Biopolitik

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Patente auf Embryonen, PID und das europäische Recht

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Während sich der deutsche Bundestag für die erste Lesung der drei Gesetzentwürfe rüstet, die über das Schicksal der Präimplantationsdiagnostik (PID) in...

Während sich der deutsche Bundestag für die erste Lesung der drei Gesetzentwürfe rüstet, die über das Schicksal der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland entscheiden, geht vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Verfahren dem Ende zu, dass sich mit der Frage befasst, ob Embryonen patentierbar sind. Dieses Verfahren könnte auch Folgen für die deutsche PID-Debatte haben. Der Embryo, in welchem Stadium auch immer, ist eben ein begehrtes Gut – wobei das aktuelle Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nichts  über die Legitimität und Legalität der Forschung mit Embryonen aussagt, sondern nur die Chance der ökonomischen Verwertung solcher Experimente betrifft. Die allerdings dürfte deutlich kleiner werden, wenn der EuGH dem Schlußantrag des Generalanwalts Yve Bot folgt (der EuGH folgt in seinen Entscheidungen fast immer dem Schlußantrag des Generalanwalts), der eine Patentierbarkeit menschlicher Embryonen ablehnt.

Dem Verfahren zugrunde liegt ein Antrag des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle, der in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts Aufsehen erregte, weil er den neurodegenerativen Erkankungen scheinbar erfolgreich den Kampf angesagt hatte.

Brüstle, der an der Uni Boinn forscht und lehrt,  meldete 1997 ein Patent an, das isolierte und gereinigte neurale (unreife Zellen, die die Fähigkeit haben, reife Zellen des Nervensystems zu bilden, beispielsweise Neurone) Vorläuferzellen (unreife Körperzellen zu, die sich noch vermehren können; Vorläuferzellen haben die Fähigkeit, sich zu bestimmten ausgereiften Körperzellen weiter zu entwickeln und auszudifferenzieren) betrifft, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwendet werden. Greenpeace hat das „Patent auf Leben“ angegriffen und erreicht, dass das Bundespatentgericht das Patent insoweit für nichtig erklärte, als es sich auf Verfahren bezieht, die es ermöglichen, Vorläuferzellen aus Stammzellen menschlicher Embryonen zu gewinnen. Der Bundesgerichtshof, bei dem Herr Brüstle Berufung eingelegt hat, setzte das Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, wie der Begriff „menschlicher Embryo“ auszulegen sei, der in der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.07.1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen – ABl. L 231, 13) verwendet, aber nicht definiert wird. Es geht um die Frage, ob der Ausschluss von der Patentierbarkeit des menschlichen Embryos alle Stadien des Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z.B., dass ein bestimmtes Entwicklungsstadium erreicht ist.

Generalanwalt Yves Bot weist in seinem Schlussanatrag zunächst darauf hin, dass der EuGH erstmals aufgerufen ist, sich mit dem Begriff „Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken“ im Sinne der Richtlinie 98/44 zu befassen. Nach der Bekundung, dass er sich der extremen Sensibilität dieser Frage und der hohen Bedeutung ihrer philosophischen, moralischen, menschlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte bewusst ist, beginnt er seine rechtliche Würdigung mit der Feststellung, dass dem Begriff des Embryo eine dem Unionsrecht eigene autonome Definition zu geben ist, da die Richtlinie eine Harmonisierung anstrebt, um für einen wirksamen und harmonisierten Schutz biotechnologischer Erfindungen zu sorgen.

