantationsdiagnostik auf dem CDU-Parteitag am Dienstag war  weiß ich nicht: ich war...

Wie ernsthaft, groß, gelungen oder wichtig die Debatte über Präimplantationsdiagnostik auf dem CDU-Parteitag am Dienstag war  weiß ich nicht: ich war ja mit dem Auto unterwegs. Die einzige Rednerin, die ich tatsächlich gehört habe war Dr. Saskia Ludwig, die Landesvorsitzende der CDU in Brandenburg – und die sprach im Deutschlandfunk.

„Der Schutz des ungeborenen Lebens, das ist ja die spannende Frage dabei: wo beginnt es und wo ist dann auch eine Wertung. Und wir haben hier eine Diskussion über eine Diagnostik, wo im Vorfeld eben geklärt werden kann, ob tatsächlich so schwere Schäden an dem Embryo vorhanden sind, dass es dann danach eben auch nicht zur Geburt des Kindes selber kommt, und da stellt sich schon die Frage, ob im Vorfeld in der Petrischale selbst man das untersuchen darf, oder dann tatsächlich erst im Körper der Mutter, um dann festzustellen, es sind so schwere Schäden dort vorhanden, eine Spätabtreibung ist erlaubt. Das ist eine Diskussion, die für meine Begriffe da sehr unterschiedlich läuft.“

Schon nach der ersten Antwort lag die Frage nahe, nach welchen Kriterien der Deutschlandfunk seine Gesprächspartnerin ausgesucht hatte, die jedenfalls nicht in der Lage war, das kunterbunte Begriffsdurcheinander, das die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik durchzieht, auch nur ansatzweise zu ordnen. Aber vielleicht wollte der Sender ja gerade das anschaulich machen: dass selbst Spitzenpolitikerinnen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht kennen und es mit den Voraussetzungen unter denen eine Spätabtreibung nur erlaubt ist nicht ganz so genau nehmen wollen.

„Wenn wir über Präimplantationsdiagnostik diskutieren und sagen, wir wollen es verbieten, dann müsste man Spätabtreibung verbieten und man müsste grundsätzlich künstliche Befruchtung verbieten. Das ist doch die Frage dabei. Wenn es von der Natur her nicht vorgesehen ist, dass ein Elternpaar Kinder bekommen kann, die aber ausdrücklich diesen Wunsch haben, was ja nachzuvollziehen ist, und dann diesen wahnsinnig schweren Weg gehen, das ist die spannende Frage, an welchem Punkt man dort eben eine Grenze zieht.“ 

Wieso ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik, das die Selektion von Embryonen nach – auf längere Sicht nahezu beliebigen Kriterien – verhindern soll, auch ein Verbot der Spätabtreibung, die Leib und Leben der werdenden Mutter schützt, erzwingen soll und sogar ein Verbot der künstlichen Befruchtung an und für sich, die ja erstmal nichts mit Selektion zu tun hat, wäre auch mal eine „spannende Frage“, die aber gerade keiner gestellt hat. Genausowenigwie die Frage danach,wie wir es eigentlich in den letzten zwanzig Jahren, in denen herrschende Meinung war, dass die PID in Deutschland verboten sei (und auch danach gehandelt bzw.unterlassen wurde), geschafft haben, ein humaner und sozialer Rechtsstaat zu sein. Dagegen ist die Feststellung, dass ein Elternpaar erst zu einem wird, wenn es Kinder hat, geradezu kleinlich und wird deswegen auch nicht weiter vertieft. Wichtig aber ist- und das formt die Debatte über Präimplantationsdiagnostik – dass hier konsequent das Besondere dieser Technik ausgeblendet wird: Sie ermöglicht anders als die pränatale Diagnostik (und erst recht natürlich anders als eine Spätabtreibung, die ja nichts Diagnostisches ist, sondern eine Notstandsähnliche Maßnahme) eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten – und zwar nach positiven und negativen Kriterien. Das Kriterium kann sein „alle außer dem Embryo mit einer bestimmten Behinderung“, es kann aber auch sein „nur der mit bestimmten Gewebeeigenschaften.“ Bei der Pränataldiagnose bleibt der Schwangeren am Ende die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft, bei der Präimplantationsdiagnose ist es eine Entscheidung für einen bestimmten Embryo (und gegen bestimmte andere). So zu tun, als ging es nur darum zu vermeiden, dass ein ohnehin nicht lebensfähiger Embryo ausgetragen wird, ist unlauter oder Ausdruck von Ahnungslosigkeit.

