Plötzlich ist das Thema „Babyklappe“, das längere Zeit in irgendein Aufmerksamkeitsloch gefallen schien, wieder in die Medien gehoben worden. Bundesfamilienministerin Schröder hat angekündigt , ein Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, das Rahmenbedingungen für eine anonyme Geburt gesetzlich geregelt. Kristina Schröder will so eine „rechtliche Grauzone“ beseitigen – was eine beachtliche Aussage ist, denn eine rechtliche Grauzone gibt es nicht (was die Ministerin auch einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2008 entnehmen könnte) . Das Personenstandsgesetz hat klare Vorschriften, wie, von wem und unter Angabe welcher Informationen Geburten zu melden sind – Ausnahmen werden dort nicht gemacht. Dass sich in der Praxis Babyklappen und Kliniken, die eine anonyme Geburt ermöglichen etabliert haben, trifft zu. Nur: Aus der Tatsache, dass rechtliche Vorschriften mißachtet werden, ergibt sich nicht, dass die Rechtslage unklar wäre. Allenfalls läßt sich annehmen, dass die rechtliche Lage unbefriedigend ist (wie in vielen Bereichen).
Das ist dann allerdings oftmals ein guter Grund, die rechtliche Lage zu ändern. Nur: die Ministerin bleibt recht sparsam mit Informationen darüber, wie das genau geschehen soll. In einem Zeitungsinterview hat sie erläutert, das kommende Gesetz solle den Müttern „für eine gewisse Dauer“ Anonymität garantieren. Die Herkunft solle erst nach einer Frist von etwa zehn Jahren veröffentlicht werden, „damit die Kinder ab einem gewissen Alter die Chance haben, ihre eigene Identität festzustellen“. Die praktischen Fragen, die sich hier stellen sind erheblich. Vor allem ist völlig unklar, wie denn sichergestellt werden soll, dass die Mutter einerseits anonym gebären kann, andererseits aber zuverlässig ihre Daten erfasst werden, damit das Kind frühestens zehn Jahre später erfahren kann, von wem es abstammt?
Der letzte Gesetzentwurf, der sich an diesem Thema versucht hat (und den damals ein fraktionsübergreifendes Bündnis eingebracht hat), hat es durch eine Änderung sdes Personenstandgesetzes so versucht:
„Die Mutter kann dem Kind mit der Möglichkeit der späteren Aushändigung eine Nachricht (z. B. mit Angaben über die Eltern des Kindes und deren Familie) hinterlassen. Die Nachricht ist der Geburtsanzeige in einem verschlossenen Umschlag beizufügen; sie kann von dem Anzeigenden oder der Mutter auch noch zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Nach der Beurkundung der Geburt leitet der Standesbeamte den Umschlag zusammen mit einer beglaubigten Abschrift des Geburtseintrags dem für die Aufbewahrung der Nachricht zuständigen Standesbeamten zu. Der Standesbeamte hat die Nachricht auf Verlangen der Mutter an diese zurückzugeben.“
Die Probleme sind offensichtlich: Was in dem verschlossenen Umschlag steht, kann niemand überprüfen. Der Gesetzentwurf wurde nicht Gesetz, weil er das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzt hätte. Im Übrigen werden so auch die Rechte der Väter verletzt, denen gegebenenfalls die Möglichkeit genommen wird, auch nur zu erfahren, dass sie ein Kind haben, geschweige denn, dass ihnen ermöglicht wird, sich dieses Kindes anzunehmen. Auch das im Bundesrat eingebrachte „Geburtsberatungsgesetz“ (682/04),das zwar feiner ziseliert war, aber letztenendes die verfassungsrechtlichen Probleme auch nicht löste, wurde nicht beschlossen.
Der neue Gesetzentwurf müsste hier also klarere Pflichten begründen. Anonymität der Mutter und Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung lassen sich nicht vereinbaren. Also ist neuerdings, ohne dass das allerdings klar erläutert würde, auch nur noch von „vertraulicher Geburt“ die Rede: die Daten werden dafür wohl angegeben werden müssen, aber eben mit der Zusicherung, dass sie nicht bzw. erst nach zehn Jahren an andere übermittelt werden. Wieso aber eigentlich zehn Jahre? Und welche Daten? Paragraph 21 Personenstandsgesetz verlangt, dass im Geburtsregister insbesondere der Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt und auch die Vornamen und die Familiennamen der Eltern beurkundet werden. Die vertraulich gebärdende Mutter müsste also auch den Namen des Vaters angeben. Wird sie das? In vielen Fällen wohl kaum. Kann eine „vertrauliche“ Geburt also erfüllen, was sie leisten soll, dass sich die Frauen nicht gezwungen sehen, ihr Kind heimlich zur Welt zu bringen? Das ist schwer vorherzusagen, aber es spricht einiges dafür, dass viele Frauen auch eine „vertrauliche Geburt“, bei der sie verlässliche Daten angeben müssen, kaum ermutigen wird, sich von Profis versorgen zu lassen.
Was also dann?
