„Mords was los in Sachen Sterbehilfe“ soll man ja wohl nicht schreiben. Tatsächlich häufen sich die Meldungen gerade, wobei einige durchaus überraschend klingen. Beispielsweise, dass ausgerechnet in den Niederlanden, wo sogar die Tötung auf Verlangen legalisiert ist, ein Interessenverband nun die Schaffung einer Klinik fordert, weil viele Patienten sonst keinen Zugang zu tötender ärztlicher Behandlung hätten. Auch dass die Schweiz, hierzulande als Eldorado des begleiteten Suizids gelobt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt worden ist, weil jemand hier das so sehnlichst begehrte Natriumpentobarbital nicht erhalten hat, entspricht nicht voll den Erwartungen. Dass die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, deren Vorsitzender Atrott früher Zyankali für das Mittel der Wahl hielt, nunmehr fordert, Natriumpentobarbital müsste in Deutschland frei verschreibungsfähig sein (nicht etwa mit besonderen Restriktionen nach Maßgabe der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung) paßt dagegen wieder gut ins eher triste Bild, dieser um ein seriöses Image bemühten Organisation. Und wie es mit dem Hannoveraner Verfahren um die Ärztin bestellt ist, die manchen als tapfere Sterbehelferin gilt, der das Gericht aber mittlerweile den Hinweis erteilt hat, sie könnte auch wegen Mordes verurteil werden, lässt sich schwer sagen. Ich möchte aber doch mal den Hinweis darauf loswerden, dass das Verfahren, in dem es immerhin um den Tod von 13 Patienten geht, die nicht darum gebeten haben, getötet zu werden, gerade angesichts der Debatte um ärztliche Beihilfe zum Suizid mehr Aufmerksamkeit verdiente, als beispielsweise das doch eher recht spezielle Kachelmann-Verfahren.
Aber raus aus Deutschland und wieder in die Niederlande. Das Projekt der Tötungsklinik ist bemerkenswert. Wenn man den Agenturen glauben darf, soll das so gehen:
„«Die Leute müssen ihre Pillen selbst zusammentragen, aber die Ärzte dürfen ihnen durchaus Informationen geben», sagte die Direktorin der «Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende» (NVVE), Petra de Jong. Eine landesweite Studie der NVVE habe jetzt ergeben, dass sich viele Einrichtungen, von Hospizen bis Krankenhäusern, an der geplanten «Klinik für Lebensbeendigung» beteiligen wollen. Dabei denke man vor allem an Menschen, die zur Selbsttötung entschlossen seien, aber bislang keinen Arzt finden konnten, der bereit sei, sie dabei zu unterstützen.„
Das klingt bizarr und man möchte gar nicht an all die Science Fiction denken, in denen es Säle voller untoter Patienten gibt, die dort für irgendwelche Zwecke am Leben gehalten oder aus dem Leben geschieden werden.
Aber eigentlich erscheint mir die Tatsache, dass über so ein Projekt offenbar schrecklich ernsthaft nachgedacht wird, ein eher positives Zeichen: Es zeigt, dass selbst in einem Land wie den Niederlanden, wo sich in Sachen Sterbehilfe ein antimetaphysischer Pragmatismus und Instrumentalismus politisch Bahn gebrochen hat, die Vorbehalte auch nach Jahren der Praxis der „Tötung auf Verlangen“ so massiv sind, dass es viele Ärzte gibt, die einfach nicht mitmachen. Das erscheint mir -auch mit Blick auf die bundesdeutsche Debatte um PID oder ärztlich unterstützten Suizid das Entscheidende: staatliche Verbote können (und sollen in manchen Bereichen) einen Rahmen abgeben, die Norm entsteht aber nicht durch einen Akt der Intervention des Gesetzgebers und der führt auch nicht dazu, dass sie gehalten und durchgesetzt werden kann. Er kann nur postulieren und flankieren. Entscheidend kommt es auf das Selbstverständnis der Einzelnen in de r Gesellschaft an. Ohne konkrete Angebote und konkrete Nachfrage läuft die Nicht-Strafbarkeit ins Leere, wenn aber der Bedarf groß ist, wird auf Dauer auch ein Verbot leicht aufgeweicht.
