Biopolitik

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Wiederbelebung ohne Einwilligung – ethisch wenn’s der Organentnahme dient?

| 11 Lesermeinungen

Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist das Glas immer mindestens halbvoll: „Rückgang der Organspenden in 2011 moderater als...

Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist das Glas immer mindestens halbvoll: „Rückgang der Organspenden in 2011 moderater als erwartetwar die Pressemeldung überschrieben, mit der die DSO am 12. Januar bekannt gemacht hat, was seit November 2011 in den Medien (auch in diesem Blog) zu erfahren war: Dass trotz intensiver Bemühungen und Inhouse-Koordinations-Projekten die Organspendebereitschaft zurückgegangen und nicht etwas gestiegen ist. Wie auch sonst üblich, sind natürlich die anderen schuld, in diesem Fall: Der Rückgang an Spendern, wird vermutet, könnte in der Zunahme von Patientenverfügungen und einem vorzeitigen Therapieabbruch liegen.

Und die Lösung: mehr Therapie und weniger Patientenverfügungen? Nein, die DSO setzt insoweit auf die „bevorstehende Gesetzesänderung zu einer Entscheidungslösung“, „eine aktuelle Umfrage bestätigte erneut, dass die meisten Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. ‚In einer aktiven und nachdrücklichen Ansprache der Bevölkerung liegt die Chance, die Diskrepanz zwischen in Umfragen geäußerter Zustimmung und dokumentiertem Willen im Organspendeausweis zu schließen‘, erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.

Es ist ja schon etwas irritierend, dass die Frage der Organspende-Bereitschaft in der DSO offenbar in den Zuständigkeitsbereich des „Kaufmännischen Vorstandes“ fällt. Aber nun gut. Bedenklicher erscheint schon, dass die DSO offenbar nicht reflektieren will, dass zwischen Äußerungen in Meinungsumfragen (in denen eben Meinungen abgefragt werden und keine auf zureichenden Informationen beruhenden Entscheidungen) und tatsächlichen Entscheidungen zwangsläufig eine erheblichen Diskrepanz bestehen muss.

Die Lösung dafür jedenfalls liegt sicher nicht in einer „aktiven und nachdrücklichen Ansprache“, sondern allenfalls in einer soliden und unabhängigen Information… Die ist aber nicht gefragt und sie wird nicht angeboten: für die Organentnahme genausowenig wie für Patientenverfügungen. Dass sich die Politik hier verweigert und stattdessen auf Entscheidungen drängen will, unabhängig davon, wie gut informiert die Entscheider sein werden, gehört zu den trostloseren Kapiteln dieser auch sonst gar nicht so glanzvollen Geschichte.

Dass man von dem Gesetzentwurf, der ja eigentlich Ende letzten Jahres fertiggestellt werden sollte, gerade gar nicht so viel hört, weil die Einigkeit offenbar doch nicht ganz so stabil ist, wie damals behauptet, stimmt dagegen etwas hoffnungsvoller: Vielleicht wird so ja doch noch der Raum für eine Debatte über die Fragen geöffnet, die relevant sind.

In der „taz“ hat vor kurzem der Münsteraner Rechtswissenschaftler Thomas Gutmann einige bedenkenswerte Thesen zum Thema aufgestellt. Gutman, der ein entschiedener Befürworter der Transplantationsmedizin ist, beklagt vor allem die Intransparenz des Zuteilungssystems und macht deutlich, dass er hier einen öffentlichen Diskussionsbedarf sieht, der ein öffentlich-rechtlich organisiertes Verteilungssystem zur Folge haben müsste:

„(Es) kann nicht verwundern, dass sich in der Rechtswissenschaft längst die Einsicht durchgesetzt hat, dass das Allokationssystem des Transplantationsgesetzes gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt. Eine Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Der Tumor, den das gegenwärtige Verteilungsregime für Organe im Körper des Rechtsstaats bildet, ist der Preis, den das politische System für die Entsorgung der Allokationsfrage offenbar zu zahlen bereit ist.

