Biopolitik

Biopolitik

Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema

Ärztlich begleiteter Suizid: Qualen nach Zahlen

| 10 Lesermeinungen

In der Debatte um den ärztlich assistierten Suizid, die gerade die bundesdeutsche Öffentlichkeit und Ärzteschaft bewegt, richtet sich die Aufmerksamkeit...

In der Debatte um den ärztlich assistierten Suizid, die gerade die bundesdeutsche Öffentlichkeit und Ärzteschaft bewegt, richtet sich die Aufmerksamkeit überwiegend auf die Schweiz – dort allerdings stehen im Vordergrund Laienorganisationen wie „Dignitas“ oder „Exit“, die zwar jeweils mit Ärzten zusammenarbeiten, die Ärzte bestimmen aber das Suizidgeschehen nicht. Was dagegen geschieht, wenn Ärzte als professionelle Suizidbeihelfer aktiv werden dürfen, ist eher den Berichten der Gesundheitsbehörde des US-Bundesstaates Orgeon zu entnehmen:dort ist der assistierte Suizid seit 1998 legalisiert und sein Ausmaß wird statistisch recht präzise überwacht. Der Bericht für 2010 hist mittlerweile im Internet veröffentlicht.

Bemerkenswert ist schon,dass die Oregoner Statistiker nur in den ersten Jahren Todesfälle nach assistiertem Suizid erfasst haben. Mittlerweilespricht die Statistik vornehmer von „DWDA-patients“, Patienten,die den „Death with Dignity-Act (DWDA)“ in Anspruch genommen haben. Dass solches Schönsprech genutzt wird, läßt hinsichtlich der Ergebnisse wenig Gutes erwarten. Tatsächlich können die vorgelegten Daten aber einige Befürchtungen entkräften. Wenig spricht dafür, dass hier Menschen in den Suizid gedrängt werden, die an sich unterprivilegiert sind oder sich ihre Gesundheitsversorgung nicht leisten können (was anfangs befürchtet worden war): 100 Prozent der 2010 mithilfe ärztlicher Verschreibungen in den Tod gegangenen Menschen sind Weiße, Menschen asiatischer, afro-amerikanischer oder hispanischer Herkunft haben diesen Weg auch in den zehn Jahren zuvor fast nie gewählt. Das Gros der Suizid-Patienten (42 Prozent) hat zudem mindest einen Bachelor,Menschen ohne High-School-Abschluss machen dagegen nur 6 Prozent der Todesfälle aus. Auffallend ist auch, dass 78,5 Prozent der Patienten Krebserkrankungen hatten, dagegen niemand mehr an AIDS erkrankt war,was wohl den deutlich besseren Behandlungsmöglichkeiten zuzurechnen ist. 50 Prozent der Suizidkandidaten waren verheiratet,jeweils 21,5Prozent geschieden oder verwitwet, dauerhaft alleinstehend dagegen nur 6 Prozent. Das wirft die Frage auf,welche Rolle die Familie für Suzidentscheidungen, die dann mit Hilfe von Ärzten umgesetzt werden spielt. Das wirdvon den Statistikern von Oregon nicht ausdrücklich erfasst. Bemerkenswert ist immerhin, dass über ein Viertel der Patienten angaben, sie wollten durch ihren Suizid vermeiden, eine Last für die Familie und ihre Freunde zu sein. In den Jahren zuvor traf das sogar für mehjr als ein Drittel der Suizidkanidaten zu.Dagegen spielen nicht behandelbare Schmerzen nur für 15 Prozent der Suizid-Patienten eine entscheidungserhebliche Rolle. Jeweils 93 Prozent der erfassten Patienten gaben an,dass der Verlust von Autonomie und die Unfähigkeit sich an Aktivitäten zu beteiligen, die das Leben erfreulich machen ursächlich für den Suizid-Entschluss war, knapp 80 Prozent benennen den Würdeverlust als entscheidend. Das ist bemerkenswert, weil es in scharfem Kontrast zu den Gründen steht, die in den 1990er Jahren die Motivation für das Gesetz lieferten: Damals hieß es, es sei unmenschlich Patienten keine Hilfe anzubieten,die enormen Schmerzen hilflos ausgeliefert wären.