„Ich befürworte das, wenn ein Elternpaar sich entscheidet und wirklich die Sehnsucht nach einem Kind hat, was für jeden nachzuvollziehen ist, dann natürlich auch ein gesundes Kind haben möchte und nicht diesen Leidensweg durchschreitet zu sagen, wir haben schwere Genvorschäden und wir wissen, dass es problematisch wird mit 80, 90 Prozent, wenn wir jetzt eine nicht untersuchte Eizelle einpflanzen, dann eben dieses Kind nicht gebären zu können.“

Was denn nun: „Das Recht auf ein gesundes Kind“? Oder doch nur das Recht, eine Schwangerschaft zu verhindern, die nicht mit der Geburt eines lebenden Kindes enden kann? So klar kann oder möchte es Frau Ludwig nicht sagen und so klar fragt die Moderatorin nicht nach. Tja. Letztenendes ist auch die CDU-Vorsitzende von Brandenburg in erster Linie eine empfindsame Betroffene, die großen persönlichen Einsatz zeigt:

„Ich bin auch gerade Mutter geworden und glauben Sie mir, einige Dinge ändern sich auch, auch von der Ansicht her und von der Wertung her. Jede Abtreibung, die stattfindet, die schmerzt mich da wahnsinnig.“

In der Abstimmung hat sich die CDU schließlich auf die Seite der Befürworterinnen und Befürworter eines Verbots der PID gestellt. Was aber heißt das nun? Ein politisches Signal gegen die PID geht von der Abstimmung wohl nicht aus, dafür ist sie auch zu knapp ausgefallen. Und wo liegt überhaupt in Zeiten von Gruppenanträgen und Betonung der Gewissensfreiheit der einzelnen Abgeordneten der Sinn eines Parteitagsbeschlusses zu einer bioethischen Frage? Die Frage ist gar nicht rhetorisch gemeint, sondern neugierig gestellt.

 

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13 Lesermeinungen

  1. skeptiker sagt:

    vielleicht helfen zwei andere...
    vielleicht helfen zwei andere fragen:
    – wem nützt es? als die eigentliche kernfrage
    – wovon soll abgelenkt werden? als die kernfrage bei aller berichterstattung
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    von daher: es nutzt frau merkel, wenn ein cdu-parteitag als diskussionsforum dargerstellt wird und damit die cdu als ein ort geistiger ausaeinandersetzung und nicht als das, was diese partei wirklich ist: ein kanzlerinnenwahlverein.
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    und weiter: im vergleich dazu, dass sich die bürger von den parteien nicht mehr repräsentiert fühlen (stuttgart, gorleben), oder dazu, dass eben die eu vor die hunde geht und der euro gleich mit, ist die pid noch nicht einmal ein problem. viel wichtiger ist im zusammenhang des cdu-parteitags, worüber dort nicht gesprochen wurde.
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    ansonsten dienen ein parteitagsbeschlüsse der innerparteilichen willensbildung und dem agitprop. gesetze macht der bundestag, die abgeordneten dort sind nicht parteitagsbeschlüssen, sondern ihrem gewissen unterworfen, über die dort beschlossenen norm entscheidet das bundesverfassungsgericht.