Kollegen von Gutmann aus Münster, die allerdings nicht Juristen sind, sondern Medizinethiker und Transplantationsmediziner machen deutlich, was gegenwärtig noch so alles zur Disposition steht: Nachdem in der Debatte um die Organentnahme immer deutlicher wird, dass es hier um medizinische Entscheidungen geht, die zu Lebzeiten erfolgen und vermutlich oftmals ohne Einwilligung der späteren „Organspender“ oder ihrer Betreuer, werden medizinethische Auffanglinien konstruiert. In einem Papier für das Deutsche Ärzteblatt fragt die Autorengruppe:

„Darf man einen potenziellen Spender mit aussichtsloser Prognose zugunsten einer (möglichen) Organspende anders behandeln, als man es ohne diese Perspektive täte? Darf man Maßnahmen durchführen, die nicht dem Patienten dienen, sondern eine Organspende ermöglichen und die Organe schützen?

Sodann werden die Bedenken, die als „pauschale Ablehnung fremdnütziger Behandlung“ disqualifiziert werden, klein geredet:

„Auch wenn eine organprotektive Versorgung oder eine Hirntoddiagnostik in den hier besprochenen Fällen nicht mehr dem medizinischen Wohl des Patienten selbst dient, mindern sie es aber auch nicht. Das ist ethisch ein gewichtiger Aspekt, den man leicht übersieht, wenn man die fehlende Patientenzentriertheit dieser Maßnahmen kritisiert. Medikamente zur Regulierung etwa von Blutdruck, Elektrolyten oder Blutzucker schaden dem Patienten nicht. Sie bedeuten keine Belastung, werden über ohnehin laufende Infusionen verabreicht, bedeuten – auch aus der Wahrnehmung der Angehörigen – keine aufwendige Störung.“

Auch weitergehende Maßnahmen, wie sogar die (ohne Einwilligung erfolgende) Reanimation eines sterbenden Patienten zum Zwecke der Organerhaltung, werden von dem Autorenteam nicht abgelehnt, sondern ethisch umgedeutet: Statt die Behandlung ohne Einwilligung kla abzulehnen, was zumindest rechtlich geboten wäre, wird aus dem Nicht ein „Ermessensspielraum“ bemüht:

„Man erkennt, dass es hier Ermessensspielräume gibt, die man in Behandlungsteams, besser noch für ganze Kliniken im Voraus ausloten sollte, um eine konsensfähige einheitliche und transparente Praxis zu gewährleisten. Offenkundig empfiehlt sich die Formulierung einer entsprechenden Leitlinie oder Empfehlung.

Dabei können die Nebenwirkungen dieser Eingriffe ins Sterben durchaus erheblich sein, wie hier in einer medizinischen Fachpublikation, ein wenig im Off der öffentlichen Wahrnehmung deutlich wird:

„Ein gravierendes Problem der spendezentrierten Lebensverlängerung liegt darin, dass sie in seltenen Fällen zur Ausbildung eines apallischen Syndroms führen kann, in dem der Patient erneut selbstständig atmen und schlucken kann, ohne sein Bewusstsein zurückzuerlangen. Diesen Zustand schwerster neurologischer Schädigung und vollständiger Pflegebedürftigkeit wollen gewiss etliche Patienten und Angehörige keinesfalls akzeptieren. Patienten, Betreuer und Bevollmächtigte müssten wissen, welche Risiken bestehen, um diese ablehnen oder ihnen begegnen zu können. Ohne gemeinsam getragene Verantwortung sollten Ärzte diese Risiken nicht eingehen. Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls werden sie daher eine entsprechende Risikoprognose erheben und gegebenenfalls auf eine Organspende verzichten.