Der Generalanwalt entwickelt seine Position, die fürdie Stammzellforscher wenig erfreulich ist: Er ist nämlich de rauffassung, dass die totipotenten Zellen, die mit der Verschmelzung der Keimzellen entstanden sind und die in dieser Form nur in den ersten Tagen der Entwicklung fortbestehen, das Wesensmerkmal haben, dass jede von ihnen die Fähigkeit in sich trägt, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln. Da diese Zellen somit das erste Stadium des menschlichen Körpers darstellen, zu dem sie werden, sind sie seiner Meinung nach rechtlich als Embryonen zu bewerten, deren Patentierung ausgeschlossen werden muss. Unter diese Definition fielen unbefruchtete Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften Zelle transplantiert worden ist, und unbefruchtete Eizellen, die durch Parthenogenese zur Teilung angeregt worden sind, soweit totipotente Zellen auf diesem Weg gewonnen worden sein sollten. Als Embryo anzuerkennen ist auch die Blastozyste – ein späteres Stadium der embryonalen Entwicklung zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich ungefähr fünf Tage nach der Befruchtung, da, die Menschenwürde, auf die die Richtlinie Bezug nehme, nicht nur für den existierenden Menschen, das geborene Kind, gelte, sondern auch für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an, d.h. dem der Befruchtung. Zwar seien die einzelnen Zellen der Blastozyste nur noch pluripotent, könnten also für sich nicht mehr einen vollständigen Menschen entwickeln, weswegen ihre Patientierbarkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei. Nach Auffassung des Generalanwalts muss aber die Herkunft dieser Zellen berücksichtigt werden. Es können daher Erfindungen, die sich auf pluripotente Stammzellen beziehen, nur patentierbar sein, wenn sie nicht zulasten eines Embryos gewonnen werden, sei es durch dessen Zerstörung oder durch dessen Schädigung. Das hält er im vorliegenden Fall aber nicht für gegeben, weswegen er hier eine Patientierbarkeit nicht für möglich hält. Eine Erfindung, die embryonale Stammzellen verwendet, industriell anzuwenden, hieße, menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial zu benutzen, was gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung verstoßen würde.

Die Auffassung des Generalanwalts über das Stadium in dem Embryonen Menschenwürde zukommt, betrifft auch die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik, da die Frage ob der Blastozyste (in diesem Stadium wird die PID durchgeführt) Menschenwürde zukommt ein wesentlicher Streitpunkt (allerdings nicht der einzige Streitpunkt ist), der die Befürworter eines Verbots der PID (die das bejahen), von den Befürwortern einer Zulässigkeit der PID (die das eher ablehnen) trennt.

Damit stellt sich die interessante Frage, ob möglicherweise auch europäisches Recht gegen eine Zulässigkeit der PID sprechen könnte.  

 

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15 Lesermeinungen

  1. Die Schlussfolgerungen des...
    Die Schlussfolgerungen des Generalanwalts sind überzeugend. Es ist sehr zu hoffen, dass der EuGH ihnen folgt.