Das soll kein Plädoyer dafür sein, sich aus den parlamentarischen und gesetzgeberischen Auseinandersetzungen in bioethischen Fragen herauszuhalten. Im Gegenteil: Gerade in diesen Auseinandersetzungen werden Meinungen geprägt und Haltungen gezeigt. Übrigens auch Nachlässigkeiten demonstriert: Wieso gibt es eigentlich, trotz zahlreicher Ankündigungen, immer noch kein Gesetz, das gewerblich oder geschäftsmäßig betriebene Sterbehilfe verbietet? Diese Debatten sind aber nicht das Ende einer Kontroverse, sondern eine Etappe.
Achja, weil ich gerade positiv gestimmt bin (siehe nebenstehende Twitter zum Cannabis-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das auch schon ganz anders zum Thema Cannabis in der Medizin gedacht hat), fällt mir ein Bericht des Guardian aus 2001 wieder ein: Damals wollte der australische Euthanasiearzt Philipp Nitschke eine schwimmende Tötungsklinik vor Englands Küste betreiben. Das Schiff sollte, nach dem Vorbild eines Projekts der „Women on Waves“, die ein Abtreibungsschiff, die Aurora, betreibt, unter niederländischer Flagge in internationalen Gewässern fahren und dort seine Dienste anbieten. Naja, ist nichts draus geworden. Ideen kommen und viele verschwinden erfreulicherweise auch wieder.
Womit wir bei der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wären, die dem psychisch kranken Kläger aus der Schweiz kein Recht auf Natriumpentobarbital zur Selbsttötung gewährt hat – nicht überraschend, schaut man sich die Rechtsprechung des Gerichtes an, das in solchen ethisch geprägten Fragen den Unterzeichnerstaaten stets große Gestaltungsfreiheiten eingeräumt hat. Damit sollte die Entscheidung auch ein Präjudiz für den dort verhandelten deutschen Fall sein, der in den nächsten Wochen entschieden werden soll und in dem es auch um ein Recht auf Verschreibung von Natriumpentobarbital zur Selbsttötung ging.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich nicht anmelden.
sich selbst zu töten. Ich...
sich selbst zu töten. Ich würde mich zum Beispiel lieber selbst töten, als lebendig zu verbrennen. Aber das gefällt den ehemaligen Ketzerverbrennern und heutigen Napalmwerfern nicht. Sie kennen kein Mitgefühl. Nur heilige Bücher und Dienstvorschriften.
Eines vorweg: Der Redlichkeit...
Eines vorweg: Der Redlichkeit willen sei darauf hingewiesen, dass im Zweifel die Presseerklärung der DGHS nicht über Gebühr verkürzt werden sollte, so dass ein anderer Eindruck entstehen könnte. Die DGHS lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass bei einer entsprechenden Verschreibung des Mittels Natrium-Pentobarbital (NaP) strenge Sorgfaltskritterien einzuhalten wären (vgl. dazu DGHS, PM v. 21.101.11).
Im Übrigen war es längst „überfällig“, dass Sie sich einmal mehr in der Sterbehilfe-Debatte zu Wort gemeldet haben, auch wenn Sie den ganz entscheidenden Aspekt außer Betracht gelassen haben: die bevorstehende Liberalisierung des ärztlichen Berufsrecht!
Hier würde Ihre Leserschaft wohl gerne wissen, wie Sie dazu stehen. Werden auch Sie – wie etwa zwei Professoren aus Freiburg – ggf. vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts warnen?
Freilich – eine Warnung ist schnell ausgesprochen, auch wenn diese ihrer sachlichen Rechtfertigung entbehrt und nur dazu dient, Ängste und Schrecken hierzulande zu befördern.
Von daher wäre es vielleicht sehr hilfreich, wenn Sie uns als Leserinnen und Leser Ihres BLOGs eine kleine Orientierung geben könnten, denn allein mit einem Blick nach den Niederlanden oder in die Schweiz ist uns hierzulande sicherlich nicht geholfen.
Ich hoffe doch sehr, dass Sie zumindest nicht der schlechten Manier mancher Oberethiker in unserem Lande folgen und letztlich zu einer bedeutsamen Frage sich beharrlich ausschweigen und Ihre Statements darauf reduzieren, ethische Botschaften zu verkünden, die wir glauben können oder nicht. Bringen wir gemeinsam im Interesse der Öffentlichkeit „Butter bei die Fische“!
Ich habe mir den Artikel im...
