Ein wesentliches Argument für die Freigabe der Präimplantationsdiagnose ist, dass man dagegen eh nichts machen könnte, weil Deutschland mit seinen strengen rechtlichen Regelungen alleine da stünde.Ein weiteres Argument ist: Die Präimplantationsdiagnose ermuntere Paare dazu Kinder zu bekommen, „PID heißt Ja zum Kind“. Das klingt alles hübsch, hat mit der Wirklichkeit der Reporduktionsmedizin allerdings wenig zu tun, wie sich am Beispiel der Leihmutterschaft zeigen läßt,auf die beide Argumente so gut oder so schlecht zutreffen, wie auf die PID.Auch für Paare, die Leihmutterschaften in Auftrag geben ist das oft die einzigeMöglichkeit ein Kind zu bekommen und auch in dieser Frage gibt es viele Staaten mit freizügigeren Gesetzen als Deutschland, das die Leihmutterschaft (noch) verbietet.
In Kanada beispielsweise ist die Leihmutterschaft so erlaubt, dass es hier professionelle Vermittlungsagenturen gibt und – wie immer wenn etwas erlaubt ist – auch Rechtsstreitigkeiten, die allerdings oft nicht zu Gericht gehen. Der Fall, der im Oktober die Öffentlichkeit von British Columbia bewegte beispielsweise wurde ohne Richter entschieden: gegen Leihmutter und Kind, sozusagen im Sinne der genetischen Familienplanung.
Ein Paar, das sich entschieden hatte ein Kind mithilfe einer Leihmutter zu bekommen, erfuhr, dass das Kind voraussichtlich mit Down-Syndrom, also eine Behinderung, geboren werden würde. Das Paar forderte die Leihmutter auf, die Schwangerschaft abzubrechen. Als sich die Frau, selbst Mutter zweier eigener Kinder weigerte, setzte das Paar sie mithilfe der Anwälte unter Druck und kündigte an,für das Kind nach seiner Geburt keinerlei Unterstützung zu leisten, geschweige denn es anzunehmen. Die Leihmutter ging davon aus, dass diese Position durchsetzbar sein würde – und entschied sich die Schwangerschaft gegen ihren eigenen Willen abzubrechen, weil sie sich außerstande sah selbst für das kind zu sorgen.
Der Fall, der auf einer Tagung von Reproduktionsmedizinern öffentlich gemacht wurde, führte zu einer rechtlich und ethisch äußerst kontroversen Diskussion, die aber deutlich machte, dass solche Fälle, die mit Zunahme der Leihmutterschaften auch mehr werden, gegenwärtig rechtlich nicht befriedigend zu lösen sind: Gibt man dem Selbstbestimmungs- und Selbstverwirklichungsrecht der Paare einen so hohen Rang, dass man Leihmutterschaften zuläßt, ist schwer zu begründen,warum die Auftraggeber nicht auch einfluß auf die Qualität des Kindes haben sollen. Aus Sicht der Leihmutter wird damit aber der Auftrag, den sie erhält erweitert, denn sie muss nicht nur bereit sein,eine Schwangerschaft auszutragen, sondern dies auf Aufforderung auch zu unterlassen und einen Abbruch hinzunehmen, der einen erheblichen Eingriff in ihre Integrität darstellt.
Eine restriktive Gesetzgebung kann da,weil sie auch dem Entstehen solcher ethischen Dilemmata vorbeugt, ihre Vorzüge haben.
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