  2. Stefan Bauer sagt:

    Eines vorweg: Ethik ist eine...
    Eines vorweg: Ethik ist eine gute und wichtige Sache, solange sie tatsächlich “ethisch” ist!
    Wird jedoch unter dem Deckmäntelchen der “Ethik” Volksverdummung und konservativer Dogmatismus betrieben, so handelt es sich um gefährliche “Pseudo-Ethik”!
    Was einige Herrschaften anscheinend als “ethisch” bezeichnen, hat bei näherer Betrachtung mit “Ethik” nicht das Geringste zu tun – im Gegenteil!
    So gibt es z. B. Menschen, die es “ethisch” finden, mit aller Entschlossenheit die Würde eines Zellhaufens zu schützen und gleichzeitig billigend in Kauf zu nehmen, dass fühlende, leidende und vor allem: lebendige und fertig entwickelte (!) Menschen an einer schweren Krankheit zugrunde gehen, denen auf der Grundlage eben jener Forschung evtl. geholfen werden könnte. Der folgende Artikel ist hierfür ein gutes Beispiel:
    https://www.zeit.de/campus/2011/01/sprechstunde
    Da werden gerade in Deutschland und Europa wertvolle und lange Jahre der Forschung sowie Millionen und Abermillionen in die Forschung mit induzierten pluripotenten Stammzellen investiert, weil man ja unbedingt den Zellhaufen schützen will und dann kommen sie nach all’ diesen Jahren plötzlich dahinter, dass das alles evtl. doch nicht so einfach sein könnte (vgl. auch https://www.welt.de/print/die_welt/wissen/article12696995/Die-dunkle-Seite-der-Stammzellen.html). Aber Hauptsache, wir haben den Zellhaufen geschützt!
    Selbstverständlich sind das Leben und die Würde des Menschen vom höchstem Wert und uneingeschränkt zu schützen! Was bedeutet aber “Schutz des Lebens und der Menschenwürde” oder vielmehr: Welches Leben und wessen Würde hat im tatsächlich ethischen Sinne Priorität? Wieviel Zeit und Geld soll noch verbraucht werden, um ein Loch in eine meterdicke Wand zu bohren, nur, weil irgendwelche sogenannten “Ethiker” unter Berufung auf Pseudoargumente einfach nicht die Tür benutzen wollen?!
    Und: Was passiert eigentlich, wenn sich irgendwann nach Jahrzehnten des “Löcherbohrens” herausstellt, dass die entstandene Öffnung (= induzierte pluripotente Stammzellen) vielleicht gar nicht zum gleichen Ziel führt, wie die Tür (= embryonale Stammzellen) und somit unbrauchbar ist?! Vielleicht sollte man dazu einmal einen der zahllosen Patienten befragen, die unter einer derzeit unheilbaren Krankheit leiden und denen die Zeit davonläuft, während in Deutschland und Europa Politiker, Rechtsanwälte, Weihbischöfe, Religionslehrer, Kälberzüchter und Köche über Ethik diskutieren und Wissenschaftler verzweifelt weiter Löcher in undurchdringbare Wände bohren…
    Im Falle der PID ist es im Grunde genau dasselbe. Jeder Mensch, der hier die ultrakonservativen, hysterische und – vom ethischen Standpunkt aus betrachtet – zutiefst irrationale Ansicht vertritt, man müsse diese drastisch einschränken oder gar verbieten, stellt sich damit bewusst gegen den medizinischen Fortschritt und befürwortet das Leid und den frühen Tod schwerkranker Menschen zugunsten des Zellhaufenschutzes! Es ist und bleibt biomedizinischer Unsinn, eine befruchtete Zelle als „Embryo“ zu bezeichnen!
    Ein Beispiel dafür, wie irrational die Argumentation der PID-Gegner ist, fand sich jüngst in Frankreich:
    https://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/-Medikamenten—Babys—-noch—verboten-21834529
    Tatsache ist: Die Sache hat funktioniert! Im Detail bedeutet das: Wir haben jetzt zwei lebendige und gesunde Kinder anstatt eines toten – was soll daran unethisch sein?!
    Ich bin ein toleranter Mensch. Ich selbst leide unter einer schwerwiegenden Körperbehinderung und gehöre daher zu den unmittelbar von dieser Debatte Betroffenen! Gleichwohl erkenne ich es als vollkommen hanebüchenen Unsinn, dass mein Leben durch eine künftige eingeschränkt oder gar uneingeschränkt erlaubte PID für “unwert” erklärt würde!
    Jeder heute lebende behinderte oder chronisch kranke Mensch ist in der Situation, dass er lebt und bei seiner Geburt schlicht die Möglichkeit nicht bestanden hat, seine Krankheit präimplantativ zu diagnostizieren. Hätte es diese Möglichkeit gegeben und wäre sie erlaubt gewesen, dann wäre er “aussortiert” worden, hätte darunter jedoch nicht gelitten – er wäre ja de facto nie da gewesen!
