Die „Stellen Sie sich mal vor….“und „Wie würden Sie entscheiden?“-Fragen sind die tückischsten, weil sie einen in hypothetische Situationen zwingen, in denen man entweder am Ende als hartherziger Prinzipienreiter dasteht oder alle ethischen Grundsätze über Bord geworfen hat – wo sich im wirklichen Leben Seitenpfade finden, man fehlende Stringenz entschuldigen kann oder auch die Kraft zur Behauptung des Prinzips findet, ist in der Theorie alles viel zu klar. Das Jurastudium hat deswegen, aber das nur am Rande, wenig mit dem Arbeiten und Handeln eines Anwalts zu tun (Richter, denke ich, haben es da leichter Gradlinigkeit zu bewahren). Die Debatte über „Rettungsgeschwisterkinder“, wie gerade eines in Frankreich geboren wurde, ist eine dieser kritischen Angelegenheiten. In der heutigen (10.2.2011) Print-Ausgabe der FAZ habe ich aus Anlaß der gegenwärtig in Frankreich debattierten Geburt eines solchen, nach HLA-Typisierung ausgewählten Embryos, der älteren Geschwisterkindern Knochenmark spenden soll, diese Konstellation kommentiert.
Von den Anwendungsformen der PID, die ich in Deutschland am liebsten verboten wissen wollte, scheint mir das eine der problematischsten Formen zu sein, aber keineswegs die am vehementesten abzulehnende. Problematisch erscheint sie mir, weil die Familie hier insgesamt in gefährliche Konfliktlagen geraten kann – wie das bei Lebendspenden überhaupt der Fall ist. Schon wenn und solange alles gut läuft entsteht hier ein Gefühl zur Dankbarkeit bzw. zu einer aufopfernden Handlung verpflichtet zu sein, entwickelt sich ein Gefälle zwischen Gebendem und Nehmendem, stellen sich schwer auflösbare Stimmungsgemengelagen ein, die die sozialen Beziehungen innerhalb der Familie stören können. Aber, der Einwand liegt nahe, der Tod oder das vehemente Leiden eines Geschwisterkindes beeinflusst die sozialen Verhältnisse in der Familie mindestens genauso stark -wenn auch in anderer Ausprägung. Und die fürsorgliche Verhinderung einer Aufopferung muss kein weniger ausgeprägter Eingriff in die Autonomie des Einzelnen sein, als der soziale Druck, der zu einer aufopfernden Handlung zwingt. Das Dilemma, das soziale, das ethische, das menschliche ist generell kaum aufzulösen und in den Einzelfällen um die es dann jeweils geht, wird die Entscheidung nicht auf Basis der zu verwendenden Technologie getroffen werden.
Interessant wäre es zu erfahren, wie sich die Lebensgeschichten von Kindern entwickelt haben, für deren Geburt die erfolgreiche HLA-Typisierung, die sie als potenzielle Knochenmarkspender für Geschwisterkinder ausgewiesen hat, zumindest eine wichtige Bedingung war. 250 solcher Kinder soll es weltweit geben. Die Geschichte einer dieser Rettungen ist mittlerweile auch in Buchform erschienen: „The Match: Savior Siblings and One Family’s Battle to Heal Their Daughter.“ Aufmachung und Präsentation des Werkes deuten aber auf eine Perspektivverengung hin: Im Mittelpunkt der Geschichte steht die zu heilende (und wohl erfolgreiche behandelte) Tochter, nicht die zumindest auch vorgenommene Instrumentalisierung des später gezeugten Sohnes.
Für die bioethische Debatte ist das Thema „Rettungsgeschwisterkinder“ aber meines Erachtens weniger eines, das die Verwerflichkeit der PID unterstreicht, als eines, das die Frage fremdnütziger Eingriffe in den Blickpunkt rückt (und damit auch die nach fremdnütziger Forschung berührt). Einen sehr anregenden Aufsatz zum Thema hat der mittlerweile auf eine Professur nach Regensburg berufene Andreas Schmidt-Recla verfasst. Eine der strategisch interessanten Fragen wird dabei sein,wie stark der Begriff des Fremdnützigen in Zukunft abgestuft werden wird. In der Diskussion um fremdnützige Forschung an Demenzkranken beispielsweise versuchen Forscher immer wieder den Begriff des Gruppennutzens zu etablieren: Echte Fremdnützigkeit soll nicht zugelassen werden, wenn der Eingriff aber der Gruppe der Kranken nutzt, soll sich das anders darstellen. Aber wie werden die Gruppen definiert: Ich bin ein heterosexueller, weißer, teilalleinerziehender Mittelstandsvater mit x Erkrankungen. Für wessen Gruppennutzen soll ich später mal,wenn ich nicht mehr selbst einwilligen kann, was erdulden müssen? (Ich kann Gruppen nicht leiden!). In der Debatte um Organspender spielt die Familie eine wichtige Rolle und der Begriff der Familiennützigkeit. Wie weit reicht das in Zeiten der Patchworkdfamilien? Sind Geschwister auch Halbgeschwister? Und Stiefgeschwister (das mag in etlichen Fällen keinen Sinn machen, vielleicht in manchen aber doch)? Und wenn hier die sozialen Beziehungen eine zentrale Rolle spielen -warum sollen nicht auch andere, atypische Beziehungen ins Feld geführt werden können? Wo es doch nur um geringe Risiken und großen (potenziellen) Nutzen geht?