  2. perfekt!57 sagt:

    weil ich älter werde und...
    weil ich älter werde und erfahrener, sehe ich heute oft kritischer und genauer hin (bei anderen).
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    selbstverständlich ist es auch jungen demokraten erlaubt, ihre grundstzliche befürwortung nicht nur hinter völlig zutreffende argumente zu stellen. (argumente zu wiederlegen evtl. auch aufgabe der gegenseite)
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    „nach tisch las man es anders“ – inweiteren 20 jahren (spätestens) entscheidet das nächste kollektiv sowieso anders.“und wo viele namen stehen, kann auch der meine sein“ – das kein posiiver utilitarismus, aber eben auch wahr.
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    die einwände gegen die dampfmaschine haben das automobil nicht verhindert, will sagen: von konrad zuse bis cloud-computing heute (letzteres wg. apps bereits gang und gäbe) führt ein weg: wie leicht und selbstverständlich pid in 20 jahren zu machen sein wird, ist noch kaum abzuschätzen. was wir daraus lernen sollen? evtl. dies: zwischen positver und negativer wahl als allgemeinheit und individuen künftig noch besser unterscheiden zu können.
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    auch an erster stelle für gesunde kinder zu plädieren durchaus verständlich. (früher hatte man das häufiger, heute kennt der zeitgeist eben aber auch den wert behinderter kinder. im allgmeinen aber eher ebenso bei den anderen.)
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    und nun stellt man sich den selektionsgegner vor, der wissenschafliche untersuchungen fordete und förderte, bis zu wieviel prozent anteil behinderte kinder (an/von allen) noch sozial verstärkend (quasi als „legierungselement“) wirken würden, und ab wann die zusätzlchen sozialkosten die gesellschaft hindern/bremsen würden …. .
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    (wenn ich reinem eisen (kleine atome, regelmäßiges gitter) voluminösere kupferatome fein verteilt hinzugebe, werden die kupferatome das eisengitter verzerren, und eine relativbewegung der eisenatome zueinander (plast. verformung, beweglichkeit) wird erschwert, da dann die eisenatome rund um das fette kupferatom, welches im wege und das gitter nach kräften verzerrend, drumherum müssten. genau so machen auch 8 oder 12 % behinderte kinder nebst benötigter einrichtungen gesellschaften stabiler. werden sie beweglich werden wollen, kommt vorher euthanasie, because of that, we all know. and too many don’t have children at all.)

  3. Lutz Barth sagt:

    Die Frage, die nicht nur rein...
    Die Frage, die nicht nur rein „rethorischer Natur“ sein soll und offensichtlich lediglich der Neugier des Kommentators geschuldet ist, ist von erheblicher Relevanz: Es geht – mal abgesehen von den wahren Überzeugungstätern im ethischen Hochdiskurs, der sich allerdings nicht so sehr durch seine „Höhe“ sondern vielmehr durch seine Trivialität auszeichnet – vielmehr darum, mit einem Parteitagsbeschluss ethisches und moralisches Profil zu zeigen, auch wenn dies anhand des knappen Ergebnisses beinahe schief gegangen wurde. Es geht in erster Linie darum, nicht so sehr über „Werte“ zu debattieren, sondern sich vielmehr an das „C“ in dem Parteinamen zu erinnern und so gesehen wird der Versuch unternommen, konservative Wähler wieder an sich zu binden, zumal gerade der Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten in den zentralen Fragen des Lebens (aber auch des Sterbens) angesichts einer stringenten Dogmenlehre etwa der katholischen Kirche keine entscheidende Bedeutung zu kommt – ja eigentlich nicht zukommen darf, will man/frau nicht einen besonders gravierenden Fall der „Sündenbegehung“ auf sich laden, bei dem sozusagen die Tatbestandsverwirklichung gleichsam den Lohn der Sünde unweigerlich nach sich ziehen dürfte.
    Und in der Tat: Nehmen die Angeordneten das „C“ in ihrem Parteinamen ernst, dann gibt es neben der Kanzlerin einen weiteren „Parteivorsitzenden“, der jedenfalls in den bioethischen Diskursen das uneingeschränkte Direktionsrecht für sich beansprucht: So gesehen kommt es nicht auf die Gewissensentscheidung der Abgeordneten an, sondern einzig auf die unverrückbaren Zentraldogmen. Andererseits eröffnet Art. 38 GG den Angeordneten allerdings nicht die exklusive Möglichkeit, über „ihre“ (?) Gewissensentscheidung einer Wertekultur zu frönen, die sich eben nicht durch ihre Pluralität auszeichnet, sondern sich nur an den transzendenten Botschaften einer Glaubensgemeinschaft auszurichten hat.
    Nun – die Abgeordneten der CDU haben es in diesen Tagen wahrlich nicht leicht und es bleibt zu hoffen, dass die „Beichtstühle“ wegen des ungeheuren Andrangs nicht einstweilen geschlossen werden, um eine Massenpanik in den Warteschlangen vermeiden zu können: Denn immerhin gilt es, zeitnah sein „Gewissen“ zu erleichtern, auch wenn in dieser Frage sicherlich aufgrund des eminent hohen Stellenwerts des Lebens keine „Absolution“ erteilt werden kann und nicht damit zu rechnen ist, dass die Praxis der „Ablassbriefe“ wieder eingeführt wird.