    Im Zusammenhang mit der PID von der Vernichtung “lebensunwerten Lebens” zu sprechen und sich dabei auf den sogenannten “Integrationsgedanken” unserer Gesellschaft zu berufen (da lachen ja die Hühner!), ist allein deshalb vollkommen unsinnig, weil hier keine fertigen Lebenwesen “zerstört” werden. Es wird vielmehr dafür Sorge getragen, dass vorhersehbar schwere und chronische Krankheiten, die unglaubliches Leid mit sich bringen, gar nicht erst entstehen. Es werden – lang, bevor ein denkender und fühlender Organismus entsteht – Zellen “aussortiert”, die nachweisbar zu krankem Leben führen würden. Ohnehin wird eine solche Selektion auch im ganz natürlichen Befruchtungsprozess getroffen: Nur ein einziges aller Spermienzellen (nämlich das “Stärkste”) erreicht sein Ziel und auch zahllose Eizellen gehen zugrunde, bevor ein Embryo entsteht… Greift der Mensch in diese (suboptimale!) Selektion ein, so ändert er nichts Prinzipielles, sondern optimiert nur einen Prozess, welcher aber ohnehin ständig stattfindet (= “survival of the fittest”)
    Senkt es meinen “Wert” als fertig entwickelter und lebender Mensch, wenn ich weiß, dass künftig Zellen (!), deren Entwicklung zu derselben Krankheit führen würde, unter welcher ich leide, aussortiert werden, damit niemals mehr ein Mensch unter dieser Krankheit leiden muss?
    Senkt es den “Wert” eines Menschen, der heute unter einer Krebserkrankungen leidet, dass Krebs vielleicht irgendwann grundsätzlich geheilt werden kann und es dann keinen Menschen mit dieser Krankheit mehr geben wird?
    Wird der “Wert” eines Menschen, der auch als Erwachsener noch unter den Folgen einer Alkoholembryopathie leidet, dadurch gesenkt, dass man heute um die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft bzw. die pathologischen intrauterinen Prozesse infolge desselben weiß und daher Müttern davon abraten würde?
    Wäre es wirklich so schlimm für unsere Gesellschaft, wenn es im Zuge der Fortschritte in der regenerativen Medizin irgendwann keine kranken und behinderten Menschen mehr gäbe? Würde daraus eine Minderung des “Wertes” eines kranken oder behinderten Menschen in der heutigen Zeit resultieren?
    Wie soll es ethisch zu rechtfertigen sein, auch nur eine einzige dieser Fragen mit “ja” zu beantworten?!
    Meine persönliche Antwort auf all’ diese Fragen lautet ganz klar: Nein! Das Einzige, was durch die PID tatsächlich nachhaltig gesenkt würde, wären unvorstellbares Leid seitens der Kinder und ihrer Angehörigen sowie eine immense Belastung des Gesundheitssystems (ein selbstverständlich nebensächlicher, aber dennoch erwähnenswerter Aspekt).
    Solange es Menschen mit bestimmten Erkrankungen/Behinderungen gibt, haben sie uneingeschränkt denselben “Wert” wie jeder gesunde Mensch und müssen daher bestmöglich in die Gesellschaft integriert, unterstützt und gefördert werden!
    Ist es jedoch möglich, die Entstehung dieser Erkrankungen zu verhindern, bevor überhaupt ein Mensch da ist, so ist es irrational, hier mit “Integration” zu argumentieren. Eine kranke Zelle wird “aussortiert”, dafür wird einer gesunden Zelle die Möglichkeit gegeben, zu einem gesunden Menschen heranzureifen!
    Was soll daran “unethisch” sein?!
    Und: Sollten die Damen und Herren im Bundestag tatsächlich zu der fatalen Entscheidung kommen, die PID gänzlich zu verbieten, so müsste dies selbstverständlich konsequenterweise auch eine entsprechende Debatte zum Thema “Abtreibung” nach sich ziehen, denn wie sollte es dann noch zu rechtfertigen sein, in weit fortgeschrittener Schwangerschaft, also in einer Phase, in der man im Gegensatz zu dem Zellhaufen bei der PID durchaus schon von einem “Kind” sprechen muss, dieses abzutreiben, weil intrauterin eine Trisomie 21 festgestellt wurde?!
    Genau genommen müsste es dann sogar eine erneute Debatte über Empfängnisverhütung geben, denn auch dadurch wird letztendlich in die Natur eingegriffen und die Entstehung eines unerwünschten Lebens verhindert (die Gründe für eine solche Maßnahme könnten übrigens durchaus auch in der Angst bestehen, ein behindertes Kind zu bekommen…)!
    Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Punkt, der bedacht werden muss, wenn man tatsächlich „ethisch“ handeln will:
