Kaum liest man mal einen Tag lang nichts im Internet, schon passiert was: „Organspende – Bundestagsfraktionen entscheiden über Neuregelung“ schreiben die einen, andere wissen „Fraktionen im Bundestag einig“ – und zwar gleich alle fünf. Das ist immerhin interessant, denn noch am 3. November hatte Bundesgesundheitsminister Bahr nur vier Faktionsvorstände in seine Überlegungen zur Organspende einbezogen, die Linke hat er ausgespart.
Jetzt dürfen die Linken sich also miteinigen. Und schon hat es geklappt. Das ist auch deswegen erstaunlich, weil vor kurzem noch gemeldet wurde, das sogar die Gespräche zwischen CDU/CSU und SPD wären, die schon am längsten versuchen, irgendwas Neues zwischen Erklärungs- und Entscheidungslösung in Gesetzesform zu gießen. Dass die „geplatzten Gespräche“ nicht geplatzt waren, war schon früh in diesem Blog zu lesen. Jetzt muss ich allerdings konstatieren, dass es auch mit de r Einigkeit nicht weit her ist, denn einen Gesetzentwurf gibt es gerade noch nicht, sondern nur die Absichtserklärung einen solchen verfassen zu wollen – die scharfen Kontroversen der letzten Monate haben sich aber stets an konkreten Formulierungen entzündet. Immerhin scheint die Idee vom Tisch zu sein, man könnte die Bundesbürger zwingen sich auf jeden Fall zur Organspende äußern zu müssen. Aber was dann?
Worauf sich die Fraktionschefs geeinigt haben teilen bemerkenswerterweise in einer gemeinsamen Erklärungen nicht etwa diese selbst mit, sondern die Fachpolitikerinnen, die Bundestagsabgeordneten Dr. Martina Bunge (Die Linke), Gabriele Molitor (FDP), Dr. Carola Reimann (SPD), Jens Spahn (CDU) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen). Und ihre Formel heißt:
Es soll „die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende regelmäßig, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte, und mit einer höheren Verbindlichkeit abgefragt werden, mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben.“
Aha. Also: Wie schon zu Beginn der Debatte ist umstritten, bei welcher Gelegenheit und von wem gefragt werden soll. Das liegt einerseits vermutlich daran, dass es zumindest bei Linken und Grünen einige Kritiker der elektronischen Versichertenkarte gibt, der Ausgabe anderen als geeignetester Türöffner für Fragen der Organspendebereitschaft gilt. Gesundheitsminister Bahr hatte außerdem vor kurzem wieder die Idee aufgegriffen, auch bei der Ausgabe amtlicher Dokumente die Bürgerinnen und Bürger mit Fragen nach ihrer Organspendebereitschaft zu konfrontieren.
Das Thema „Beratung“ bleibt in der gemeinsamen Erklärung ganz ausgespart. Ebenso übrigens wie das heikle Thema des Verhältnisses von Organspende-Erklärung und Patientenverfügung. Und was stellen wir uns unter einer Abfrage mit „höherer Verbindlichkeit“ vor? Bislang verlangt das Gesetz in § 2 TPG von den Krankenkassen, dass sie Ihre Mitglieder informieren und um eine Erklärung bitten:
„Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen stellen diese Unterlagen in regelmäßigen Abständen ihren Versicherten, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, zur Verfügung mit der Bitte, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“
Eine Bitte soll also nicht mehr reichen. Zwang und Sanktionen soll es aber auch nicht geben. Andererseits aber schon „so viel Nachdruck wie möglich“? Eine Herausforderung für die Autoren des Gesetzes. Konkret bleibt damit vorerst offen, ob es möglich sein wird, die angeforderte Erklärung zur Organspende einfach gar nicht abzugeben, oder ob man sich jedenfalls mindestens zu der Antwort „Ich will mir noch Zeit lassen“ bekennen muss.
Rätselhaft ist auch die Feststellung von Frank Walter Steinmeier, der behauptet, es handele sich bei der aktuellen Einigung um eine grundsätzliche Einigung auf die sogenannte Entscheidungslösung – bislang war der feine Unterschied zwischen der sogenannten Entscheidungs- und der sogenannten Erklärungslösung gewesen, dass die Verfechter der Entscheidungslösung die Bundesbürger zwingen wollten, eine Stellungnahme abzugeben, während die Befürworter der Erklärungslösung auch bereit waren eine Nicht-Erklärung zu akzeptieren. Jetzt soll die Erklärung nicht erzwungen, sondern nur mit Nachdruck erreicht werden, das Ganze aber dennoch eine Entscheidungslösung sein?