Ich habe mir den Artikel im Guardian angesehen: Philip Nitschke wird dort als „darwin-based“ bezeichnet und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Begriff richtig verstehe. Wie könnte man ihn übersetzen und erklären? Hat Darwin denn Euthanasie gefordert? Spontan fiel mir dazu eine Stelle in Frank Schirrmachers „Methusalem-Komplott“ ein, wo er befürchtet, in baldiger Zukunft könnte moralischer Druck auf Alte und Kranke ausgeübt werden, aus Kostengründen Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen und die Befürworter der Euthanasie würden von Darwin Argumente beziehen: „Die Babyboomer, die dann die Alten sein werden, haben einst ihre kapitalistischen Eltern mit Marx und Freud aus der Fassung gebracht. Die Jugend von morgen wird den Darwinismus entdecken.“ (S. 131) Heißt „dawin-based“ vielleicht materialistisch, antireligös, „antimetaphysisch“, wie Sie die Niederländische Euthanasiepraxis einschätzen?
"Freilich – eine Warnung ist...
„Freilich – eine Warnung ist schnell ausgesprochen, auch wenn diese ihrer sachlichen Rechtfertigung entbehrt und nur dazu dient, Ängste und Schrecken hierzulande zu befördern.“
„Die DGHS lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass bei einer entsprechenden Verschreibung des Mittels Natrium-Pentobarbital (NaP) strenge Sorgfaltskritterien einzuhalten wären.“
Freilich – ein Sorgfältigkeitsbestreben ist schnell ausgesprochen, auch wenn diese lediglich als Konjunktiv vor sich her getragen und im Einzelfall immer wieder umgangen wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob...
Ich bin mir nicht sicher, ob man der Thematik ‚Sterbehilfe‘ gerecht wird, wenn man als ernsthafter Journalist – das möchten Sie doch sein, oder? – so ‚locker vom Hocker‘ schreibt. Für mich ist es allzu billige Rhetorik, wenn man „Mords was los in Sachen Sterbehilfe“ schreibt. Da hilft auch kein angehängtes „soll man ja wohl nicht schreiben“. Nun ist es eben raus und doch geschrieben, als ob es keine Möglichkeit gäbe, das Geschriebene zu überprüfen und sinnvoll zu löschen. Na ja, manchen freut solch ein fragwürdiger Stil, aber in der FAZ erwarte ich in der Regel anspruchsvollere Berichterstattung und ‚feineren‘ Journalismus.
Wer die DGHS immer noch mit Zyankali in Verbindung bringt – wenn auch nur aus billigen rhetorischen Gründen – ist entweder sehr jung oder unredlich. Und als Krönung noch die rein rhetorische Frage: „Wieso gibt es eigentlich, trotz zahlreicher Ankündigungen, immer noch kein Gesetz, das gewerblich oder geschäftsmäßig betriebene Sterbehilfe verbietet?“ Als engagierter Journalist lässt sich diese Frage recht leicht beantworten, oder? Sie aber schlecht recherchiert nur in den Raum zu stellen, ist allerdings noch leichter.
Schade um das Image der FAZ!
Info:
Peter Puppe >Ich sterbe mich. Aus dem Alltag deutscher Sterbehelfer 2010.< http://www.peterpuppe.de
Die fiese Tour von Tolmein,...
Die fiese Tour von Tolmein, die DGHS in einem Nebensatz als ‚früheren‘ Beschaffer von Zyankali zu diskreditieren, ist übelster Papageien-Journalismus und entspricht nicht der sonst üblichen FAZ-Fairness.
Tolmein weiß genau, daß dies 2 Jahrzehnte zurückliegt und die Tat eines einzelnen Kriminellen war.
Die DGHS, die seit jetzt mehr als 30 Jahren für die Selbstbestimmung am Lebensende kämpft, hat damit nichts zu tun.
<p>@Krebsbach, Puppe: Das...
@Krebsbach, Puppe: Das Verhältnis DGHS und Zyankali ist nicht ganz so einfach. Der langjährige Präsident der DGHS Atrott hat den Gebrauch von Zyankali propagiert und, wie sich später herausstellte, auch an dem (verbotenen) Vertrieb von Zyankali verdient. Die DGHS hat sich im Rahmen dieser Auseinandersetzung von Atrott getrennt (und einen längeren Rechtsstreit mit ihm ausgetragen). Heute stellt sie den Konflikt so dar, als habe die die DGHS niemals als Organisation sich für den Gebrauch von Zyankali ausgesprochen. Allerdings ist das Wirken von Organisation und ihrem sie in der Öffentlichkeit darstellenden Vorsitzenden schwer voneinander zu trennen. In der offiziellen Chronik der DGHS wird jedenfalls der Tod von Hermy Eckert (der seinerzeit sehr umstritten war) immer noch alseine Art Meilenstein der DGHS-Geschichte aufgeführt. Dieser Todesfall, in dem Prof. Julius Hackethal als Sterbehelfer fungierte, wurde mit Hilfe von Zyankali herbeigeführt.
