Biopolitik

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Organentnahme-Gesetz:Jamaika-Ampel – kein helles Licht, kann aber doppelrot

| 7 Lesermeinungen

Die Fraktionsvorsitzenden haben in Sachen Transplantationsgesetz gekreißt und herausgekommen ist, so berichten es die Kollegen, „ein Durchbruch“....

Die Fraktionsvorsitzenden haben in Sachen Transplantationsgesetz gekreißt und herausgekommen ist, so berichten es die Kollegen, „ein Durchbruch“. Wohin der Durchbruch allerdings führt und was durchbrochen worden ist – wer kann das schon wissen. Noch ist der Gesetzentwurf letzter Hand vor der Lesung im Bundestag nämlich nicht ins Reine geschrieben. Und selbst wenn er es sein wird: er läßt notwendigerweise manches offen, weil sein eines, wenn man bei diesem Thema so schreiben darf, Herzstück kann noch gar nicht umgesetzt werden: die elektronische Gesundheitskarte, die nunmehr ein gesondertes elektronisches Fach für die Organentnahme-Erklärung bekommen soll, gibt es ja noch gar nicht. Und bevor sie kann, was sie nunmehr nach dem Willen der Bundestagsfraktionen können soll, müssen noch einige Programmierkunststücke vollbracht und vor allem von Datenschützern abgesegnet werden. Denn die jetzt von den Fraktionschefs  getroffene Vereinbarung, dass die Krankenkassen entgegen allen bisherigen Beteuerungen und Bekenntnissen künftig das Recht haben sollen Daten auf die elektronische Gesundheitskarte zu schreiben, ist ein weitaus heiklerer, wenngleich formal irgendwie selbstbestimmter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Patienten, als es auf den ersten und vielleicht auch zweiten Blick erscheint.  

Wer Muße hat zu lesen und es gerne genauer wissen will, als es in den nächsten Tagen und Wochen in den Medien erklärt werden wird, kann sich auf den Seiten des Komitees für Grundrechte und Demokratie online einen guten Eindruck von der schlechten Technik verschaffen (oder umgekehrt) –  wer‘s ganz genau wissen will, kann sich das Buch „Digitalisierte Patienten – verkaufte Krankheiten / Elektronische Gesundheitskarte und die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens“ besorgen – und muss dabei im Kopf haben, dass all diese kritischen Analysen noch davon ausgehen, dass die Krankenkassen lediglich einige administrative Daten nutzen und keinesfalls sogar höchst sensible Daten auf die Karte schreiben dürfen.

Eine andere Neuerung, die ich hübsch nennen würde, wenn sie nicht auch einige Brisanz in sich börge, ist, dass das Transplantationsgesetz künftig eine klare Zielsetzung haben soll: Die Steigerung der Organspendezahlen. Diese Idee haben einige der Politiker, die sich für die sogenannte Entscheidungslösung stark machen schon länger, sie konnte sich bislang aber nicht durchsetzen. Jetzt ist sie offenbar der Preis dafür, dass im Gesetz auch verankert werden soll, dass niemand zur Abgabe einer Organentnahme-Erklärung (welchen Inhalts auch immer) genötigt werden darf und dass die Aufklärung vor einer Organentnahmeerklärung ergebnisoffen sein muss. Wie ergebnisoffen kann das aber gemeint sein und welches Verständnis von Freiwilligkeit dokumentiert der Gesetzgeber, wenn er gleichzeitig als Ziel des Gesetzes  ins Gesetz formuliert: mehr von allem? Und damit ja auch eine klare Wertung abgibt, wer im Rahmen dieses Gesetzes die Guten sind und wer den Auftrag seiner Repräsentanten in unserer repräsentativen Demokratie noch nicht richtig verstanden hat. Dazu passt, dass aus der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden kolportiert wird, ein namhafter SPD-Politiker habe darauf gedrungen, dass Bundesbürger, die auf ein Anschreiben der Krankenkasse keine Erklärung (welchen Inhalts auch immer) zur Organentnahme abgeben, so lange mit Schreiben konfrontiert werden sollten, bis sie schließlich Rückmeldung gäben. Immerhin: So weit wollten die anderen Parlamentarier nicht gehen…

Und jetzt: vermutlich wird nun schnell entschieden werden. Immerhin wird es interessant sein zu sehen, wie sich z.B. die Linke winden wird, um nun die eCard, die sie ja ablehnt im Zuge der Reform des transplantationsgesetzes mit neuen Aufgaben zu bepacken.