Eindeutig dagegen ist die Kritik der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung, deren geschäftsführender Vorstand Eugen Brysch äußerte: „Die Einigung (nimmt) die existenziellen Ängste der Menschen nicht ernst: Werde ich als Organspender trotzdem noch bestmöglich behandelt? Was heißt es eigentlich, hirntot zu sein? Wie stirbt ein Organspender? Welche Kriterien spielen bei der Organverteilung eine Rolle? Tatsächlich brauchen wir mehr Aufklärung und Transparenz. Die Verteilung von Lebenschancen gehört unter rechtsstaatliche Kontrolle und darf nicht privaten Organisationen wie der Bundesärztekammer, der Deutschen Stiftung Organtransplantation und Eurotransplant im niederländischen Leiden überlassen werden. Zu den Kernproblemen gibt es weiter keine Lösungen. Das ist deregulierte Verantwortungslosigkeit.“
Wenn es dabei bleibt, dass es im Bundestag in dieser kontroversen Frage nur einen einzigen Gruppenantrag gibt, der sich zudem darauf beschränkt das Thema „Entscheidungslösung“ zu regeln, würde die bioethische Auseinandersetzung um die Organtransplantation jedenfalls zur wohl armseligsten parlamentarische Befassung mit einem bioethischen Thema.
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lieber herr tolmein,
ein...
lieber herr tolmein,
ein tiefsinniger artikel -ein wunderbarer blog, den sie hier betreiben- btw..
den letzten absatz würde ich widersprechen. ich denke das ist unter den gegebenen umständen ein sehr weises vorgehen, nämlich die fragestellung nicht weiter zu urgieren. im moment würden da nur falsche antworten rauskommen.
ich muss wie immer auf eine der personen, die mich am meisten beeindruckten referieren. der „alte“ kirchengeschichtler norbert brox hat öfters gesagt – zumindest in einer augustinus vorlesung, der ich beiwohnte, dass nur die dinge ins credo kamen, zu denen fragen gestellt wurden.
so würde ich schließen, manche dinge hätte/soll man man besser nicht (allzu früh) entschie(ei)den…
Also. Ich entnehme der Presse,...
Also. Ich entnehme der Presse, dass sich die deutschen Parlamentsparteien darauf verständigt haben, die Bundesbürger zu einer Erklärung aufzufordern, aber nicht zu zwingen. Was für mich, bioethisch unbeleckt, nach einem vernünftigen Kompromiss zwischen ziemlich unterschiedlichen Interessen aussieht. Der Autor verunglimpft dieden Kompromiss als „armseligst“. Und die Deutsche Hospizstiftung kritisiert nicht etwa diese Einigung. Sondern, wenn man genau hinsieht, die Organspenden idealerweise begleitende Information und Aufklärung, die mit dem Gesetz exakt gar nichts zu tun haben.
Halten zu Gnaden – bei der Art von Kritik erlaube ich mir, die zitierten Fachpolitiker der Fraktionen für die einzigen Erwachsenen der Debatte zu halten. Denn die Kritik ist kindisch.
Gruss,
Thorsten Haupts
@ThorHa: Hm, ich weiß ja...
@ThorHa: Hm, ich weiß ja nicht, was Sie und wie Sie es gelesen haben. Aber „armseligst“ ist kein Wort aus meinem Wortschatz. „Armselig“ finde ich zwar die Stellungnahme – aber nicht zur Organtransplantation, sonder der Kultusminister zur Inklusion behinderter Schüler. Und das steht nicht in meinem Blog, sondern in einem Tweet von mir. Also wer hier genauer hinsehen sollte scheint mir noch nicht ganz ausgemacht. Auch die Kritik der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung reicht weiter als Sie wahrnehmen wollen: „Aufklärung und Transparenz“ – und dass Aufklärung mit dem Gesetz nichts zu tun haben soll, ist Ihre Annahme. Einen Aufklärungs- und Beratungsanspruch gesetzlich zu verankern (und zwar auch durch unabhängige Stellen) gehört dagegen zu den Forderungen, die andere Menschen und Organisationen (unter anderem auch ich) aufgestellt haben. Aber macht nichts: ich mag Kinder und war noch ein Freund davon den Begriff „kindisch“ einfach niur peiorativ zu verstehen. „Kindisch“ heißt für mich stets auch unbefangen, offen…..
<p>Lieber Oliver Tolmein, zu...
Lieber Oliver Tolmein, zu spät am Abend? Die letzten Worte Ihres eigenen Blogeintrages, nicht kursiv, also kein Zitat: „… jedenfalls zur wohl armseligsten parlamentarische Befassung mit einem bioethischen Thema …“. Armseligst. Wortwörtlich. Sollte das jemand anderes unter Ihrem Namen geschrieben haben, entschuldige ich mich gerne. Bis dahin allerdings – :-)))))).
Gruss,
Thorsten Haupts
<p>@ThorHa: Tja, da machen...
@ThorHa: Tja, da machen sich die (letzten) Worte manchmal so selbstständig, dass man sie selbst nicht mal mehr zu lesen vermag. Trostlosest….Aber schön so aufmerksame Leser zu haben ;-).
PS.: Ohne Ihren Fund und Triumph schmälern zu wollen, möchte ich doch darauf aufmerksam machen, dass ich mit dem scheusslichen Wort „armseligst“ gleichwohl nicht den Kompromiss selbst „verunglimpft“ habe; mir ging es vielmehr um die Situation, die entstehen könnte, wenn es bei diesem Thema nur einen einzigen Gruppenantrag geben sollte…..