Die Konsequenz der Münsteraner Mediziner ist, die Vorverlagerung der Gespräche über die Einwilligung in die Organspende vorzuverlagern. Angehörige sollen demnach künftig noch vorder Hirntoddiagnose befragt werden, wie sie zur Organentnahme stehen – das hat einiges für sich, Allerdings frage ich mich, wieso es angesichts dessen, dass es hier um Behandlungsentscheidungen zu Lebzeiten geht, die Verantwortlichen für diese medizinischen Behandlungsentscheidungen, die Betreuer und Bevollmächtigten (die keineswegs identisch mit den nach dem Transplantationsgesetz entscheidenden nächsten Angehörigen sein müssen) hier nicht einmal erwähnt werden…..

Deutlich wird immerhin: Die Diskussion um die rechtlichen und ethischen Bedingungen der Organentnahme und Transplantationsmedizin steht heute eher am Anfang als am Ende.

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11 Lesermeinungen

  1. Lutz Barth sagt:

    Moderne Ethikdebatten zeichnen...
    Moderne Ethikdebatten zeichnen sich vornehmlich dadurch aus, dass diese in den Kernfragen höchst umstritten sind und eine Befriedung nicht zu erwarten ansteht, ja eigentlich nicht stattfinden kann, geht es doch stets um das vermeintlich höchste Gut des Menschen, das „Leben“, von dem behauptet wird, es sei nicht disponibel und damit keiner Wertung zugänglich.
    Von daher nimmt es nicht wunder, dass auch derzeit die Debatte um die Organspende zu entgleiten droht und mit Verlaub, gerade Patienten- und Lebensschützer tragen mit ihren undifferenzierten Statements in ganz entscheidendem Maße dazu bei, dass hier mal wieder „ein Glaubenskampf“ geführt wird, der weder gewonnen noch verloren werden kann. Aufklärung ist in der Tat das Gebot der Stunde und die Frage, wann der Mensch denn nun endlich „tot“ sei, verliert dann an entsprechender Schärfe. Zu fragen allerdings ist, ob dies im Interesse der Kritiker der Organspende und de „Hirn-Tod-Konzept“ zu liegen scheint? Ich habe hier meine Zweifel, werden doch Fragen aufgeworfen, die unmittelbar mit dem „Recht zur Selbsttötung“ zusammenhängen und von daher eigentlich aus der Sicht der Patientenschützer- und Lebensschützerfraktionen das eigentliche Problem darstellen: Es geht darum, ob der zur Organspende bereite Patient selbst über seinen endgültigen Tod bestimmen darf und in diesem Sinne die Ärzteschaft als gute Mechaniker des Todes einen aktiven Beitrag leisten dürfen, da es darum geht, verwertbare Organe zu gewinnen und der Mensch per se nicht „tot“ sein darf. Nun – dies zu entscheiden, darf nach hiesigem Verfassungsverständnis der schwersterkrankte Patient und insofern scheitert die Organspende jedenfalls nicht (!) an einer Patientenverfügung, die hierauf bezogen lediglich einer Konkretisierung bedarf. Die Debatte könnte entkrampfter geführt werden, wenn und soweit das Selbstbestimmungsrecht der Organspender in den Fokus der Betrachtung gesellt wird.
    Der Mensch bestimmt über seinen (!) Tod und sofern er sich hierüber bewusst ist, kann er auch auf ein endgültiges wissenschaftliches Kriterium des medizinischen Todes verzichten und seine Erklärung auf Plausibilitäten ausrichten, die er für akzeptabel hält. Hierzu könnte dann auch das derzeitige „Hirn-Tod-Konzept“ zählen, mag dieses auch durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse modifizierbar sein oder werden.
    Der parlamentarische Gesetzgeber scheint gut beraten zu sein, sich von dem Kantschen „Selbstentleibungs-Verbot“ zu distanzieren, denn in diesem Verbot ist der maßgebliche Grund für nahezu alle modernen Ethikdebatten zu erblicken. Das „Leben“ mag die vitale Basis für das Selbstbestimmungsrecht sein, aber mit Verlaub: Das Diktum Kants muss nicht in allen Konsequenzen befolgt werden noch orientiert sich hieran unser moderner Verfassungsverständnis vom dem nach der Würde des Menschen ranghöchsten Gut, namentlich dem Selbstbestimmungsrecht!