Auffallend ist auch,dass die Zahl der Suizidpatienten pro Jahr steigt: Waren es 1998 noch 16 Suizidtote nach diesem Gesetz,waren es 2006 bereits 46, 2010 sind es 61. Der Anteil der durch ärztliche Beihilfe zum Suizid gestorbenen Menschen in Oregon betrug 1998 5 auf 10.000, 2006 waren es bereits 14,7 auf 10.000 Tote. Diese Zahlen bedeuten keinen Erdrutsch, sie zeigen aber eine stetige Steigung. Bemerkenswert ist auch,  dass in 2/3 aller Fällevon ärztlich unterstützem Suizid nach Angaben von „Compassion in Dying“, einer Pro-Sterbehilfe-Organisation in Oregon, diese in irgendeiner Form involviert ist.

Was bedeuten diese Zahlen fürdie Situation in der Bundesrepublik?

Hier wird ja (noch) nicht darüber diskutiert, den ärztlich begleiteten Suizid per Gesetz zuzulassen, sondern ihn standesrechtlich nicht mehr grundsätzlich zu verbieten. Das führt aber, insbesondere angesichts der öffentlichen Diskussion, dazu, dass Ärzte verstärkt als Suizidexperten in Anspruch genommen werden.Die Vorstellung, dass hier eine Dienstleistung erbracht werden könnte, wird umsich greifen. Dass es trotz Palliativmedizin und Hospizpflege einen entsprechenden Bedarf gibt zeigen nicht zuletzt die Zahlen aus Oregon. Die dokumentieren auch, dass die Möglichkeit Nachfrage schafft und dass die Motive der Nachfragenden zumindest problematisch sein können: Wenn der Suizid als Möglichkeit gesehen wird, Familie und Freunde zu entlasten, liegt dem eine gesellschaftliche Fehlentwicklung zugrunde. Gleichzeitig zeigen die Zahlen aus Oregon, was auch die Erfahrungen aus der Schweiz nahelegen: eine zentrale Rolles als Nachfrageverstärker spielen offenbar Sterbehilfeorganisationen, die mehr Handlungsmöglichkeiten haben, wenn Restriktionen gegen ärztlich assistierten Suizid aufgehoben sind. Auch wenn gegenwärtig in der Ärzteschaft nicht erwogen wird, den ärztlich begleiteten Suizid grundsätzlich zuuzulassen,dürfte doch auch eine faktische Aufhebung des berufsrechtlichen Verbots Konsequenzen in diese Richtung haben.

Siekönnen dieses Blog gerne kommentieren.Sie müssen sich dafür nicht anmelden. 

 

 