Volle Zustimmung zu Ihrem...
Volle Zustimmung zu Ihrem Artikel und danke, dass Sie die Widersprüche der Einigung herausarbeiten.
Solch sinnloses Wortgeschwurbel („so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben“) kommt eben dabei heraus, wenn die eine Seite (SPD) bockig auf ihren Wünschen an die Bürger (fast möchte man sagen: Untertanen) beharrt und nicht akzeptieren will, dass diesen Wünschen verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.
Da musste halt eine schwammige Formel her, damit die Realitätsverweigerer ihr Gesicht nicht ganz verlieren. Ob das jemand versteht oder wie viele Interpretationen diese Formel seitens der Kassen zulässt, interessiert die mit sich selbst beschäftigten Herrschaften offensichtlich nicht.
Meine Achtung vor solchen Politikern (auch noch von der Partei, bei der ich meist mein Kreuzchen gemacht habe) ist momentan stark im Sinken begriffen.
Wie tot sind Hirntote - das...
Wie tot sind Hirntote – das ist die Frage aller Fragen
Der einzige Nachteil an dem Göttinger Skandal ist der, daß jetzt das ganze Gejammer wieder von vorne losgeht. Beklagte man vor Göttingen schon die mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende, befürchtet man nun, und ich meine zu Recht, daß die Spendenbereitschaft keine Steigerung mehr erfahren wird, eher das Gegenteil.
In Göttingen ging es ja “ nur “ um eine ungerechte Verteilung, allerdings mit verheerenden Folgen für die ausgebooteten Patienten.
Aber bevor man Organe verteilen kann, muß man sie erst einmal bekommen,
denn ausschließlich dafür wurde ja das alte Transplantationsgesetz ( TPG ) von 1997 geändert. Aber auch aus diesem Bereich gibt es viele – teils anonyme, aber auch mit Namen und Adresse – Fallberichte, die ein sehr ungutes Gefühl aufkommen lassen.
Sieben Gründe ( Anzahl noch beliebig erweiterbar ) die mich daran hindern , Organe zu spenden.
1. Die Harvard – Erfindung
Diagnose “ Hirntod “ ist eine Pseudodiagnose und ermöglichte erst die Extransplantation am noch lebenden Patienten.
Die Formel : Hirntod = Tod wurde im Laufe der Zeit als Zwecklüge entlarvt.
2. Hippokrates – gegen profilierungssüchtiges, gewinnorientiertes freies Unternehmertum
Fachexperten sagen, eine Hirnschwellung nach einem Unfall kann frühestens nach vierzehn Tagen abgeklungen sein. Aber es könnte auch, je nach Schwere, bis zu sechs Monate dauern. Alle Verletzten mit einem Schädel – Hirn – Trauma bekommen maximal eine Untersuchungs – und Beobachtungsdauer von 72 Stunden = 3 Tage! Damit hat man vielleicht schon einigen Hundert die Chance, wieder ins Leben einzutreten, genommen. In diesem Falle sind auch die Krankenkassen eine treibende Kraft, daß die Kunstformel weiterhin Bestand hat, denn die “ lebenden Toten “ müssen nicht mehr behandelt werden.
3. Ungereimtheiten
mangelnde Logistik oder pure Absicht
a) Überall liegen Ausweise für Organspender aus, nur, die braucht keiner mehr, weil nach dem neuen TPG jeder automatisch Organspender ist.
b) Nirgends liegen aber amtlich anerkannte Ausweise für Nichtspender aus.
c) Und sollten sie doch noch verteilt werden, muß man dieses Dokument lebenslang beim Verlassen des Hauses bei sich tragen, wie Anfallsleidende oder Bluter.
Wenn das keine Schikane ist, dann weiß ich nicht.
4. Ironie des Schicksals
Kliniken, Ärzte und medizinisches Personal unterliegen in Deutschland keiner Pflicht , nach solchen Dokumenten zu suchen.
5. Wie halten es unsere Nachbarn
In Österreich sind solche Eiertänze nicht nötig, da sind Spender und Nichtspender in einem Melderegister eingetragen. Die Nichtspender sind dadurch, entgegen zur Speicherung auf der Gesundheitskarte, vor Repressalien geschützt.
6. Schweizer Explanteure
sind wohl besonders nervenschwach oder mitfühlend, denn dort bekommen die “ hirntoten “ Patienten auf ihrem letzten Gang wenigstens eine OP – Narkose, so wie der Empfänger auch.
7. Deutsche Gesetzestreue
In Deutschland geht das auf keinen Fall, denn damit würde man ja zugeben, daß die Organe einem Lebenden entnommen werden, das wäre aber wiederum eine Sterbehilfe, zwar in brutalstmöglicher Form, aber Sterbehilfe ist in Deutschland sowieso verboten. Das ist wie die Quadratur des Kreises.
Seid kritisch und wachsam – Göttingen ist überall – es geht schließlich um uns und unsere Lieben!