    Leider hat Tomein Recht mit seiner Einschätzung, dass vornehmlich die ethischen Bedingungen der Organentnahme heute eher am Anfang als am Ende stehen. Zu fragen allerdings ist, ob wir einer erneuten Diskussion bedürfen? Es stehen nach wie vor zwei Lager unversöhnlich gegenüber und die Ethikdebatte wird hieran gerade rein gar nichts ändern. Selbst wenn etwa der Deutsche Ethikrat sich des Themas in aller Breite annehmen würde, wäre kein Gewinn feststellbar, da hier lediglich Einzelstellungnahmen von ethischen Überzeugungstätern erwartet werden können, die letztlich nur das widerspiegeln, was gegenwärtig schon bekannt ist. Die Dilemmata in den bioethischen Diskursen, so also auch in der Debatte um die Organspende, lassen sich vielmehr dann lösen, wenn wir endlich dem Gedanken des Selbstbestimmungsrechts mehr Rechnung zu tragen bereit sind, ohne hierbei dem Charme der Patienten- und Lebensschützerfraktionen zu erliegen, die ein mehr als gespaltenes Verhältnis zum ethischen Grundstandard unserer Grundgesetzes hegen. Ethiker tragen derzeit mehr zur Verwirrung denn zur Klärung entscheidungserheblicher Fragen bei und es tritt einmal mehr offen zu tage, dass zentrale Rechtsfragen aus der Innenperspektive des Patienten manchmal etwas „weniger“ Ethik und anstatt dessen mehr „Recht“ benötigen. Die Ethisierung individueller Fragen, denen sich ein jeder selber stellen kann (oder auch nicht), mündet stets in einem Glaubenskampf und da darf man/frau auch denn schon einmal genervt sein, wenn mal wieder „philosophiert“ wird und zwar um des „Philosophierens willen“. Intellektuelle Glanzleistungen (etwa nach Kant) stehen eher nicht zu erwarten an und da ist es müßig, gebetsmühlenartig darauf hinzuweisen, dass wir gelegentlich die „Ethik im Dorf sein lassen sollten“. Kant hat nichts von seiner Ausstrahlungskraft verloren und so gesehen darf es nicht verwundern, dass die Lebensschützerfraktionen von seinen Lehren besonders angetan sind und auch mit Blick auf die Organspende fruchtbar machen wollen: Versagt das „Hirn-Tod-Kriterium“, so ist der Mensch lebend und es stellt sich die Frage, ob er sich selbst „entleiben“ darf. Nehmen wir dieses Argument ernst, dann sollte schnellstens die Debatte um die Organspende beendet werden. Freilich ist dieses Argument nicht haltbar, aber derzeit gewinnt es wieder an Bedeutung und die Lebensschützer-Fraktionen greifen hierauf dankbar zurück, können diese doch mit diesem einzigen Argument nahezu sämtliche bioethischen Hochdiskurse (vom frei verantwortlichen Sterben, Schwangerschaftsabbruch, PID bis eben hin zur Organspende) schlicht für beendet erklären.
    Und dass sind wahrlich keine gute Aussichten, wie ich meine.

  2. Totalkommerzialisierung,...
    Totalkommerzialisierung, Organhandel, keine medizin. Tabus mehr
    11
    Wenn das Jahrtausend beginnt, das nach dem Jahrtausend kommt
    Wird der Mensch mit allem Handel treiben
    Jedes Ding wird seinen Preis haben
    Baum, Wasser und Tier
    Nichts wird mehr wahrlich geschenkt sein, und alles wird verkauft werden.
    Doch der Mensch wird dann nicht mehr sein als das Gewicht seines Fleisches
    Sein Körper wird feilgeboten werden wie ein Pfund Fleisch
    Sein Ohr und sein Herz wird man nehmen (Organhandel, d. Hg.)
    Nichts wird mehr heilig sein, weder das Leben noch seine Seele
    Man wird sich um seine sterbliche Hülle und um sein Blut streiten, als wolle man Aas zerfetzen.