10 Lesermeinungen

  1. Lutz Barth sagt:

    Verehrter Herr Tolmein. Ihre...
    Verehrter Herr Tolmein. Ihre Analyse des statistischen Zahlenmaterials zeigt – sicherlich zur Überraschung einiger Oberethiker in unserem Lande – vor allem eines: der immer wieder befürchtete „Dammbruch“, die „schleichende Euthanasie“ und das „sozialverträgliche Frühableben“ sind nach wie vor pseudowissenschaftliche Argumente und es bleibt daher zu hoffen, dass die Oberethiker künftig sich mehr an der Realität orientieren als ihre Erkenntnisse aus der ethischen Glaskugel zu gewinnen versuchen.
    Allerdings bleibt zu fragen, warum Sie in den Motiven der sterbewilligen Suizidenten eine „gesellschaftliche Fehlentwicklung“ erblicken? Mit Verlaub – Sie als Verfechter der Menschenwürde und der Menschenrechte müssten doch gerade dafür eintreten, dass die „Motive“ all derjenigen, die sich angesichts des Leids aus dem Leben zu verabschieden beabsichtigen, nicht zur ethischen und moralischen Überprüfung anstehen. Selbstverständlich kann der leidende schwersterkrankte Patient auch für sich (!) entscheiden, nicht seiner Familie über Gebühr zur Last fallen zu wollen so wie auch der Gesunde in seinen „gesunden Tagen“ für sich entscheiden kann, der Demenz in späteren Tagen zu entfliehen, um seine Familie die damit verbundenen Herausforderungen nicht aufbürden zu müssen. Was soll bei einem solchen „Motiv“ gleichsam „moralisch verwerflich“ sein?
    Hier von einer „gesellschaftlichen Fehlentwicklung“ zu sprechen, ist m.E. ein stückweit vermessen und ist wohl nur deshalb möglich, weil nach wie vor das Autonomieprinzip von einigen Oberethikern bewusst mit ihren „Glaubensbotschaften“ torpediert wird. Nun – hierin erblicke ich gewissermaßen eine „gesellschaftliche Fehlentwicklung“, die allerdings so neu nicht ist, prägt doch diese Entwicklung seit Jahrhunderten die moralischen Wertedebatten und erfreut sich nach wie vor größter Beliebtheit. Das berufrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidassistenz wird fallen müssen und die Ärztefunktionäre einschließlich der Delegierten auf dem kommenden Deutschen Ärztetag wären gut beraten, sich der Grenzen des „Arztethos“ bewusst zu werden so wie seinerzeit die Ärztekammer Berlin sich veranlasst sah, ihre abenteuerliche Regelung zur Patientenverfügung in der Berufsordnung abzuändern – freilich erst nach einem überdeutlichen Hinweis der StA Berlin in einer Einstellungsverfügung.
    Ich denke, dass es an der Zeit ist, die „moralischen Überzeugungstäter“ zu „überführen“ und dergestalt einzubremsen, dass diese nicht unversehens mit pseudowissenschaftlichen Argumenten bedeutsame Grundrechte zu Grabe tragen. Abermals mit Verlaub: Manche „Oberethiker“ bedürfen dringend eines Nachhilfeunterrichts nicht nur in Verfassungsrechtsfragen, sondern gelegentlich auch mit Blick auf ihre eigene Zunft. Die Ethik schwingt sich auf, vermeintlich höher moralische Werte zu generieren und negiert hierbei nahezu vollständig das ehrwürdige Autonomieprinzip, dass gerade beim Sterben seine besondere Bedeutung entfalten sollte. Das „Sterben“ bedarf keines demokratischen Konsens und erst recht nicht der „ethischen Absolution“ durch einige namhafte Oberethiker, die letztlich mit ihren „Leeren“ den schwersterkrankten Menschen in die „Unfreiheit“ führen.

  2. Allein die Gewißheit, daß...
    Allein die Gewißheit, daß man könnte, wenn man wollte, ist eine große Erleichterung. Selbsttötung wird es immer geben. Besser so, als sich vor Züge werfen zu müssen. Besser so, als sich von anderen bis zum Letzten quälen lassen zu müssen.

  3. Gerhart sagt:

    Warum wird immer nur so genau...
    Warum wird immer nur so genau auf die Zahlen der Sterbehilfe-Organisationen oder die der staatlichen Regelungen (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Oregon, Schweiz etc) geschaut. Es stimmt, die sind gar nicht so besorgniserregend, wie uns Bundesbürgern von interessierter Seite immer wieder suggeriert wird. Gemessen an anderen Ländern sind die Suizidzahlen in Deutschland nicht besonders hoch – zwischen 9.500 und 12.000 p.a. – die Dunkelziffer nicht berücksichtigt. Darüber und welches Leid, welche Verzweifelung und welcher Schmerz (abgesehen von den Kosten) dahinter stecken, wird öffentlich weniger diskutiert. Mir wären 1000 assistierte Suizide umsorgt und im Kreise der Familie allemal lieber als 1000 Erhängte, Brückenspringer, Vergiftete, vor den Baumfahrer oder das Werfen vor die Eisenbahn. Wer denkt in diesen Diskussionen eigentlich an die, die Aufräumen müssen, die Lokführer, die Feuerwehrleute? Und besonders schlimm sind die dran, die sich nicht mehr selber helfen können und die man mit Hilfe von Medizintechnik und mangels Patientenverfügung noch nicht einmal einen natürlichen Tod sterben lässt.

