Biopolitik

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Organspende-Pläne im Parlament: Freiwillig schlingern, sanktionierend platzen

| 6 Lesermeinungen

Auch dpa weiß nicht alles und manchmal dafür mehr als wirklich ist: „Die Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition über eine gemeinsame...

Auch dpa weiß nicht alles und manchmal dafür mehr als wirklich ist: „Die Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition über eine gemeinsame Organspende-Reform sind offenbar gescheitert“ läuft über den Ticker und die Ärztezeitung setzt das online unter die dramatische Überschrift Organspende: Kauder-Steinmeier-Plan geplatzt, was ein bisschen nach Verschwörungstheorie und ein bisschen nach groß angelegten Manövern klingt. Dann auch ein idyllisierendes „Eine Sternstunde des Parlaments hätte es werden können“ und man muss schon fast schwer enttäuscht sein.

Kurz darauf aberhöre ich (nach beharrlichem Fragen) aus der SPD, aus ihrer Sicht sei nichts geplatzt, nur ein Stillstand und eine schwierige Situation in den Fachgesprächen. Im FDP geführten Bundesgesundheitsministerium, dessen politischer Vorschlag einer „fragen soll man, aber nicht auf Anwort drängen“-Regelung in der Debatte gegenwäretig hoch im Kurs steht, weiß man von nichts: wenn die Regierungsparteien, wird mir mitgeteilt, sich an uns wenden, stehen wir bereit. Aber bislang soll ein solcher Vorstoß nicht erfolgt sein. Kein Wunder, ist doch aus der CDU einerseits zu hören, dass es schon sehr grundlegende Probleme gibt, andererseits aber auch, dass Fraktionschef Volker Kauder bemüht sei, mit Frank Steinmeier doch noch kurzfristig einen Ausweg zu finden. Der zuständige Gesundheitspolitiker der CDU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, teilt mit: „Wir setzen auf Freiwilligkeit, ein Zwang zur Entscheidung oder gar Sanktionen wird es mit uns nicht geben. Das wäre ein massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte und würde die Menschen auch eher abschrecken. Wenn die SPD-Fraktion sich auf Freiwilligkeit einlassen sollte, können wir gerne weiter miteinander reden.“  

Ein Streit um „Freiwilligkeit“ und „Zwang“ – so will es die SPD-Seite nicht zugespitzt sehen. „Wir wollen aber eine substanzielle Änderung erreichen und nicht, dass am Ende nur ein paar Organspendeausweise mehr mit der Post verschickt werden.“ Bei den Koalitionsparteien meint man im Verlauf des letzten Gesprächs auf Fachebene am Mittwoch eine sehr schnelle „das geht eh nicht“-Haltung ausgemacht zu haben. Datenschutzrechtliche Möglichkeiten würden gar nicht erst richtig ausgelotet.

Eine der strittigen Fragen ist das Thema „Rückmeldesystem“: soll irgendwo erfasst werden, wer sich auf die Aufforderung, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, erklärt hat oder soll das nicht geschehen. Für die SPD droht das Projekt einer Entscheidungslösung ohne eine solche Möglichkeit zur Überwachung von Entscheidungen leer zu laufen. In Kreisen der CDU wird eine solche Erfassung von Rückmeldungen dagegen als zu weitgehend angesehen, man wolle auch kein Organspender-Zentralregister –  Ziel sei, die Menschen zu einer freiwillign Entscheidung zu motivieren, nicht sie zu bedrängen. Es müsste auch die Möglichkeit geben, sich nicht zu entscheiden oder eine Entscheidung aufzuschieben.

Der Gang der Debatte ist für ein solches Projekt ohnedies ungewöhnlich: üblicherweise gibt es in bioethischen Fragen konkurrierende Vorschläge aus den Reihen des Parlaments, die dann von fraktionsübergreifenden Gruppen getragen werden. In Sachen Transplantationsgesetz sind derzeit dagegen nur SPD, CDU/CSU und FDP im Gespräch, während Bündnis 90/Die Grünen und die Linke in diese Gespräche nicht einbezogen sind. Offenbar war die Hoffnung, hier schnell eine gemeinsame Lösung zu finden, die dann schnell umgesetzt werden könnte. Offenbar passiert nun aber genau das Gegenteil: je konkreter ein Gesetzestext formuliert werden soll, desto schmaler erscheint die ursprünglich für tragfähig gehaltene gemeinsame Basis. Für die SPD ist das vermutlich deswegen besonders problematisch, weil nun aus den bi- und trilateralen Fraktionsverhandlungen kein Weg mehr in den Weg der offenen Gruppenanträge führt. Erschwerend kommt hinzu, dass es ja bereits einen Gesetzesentwurf für die Änderung des Transplantationsgesetzes im parlamentarischen Verfahren gibt, der sich allerdings im Wesentlichen mit organisatorischen Fragen befasst.

Für das Thema „Organspende“ ist das sich abzeichnende Scheitern des deutschen Sonderweges der Entscheidungspflicht allerdings kein Verlust. Statt Zwänge zu schaffen, sollte eine offene Diskussion über das Thema ermöglicht werden, die die vielfältigen organisatorischen, ethischen und gesundheitsökonomischen Fragen einbezieht.

Jetzt ist erstmal Wochenende. Pause jedenfalls für die Pressestellen.