    Es geht hier nicht um die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, Menschen mit einem auf natürlichem Wege unerfüllbaren Kinderwunsch mittels biomedizinischer Methoden doch ein Kind zu ermöglichen. Diese Debatte betrifft nicht die PID, sondern die IVF (= In-vitro-Fertilisation). Es ist überaus unsachlich, diese Debatten derart zu vermischen, als handele es sich um dieselbe Debatte! Es geht hier nicht um die Risiken oder die Rechtmäßigkeit der IVF, sondern um eine Risiko-Nutzen-Abwägung der PID unter der Annahme, dass die IVF als Maßnahme ohnehin akzeptiert ist!
    Wenn nun aber die grundsätzliche Option einer IVF gebilligt wird, dann gebietet es die medizinische Ethik zwingend, dass ebenfalls jede Maßnahme gerechtfertigt sein muss, die zur Gesundheit dieses in vitro “entstandenen” Lebens mit einer Wahrscheinlichkeit beiträgt, die über jener eventueller Risikofaktoren der entsprechenden Methode liegt. Bei der PID ist dies nachgewiesenermaßen der Fall, das heißt, der potentielle Nutzen liegt über dem potentiellen Risiko, weshalb der entsprechende rechtliche Rahmen zu schaffen ist!
    Räumt man dieser Tatsache nicht den ihr zustehenden Stellenwert ein, so stellt man damit letztendlich die Rechtmäßigkeit praktisch aller medizinischen Eingriffe und damit der Medizin an sich in Frage. Tatsächlich gibt es bei fast allen medizinischen Maßnahmen auch ein gewisses Risiko und niemals eine Erfolgsgarantie. Als gerechtfertigt gilt ein solcher Eingriff, sobald der potentielle Nutzen signifikant über dem zu kalkulierenden Risiko liegt, was im Falle der PID – wie gesagt – nachgewiesenermaßen zutrifft. Hier geht es – wie generell in der Medizin – um Wahrscheinlichkeiten, nicht um Garantien.
    Und dennoch: Ein Arzt, der den hippokratischen Eid geschworen hat, kann nicht einerseits eine IVF durchführen – also die Geburt eines Kindes ermöglichen – und andererseits auf die Verhütung von Leid und Krankheit verzichten, welche damit im direkten Zusammenhang stehen und die anhand heute verfügbarer Methoden wie der PID verhinderbar wären und das damit begründen, dass diese Methoden keine 100 %ige Garantie liefern bzw. mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Selbstverständlich gibt es keine 100 %ige Erfolgsgarantie, aber wo gibt es die schon in der Medizin?! Das Nichtvorhandensein einer absoluten Sicherheit kann niemals ein Argument für das Verbot eines medizinischen Verfahrens sein. Ansonsten müsste man die Medizin als solche verbieten!
    Selbstverständlich gibt es auch kein “Recht auf ein gesundes Kind”, aber wenn es einem Arzt gestattet wird, mittels medizinischer Methoden, die übrigens ebenfalls Risiken bergen, ein Kind zu ermöglichen (= IVF), dann muss es ihm auch erlaubt sein, mittels medizinischer Methoden im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass dieses Kind gesund ist (= PID)! Die Selektion von Zellen, die hier vom Arzt präimplantativ vorgenommen wird, findet in der Natur ohnehin statt. Es handelt sich also keineswegs um einen neuen und unnatürlichen Prozess, sondern um die Optimierung eines bereits vorhandenen Selektionsprozesses, der in der Natur jedoch suboptimal erfolgt.
    Es ist höchste Zeit, dass Debatten über Stammzellen, Gene und medizinische Fortschritte nicht mehr mit der Bibel, juristischen Schriften und auf der Grundlage pseudoethischer Scheinargumente geführt werden, sondern mit dem nötigen biomedizinischen Sachverstand!
    Fazit: Jeder rational denkende Mensch, der sich der Ethik im tatsächlichen Sinne verpflichtet fühlt und „das Leben“ schützen möchte, kann nach der Lektüre dieser Argumentationskette nur zu einem einzigen Schluss gelangen:
    – keine Einschränkung der wissenschaftlich fundierten (embryonalen) Stammzellforschung. Der Schutz und die Begrenzung des Leids bereits vorhandenen Lebens hat absolute Priorität gegenüber dem Schutz einzelner Zellen, die im Gegensatz zu fertig entwickelten und lebendigen Menschen weder denken, fühlen oder empfinden, also auch noch kein „menschliches Leben“ darstellen.
    – kein Verbot der PID, welche – sofern sie unter medizinischer Indikation erfolgt – unter kalkulierbaren Risiken Leiden verhindert, womit die Grundvoraussetzung für ihre Zulassung als medizinische Maßnahme erfüllt ist!
    Alles andere ist aus rationaler Perspektive zutiefst unethisch!