  3. hgebhardt sagt:

    Wenn ich denn schon...
    Wenn ich denn schon widerverwertet soll in einem medizynisch-kommerziellem System, in dem dann viele an mir verdienen, ausser ich selbst, meine Familie und meine Erben, dann will ich immerhin mitentscheiden, an wen ich mein Herz verschenke, etw nach demMuster: Politiker nein, Hartz IV-Empfänger ja und/oder Mann nein, Frau ja.
    Irgendwie will ich schon mitspielen, bei diesem Gesundheitslotto.
    Welchen Doktor hat eigentlich dieser Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO?
    Jedenfalls spricht er, wie der Chef einer Drückerkolonne, und fürs Klinkenputzen haben ja auch schon welche einen Ehrendoktor bekommen.

  4. Mitleser sagt:

    Guter Artikel, denn jetzt...
    Guter Artikel, denn jetzt zeigen die Geschäftemacher mit Organen von Halbtoten ihr tatsächliches Gesicht. Igitt, was sind das für Menschen?

  5. Alfons Grau sagt:

    Jeder Mensch sollte sich...
    Jeder Mensch sollte sich fragen: „Will ich bei einem Organversagen um weiter zu leben ein Ersatzorgan haben, das einem anderen Menschen bei lebendigem Leib entnommen und der dadurch getötet wird?“ Es ist anzunehmen, dass heute diese Frage viele mit „Ja“ beantworten werden unter der Bedingung, dass der Organ“spender“ ein sog. „Hirntoter “ ist, der sein Einverständnis zur Explantation mit einem Spenderausweis erklärt hatte.
    Auch gegen eine solche Aktion unter „Gleichgesinnten“ lassen sich Einwände ethischer Natur erheben. Wie aber können alle diejenigen geschützt werden, die eine solche Frage mit „Nein“ beantworten und konsequenter Weise dann auch für eine Organspende nicht zur Verfügung stehen?
    1. Transplantationsmediziner müssten verpflichtet werden, auch den Organempfängern die volle Wahrheit über die Explantation zu sagen: Das Organ, das ihm eingepflanzt wird, wurde einem noch lebenden Menschen entnommen.
    2. Organe dürfen im Rahmen TPG nur entnommen werden, wenn der „Spender“ persönlich zugestimmt und dies dokumentiert hat – enge Zustimmungslösung.

  6. S.Wille sagt:

    Es geht um eine umfassende,...
    Es geht um eine umfassende, redliche Information gutwilliger Bürger, die bereit sind, ihre Organe zu spenden. Sie müssen wissen, dass der Hirntod derzeit in der Wissenschaft neu diskutiert wird, was eine Spenderkonditionierung bedeutet und dass sie am OP-Tisch weiterbeatmet werden, bis literweise kalte Perfusion in ihren Körper geleitet wird. All das wissen die meisten Menschen nicht. Sie denken,
    eine Organentnahme sei vergleichbar mit der Öffnung des toten Körpers in der Pathologie oder in der Gerichtmedizin. Nicht bekannt ist auch, dass eine Multiorganentnahme 4-5 Stunden dauert.
    All das würde zu einer korrekten Aufklärung gehören. Bisher erfolgt diese nicht.

  7. Mitleser sagt:

    Grau stimme ich zu. Wer mit...
    Grau stimme ich zu. Wer mit den erheblichen Nachteilen einer solchen OP weiter leben will, soll dann auch spenden müssen.
    Ich bin mir sicher, dass das unter den von S. Wille beschriebenen Umständen dann noch kaum jemand will.
    Ich bleibe dabei, solche Maßnahmen halte ich für hoch unethisch und sogar für verachtenswert. Was ist das für eine Arbeitsweise mit Menschen? Hier werden Halbtote für unvorstellbare Euro Summen ausoperiert und in anderen Gegenden in der Welt sterben Menschen an Hunger.
    Der Tod gehört zum Leben. Für den einen früher, den anderen später. Das ist eben das Leben.
    Was müssen das für „Ärzte“ sein, die soetwas betreiben.