  4. Mitleser sagt:

    Wer gegen die PID ist müsste...
    Wer gegen die PID ist müsste zumindest so logisch argumentieren, dass er/sie gegen Abtreibung, vorgeburtliche Untersuchungen, die Pille und die natürliche Verhütung ist. Um die Anzahl behinderter Menschen zu erhalten, müßte die Gurt- Helmpflicht abgeschafft werden sowie freiwillige Amputationen erlaubt werden. Außerdem müßte die Forschung gegen Erblindung und nutzbaren Augenersatz verboten werden. Dann gibt es genug Behinderte, denen unser Mitgefühl gelten kann und die in den 60er und 70er Jahren gegründeten Selbsthilfegegrüppchen hätten wieder mehr Mitglieder. Am besten ist es, wenn die CDU mit dem rechten Flügel der SPD ein Gesetz zur Wiedereinführung des Mittelalters erlassen würde und in den Schulbüchern wieder stehen würde, den Nachwuchs bringt der Storch.
    Absurd an der PID Verbotsidee ist doch, dass der Embryo ein im humanen Sinne nutzloses Zellstück ist, das erst dann eine Chance auf die „Menschwerdung“ hat, wenn er im Mutterleib ist. Hier kann also von einer menschlichen Auslese gar nicht gesprochen werden.
    Was ist das für ein konservatives Bild einer Mutter, die ein Kind haben will, aber eine blinde Gebärmaschien sein soll wenn ihr die Verpflichtung auferlegt werden würde, gar nicht zu wissen, was ihr da eingesetzt worden ist?
    Sie soll das Kind dann erst einmal austragen. Und wenn es dann erkenbar eine Behinderung hat, sie ein Kind mit einer Beinderung nicht haben will, dann kann sie ja eine Spätabtreibung vornehmen. Was ist das für eine Logik? Was ist daran human?

  5. tolmein sagt:

    @Mitleser: der Feind des guten...
    @Mitleser: der Feind des guten Arguments ist die Pauschalisierung. Zwischen selektiv wirkender PID und natürlicher Verhütung liegen ethisch und tatsächlich Welten. Wer allerdings in Nützlichkeitskategorien denkt, übersieht offenbar leicht wichtige Differenzierungen. Im Rahmen einer IVF von einer Frau als „Gebärmaschine“ zu sprechen ist bizarr, dass schwangere Frauen dagegen nicht wissen „was“ ihnen „da eingesetzt worden ist“ ist der Regelfall, den nicht einmal die PID durchbricht, weil diese ja auch nur Aussagen über ein paar Dutzend genetisch bedingte Eigenschaften ermöglicht und keine Prognose, wie und wozu sich das Kind entwickeln wird. Im Übrigen wird eine unzutreffende Behauptung nicht durch beharrliche Wiederholung richtig: Weder eine „Spät-“ noch sonst eine Abtreibung sind nach § 218a StGB nur wegen der Behinderung des Kindes erlaubt.