Schön wäre ja, wenn sich doch noch eine kleine, tapfere, von mir aus gallische Parlamentariergruppe zusammenfände, die noch mit einem eigenen Gesetzentwurf gegen diesen All-Parteien-Einheitsblock angehen würde. Aber die Chancen erscheinen minimal. Allerdings auch nicht kleiner, als die Wahrscheinlichkeit, dass mit diesem Gesetz sich die Warteliste spürbar verkleinerte. Das wird sie nicht tun, denn wie schon verschiedentlich erläutert und mit Zahlen untermauert wurde, liegen die Probleme der zurückgehenden Organentnahme-Zahlen gegenwärtig gar nicht darin begründet, dass zu wenige Menschen Spenderausweise ausgefüllt haben: Dazu lohnt ein Blick in den Bericht der Deutschen Stiftung Organspende 2010, der deutlich macht, dass der Spenderausweis selbst das Geschehen in den Kliniken recht wenig bestimmt.  Bundesweit gab es 2010 demzufolge 1876 potenzielle Organspender, bei 1296 wurden Organe entnommen – nur in knapp über sieben Prozent aller Organentnahmen  lag dabei schriftliche Zustimmung des Patienten selbst vor. In den allermeisten Fällen stimmten an seiner Stelle die Angehörigen einer Organentnahme zu. Da die Zahl potenzieller Organspender durch das Ausfüllen von Erklärungen nicht vergrößert wird und bei knapp 1300 der möglichen Spender die  Organe auch entnommen wurden, kann es lediglich um die nicht einmal 600 Patienten gehen, bei denen kein Organspendeausweis vorlag und Angehörige der Organentnahme nicht zugestimmt haben. Und es erscheint unwahrscheinlich, dass auch nur 50 Prozent von dieer Klientel sich überzeugen lassen werden. Auch die neueren, noch nicht detailliert ausgewerteten Zahlen aus 2011 machen deutlich, dass die Wartelisten nicht das Ergebnis davon sind, dass zu wenige Menschen Organspendeausweise unterzeichnet haben. Die Entnahmezahlen 2011 sind demnach zurückgegangen, insbesondere weil immer mehr Menschen aufgrund von Patientenverfügungen nicht mehr die Voraussetzungen für eine Organspende erfüllen: entschlossene Intensivtherapie insbesondere mit künstlicher Beatmung bis zum Schluss. Stattdessen ziehen es viele Menschen vor, sich im Sterben nur noch palliativmedizinisch versorgen zu lassen – ihre Organe sind damit aber, Spenderausweis hin oder her, für die Transplantationsmedizin verloren.

Also werden wir in zwei , drei Jahren voraussichtlich erfahren: Immer noch stehen über 12000 Menschen auf den Wartelisten für Organempfänger. Es muss also dringend etwas getan werden. Vielleicht gibt es dann ja die Debatte, die dieses mal keiner gewollt hat.

Schauen Sie doch auch mal hier.

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7 Lesermeinungen

  1. In der jetzt existierenden...
    In der jetzt existierenden Form darf die Organspendeerklärung nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden. Was es gibt, sind Klartextfelder, in denen stehen kann, wo Organspende- und Patientenverfügung abgelegt sind. Ein Speichern auf der Gesundheitskarte ist dann möglich, wenn die dokumentierte Willenbezeugung des Versicherten a.k.a Unterschrift auf der Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Davon sind wir technisch noch ein paar Jahre entfernt.