  8. pfb sagt:

    Herzlichen Glückwunsch zu dem...
    Herzlichen Glückwunsch zu dem Artikel. Als guter Kenner der „Münsteraner Szene“ um Frau Schöne-Seifert u.a. kann ich nur zu großer Aufmerksamkeit raten. Das Maß an Geschicklichkeit, mit der die „professionellen“ Befürworter einer Verdinglichung menschlichen Lebens, sicherlich iher eigenen Überezeugung folgend, arbeiten, ist schon ganz beachtlich. Das Netzwerk vergrößert sich in die Fachbereiche hinein ständig. Die Argumentation ist auch so angelegt, daß nur derjenige die wahren Absichten und Stoßrichtunge durchschaut, der sich intensiv mit dieser wahrlich nicht einfachen Thematik befaßt. Dabei ist es langsam aber immer mehr so, daß die Bewahrer des bisher als menschliches Leben angesehenen Position in die Rolle von Mißachtern menschlichen Lebens gedrängt werden. Möglicherweise fehlt ihnen die professionelle Vernetzung auf einem fachlich-politisch hohen Niveau quer durch die „Instanzen“.

  9. Lutz Barth sagt:

    Mit Verlaub: Der "gute Kenner...
    Mit Verlaub: Der „gute Kenner der Münsteraner Szene“ rät zur großen Aufmerksamkeit und es fragt sich der Interessierte, welche Botschaften er uns denn nun hinterlassen möchte. Geht es darum, dass die „Bewahrer des Lebens“ einer entsprechenden Argumentationshilfe benötigen, da es diesen in den letzten Jahrzehnten nicht gelungen ist, dass Selbstbestimmungsrecht der Patienten „zu Grabe zu tragen“?
    Die von dem Kollegen Gutmann aufgeworfenen Fragen sind in der Tat von gewichtiger Natur, geht es doch zunächst darum, den Kompetenzbereich der BÄK in Frage zu stellen. Dies u.a. deshalb, weil aufgrund der Grundrechtsnähe der mit der Organspende zusammenhängenden Fragen gute Gründe dafür streiten, dass der parlamentarische Gesetzgeber gefordert ist; dies gilt im Übrigen auch für die anderen bioethischen Hochdiskurse, in denen man/frau glaubt, auf die ethische und moralische Integrität der Ärzteschaft setzen zu müssen. Dies wäre zunächst unproblematisch, wenn hier tatsächlich die einzelnen Ärztinnen und Ärzte eingebunden werden. Dies ist aber nicht der Fall, weil die BÄK den durchaus vermessenen Anspruch erhebt, die ethische Grundausrichtung für einen gesamten Berufsstand vornehmen zu dürfen.
    Die „Bewahrer des Lebens“ schreiten ohne Frage ungehindert auf ihrer Mission fort und dass hierzu nicht wenige Ethiker ihren Beitrag leisten, ist zwar bedauerlich, aber angesichts ihrer individuellen Wertewelt und damit der ureigenen Gewissensentscheidung zu tolerieren. Wenn demzufolge eine andere kleine, aber handverlesene Schar von Ethikern den Versuch unternimmt, die neuralgischen Punkte in einer Ethikdebatte zu benennen, ist dies weder verfänglich noch zu unterbinden. Im Zweifel trifft dann die Ethik auf die Schnittstelle zum Recht und wird sich den übergeordneten Prinzipien einer Rechtsethik und vor allem dem ethischen Standard unseres Grundgesetzes nicht verschließen können, so wie es den „Bewahrern des Lebens“ trotz ihrer gebetsmühlenhaften Rede von dem an sich ehernen Prinzip der Fürsorge nicht gelingen wird, dass Selbstbestimmungsrecht zu marginalisieren.
    Und ohne Frage werden sich die „Bewahrer des Lebens“ den Vorwurf gefallen müssen, das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten nicht hinreichend zu „würdigen“, wie sich unschwer aus der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen ergibt.