  3. Prometheus sagt:

    Werter Herr Tolmein,
    Ihren...

    Werter Herr Tolmein,
    Ihren Beitrag habe ich mir jetzt zweimal durchgelesen und bin mir noch immer nicht im klaren darueber, wieso das Urteil einen Einfluss auf die Rechtmaessigkeit der PID haben sollte. Soweit ich das verstanden habe, geht es um die rechtliche Definition eines Embryos im Zusammenhang mit dem zivilen Patentrecht, die europaeinheitlich gelten sollte. Eine solche Definition muss aber doch keinen Einfluss auf nationales Strafrecht haben, oder (bin leider kein Experte fuer Recht)? Dass die „Menschenwuerde“ eines kleinen Zellhaufens eine relevante Argumentation fuer eine rechtliche Definition in einem Zusammenhang ist, hebt doch nicht zwangslaeufig diese Definition in den Gesetzesrang fuer alle anderen Fragestellungen. Es geht ja nicht einmal um die Legalitaet der Methoden des Herrn Bruestle sondern lediglich um deren Patentierbarkeit.
    Zugegeben, meine Argumentation klingt ein wenig schizofren, aber ist man das nicht von der Juristerei gewohnt?
    Beste Gruesse,
    Prometheus
    PS: Irgendwie mag ich mein neues Pseudonym

  4. tolmein sagt:

    @Prometheus: Wenn im Zuge...
    @Prometheus: Wenn im Zuge eines Patentrechtsstreits festgestellt wird, dass der dem Embryo auch außerhalb des Mutterleibs Menschenwürde zukommt, hat das Auswirkungen auf alle Rechtsgebiete, in denen es um solche Embryonen geht. Und da die PID und die Stammzellentnahme bei einem Embryo im gleichen Stadium vorgenommen wird, haben wir es hier zwar mit praktisch unterschiedlichen, rechtlich aber vergleichbaren Situationen zu tun. Wenn dem Embryo als Blastozyste außerhalb des Mutterleibs aber Menschenwürde zugestanden wird, darf diese nicht verletzt werden – was bei der PID zweifelsohne geschähe…..

  5. Prometheus sagt:

    @Stefan Bauer: Danke! Ich...
    @Stefan Bauer: Danke! Ich denke, dem ist nichts hinzuzufuegen.
    @O.T.: „Rechtlich vergleichbar“ mag ja sein, aber auf Grundlage welcher Vertraege muesste diese Definition des Embryos bindend auch fuer deutsches Strafrecht sein? Europ. Menschenrechtsverordnung? Ich glaube nicht, dass die Definition in einem zivilrechtlichen Fall dafuer ausreicht. Das sind ja wieder Abwaegungsfragen – und deren Ergebnisse koennen fuer unterschiedliche Fragestellungen durchaus unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise das Recht auf Leben (von richtigen Menschen!) ist im Krieg ja auch teilweise eingeschraenkt. Muss man jetzt nicht gut finden, laesst sich aber offensichtlich auch irgendwie mit den diversen Menschenrechtskonventionen und dem ansonsten ziemlich universellen Toetungsverbot vereinbaren.
    Beste Gruesse,
    Prometheus

  6. tolmein sagt:

    @Prometheus: Die...
    @Prometheus: Die Menschenwürde ist anders als das Recht auf Leben ein nicht eingeschränktes und einschränkbares Grundrecht (deswegen gibt es z.B. den Streit um auch nur geringste Lockerungen des Folterverbots). Die Rechtsordnung ist auch nicht grundsätzlich in Sparten unterteilt: Wenn der EuGH feststellt, dass dem Embryo im Blastozystenstadium nach europäischem Recht Menschenwürde zukommt, ist das eine Festschreibung, die grundsätzlich gilt – auch im deutschen Strafrecht. Außerdem geht es derzeit bei der Frage des PID-Verbots oder Nicht-Verbots nicht um eine in erster Linie strafrechtliche Frage, auch wenn Ausgangspunkt des parlamentarischen Streits ein Strafverfahren war. Es wäre durchaus auch ein nicht strafrechtliches abgesichertes Verbot denkbar.

  7. Mitleser sagt:

    Baer, Zitat:
    Es ist höchste...

    Baer, Zitat:
    Es ist höchste Zeit, dass Debatten über Stammzellen, Gene und medizinische Fortschritte nicht mehr mit der Bibel, juristischen Schriften und auf der Grundlage pseudoethischer Scheinargumente geführt werden, sondern mit dem nötigen biomedizinischen Sachverstand!
    Zitat Ende
    Nicht nur das, sondern es müßte auch darum gehen, unberechtigte Ängste (Todschlagargument deutsche Vergangenheit) in der Bevölkerung abzubauen und deutlich zu machen, dass ein Teil der sogennanten „Medizinethik“ nichts anderes ist als Poltik, die von der Standesgesellschaft der Ärzte zwecks Macherhalt betrieben wird. Die spielen sich mittlerweile als Richter auf, ein Spiel, das die Gesellschaft besser durschauen sollte.

