Biopolitik

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Ärztliche Suizidbeihilfe: Hippokrates antwortet nicht….

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Was stellen wir uns eigentlich unter „ärztliche Ethos" vor? Wollen wir, dass die Ärzte sich einem einheitlichen Ethos verpflichtet fühlen? Wie weit...

Was stellen wir uns eigentlich unter „ärztliche Ethos“ vor? Wollen wir, dass die Ärzte sich einem einheitlichen Ethos verpflichtet fühlen? Wie weit soll der reichen? Die Debatte ist keineswegs akademisch. Es geht aktuell um das Verhältnis der Ärzteschaft zur Beihilfe zum Suizid, allerdings dürfte das Thema noch Weiterungen bereit halten.

 Vor knapp drei Wochen habe ich im Blog die ´neugefassten „Grundsätze derBundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ vorgestellt, nun sind sie veröffentlicht. In den Medien wurden sie nun  weithin vor allem wegen der neu gewählten Formulierung zur ärztlichen Suizidbeihilfe thematisiert. Dabei klingt es in den meisten Kommentaren so, wie in der Berliner Morgenpost: „Ärzteschaft lockert Grundsätze zur Sterbehilfe“. Ein interessantes Phänomen: Die Bundesärztekammer bekräftigt, dass Ärzte keine Beihilfe zum Suizid leisten sollen, wahrgenommen wird aber, dass ein Positionswechsel stattgefunden haben soll. Hieß es bislang, dass Suizidbeihilfe dem „ärztlichen Ethos“ widerspreche, stellt die Bundesärztekammer in den „Grundsätzen“ jetzt fest, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei.  Die Formulierung wirkt nüchterner, mit dem Verzicht auf den Gebrauch des „ärztlichen Ethos“ verliert sie zweifelsohne auch an Pathos – aber ändert das auch etwas in der Sache?

Es verändert wohl auf jeden Fall etwas in der Perspektive. Dem Formulierungswechsel liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es in derÄrzteschaft recht unterschiedliche Auffassung über die Legitimität einer ärztlichenBeihilfe zumSuizid gibt. Der Wunsch der „Grundsätze“-Autoren ist offenbar, den Ärzten, die die ärztliche Beihilfe zum Suizid akzeptabel finden oder sogar leisten wollen nicht zu unterstellen, sie verstießen gegen den ärztlichen Ethos. Das ist möglicherweise auch mit Blick auf Ärzte in anderen Ländern, denen die Beihilfe zum Suizid auch standesrechtlich erlaubt ist und wo sie praktiziert wird, eine angemessen zurückhaltende Wertung, denn der „ärztliche Ethos“ ist sicher nicht national begrenzt.

Eine Schlüsselrolle für die Änderung der Formulierung spielt auch eine im Juli 2010 veröffentlichte, repräsentative telefonische Umfrage unter  527 Ärzten (die von Allensbach durchgeführte Umfrage erfolgte Mitte 2009, befragt wurden jeweils zur Hälfte Ärzte aus dem ambulanten und aus dem stationäen Bereich), deren Ergebnisse für Unruhe in der Ärztekammer sorgten: 47 Prozent der Ärzte, die mit unheilbaren Patienten zu tun haben gaben an, bereits häufiger gebeten worden zu sein, bei einem Suizid zu helfen. Auf die Frage, ob sie eine Regelung ablehnten, die den ärztlich unterstützten Suizid „legalisiere“ antworteten 30 Prozent der befragten Ärzte mit „Ja“, weitere acht Prozent mit „unentschieden“. Die Umfrage erscheint mir in vielerlei Hinsicht, ohne, dass sich das hier im Einzelnen sinnvoll erörtern ließe, unsinnig, beispielsweise, weil in den Fragen zahlreiche Voraussetzungen gemacht werden, die unklar oder sogar unzutreffend sind (beispielsweise ist ärztliche Behilfe zum Suizid an sich bereits heute nicht „illegal“, jedenfalls verstößt sie nicht gegen ein Gesetz). Auch sind manche Antworten nicht kompatibel zueinander. Dennoch ist die Befragung Ausdruck davon, dass es innerhalb der  Ärzteschaft einen Prozess der Veränderung gibt und Auffassungen, die vor zwanzig Jahren allgemein verbindlich gewesen sein mögen, es heute nicht mehr sind.