  4. SGS sagt:

    Immer wieder hört und liest...
    Immer wieder hört und liest man von den Verfechtern der uneingeschränkten Sterbehilfe, dass sie die Wünsche und Entscheidungen von Menschen in teilweise verzweifelter Lage mit freien Entscheidungen gleichsetzen. Die meisten der Sterbehilfeunterstützer werden es nicht besser wissen, da sie sich momentan noch in der komfortablen Lage befinden, diese Entscheidungsfreiheit zu besitzen. Der Tod ist für sie nur ein theoretischer Exkurs. Einigen wenigen ist aber vorzuwerfen, dass sie die Sachlage besser kennen, für sie aber die Ideologie einer absoluten Freiheit wichtiger ist als die Fürsorge für Menschen in existenzieller Notlage.
    War zunächst der Bewahrung vor unerträglichen Schmerzen das Argument für den angeblich freien Tod, so hat die bessere Information über die Möglichkeiten der Palliativmedizin dieses Argument entwertet. Jetzt wird die Entlastung der Angehörigen ins Feld geführt. Aber auch dies ist weniger ein Argument für den staatlich geförderten Tod, sondern für einen weiteren Ausbau der Hospize in Deutschland. Denn dort kann man in Würde sterben und auch den Angehörigen wird ein Teil der Last abgenommen.
    Gerne würde ich den Verfechtern der Freiheit folgen, wenn ihre simple Antwort auf alle Fragen nicht immer nur der möglichst einfache (und billigere ?) Tod von Menschen wäre.

  5. Lutz Barth sagt:

    @SGS: Mit Verlaub - es geht...
    @SGS: Mit Verlaub – es geht nicht um die Verfechtung einer „Ideologie“ von einer vermeintlich „absoluten“ Freiheit, sondern um das Selbstbestimmungsrecht, dass verfassungsrechtlich verbürgt ist und letztlich dem entfesselten Paternalismus die notwendigen Grenzen aufzeigt.
    Der stets behauptete Widerspruch zwischen Autonomie, Selbstbestimmungsrecht und dem palliativmedizinischen Betreuungsspektrum und der Hospizidee existiert leider „nur“ in den Köpfen von Moralisten, die dem schwersterkrankten Patienten mit seinem Sterbewunsch mehr oder minder direkt „egozentischen Individualismus“ vorwerfen.
    So gesehen hat sich der schwersterkrankte Patient in den Dienst einer Profession zu stellen – ein Umstand, der schwer erträglich ist. Überdies befinden sich die Befürworter des Selbstbestimmungsrechts in der Tat in einer „komfortablen Situation“: Sie können auf Grundrechte verweisen, während demgegenüber die Neopaternalisten meinen, den Fürsorgeanspruch über Gebühr strapazieren zu müssen. Hier äußert sich nicht selten eine Selbstherrlichkeit, die bereits vom BGH in einer frühen Entscheidung gerügt wurde.
    Die „Ethik“ belastet derzeit die aktuelle Debatte und zwar insbesondere deshalb, weil „Überzeugungstäter“ – mögen diese auch Professoren sein – nachhaltig ihre eigene Gewissens- und Wertscheidung (ggf. gespeist aus tranzendenten Quellen) zum allgemeinverbindlichen Maßstab einer Wertekultur zu erheben gedenken und hierbei sich wenig tolerant zeigen.
    In diesem Sinne muss erwartet werden, dass sowohl die politisch Verantwortlichen als auch die Ethiker, Ärztefunktionäre und Delegierte auf dem kommenden Deutschen Ärztetag nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen und damit verwechseln. Es gibt keinen „arztethischen Fraktionszwang“ und sofern einige Kammern bereits Resolutionen gegen die überarbeiteten Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung veranschiedet haben, zeigt dies in dramatischer Weise, dass die Überzeugungstäter nichts unversucht lassen, Einfluss u.a. auf die Gewissensentscheidung ihrer Kolleginnen und Kollegen nehmen zu wollen. Eine Debatte hat sich zuvörderst daran zu orientieren, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf gewissenhaft ausüben und hierbei nicht ethischen Dekreten unterworfen sind. Punkt um! Dass einige Oberethiker sich dazu hinreißen lassen, den Verfechtern der Liberalisierung einer ärztlichen Suizidassistenz „moralische Verrohung“ vorzuwerfen, zeigt, wessen „Geistes Kind sie sind“, mal ganz davon absehen, dass diese sich nicht in dem „Wettbewerb um das bessere Argument“ stellen – wohlwissend darum, dass ihre Argumente nicht haltbar sind.