  2. oliverrr sagt:

    Hier gibt es noch wichtige...
    Hier gibt es noch wichtige Zusatzinformationen zum neuen Transplantationsgesetz:
    https://spkpfh.de/Organbeschaffungsgesetz.htm

  3. C. Frodl sagt:

    Vielen Dank für diesen...
    Vielen Dank für diesen kritischen und erhellenden Beitrag. In den anderen Medien herrscht erschreckenderweise größtenteils nur Zustimmung zu den Plänen – gepaart mit „Lobeshymnen“ auf die Organspende und Forderungen nach noch weitergehenden Maßnahmen wie die Einführung der Widerspruchslösung.
    Für all diejenigen, die noch mehr kritische Stimmen zum Thema Organspende und Hirntod-Kritik lesen möchten, gibt es auf dem Infoportal der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland diverse umfangreiche Themenspecials zur aktuellen Debatte, u.a. direkt hier:
    https://www.organspende-aufklaerung.de/organspende_news-organspende-einigung-fraktionen-04-03-12.html

  4. Es könnte einer der größten...
    Es könnte einer der größten Datenskandale sein, den die deutsche Gesundheitsbranche je erlebt hat: Millionen von Rezeptdaten sollen unverschlüsselt an die Pharmaindustrie gelangt sein. Verwickelt sind möglicherweise die ganz großen Namen der Branche.
    So schreibt es der Spiegel am 13.02.
    Demnächst gibt es diese Daten also verschlüsselt und legal.
    Aber wen interessiert das schon..

  5. @Satana
    Wenn das Geld stimmt,...

    @Satana
    Wenn das Geld stimmt, ist es vielen wohl egal, das ist wohl auch in den letzen Jahren mehr als deutlich zu erkennen. Und da geht es zumeist noch nicht einmal um das Thema Organhandel. Wo die Möglichkeit dann geschaffen wird, werden dafür wohl auch nötige Strukturen entstehen. Die Wünsche so mancher die zum Thema Organhandel schon geäussert wurden sprechen da eine deutliche Sprache.
    Und notfalls muss da wohl auch einmal ein Hirntod herhalten, um passendes Organ zu verkaufen…
    Demnächst per Knopfdruck.. Wir suchen, Wir brauchen, Datensatz ( Steuernummer?) .. ist der richtige.. Bitte kümmern sie sich darum.
    Auf Abruf, und per Lagerlogistik..

  6. @Satana
    evt. ein wenig Ina...

    @Satana
    evt. ein wenig Ina Deter… und es vermehrt an irgend welch Wänden klatschen.
    Wie immer natürlich ist man hier und dort ja der Meinung, das es ein selber nicht betrifft. Sehen kann man das wohl auch an der Vielzahl der Kommentare hier.
    Interessant natürlich auch das es so Gesundheitsexperten gibt die die Meinung verbreiten, das sie kein „grossen“ Unterschied bezüglich der GKV und PKV sehen.
    Bei der Behandlung versteht sich. Beim Thema Geld da bemerken sie das dann doch wohl.

  7. Satana sagt:

    @Ersatzteillager
    Ina Deter hat...

    @Ersatzteillager
    Ina Deter hat mit ihrem Erfolgsschlager 1982 das Volksempfinden auf den Punkt gebracht. Solche kritischen Songs könnten wir heute auch gebrauchen, aber die Materie ist so unschön,daß man daraus keine Lieder mehr machen kann.
    Wie verhält es sich mit dem allgemein bekannten juristischen Vorsatz >> Vor dem Gesetz sind alle gleich?<< Scheint ja in Holland zur Zeit nicht zu funktionieren, zumindest nicht, wenn es um die landeseigenen Transplantationsgesetze geht. Es ist geradezu ein Schulbeispiel, wie die Privilegierten solche tragischen Ereignisse auf ihre Weise lösen. Empfindet eine Königin größeren Schmerz als eine Mutter aus dem Volke über den Verlust ihres Kindes? Was ich meinen Untertanen seit 2oo2 wie selbstverständlich abverlange...................( jeder soll den Satz für sich beenden) !

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