Bevor man das begrüßt, bedauert oder verurteilt, sollte man sich aber klar darüber werden, was sich verändert. Patienten sind in den letzten Jahren selbstbewußter geworden (was nicht heißt, dass sie auch besser behandelt werden). Sie fordern zunehmend ihr Selbstbestimmungsrecht ein – und werden darin von der Öffentlichkeit und auch Juristen unterstützt. Ärzte sind immer weniger Halbgötter in Weiß – sie sollen Behandlungen anbieten und durchführen, aber die Entscheidung darüber (richtigerweise) den Patienten überlassen. Ärzte werden zunehmend als das verstanden, was sie sind, als Dienstleister, nicht als Heiler – da schwindet die Bedeutung, die ein Berufsethos haben kann, das im Zweifelsfall in Konflikt mit den Wünschen und Vorstellungen der sich selbst bestimmenden Patienten geraten wird. Ein Arzt, der sich in erster Linie seinem Berufsethos verpflichtet fühlt, gerät in Gefahr, gegenüber den Patienten paternalistisch zu handeln. Und der Eid des Hippokrates ist als Bezugspunkt der Medizinethik zwar nicht unwichtig, führt aber auch nicht weiter, wenn man bloß beim Wortlaut stehen bleibt: „Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.“

Ärzte sind allerdings nicht nur Dienstleister. Sie werden auch in Situationen tätig, in denen die Patienten in hohem Maße abhängig sind von anderen, in denen ihre Fähigkeit autonom zu handeln eingeschränkt ist. Ein „ärztlicher Ethos“ ist in solchen Konstellationen wünschenswert, aber grundsätzlich sind andere hiermindestens ebenso berufen wie Ärzte, hier die gute Versorgung des Patienten zu sichern und zum Beispiel einen übereilten Schritt aus dem Leben zu verhindern.

Eine Konzentration der Debatte auf die Aufgaben des Arztes erscheint sinnvoll, sie kann nicht geführt werden, ohne auch zu debattieren, wie die Gesellschaft insgesamt zur Frage des Suizids und der Beihilfe dazu steht. Die neue Position der Bundesärztekammer zum ärztlich begleiteten Suizid sollte meines Erachtens auch genau so verstanden werden: Sie bedeutet keinen Rückzug der Ärzte aus der ethisch begründeten Verantwortung, sondern klärt, was Aufgabe des Arztes ist und was nicht. Das stellt sicher, dass mir im Behandlungszimmer nicht, wenn Schmerzmittel und andere therapien versagen, zum ärztlich begleiteten Suizid als Behandlungsstrategie der letzten Wahl geraten wird – und das ist gut.Es sichert den Arzt nicht dagegen ab, dass er gebeten wird, bei einem Suizid zu helfen, ermöglicht ihm aber, das mit guten Gründen abzulehnen. Wenn er das nicht möchte, hat die Gesellschaft zwei Probleme: den Patienten, der so verzweifelt ist, dass er den Arzt um Beihilfe zumSiúizid bittet und den Arzt, der das für ein so unabweisbares Verlangen hält, dass er dem nachkommen will – mit dem Hinweis auf den ärztlichen Ethos stünden wir da aber kaum besser da.

Kurz: Statt zu beklagen, dass auf den ärztlichen Ethos nichtmehr verwiesen wird,kommt es darauf an,die Verhältnisse so zu ändern, dass möglichst wenig Patienten Ärzteum Suizidbeihilfe bitten müssen und dass möglichst wenig Ärzte es als angemessen ansehen, gerade auf diesem Weg zu helfen.