  6. ikes sagt:

    sehr problematisch sind...
    sehr problematisch sind politiker, die als „argument“ vortragen, dass „man nicht wisse, was sich hinter dieser tür befinde und sie deshalb lieber nicht öffnen“.
    so viel lebensangst ist außerhalb der politik ja immer behandlungsbedürftig, führt aber in diesem fall dazu, dass überhaupt keine entscheidung getroffen wird. diese einstellung hätte auch die eisenbahn und die dampfmaschine verhindert. letztlich ist das ganze leben eine tür, von der man nicht weiß, was dahinter ist.
    es ist ein zeichen unserer zeit, dass politiker gesellschaftliche themen ungelöst lassen und nur wie „angla“ als plakatives zeichen einer neuen „diskussionskultur missbrauchen.

  7. perfekt!57 sagt:

    "Wichtig aber ist- und das...
    „Wichtig aber ist- und das formt die Debatte über Präimplantationsdiagnostik – dass hier konsequent das Besondere dieser Technik ausgeblendet wird: Sie ermöglicht anders als die pränatale Diagnostik (und erst recht natürlich anders als eine Spätabtreibung, die ja nichts Diagnostisches ist, sondern eine Notstandsähnliche Maßnahme) eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten – und zwar nach positiven und negativen Kriterien.“
    .
    Genau darum geht es ja wohl.
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    Und die Gegenwart löst „das Problem“ in dem sie undifferenziert bleibt, eben ganz einfach verbietet. Durchaus eine legitime und nicht zu kritisierende Lösung. (Obwohl „undifferenziert“, „ganz einfach“ und „verbieteten“ nicht allgm. positiv besetzt klingen)
    .
    Ob sich diese Lösung aber aufrecht erhalten lässt und lassen soll eine andere Frage:
    .
    Wir würden, im Rahmen zukünftiger weiterer zivilisatorischer Ausprägung unserer Gesellschaft, eher unsere Aufage darin sehen, genau diese Differenzierung zu suchen und zu untersuchen – und sodann sozial und juristisch zu definieren und kodifizieren. Not mkore, not less.
    .
    (Wie man es eben bei tausenden anderen Fragestellungen auch schon gemacht hat – die Möglichkeit von „Mißbrauch“ alleine kann und wird wohl nicht auf ewig als Argument dienen können und Bestand haben)

  8. Mitleser sagt:

    @ Herr Dr. Tolmein
    Ok....

    @ Herr Dr. Tolmein
    Ok. Geschenkt. Es bleibt aber das Recht der Mutter auf der grundlage einer medizinischen Indikation, die auch eine mögliche Behinderung des Kindes umfasst. Somit war mein politischer Hinweis rechtlich falsch aber politisch richtig. Danke für das Eratum.

  9. Mitleser sagt:

    Oh, trotz Latein und...
    Oh, trotz Latein und Griechisch in der Schule: Erratum mußte es heißen.

  10. tolmein sagt:

    @Mitleser:Die Trennung von...
    @Mitleser:Die Trennung von Recht und Politik ist ja, gerade in diesem Zusammenhang, interessant. Einerseits folgt das Recht ja der Politik, die es gestaltet. Andererseits begrenzt das Recht auch die Politik. Einmal geschaffen, läßt es sich nicht einfach aus der Welt reden. Vor allem aber zwingt das Recht, die Politik zu klaren Aussagen, denn nur die können anschließend auch – rechtlich kontrolliert – umgesetzt werden. Und eines ist klar: § 218a StGB schafft kein „Recht der Mutter“, sondern läßt nur die Rechtswidrigkeit entfallen – sogar der Tatbestand des § 218 StGB gilt als erfüllt. Die Ratio ist klar: Die Tötung des Embryos gilt in diesen Fällen grundsätzlich als strafwürdig, es wird der Mutter aber – angesichts des notstandsähnlichen Dilemmas in dem sie sich befindet – zugestanden in ihrem eigenen Interesse zu handeln, ohne deswegen Schuld auf sich zu laden und Strafe zu riskieren. Zugespitzt ließe sich auch formulieren: Politisch nicht erwünscht, aber rechtlich toleriert- aber sicher kein „Recht auf…“.

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