  6. BÄHRING sagt:

    Die ganze Debatte ist...
    Die ganze Debatte ist überflüssig, da vor über 18 Jahren bereits geführt. Nur ein Argument war mir neu – und das hab ich lustigerweise einer Tv-Gerichtsshow entnommen – wenn man jemanden nämlich bewusst in den suizid zu treiben versucht – wie das beispielsweise so einige Sekten machen – dann ist es versuchter Mord.

  7. Für die Interpretation der...
    Für die Interpretation der genannten Zahlen ist es natürlich unumgänglich die Vergleichszahlen in dem entsprechenden, nicht Suizid begangen habenden Segment der Bevölkerung von Oregon zu kennen. So ist es z. Bsp. schon wichtig, ob auch bei der Normalbevölkerung dieses Alters der Anteil der verheirateten 75 % beträgt oder nur 25 %. In letzterem Fall könnte man dann vielleicht folgern, daß einen die Ehe in den Suizid treibt, in ersterem Fall daß die Ehe einen davor bewahrt. Ohne diesen Vergleich bleiben die meisten hier ausgetauschten Argumente (beider Seiten) rein ideologische Überlegungen ohne faktische Unterfütterung.

  8. Lutz Barth sagt:

    @der kleine Statist: Nun - da...
    @der kleine Statist: Nun – da mögen Sie im Zweifel recht haben, wenngleich es auf die „faktische Unterfütterung“ nicht ankommen dürfte. Entscheidend ist, dass mit Blick auf den frei verantwortlichen Suizid und die Entscheidung hierzu, ggf. an einem solchen ärztlicherseits mitzuwirken, grundrechtsrelevante Fragen betroffen sind, die nicht von irgendwelchen Statisken abhängen. Es handelt sich dabei um höchst individuelle Entscheidungen und markieren dabei den Kern grundrechtlicher Freiheiten. Und entgegen der von Bähring vertretenen Auffassung ist die Debatte freilich nicht überflüssig, geht es doch letztlich darum, für einen konsequenten Grundrechtsschutz einzutreten und da ist es denn auch geboten, anzumahnen, dass eine intraprofessionelle Bereichsethik im Begriff ist, die Freiheitsvebürgungen über Gebühr verkürzen zu wollen. Denn immerhin ist es den Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbenden Menschen gelungen, mit wohlgesetzten Worten das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu denaturieren und die Charta „nur“ deshalb zu akzeptieren ist, weil diese sich als „kollektive Gewissensentscheidung“ einer kleinen, aber immerhin handverlesenen Schar von Verfechtern einer Wertekultur erweist, die ganz und gar sich mit ihrem (selbstauferlegten) Fürsorgeanspruch identifizieren, ohne allerdings dabei zu berücksichtigen, dass eine einseitige Betonung des paternalistsichen Gedankenguts auf mangelnde Toleranz schließen lässt. Von daher ist es redlich, darauf hinzuweisen, dass die Palliativmedizin ihre schwersterkrankten Patienten nicht auf jedem ihrer selbstbestimmten Wege zu begleiten bereit ist. Derjenige Patient, der nachhaltig zu sterben bereit ist, darf seinen Sterbewillen verfolgen und die Palliativmedizin wird sich zu disziplinieren haben, nicht auf die abstruse Idee zu verfallen, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abändern zu wollen. Ein solches Unterfangen mündet in die Instrumentalisierung (ggf. Manipulierung) des Patientenwillens und hat wenig mit der „Würde“ eines sterbewilligen Patienten gemein, denn der Patient läuft Gefahr, für die Zwecke der Palliativmedizin zum „Objekt“ denaturiert zu werden.
    Dass dem so ist, lässt sich u.a. daran ablesen, dass einige Paternalisten tatsächlich die Auffassung vertreten, dass erst dann weiter zu diskutieren sei, wenn und soweit die Palliativmedizin weiter ausgebaut worden ist – was für ein unsägliches Argument: der Patient muss solange auf sein Selbstbestimmungsrecht verzichten, bis es den Verfechtern der ohne Frage notwendigen Palliativmedizin gelingt, für eine flächendeckende Palliativversorgung Sorge zu tragen. Um was geht es? Um das Gelingen einer Profession mit ihrer ethischen Grundorientierung oder um die Belange des Patienten?
    Es gehen derzeit keine Gefahren von den Befürwortern einer Legalisierung der Sterbebegleitung aus, sondern vielmehr von den entfesselten Neopaternalisten, die gebetsmühlenartig ihre individuelle Gewissensentscheidungen als „Wertekultur“ anpreisen und hierbei leider vergessen, dass allein die Innenperspektive des Patienten maßgeblich ist, freilich wissend darum, dass ihr Selbstbestimmungsrecht nicht zur Fremdbestimmung führt.