 

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12 Lesermeinungen

  1. War einer meiner ersten...
    War einer meiner ersten journalistischen Aufträge.
    Ärzte sollen ihren patientinne helfen ihren einwilligungsunfähigen Kindern Sterbehilfe zu geben. Die Zahlen sprechen für sich. Mehr als 120Tsd abtreibungen bei unter 20Tsd vergewaltigungen weisen die Wiesbadener aus (Kirminalstatistik des BKA und Schwangerschaftstatistik des stat. Bundesamtes.) Hinzu kommt die Dunkelziffer von Vergewaltigungen außerhalb der fruchtbaren Tage eines Zyklus oder die Schwangerschaften durch die auch bei Vergewaltigungen-wirkende Anti-Baby Pille. Dann wäre da noch die Frage nach Euthanasie von eventuell behindert zur welt kommenden Kindern was allerdings keine Aussage darüber trifft ob innerhalb deren zu erwartender Lebensspanne die Behinderung dank zwischenzeitlichem medizinischem Fortschritt geheilt werden kann. Unheilbar zu Schnwagerschaftsbeginn bedeutet nicht unheilbar sagen wir 10 Jahre später. Für die soziale Indikation gilt dasselbe. Niemand sagt, da der arme schlucker von Erzeuger nicht zwischenzeitlich im Lotto gewinnt.
    Mit dem Thema Sterbehilfe ist es da ganz ähnlich. Ergibt scih einen Tag nach einem assistierten suizid eine Heilungsmöglichkeit, dann hat man gemordet, genau wie wenn sich anhand neuer Forschungsergebnisse herausstellen würde, daß ein ungeborenes mit zwo Monaten bereits Mensch ist.
    Na Hauptsache die Feministinnen entscheiden so über ihre Kinder wie sie nicht entscheiden könnten, wenn ihre Elterngeneration so über sie gedacht hätte.
    Mal abgesehen davon daß man ja hätte enthaltsam sein oder verhüten können. Frauen können das sogar unbemerkt durch die Pille.
    Gehen wir mal davon aus, daß ein allein lebensfähiges Kind (ab ungefähr dem sechsten Monat) eine statitisch höhere Lebenserwartung hat als seine Mutter
    gilt somit immer: im Zweifelsfall gegen die Mutter für das Kind.
    Und Suizid? Der tut allenfalls den Angehörigen weh. Die streicheln bei sowas ihr Ego, den betroffenen interessiert das nicht mehr.
    Frauen: Überall müssen sie im Leben anderer menschen (und dazu gehören auch zur selbständigkeit zu erziehende Kidner) rummurksen.

  2. Das zweite Thema war Frauen in...
    Das zweite Thema war Frauen in die Bundeswehr?
    Wenn die freiwillig „sterben gehen“ wollen, bitteschön. Dann erziehen sie wenigstens keine Kinder zum Feminismus und Männerhass.

  3. SimalAmeise sagt:

    Und dieser Doc zeichnet für...
    Und dieser Doc zeichnet für die Diagnose verantwortlich welche einen EINGEBILDETEN KRANKEN über suizid nachdenken lässt.
    https://www.amazon.de/Doktorspiele-Gest%C3%A4ndnisse-Hochstaplers-Gert-Postel/dp/344215247X