Meine Arbeitshypothese ist, dass fremdnützige Eingriffe bei Menschen, die nicht einwilligen können unzulässig bleiben sollten und zum Beispiel § 8a TPG eine insofern verfehlte Regelung ist. Eventuell bietet aber die Idee des Wohls des Kindes hier tatsächlich Ausweichmöglichkeiten. Die pure Behauptung, dass es einen Familiennutzen gäbe kann dafür nicht verfangen. Solidaritätspflichten in der Familie wären gesetzlich zu fassen und die Vorstellung, dass hier – Unterhaltspflichten ergänzend – auch Spenderpflichten festgeschrieben werden würden, erscheint absurd. Aber dann können auch die Eltern nicht einfach so handeln, als gebe es für ein später geborenes Kind solche Pflichten…
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.
Dem stimme ich grundsätzlich...
Dem stimme ich grundsätzlich zu: „Interessant wäre es zu erfahren, wie sich die Lebensgeschichten von Kindern entwickelt haben, für deren Geburt die erfolgreiche HLA-Typisierung, die sie als potenzielle Knochenmarkspender für Geschwisterkinder ausgewiesen hat, zumindest eine wichtige Bedingung war.“
Hierin sehe ich aber eine weitere Gefahr: Durch die Verlagerung der Antwort auf die hypothetische Eingangsfrage in den Bereich einer – wie auch immer erfolgten – empirischen Auszählung, wird ein Konsequentialismus etabliert, der seinerseits wiederum Druck auf die „Rettungskinder“ erzeugt – „85% der Befragten sind freudig ihrer Prädestination gefolgt. Hab dich also nicht so!“. Das kann so nicht der Weg sein.
In meiner entfernteren Familie...
In meiner entfernteren Familie gab es den Fall, daß ein Nierenkranker von seinem Bruder eine Niere gespendet bekam, nachdem dieser von seinem Vater dazu überredet worden war. Was bei manchen in der Familie große Empörung hervorrief, weil dadurch der Nierenspender geschwächt wird, während der Nierenempfänger eh schon krank war. Für mich bleibt da deswegen die Frage, ob man eine solche Solidaritätspflicht überhaupt jemanden auferlegen darf.
<p>"Schwer auflösbare...
„Schwer auflösbare Stimmungslagen“ gibt es ja auch in stinknormalen Familien. Ein Vater oder eine Mutter, der/die gerne ein lebensrettender Halbgott in Weiß, ein Chirurg, geworden wäre, hat es nur zum Metzger gebracht und überträgt seinen/ihren Ehrgeiz auf den Sohn. Damit der den Numerus Clausus fürs Medizinstudium schafft, muss er schon im Gymnasium wie ein Weltmeister pauken, sonst droht Liebesentzug – die Kindheit ist vergiftet. Wie fühlt sich denn ein Kind, das zur Befriedigung der väterlichen oder mütterlichen Eitelkeit, als Ruhmesspender, gezeugt wurde? Wieder fällt mir der 68er Spruch ein: Ihr wollt mein Bestes! Aber ihr kriegt es nicht. Aber: Jeder Vergleich hinkt. Die Eltern, die ein Ruhmesspenderkind gezeugt haben, wollen ein seelisches Opfer: Verzicht auf Selbstverwirklichung. Von dem Kind, um das es im Artikel geht, wird nur etwas Körperliches und Reproduzierbares verlangt: Knochenmark – ein Opfer, das zumutbar ist. Anderen wird im Beruf das Opfer von Zeit und Nervenkraft abverlangt.
@ Wengel: Nur Bakterien und...
@ Wengel: Nur Bakterien und Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen. Sonst nichts. Leistung hat noch niemand geschadet. Britische und amerikanische Schüler lernen mehr Faktenwissen als ihre deutschen Genossen und Sie sehen, dass in beiden Ländern die Schul- und Universitätssituation besser ist als in der BRD. Hoffentlich sind Sie in der Zukunft nicht auf nachladbares humanes Material angweisen. Ich wette, dass auch Sie an Ihrem Leben hängen.
Es ist machbar, also wird es...