  9. Die Statistik 2010 der...
    Die Statistik 2010 der Gesundheitsbehörde von Oregon, die Herr Tolmein zitiert, widerlegt schon seit Jahren die Mär von den unstillbaren Schmerzen, die der Hauptgrund seien für den Sterbewunsch schwerstkranker Menschen. Dagegen ist für 93 % der Sterbewilligen der Verlust ihrer Autonomie, die Furcht vor zunehmender Abhängigkeit, der Würde-Verlust entsprechend ihren subjektiven Kriterien (80%) aussschlaggebend. Auch die beste Palliativ-Pflege, so sie denn in Deutschland flächendeckend existierte, hat keine Argumente dagegen und solle sich nicht anmassen, die Palliativpflege zur Pflichtstation auf dem Weg zum Tod einzubauen. Die Vermutung liegt nahe, dass hier wirtschaftliche Interessen schwerer wiegen als Empathie. Deshalb auch der Appell an die Ärzte : hören Sie endlich auf mit dem Scheinargument der ärztlichen Ethik, die Ihnen verbieten würde, einem im nicht psychiatrischen Sinn verstandenen „am Leben Müden“, also nicht depressiven Menschen zu einem menschenwürdigen Sterben zu helfen. Gerade die deutschen Ärzte sollten ihre Ethik auch heute noch nicht höher hängen als die Schweizer, die Holländer oder die Belgier und viele Amerikaner.
    Und die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes fordere ich auf, das im Gesetz von 2009 festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch am Lebensende ernst zu nehmen. Die bisherigen Patienten-Beratungsstellen kümmern sich überwiegend um Menschen, die wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Das Lebensende aber bleibt den Ärzten, den Heimen, den Krankenhäusern überlassen, ohne Kontrolle, ob dort das Recht des Patienten auch wirklich respektiert wird.
    Die DGHS, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, verlangt mehr vom Gesetzgeber, v.a. die klare Position, dass das Standesrecht der Landes- und Bundesärztekammern nicht über Recht und Gesetz der Bundesrepulik steht !

  10. tolmein sagt:

    @Baezner: Ein...
    @Baezner: Ein interessantes,gleichwohl aber rätselhaftes Argument: Deutsche Ärzte sollen nicht ethischer argumentieren, als Ärzte aus der Schweiz, den USA, Belgien und den Niederlanden…. die Medizinverbrechen im Nationalsozialismus sind wohl kaum als Ausdruck ethischer Überheblichkeit zu interpretieren und schaut man sich den ärztlichen Diskurs der 1930er Jahre an, in den sie eingebettet sind, dann wissen wir heute, dass es rassistische und sozialhygienische Konzepte auch in den erwähnten Ländern gab, auch Zwangssterilisationen waren nicht auf Deutschland beschränkt. Ein entscheidender Unterschied waren die politischen Rahmenbedingungen, die in anderen Ländern keine Umsetzung dieser radikalisierten Konzepte erlaubten. Warum das heute daran hindern soll, Gefahren des ärztlich begleiteten Suizids zu erörtern oder sich dafür einzusetzen, dass keine fremdnützige Forschung an Menschen, die nicht selbst einwilligen können, betrieben werden soll, erschließt sich mir nicht.
    Zum Problem des Suizids stellen sich mir hinsichtlich Ihrer Position vor allem die Frage: was für Konsequenzen ziehen Sie daraus, dass ein erheblicher Teil der Suizidpläne gerade auch von alten und kranken Menschen auf Depressionen zurückgeführt werden? Ihr Ausfall gegen die Palliativmedizin – die meines Wissens bislang noch niemand als „Pflichtstation auf dem Weg zum Tod“ deklariert hat, die aber auch noch längst nicht in erforderlichem Umfang durchgesetzt ist – trägt zur Klärung der Verhältnisse bei. Die DGHS will also doch anders, als sie gelegentlich in ihren milde getönten Stellungnahmen erscheinen läßt.

Kommentare sind deaktiviert.