  4. Lutz Barth sagt:

    Ob "Hippokrates nun antwortet...
    Ob „Hippokrates nun antwortet oder nicht“, dürfte in der Sache ebenso unerheblich sein wie der Rückzug einiger Oberethiker auf die ohne Frage interessanten, wenn auch nicht zu akzeptierenden Lehren eines großen Philosophen namens Kant, der dem Verbot der „Selbstentleibung“ das Wort geredet hat und gleichsam einige Oberethiker hierzulande dazu beflügelt, unversehens und ohne großes Nachdenken fundamentale Grundrechte zu versenken. Das „Arztethos“ ist von einem seiner Mythen entkleidet worden und die BÄK war gut beraten, sich von der der Idee einer allgemeinen Verbindlichkeit eines Dogmas zu verabschieden, bevor einer der Ärzte auf die Idee verfallen wäre, ggf. den Neopaternalismus in den standesrechtlichen „Normen“ verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Und in der Tat: vielleicht haben unsere Oberethiker auch verinnerlicht, dass es sich nicht schickt, Sachwalter eines Dogmas zu sein, dass eigentlich nach internationaler Beachtung strebt, aber gerade in anderen Ländern zu diametral entgegengesetzten ethischen Grundpositionen führt. Unsere deutschen Ärztefunktionäre, aber eben auch so manche Medizinethiker sollten sich etwas bescheidener geben und sich vor allem lernbereit zeigen: Das „niederländische Arztethos“, alternativ dazu das „schweizerische“ oder „belgische“ Arztethos ist weder unmoralisch noch „grundrechtsfeindlich“, sondern Ausdruck höchster Humanität und vor allem Toleranz.
    Hierbei steht außer Frage, dass ganz allgemein die Situation hierzulande verbesserungswürdig erscheint; eine Palliativmedizin und eine Hospizbewegung sollte sich aber davor hüten, für ihre ureigenen Zwecke die schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu instrumentalisieren, denn es ist geradezu zynisch, nur vordergründig das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu erwähnen, ohne hieraus allerdings die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Vollends dramatisch wird es allerdings, wenn gar um des Ausbaus der Palliativmedizin willen den Patienten im Zweifel angeraten wird, auf ein Abfassen einer Patientenverfügung zu verzichten; derartige Botschaften sind brandgefährlich und lassen erahnen, dass gelegentlich auch Palliativmediziner oder Medizinethiker „therapieresistent“ sind.
    Die „Gesellschaft“, verehrter Herr Tolmein, hat in erster Linie ein Problem damit, dass ohne erkennbare Not sich Ethiker und Ärztefunktionäre dazu aufschwingen, mit den Moraltheologen in einen Dogmatisierungswettstreit zu treten, anstatt sich daran zu orientieren, was verfassungsrechtlich geboten ist: Die Akzeptanz einer anderslautenden Gewissensentscheidung und die Bereitschaft, diese auch entgegen der eigenen Auffassung zu tolerieren. Ein „Kulturkampf“ müsste insbesondere dann nicht geführt werden, wenn gerade die Fundamentalisten der „Lebensschützer-Fraktion“ sich für ein verfassungsrechtliches Lesestudium öffnen würde, auch wenn dieses dann in der Folge zu unbequemen Erkenntnissen führt. Vielleicht gelangt dann auch der eine oder andere „Oberethiker“ zur wünschenswerten Einsicht, dass die Ärzteschaft durchaus „erdgebunden“ ist und nicht von einem „anderen Stern“ stammt, so dass im Zweifel der Eindruck entstehen könnte, als seien die „Ärzte eine besondere Spezies“ der Gattung Mensch, die kurz vor der „Seligsprechung“ stehen. Das Problem allerdings ist, dass die Basis der Ärztinnen und Ärzte ihre Rolle in der Gesellschaft etwas „bescheidener“ definiert wissen möchte und sei es „nur“ ein Drittel der Ärzteschaft. Es ist geradezu unverschämt, wenn Medizinethiker und ihnen folgend (oder umgekehrt) Ärztefunktionäre glauben, im Diskurs gegenüber Ärztinnen und Ärzten indirekt den Vorwurf erheben zu müssen, diese seien mit ihrem Bekenntnis zu einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz auf dem besten Wege, „moralisch zu verrohen“ – mit Verlaub: der- oder diejenigen, die so etwas auch nur ansatzweise behaupten, können nun wahrlich im Diskurs nicht mehr ernst genommen werden, geht ihnen doch zuvörderst auch ein Mindestmaß an wissenschaftlichem Anstand ab, mal ganz von der Ungeheuerlichkeit abgesehen, dass gegenüber den schwersterkrankten Patienten mit ihrem nachvollziehbaren Suizidwunsch der Vorwurf erhoben wird, sie seien im Zweifel „egozentrische Individualisten“.
    Wenn also das „Artzethos“ sich als „Dogma“ verflüchtigt, bleibt nur zu hoffen, dass auch der eine oder andere Oberethiker in einer stillen Stunde darüber nachzudenken beginnt, dass seine Thesen sich als gewaltige „Irrleeren“ entlarvt haben.