Interessant ist, dass hier Freunde der DGHS offenbar eine Erinnerung an ihre jüngere Geschichte an sich schon für diffamierend halten. Ich bin dagegen überzeugt davon, dass man sich mit seiner Geschichte auseinandersetzen und konfrontieren lassen muss (die DGHS hat selbst, wenn auch meines Erachtens wenig reflektiert, 2002 Stellung zum Thema bezogen). Und da nun die Freigabe eines neuen Mittels der Wahl gefordert wird, erschien es mir sinnvoll auf diesen Aspekt hinzuweisen. Dass Natriumpentobarbital auch von anderen Sterbehilfegesellschaften als Mittel der Wahl angesehen wird, macht das nicht besser. Auch Zyankali erfreute sich einer weiterreichenden Beliebtheit… @barth: Ja, die PM der DGHS sagt,die Verschreibung von Natriumpentobarbital solle nur „unter Einhaltung strengster Sorgfaltskriterien“möglich sein – was das heißen soll, lässt die Pressemitteilung aber völlig offen. Die einzig normierte erhöhte sorgfaltspflicht, die es gibt, nämlich die Verschreibung nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung soll es aber ausdrücklich nicht sein (warum eigentlich nicht). Da nehmen Sie es mir bitte nicht übel, dass ich das Bemühen um die Vermeidung von Sorgfaltspflichtverletzungen nicht besonders hoch gewichte. Zum Thema ärztlich assistierter Suizid werden Sie hier bald von mir lesen….
@Wengel: Ihre Überlegungen...
@Wengel: Ihre Überlegungen zum Zusammenhang von Darwin und Euthanasie sind sehr hübsch und interessant, aber die Wirklichkeit ist hier viel profaner: „darwin-based“ im Guardian meint nichts anderes, als dass der australische Euthanasiearzt Philipp Nitschke aus der australischen Stadt Darwin kommt. Das allerdings ist vielleicht nicht nur ein geographischer Zufall….
Aha, dann hat der...
Aha, dann hat der Cologne-based Gert Hans Wengel auf seine alten Tage noch etwas gelernt!
<p>Sehr geehrter Herr Tolmein,...
Sehr geehrter Herr Tolmein, dass die Debatte um Sterbehilfe im Moment wieder etwas lebhafter geführt wird, ist auch die Wahrnehmung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Darum haben wir uns auch mit einer Presse-Erklärung am vergangenen Freitag zu Wort gemeldet. Sie wissen, dass wir die Wahlfreiheit am unvermeidlichen Lebensende befürworten. Missglückte Suizid-Versuche mit falschen Dosierungen, die schwerste Schädigungen hervorrufen, oder Suizide, die Unbeteiligte (wie Lokführer) in Mitleidenschaft ziehen, kann niemand wollen. Eine optimale palliative Versorgung wäre natürlich all diesem vorzuziehen, sie stößt nur leider immer noch auf Grenzen. Das Mittel Natrium-Pentobarbital, das in Deutschland nur in der Tiermedizin verwendet wird, hat sich in den vergangenen Jahren bei vielen ausländischen Sterbehilfe-Organisationen als bestmögliche Wahl durchgesetzt.
Es ist allerdings nicht richtig, dass die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben als Organisation jemals das Gift Zyankali propagiert hat. Richtig ist, dass wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass Gründungspräsident Hans Henning Atrott auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung einen entsprechenden Handel betrieben hat. Das konnte der Verein nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts in keinster Weise tolerieren. Sie wissen, dass sich der Verein im Jahr 1993, noch vor dessen rechtskräftiger Verurteilung, von Herrn Atrott entschieden distanziert hat. Herr Atrott wurde als Präsident abgelöst, vereinsrechtlich fand eine vollständige Trennung statt. Seitdem hat sich die DGHS auf ihre Kernaufgabe konzentriert, die Rechte von Patienten zu stärken, das Patienten-Verfügungs-Gesetz mit auf den Weg zu bringen und sich an der Debatte z.B. um Sterbehilfe und ärztlich assistierten Suizid maßvoll und überlegt einzubringen. Das amtierende Präsidium steht in keinerlei persönlichem Kontakt zu Herrn Atrott.