Allmählich wird es zur (schlechten) Gewohnheit: in Sachen Transplantationsgesetz schnellte die Erfolgsmeldung über die Einigung der...
Allmählich wird es zur (schlechten) Gewohnheit: in Sachen Transplantationsgesetz schnellte die Erfolgsmeldung über die Einigung der Fraktionsvorsitzenden am Donnerstagabend über den Ticker, wie in den letzten Wochen immer mal dringliche Berichte über die angebliche Verständigung oder das angebliche Scheitern der Verhandlungen…- und dann kehrt Schweigen ein und es wird emsig weiter verhandelt. Jetzt blieb der für Freitag angekündigte, konsolidierte Gesetzesentwurf, der den Inhalt der großen Einigung dokumentieren sollte, einfach aus. Worauf sich die Fraktionsvorsitzenden geeinigt haben ist am mittlerweile hochbrisanten Punkt Datenschutz offenbar unklar geblieben oder wieder geworden: Unter welchen Voraussetzungen sollen die Krankenkassen Äußerungen ihrer Mitglieder zur Organentnahme auf die elektronische Gesundheitskarte schreiben lassen können? Da bislang ein Schreibrecht der Krankenkassen für die elektronische Gesundheitskarte, die erst demnächst in nennenswertem Umfang an die Versicherten gebracht werden soll, undenkbar erschien, ist dieser Punkt von einiger Bedeutung.
Die weitergehende Auffassung meint: Die Versicherten können eine entsprechende Meinung („ich will Organe spenden“ oder auch: „ich will keine Organe entnehmen lassen.“) auf eine Postkarte schreiben, unterzeichnen und dann an die Krankenkasse schicken, die das dann in der zuständigen Abteilung auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen lässt.
Andere halten das für unzulässig und sind der Auffassung, der Kompromiss sehe allenfalls vor, dass die Krankenkasse in Anwesenheit des Versicherten, nach Eingabe des nur ihm bekannten PINs etwas für ihn auf die Karte schreiben lassen könnte.
Warum jetzt der Gesetzentwurf, der das ja hätte klären sollen und über den angeblich einigkeit erzielt worden sein soll, nicht im Wortlaut vorgelegt wird, wurde nicht weiter erläutert. Ich bin also gespannt, wie es weitergeht, würde mir allerdings – bei allem Respekt für den Datenschutz – wünschen, dass auch über die spezifischeren Probleme des Transplantationsgesetzentwurfes eingehender und offener kontrovers diskutiert werden würde. Aber Gesundheitspolitik ist bekanntlich ja auch kein Ponyhof….
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Ich würde gern wissen, ob...
Ich würde gern wissen, ob differenzierte Verfügungen möglich sind. Ich würde meine Organe spenden, aber sie sollten erst entnommen werden, wenn ich tatsächlich tot bin. Wie soll sichergestellt werden, dass es keinerlei Schmerzempfinden mehr gibt, wenn ich noch nicht „kalt“ bin? Die Definition des Todeszeitpunkts ist umstritten. Man sollte sie nicht denen überlassen, die Interesse an einer Entnahme möglichst frischer Organe haben.
Die Frage des Schreibrechts...
Die Frage des Schreibrechts liesse sich auch lösen, indem Versicherte vor Ort in der Versicherung an Terminals (wie wir es heute von den Bankautomaten kennen) selbständig die Bereitschaft zur Organspende bekunden. Nach und nach bauen die Krankenkassen ohnehin ein Terminalnetz auf und ein weiterer Vorteil wäre, dass der Versicherte seine einmal getroffene Meinung auch wieder einfach durch ein Deaktivieren der betreffenden Häkchen revidieren kann. Zudem kann er so sicher sein, dass wirklich nur das eingetragen wird, was er will – zB wenn der Versicherte nicht die Augen spenden möchte oder ähnliches.
Zur Frage der datenhaltigen KK...
Zur Frage der datenhaltigen KK Karte – oder schlimmer einer zentralen Datenerfassung – gebe ich jedem Versicherten zu bedenken, daß es bei der Speicherung seiner Daten niemals Sicherheit geben kann, denn alles ist „hackbar“. In der Konsequenz bedeutet eine Datenspeicherung von Diagnosen und Befunden also das Ende des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient!
Der vorgespielte Nutzen für den Patienten, daß sich im Notfall seine „Notfalldaten“ generieren ließen ist ebenfalls sehr zweifelhaft, denn wenn diese Daten nicht ausgezeichnet geordnet dargestellt werden, wird nie ein Arzt die Zeit haben, in dem Datenwust nach brauchbarem zu fahnden…, wohl aber Behörden und Anwälte.
Der einzige klare und logische...
Der einzige klare und logische Ausweg aus der Güterabwägung zwischen dem Bedarf an Spenderorganen und der ungestörten Sterbephase eines Menschen erscheint mir durch den Aufbau einer europäischen Datenbank in der sich jeder registrieren lassen kann, der NICHT Organspender sein will – ohne Angabe von Gründen.
Alle anderen Menschen sollten als Spender zu Verfügung stehen, denn die Belastung für den Toten steht in keinem Verhältnis zu den Belastungen, die z.B. ein Dialyse Patient erdulden muss.
Zwei kleine Ergänzungen: Seit...
Zwei kleine Ergänzungen: Seit Montag liegt der Gesetzentwurf angeblich tatsächlich vor. Das berichtet zumindest die Ärztezeitung am 05.03.12.
Siehe hier:
https://www.aerztezeitung.de/news/article/807004/kassen-sollen-organspende-votum-anstupsen.html
Und die Grünen haben angeblich bereits einen Änderungsantrag vorgelegt, berichtet der Berliner Tagesspiegel am 09.03.12. Damit wollen sie aus Datenschutzgründen den geplanten Eintrag auf der Gesundheitskarte verhindern.
Mehr dazu hier:
https://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzesnovelle-gruene-stellen-organspende-konsens-in-frage/6310486.html
Beide Meldungen gingen in den Medien nahezu unter im Freudentaumel über die Einigung…
Man erläßt ein neues Gesetz...
Man erläßt ein neues Gesetz (TPG / 01. April 2012) aber legt die Rahmenbedingungen nicht fest. Das wäre dem Alten Fritz nie passiert.
Gebetsmühlenartig wird man auf den Organspendeausweis hingewiesen, obwohl der gar nicht mehr gebraucht wird, denn wer keinen schriftlichen Widerspruch einlegt, in welcher Form auch immer, ist ja Organspender. Also benötigt man einen amtlichen Ausweis für die Organspendeverweigerung und ein zentrales Widerspruchsregister, wo man eigetragen wird. Das ganze ist ein einziges Verwirrpiel. Entweder ist das so gewollt oder es handelt sich dabei um logistische Unfähigkeit.
Vorschlag : Tätowierung
K O S = KEIN – ORGAN – SPENDER
oder
O S V = ORGAN – SPENDE – VERWEIGERER
Größe der Buchstaben – Platzierung – an wieviel Stellen – wie hätte man es denn gern? Und noch ein Vorteil, der Datenschutz wäre alle Sorgen los!