Der Ethikrat hat in seiner Stellungnahme 2009 vergleichsweise klare Aussagen begründet und gemacht:
„Die vorhandenen Babyklappen und bisherigen Angebote zur anonymen Geburt sollten aufgegeben werden.“
Allenfalls hielt der Ethikrat eine Regelung für gangbar, die folgende Kernaussage trifft:
„Eine Frau, die sich vor, während oder nach der Geburt in der Betreuung einer dafür staatlich anerkannten Beratungsstelle befindet, kann verlangen, dass die nach §§ 18 bis 20 PStG anzuzeigenden Daten für die Dauer eines Jahres ab Geburt des Kindes nur der Beratungsstelle und nicht dem Standesamt mitgeteilt werden.“
Warum die Familienministerin davon offensichtlich abweichen will, hätte sie auch jetzt schon gut begründen können. Sie hat es nicht getan. Das ist auch deswegen schwer nachvollziehbar, weil kurz vor der Ankündigung von Ministerin Schröder das Deutsche Jugendinstitut eine ausführliche Zusammenfassung eines seit zwei Jahren laufenden Forschungsprojektes „Anonyme Geburt und Baby-Klappen in Deutschland – Fallzahlen, Angebote, Kontexte“ veröffentlicht hat. Die Fakten, die dort zusammengetragen werden lassen alle möglichen Schlussfolgerungen zu, aber eine Argument für die Beibehaltung von Babyklappen oder die Legalisierung sehr weitreichender Formen „vertrauliche Geburt“ liefern sie nicht:
„Die Ursprungsidee der Angebote zur anonymen Kindesabgabe war die Lebensrettung von Neugeborenen, die in Gefahr waren, durch Tötung nach der Geburt (Neonatizid) oder Aussetzung zu versterben. Dies ist vielfach nicht mehr das vorrangige Mo-tiv zur Weiterführung der Angebote zur anonymen Kindesabgabe. Bei der Einrichtung der Angebote wurden, wie die schriftlichen Befragungen zeigten, die Verhinderung der Tötung bzw. der Aussetzung neugeborener Babys sowie die Schaffung eines Hilfsangebotes für Frauen in konflikthaften Situationen von den meisten der befragten Einrichtungen als wichtig bzw. sehr wichtig erachtet. Heute setzen sich insbesondere die Anbieter damit auseinander, dass die Zielgruppen, die bei der Einrichtung der Angebote vielfach im Fokus standen (Prostituierte, Drogenabhängige, sehr junge Mädchen, Frauen, die ihre Neugeborenen töten oder aussetzen), nicht erreicht werden und die Nutzerinnen keiner spezifischen Gruppe zuzuordnen sind.“
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Den geneigten Leser mag es...
Den geneigten Leser mag es interessieren, dass die Studie des DJI überhaupt erst auf einen Auftrag der Bundesfamilienministerin zurück geht, damit wir über ein Kompendium zuverläsiger Basisinformationen verfügen, und wir mit Informationen deshalb noch recht sparsam umgehen, weil wir noch am Anfang und nicht am Ende der gesetzgeberischen Arbeit stehen. Mit besten Grüßen Dr. Christoph Steegmans, Leiter Presse- und Informationsstab BMFSFJ
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Dies interessiert auch geneigte Leserinnen, nicht nur die Leser. Der aktuelle Repräsentant des Informationsamst des BMFSFJ möge noch an seiner Wortwahl pfeilen.
Wir wiederum sind gespannt, wie der gordische Knoten der aktuellen Gesetzgebung zugunsten der gebärenden Frauen aufgelöst werden wird. Denn: Der Schutz der Frauen – und somit automatisch der Kinder (Väterrechte hin und her) – sollte zuvörderst einer gesetzgeberischen Lösung stehen.
Es scheint mir gänzlich absurd zu sein, dass das Recht des Kindes auf Herkunft dazu führen kann, dass es a) nicht geboren wird, b) es nur kurz seine Geburt überlebt und c) dass dies dazu ernsthaft dienen kann, indirekt Frauen medizinischen Schutz zu verweigern.
Es wäre gut, wenn das BMFSFJ die vertrauliche Geburt durchsetzen kann – flächendeckend. Eine solche allerdings mit einer 10-Jahres-Informationsfrist o.ä. zu koppeln, halte ich für eine gefährliche – vermutlich wirkungslose – Strategie.
Bitte nicht erneut ein BMFSFJ Gesetz mit „Freiwilligkeit“-Modus und sonstigen Weichspülern schaffen!
ich denke der Ausschlag...
ich denke der Ausschlag gebende Punkt ist nicht ob es einen Umschlag mit daten gibt, ob es die rechte des Kindes, des vaters oder der Mutter verletzt.
Egal ob Babyklappe oder anonyme Geburt solange auch nur ein Kind lebend darin liegt, solange auch nur ein Kind nicht tot irgendwo abgelegt wird, allein und ohne eine Chance auf ein geliebtes Leben….solange sind die verletzten rechte ALLER auch die des Staates gleich, denn ALLES andere wäre gleich einem Mord an allen den geretteten Kindern sollten die Babyklappen abgeschafft bzw anonyme Geburt der Mutter schwer gemacht werrden!
Eine Mama