    Mit Blick auf die Organspende ist sicherlich weitere Aufklärung notwendig, aber auch hier gilt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu wahren ist. Sofern also der Patient meint, dass er ein Organ zu spenden beabsichtigt und sich die Wissenschaft nicht darüber im Klaren ist, wann der Mensch denn nun endlich tot sei, begehrt er einen frei verantwortlichen Suizid im Zustande schwerster Erkrankung, bei dem die Transplantationsmediziner zu assistieren bereit sind und hierbei darauf zu achten haben, dass sowohl der Wunsch des Patienten nach einem würdevollen Sterben als auch seinem Willen in eine Organspende lege artis beachtet werden.
    Dies kann selbstverständlich auch in einer Patientenverfügung geregelt werden, wenngleich natürlich die zentrale Frage darin bestehen dürfte, ob wir es künftig akzeptieren, dass auch der schwersterkrankte Patient über seinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen kann. Die Frage ist nicht, wie wir sterben wollen, sondern vielmehr, ob wir unter bestimmten Voraussetzungen frei verantwortlich den Zeitpunkt unseres Ablebens bestimmen können und zwar jenseits der Kantschen Lebensphilosophie, die insbesondere dankbar von den Gegenwartsethikern resp. den „Bewahrern des Lebens“ angenommen wird, auch wenn Kant hier nur als ein Philosoph unter vielen gilt, dessen Philosophie zwar von besonderem Gewicht zu sein scheint, aber eben nicht den „Stein des Weisen“ markiert.
    Unser Grundgesetz ist da schon ein stückweit fortschrittlicher und dies in den Diskuren anzumahnen, erscheint mir persönlich allemal wichtiger als der Blick in die Glaskugel des Ethikers oder der „Bewahrer des Lebens“, die nach wie vor die „Heiligkeit des Lebens“ proklamieren und hierbei auch noch den Anspruch reklamieren, die „Wahrheit“ zu verkünden. Man/frau muss nicht dem gelegentlich entfesselten „säkularen Humanismus“ frönen, um zu erkennen, dass ein Jeder nach seiner Facon selig werden darf. Enttabuisierung und Toleranz scheinen mir die „Gebote“ für die Zukunft zu sein und in diesem Sinne sollten wir nicht die Stimmen aus dem „Münsteraner Kreis“ noch aus dem Vatican oder etwa dem Deutschen Ethikrat fürchten, in denen sich ebenfalls „ethische Überzeugungstäter“ mit ihren Statements verewigen können, ohne dass unsere Gesellschaft gehalten wäre, diesen ethischen Expertisen Folge leisten zu müssen.

  10. S.Wille sagt:

    Was Lutz Barth fordert, wäre...
    Was Lutz Barth fordert, wäre letzendlich das Belgische Modell: Assistierter Suizid gekoppelt mit Organentnahme. Darüber muss diskutiert werden.
    Aber das gegenwärtige Problem ist doch ein anderes: in Deutschland muss die Bevölkerung ersteinmal aufgeklärt werden, dass der Hirntod eine willkürliche Festsetzung bedeutet, ein Konstrukt, das eine straffreie Organentnahme erlaubt. Die meisten Menschen denken aber, dass sie als Organspender mausetot sind, was sollen sie auch unter dem Begriff „postmortale Spende“ anderes verstehen?
    Dass die Hirntodfrage in dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren konsequent ausgeklammert wird, macht hellhörig. Offenbar will man der Bevölkerung diese heikle
    Materie nicht zumuten um nicht zu verunsichern.

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