  8. Prometheus sagt:

    "ein nicht strafrechtliches...
    „ein nicht strafrechtliches abgesichertes Verbot“ ist de facto eine Erlaubnis, siehe Abtreibung. Das waere natuerlich ein gangbarer Weg, wenn auch ziemlich bescheuert. Davon abgesehen, die Tatsache, dass die Menschenwuerde nicht einschraenkbar ist, aendert nichts daran, dass unter bestimmten Umstaenden Abwaegungen getroffen werden muessen, bei der beide Entscheidungsmoeglichkeite auf irgend eine Art die Wuerde verletzen koennten.

  9. Lutz Barth sagt:

    Auch wenn die Würde des...
    Auch wenn die Würde des Menschen prinzipiell „unantastbar“ ist, sind mit dieser Feststellung keineswegs die verfassungsrechtlichen Implikationen des Art. 1 GG geklärt: Es bleibt die Frage nach der sog. „rechtfertigenden Pflichtenkollision“, die ggf. zur Abwägung von „Würde gegen Würde“ führt und von daher den schwierigen Spagat zwischen „Achtung“ einerseits und „Schutz“ der Würde des Menschen andererseits zu vollziehen hat. Im Übrigen war und ist die „Würde“ des Menschen antastbar, wie sich unschwer aus der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ergibt; diesbezüglich wird eine „Abwägung“ vorgenommen, bei der ein „Mensch“ mit seiner ihm zukommenden „unantastbaren (?) Würde“ untergeht; Vertreter der sog. „Lebensschützer-Fraktion“ sprechen hierbei nicht selten von „Mord“.
    Dem Staat ist es nicht verwehrt, hier Differenzierungen vorzunehmen, mag die Grenzziehung auch außerordentlich schwer fallen. Indes verbleibt es aber bei der These, dass auch die „Würde“ des Menschen antastbar ist und – weil im Thread v. O. Tolmein angesprochen – z.B. mit Blick auf die „Folter“ (so der Fall Gäfken) es durchaus Argumente gibt, die für Ausnahmen vom strikten Folterverbot streiten.
    Eine offene Debatte allerdings ist – wie ganz allgemein in den bioethischen „Hochdiskursen“ – nicht gewünscht und da kann es denn auch schon mal sein, dass die „Obergelehrten“ sich veranlasst sehen, auch gestandene Hochschullehrer in die „Pflicht zu nehmen“, dergestalt, als dass ihnen jedenfalls vorgehalten wird, mit ihren Thesen zur „Würde“ des Menschen eben einen Angriff auf die Menschenwürde gestartet zu haben. Nun – dem ist zwar nicht so, aber es macht in den bioethischen Debatten jedenfalls keinen guten Eindruck, auch jenseits einer erzkonservativen Wertekultur Positionen zu vertreten, die die „Unantastbarkeit“ der Würde des Menschen etwas differenzierter ausgelotet wissen wollen.

  10. tolmein sagt:

    @Barth: Die Zulässigkeit,...
    @Barth: Die Zulässigkeit, bzw. das Nicht-Verbot des Schwangerschaftsabbruchs basiert nicht auf einer Relativierung der „Würde“, sondern des Lebensschutzes, der ja auch andere Abwägungen kennt. Die Tötung des Embryos verstößt gegen dessen Lebensrecht, nicht gegen dessen Würde. Das ist bei der PID anders, wo eine Selektion nach Qualitätskriterien stattfindet, die als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen werden muss – genauso wie die Zerstörung eines Embryos zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen. „Würde“ gegen „Würde“ abzuwägen halte ich für schwer möglich-bei der PID sehe ich dieses Problem aber auch gar nicht: gegen wessen Würde wäre hier abzuwägen? Bei der Abwägung „Würde“ gegen „Selbstbestimmung“ dagegen,ist verfassungsrechtlich der „Würde“ der Vorzug zu geben. Und dass ich kein Freund der Relativierung des Folterverbots bin, wird Sie nicht überraschen.

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