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6 Lesermeinungen

  1. HIRNTODDIAGNOSE? - Ihr...
    HIRNTODDIAGNOSE? – Ihr Querverweis via twitter!
    https://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/chirurgie/article/460530/diskussion-honorare-hirntod-diagnostik.html
    Und jetzt mein Querverwie zu BRAINDEAD (u.a. Postbank …).
    Dazu fällt mir folgendes ein (wie bekommen intelligenztechnisch minderbemittelte Idioten die nach eigenen Angaben bei der deutschen Börse Sysop machen es eigentlich hin ein Switch (das ist kein Router – hat also mit Hardwarebene von MAC-Adressen CSMA/CD auf dem Ethernet was zu tun aber nicht mit Protokollebene drüber sprich ICMP) so fehzukonfigurieren daß es ICMP Redirect Pakete generiert und an die Clients verschickt und so den Clients statt einem Gateway eine volle Routing Tabelle schreibt (die belibt) statt den Anweisungen des default Gateways folgezuleisten daß die Pakte bei Ausfall an den zwoten Roter weiterleitet.
    „This target allows to alter the MSS value of TCP SYN packets, to control the maximum size for that connection (usually limiting it to your outgoing interface’s MTU minus 40). Of course, it can only be used in conjunction with -p tcp.
    This target is used to overcome criminally
    braindead ISPs
    or servers which block ICMP Fragmentation Needed packets. The symptoms of this problem are that everything works fine from your Linux firewall/router, but machines behind it can never exchange large packets:“
    https://linux.about.com/od/commands/l/blcmdl8_iptable.htm

  2. Bei den Usanchen im...
    Bei den Usanchen im medizinisch- industriellen Komplex ist es wohl so, dass abgewogen werden muss, ob man ein demoliertes Lebewesen zu reparieren bereit ist, oder ob es als Teilelager besser zu verwenden wäre. Nicht zufällig nennt man Motorradfahrer „potentielle Organspender“. Von mir bekommt kein Medizinmann die Lizenz zum Ausweiden.

  3. BÄHRING sagt:

    hab ein Prima Geschäftsmodell...
    hab ein Prima Geschäftsmodell für Sie: Legen wir doch einfach Patientenverfügung und Krankenversicherung zusammen. So daß jeder – beispielsweise beim Eintritt ins Berufslben festlegt welche Form von Hilfen er im Extremfall haben will. Verzichtet jemand beispilesweise auf etwas anderes als Schmerzlinderung in der Krebstherapie (oder anderer chronischer Krankheiten), wozu soll er dann das zahlen?
    Und machen Sie mit Herrn Lauda mal was über sinnvolle plastische Chirurgie versus Unfug wie andere Nase oder Brustvergrösserung.

  4. Mitleser sagt:

    @...
    @ VordertaunusMedizin-Symantec-Raptor
    Nur leider kann man den verfassungsrechtlichen Irrweg, den Steinmeier & Co da planen, nicht stoppen, denn die haben keinen Stromanschluss und sind über kein Protokoll verbunden. Für den Fall, dass sich die „Betroffenen“ auf diesen verfassungsrechtlichen Amoklauf einlassen sollten, wissen wir doch Alle was passiert: Eine Woche später kassiert das BVG das Gesetz. Lassen wir doch die Herren Ihren kleinen Spaß haben, die Gegener haben später viel größeren Spaß, denn das BVG wird ihnen wieder einmal die Leviten lesen.

  5. ThorHa sagt:

    @Folkher Braun:
    Schon eine...

    @Folkher Braun:
    Schon eine Patientenverfügung mit dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Organtransplantation unter allen Umständen gemacht? Dann sind Sie persönlich moralisch integer. Bis dahin …

  6. Valerie sagt:

    Spätestens nach dem...
    Spätestens nach dem Göttinger – Organspendeskandal sollten einige Gedankengänge erneut aufgegriffen werden. Angedacht war ein „Rückmeldesystem“ in einem Organspender – Zentralregister. Das stieß bei der CDU auf taube Ohren. Man fand solches Erfassen zu weitgehend; die Österreicher allerdings nicht, denn sie haben ein zentrales Melderegister. Es bei uns abzulehnen war Kalkül und kam bestimmt von Seiten der Transplantationsindustrie. Dann frage ich mich aber, kümmert es den Explanteur überhaupt, ob der Hirntote auf seiner Intensivstation ein Organspendewilliger oder Verweigerer ist. Woher soll er das wissen, denn zum Suchen eines solchen Dokumentes ist er nicht verpflichtet. Mit einem Zentralregister wären vor allem die Organspendeverweigerer auf der sicheren Seite. Und wer sich nicht eintragen läßt, ist dann nach dem neuen TPG – Gesetz Organspender.
    Vorteile eines Zentralregisters:
    ° Ärzte müßten den Patientenwillen respektieren.
    ° Zuwiderhandlungen wären sofort beweisbar und sollten unter Strafe gestellt werden.
    °Organverweigerer blieben anonym, anders als bei der Gesundheitskarte. Bei ihr ist man eventuell Anfechtungen ausgesetzt.
    Aber es bleibt sicher alles wie gehabt, denn Patienten haben in dieser Maschinerie kaum Rechte.
    Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode!

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