  5. Mitleser sagt:

    Was stellen wir uns eigentlich...
    Was stellen wir uns eigentlich unter „ärztliche Ethos“ vor?
    Der „Arzt“ denkt: Golf, Porsche, Desinteresse am Menschen, „Ich bin das Gesetz“, „Ich weiss alles“, „Meine Ethik ist die Landesärztekammer“, Entscheidungsunfähigkeit, „Meine Uniform ohne Abzeichen muß immer sauber bleiben, auch wenn ich Fehler mache“, Jeder, der nicht so denkt wie ich (immerhin habe ich mal ne Doktorarbeit geschrieben, ist blöd.

  6. Ich, als tätiger Arzt, gebe...
    Ich, als tätiger Arzt, gebe meine Moral und Ethischen Grundsätze gerne ab und sehe keine Patienten mehr, nur noch Kunden.
    Dann gibt es keinen Paternalismus mehr, nur noch Service. Den aber auch nur noch gegen entsprechende finanzielle Gegenleistung.
    Das heißt: es werden nicht mehr wie früher, wo ich noch voll und mit ganzem persönlichen Einsatz für das Wohl des Patienten gearbeitet und mir sein Wohlergehen zur persönlichen Angelegenheit gemacht habe, unzählige unbezahlte Überstunden gemacht, nachts noch etwas nachgelesen, um vielleicht meinem kranken Patienten doch noch eine Therapie anbieten zu können, mit emotionaler Beteiligung versucht, Trost und Beistand zu geben und für meine Patienten dazusein.
    Jetzt wird nach 40 Wochenstunden der Kittel an die Wand gehängt, und wer dann noch krank ist, der hat eben Pech gehabt.
    Meine Kundin von gestern z. B., ist überzeugt, daß sie eine psychosomatische Erkrankung hat und will eine Gesprächstherapie. Zwar gibt es klare Symptome einer körperlichen, leicht und mit gutem Erfolg zu behandelnden Krankheit, aber wer zahlt bestimmt.
    Ein Pat. von gestern morgen, bei dem schon vor 8 Wochen eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, und der dabei ist, seine Heilungschancen zu verspielen, weil er vor Angst keine klare Entscheidung treffen kann und von Zweit- zu Dritt- zu Viertmeinung rennt – Schluß mit paternalistischen Überredungsversuchen und unsachlichem Kleinreden der Operationsrisiken! Ich biete ihm, serviceorientiert wie ich bin, auch gerne noch eine 5. Meinung an, und wenn die Krankheit dann so fortgeschritten ist, daß sie nicht mehr heilbar ist, kann er gerne zum assistierten Suizid wiederkommen.
    Wenn die Gesellschaft so Art der Medizin will, soll sie sie von mir aus bekommen.
    Ich habe aber den Verdacht, daß es im wesentlichen Gesunde sind, die so etwas fordern.

  7. tolmein sagt:

    <p>@Großer Bruder: Ist das...
    @Großer Bruder: Ist das nicht in diesem Zusammenhang eine etwas merkwürdige Anmutung: Ich gebe den Paternalismus nur auf, wenn ich künftig besser bezahlt werde? Die Möglichkeit paternalistisch handeln zu können wäre demnach eine Art immaterieller Schadenersatz, den der Arzt dafür erhält, dass er seine Dienstleistung unter Wert verkauft? Der Patient müsste sich dann überlegen, ob er sich sein Selbstbestimmungsrecht leisten kann? Das Dilemma, das daraus erwächst, dass Patienten auch unvernünftig handeln, kann man auch kaum dadurch auflösen, dass man die Entscheidungsmacht dem Arzt überträgt, der so zu einem kleinen König des Behandlungsprozesses würde….