Es ist machbar, also wird es weiterhin passieren. Leider. Der ethische Schaden liegt nicht in der Zeugung eines Kindes zu einem anderen als dem reinen Zeugungszweck (Kinder werden täglich aus hunderten von Gründen gezeugt, ich möchte gar nicht alle kennen). Sondern in der Nutzung eines Kindes als Ersatzteillager, das sich dagegen nicht wehren kann. Auch dann, wenn man anerkennt, dass Menschen täglich instrumentalisiert werden oder sich selber instrumentalisieren, bleibt es ein Unterschied, ob es sich dabei um Erwachsene oder um Kinder handelt. Und ob die Instrumentalisierung (nur) auf die Arbeitskraft oder den Menschen als Ganzes zielt. Körperliche Eingriffe unterliegen in Rechtsstaaten zu Recht schwersten Einschränkungen, habeas corpus ist der Ursprung individuenbezogener Menschenrechte. Und das alles soll nicht mehr gelten, weil der Eingriff beim Kind eventuell Menschenleben retten oder verlängern kann? Wer das befürwortet, sollte sich bekennen – er muss dann auch befürworten, dass er notfalls gegen seinen Willen in ein Krankenhaus geschleift und ihm eine Niere entnommen wird, wenn er dadurch ein anderes Menschenleben retten kann. Wollen wir das? Ich jedenfalls nicht – es ist das Ende aller Menschenrechte, die ein autonomes Individuum voraussetzen.
Stichwort: Körperliche...
Stichwort: Körperliche Unversehrtheit! Ich weiß noch, wie ich als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr mich gegen alles mögliche impfen lassen musste, meist mit Spritzen. Und zu bestimmten Untersuchungen mussten wir alle Urin abliefern – ich weiß noch, wie wir uns auf der Toilette drängten… Irgendwie fühlte ich mich instrumentalisiert. Da tröstet es mich ein bisschen, dass auch ein Rechtsanwalt sich manchmal instrumentalisiert vorkommen mag, wenn er die Launen gewisser Klienten ertragen muss – er muss eben seine Rolle spielen wie wir alle: Er ist ein „Organ“ der Rechtspflege, im Organismus unseres Rechtssytems, ich war eine Einzelzelle im Truppenkörper und keine unabhängige…
<p>@ Wengel</p>
<p>Schön dass...
@ Wengel
Schön dass sie bei der BW waren. Die Untersuchungspflicht wird vermutlich im Bundeswehrrecht stehen und ist zudem verfassungskonform. Wenn Sie sich da instrumentalisiert fühlten, ist das Ihr Problem. Gewiss kein politisches Problem. Nicht jeder spielt eine Rolle sondern die meisten Menschen haben eine Rolle. Und ein Rechtsanwalt, der Meinungen vorspielt und hinterrücks eine andere Meinung vertritt (außer wenn es um die Verteidigung vor Gericht geht) ist für mich ein schlechter Anwalt, den ich nicht aufsuchen würde. Wie den meisten Menschen auf der Welt geht es mir um Glaubwürdigkeit und „Rollen spielen“ sind das Gegenteil davon.
@ ThorHa
Danke für Ihren guten Beitrag. Er war m.E. hier bisher der beste Beitrag.
Anstatt unabänderliche Entwicklungen hier und weiltweit feuetonistisch zu diskutieren, sollten wir das Augenmerk auf die Kreise in Deutschland und weltweit lenken, die den Gesellschaften das von Ihnen so genau beschriebene Dilema eingebrockt haben: Die Ärzteschaft.
Die Freiheit von Forschungs und Lehre auf die sich ja auch Personen berufen können, die mit 20 Seiten bereits eine „Doktorwürde“ in Deutschland ergattern können, ist gewiss weniger Wert als die Würde des Menschen. Damit meine ich, dass die Dilemata früher entstehen als die Politik, Philosophie und das Recht weiß, dass sie entstanden sind.
Auch ich weiß natürlich, dass neben einem immer höherenEinkommen, gestiegertem gesellschaftlichen Prestige und ungezügeltem Egoismus die Medizin nebenbei auch noch Krankheiten heilen will. Dabei sind Designerkinder, PID und humanes Sterben wie in Belgien, der Schweiz und in den Niederlanden möglich die ins Auge stechenden Negativerscheinungen der Wissenschaft Medizin.
Vielleicht muss sich die Gesellschaft überlegen, ob sie nicht diese Wissenschaft besser kontrollier damit es erst gar nicht zu solchen Entwicklungen kommen kann.
Die organisierte Medizin ist nicht bereit und auch gar nicht fähig, gesellschaftliche Verantwortung für ihr Handeln und die vermutlich immer unberechenbarer werdenden Nebeneffekte ihrer Forschung zu übernehmen.
Das überlassen sie dann der Gesellschaft und reibt ihre Hände in Unschuld.
Vielleicht sollten wir die Forschungen, die zu den von Dr. Tolmein beschriebenen Problemen führen, verbieten weil sie gesellschaftlich nicht erwünscht sind.