  8. Mitleser sagt:

    Ein Arzt, der sich unter Druck...
    Ein Arzt, der sich unter Druck gesetzt fühlt und ein Rechtsanwalt, der einigen „Patienten“ Unvernunft unterstellt. Was könnte man aus einer solchen Diskussion lernen? Ärzte geben entweder ihre Moral beim Ärzteverband ab oder entwickeln Privatethiken, die noch gefährlicher sind. Menschenskinder wo und in welcher Zeit leben wir eigentlich, dass Beiträge wie vom kleinen „Großer Bruder“ ohne demokratischen Widerspruch bleibt? Wieso unterstellen Sie Herr Dr. Tolmein „einigen“ Kunden der Ärzte Unvernunft? Was reitet Sie da?
    Um es trotz Mittelstandsangst mal auf den Punkt zu bringen was die Öfentlichkeit vermutlich mit einer Mehrheit von 55 % will:
    – Dasss, wie in 100ten von Leserzuschrifetn in diesem Blog, Ärzte ihre altmodischen und undemokartischen Zöpfe abschneiden
    – Dass sich deren Einkommen am Arbeitsaufwand orientiert, der manchmal durchaus auch mit dem eines Amtsrichters vergleichbar ist (mehr auch nicht).
    – Dem Grundgesetz genüge getan wird, dass eindeutig die Freiheit der Verfügbarkeit des Deutschen über seinen Kröper geachtet wird
    – Transsexuelle, Homosexuelle und andere Minderheiten nicht mehr von der Gruppe der Ärzte stigmatisiert werden
    – Fehler, die diese Berufsgruppe immer öfter macht angemessen und schnell finanzielle ausgeglichen werden
    – Die Interessen der Bevölkerung im Gesundheitssystem endlich einmal angemessen berücksichtigt werden.
    Unser „Großer Bruder“ mag sich über ein paar Überstunden ärgern. Er hat mit seinem Beitrag das Thema verfehlt und leider ist er damit keine Ausnahme.

  9. tolmein sagt:

    @Mitleser: Ich bin ein großer...
    @Mitleser: Ich bin ein großer Verfechter des Rechts auf Unvernunft. Auch Ärzt handeln übrigens gelegentlich unvernünftig -allerdings sollten sie das nicht auf Kosten ihrer Patienten tun. Man stelle sich eine Welt vor, in der sich alle vernünftig verhalten, in der niemand Motorrad fährt, keiner Alkohol trinkt, Joints tabu sind, fette Speisen auch etc.pp. Juli Zeh hat das in ihrem gelungenen Roman „Corpus Delicti“ anschaulich beschrieben. Ansonsten tun Sie „den Ärzten“ durchaus Unrecht: Es gibt Ärzte, die Transsexuelle hervorragend behandeln, es gibt homosexuelle Ärzte und Ärzte, die anderen Minderheiten angehören oder diese mit Elan unterstützen. Und dass viele Interessen von Bürgerinnen und Bürgern im Gesundheitswesen nicht angemessen berücksichtigt werden,liegt wohl weniger an den Ärzten,als an den Gesundheitspolitikern, die sich zu sehr an den Sirenenklängen der Versicherungs- und Pharmalobby orientieren.

  10. Mitleser sagt:

    Ausnahmen bestätigen die...
    Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich halte zwar die Pharmaindustrie für nicht besser, ihr aber alle Probleme des Gesundheitssystems anzulasten erscheint mir unangemessen, denn die behandeln ja nicht und verschreiben auch keine Medikamente. Ich denke wir haben es bei Ärzten i.d.R. mit Personen zu tun, die spätestens nach dem Abitur ihr politisches Denken abschalten oder auf die Formulierung ihrer eigenen Interessen beschränken. Es freut mich, dass Sie Ihre Kollegin zitieren, deren Namen ich nicht kannte. Aber Sie und ich brauchen ja nur ins GG zu sehen, um zu wisen, dass der Mensch hinsichtlich seiner Gesundheit fast frei ist.

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