Eine gute Woche nach dem der Bundestag die Reform des Transplantationsgesetzes beschlossen hat und kurz vor dem „Tag der Organspende“ fragt man sich: was jetzt? Verändert sich was? Und wenn ja: was und zu wessen Gunsten… Weil Veränderungen Geld kosten lohnt es sich oft in Gesetzentwürfen zuerst den Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ zu lesen. So auch hier. Das refomierte Transplantationsgesetz hat demnach zuallererst Auswirkungen auf unseren Briefträger, für den Mehrarbeit ins Haus stehen, denn er muss Klappkarten in unerhörter Zahl austragen:
„Informationsmaterial einschließlich eines Organspendeausweises liegt derzeit u. a. in Form einer Klappkarte der BZgA mit heraustrennbarem Organspendeausweis vor. Für den Druck von rund 70 Millionen Klappkarten und die Versendung an Krankenkassen und private Krankenversicherungs-unternehmen seitens der BZgA entstehen zusätzlich insgesamt Kosten i. H. v. rund 1,7 Mio. Euro, damit alle Versicherten einmal informiert werden können. Bei wiederholter Information der Versicherten entstehen diese Kosten erneut.“
So viel auch zum Thema „informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen“, die in § 1 Abs 1 Transplantationsgesetz (neue Fassung) postuliert wird. Denn auch unter „sonstige Kosten“ wird zwar versucht zu beziffern, wie hoch zusätzliche Kosten durch den geplanten Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte für die Zwecke des Transplantationsgesetzes ausfallen könnten, die von den Kassen auch geforderte, recht umfangreiche Aufklärung ihrer Versicherten soll aber offenbar nicht zu Buch schlagen. Wenn Sie also wissen wollen, wie sich Ihre Patientenverfügung zur Organspendeerklärung verhält, ob Sie besser hier oder dort etwas ändern sollten, wenn sie die beiden Erklärungen harmonisieren wollen, riskieren Sie entweder nichts zu erfahren oder schlimmer noch allgemeine Plattitüden zu hören, die bestenfalls nicht falsch sind: Spezialwissen ist nicht umsonst zu haben und kann schon gar nicht kostenneutral angeboten werden. Versuchen sollten Sie es trotzdem, sich individuell beraten und nicht nur mit Klappkarten eindecken zu lassen: schon damit die Kassen den Bedarf (und günstigstensfalls ihre Probleme den zu decken) sehen. Wenn nun aber, mit Anschreiben und allem Drum und dran, der Organspendeausweis ins Haus geflattert ist – was tun? Was Sie mögen: lesen, wegschmeissen, beides – Sie sind,m wie drängend der Text auch formuliert sein mag, frei zu entscheiden. Paragraph 2 Absatz 2a TPG:
„Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“
Es kommt sodann das Argument: Wer sich nicht erklärt, zwingt seine Angehörigen sich zu erklären und belastet sie damit. Dazu ist zum einen auf den charmanten Gedanken des Kollegen Hefty hier auf diesen Seiten zu verweisen, der begründet hat, warum nach Verabschiedung des neuen Gesetzes eigentlich ein Rückgriff auf die Meinung der Angehörigen nicht mehr genommen werden dürfte (Wenn sich jemand angesichts all des nun absehbaren Drängens entscheidet, keine Entscheidung zur Organentnahme abzugeben, muss auch diese Entscheidung nicht entscheiden zu wollen respektiert und kann nicht durch Befragung der Angehörigen faktisch umgangen werden). (Die Klage eines befragten Angehörigen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Befragung bzw. eines Menschen, der sich grundsätzlich weigern will zu antworten und der auch seine Angehörigen nicht befragt wissen will, könnten spannend werden).
Rechtlich (gegenwärtig jedenfalls noch) relevanter ist Paragraph 4 Abs 1 Satz 4 TPG, der den entscheidungsbefugten nächste Angehörigen verpflichtet einen mutmaßlichen Willen des möglichen Spenders zu beachten – und wenn der mutmaßliche oder gar bekannte Wille des hirntoten Menschen auf Nicht-Entscheidung gerichtet war, dürfte auch das beachtlich sein – mit der Konsequenz, dass der Nicht-Entscheider zum Nicht-Spender werden wird.
Und was ändert sich sonst noch? Für die meisten Menschen wenig, bis die elektronische Gesundheitskarte kommt. Dann allerdings wird es spannend: Die Organspende-Erklärung kann man hier direkt speichern. Menschen mit Patientenverfügung können zudem zwar nicht deren Inhalt, wohl aber deren Fundort und Existenz speichern lassen. Das kann im Ernstfall wegen des Zusammenspiels von Patientenverfügung und Organspende-Erklärung zu Konflikten führen.
Man stelle sich den Fall der sterbenden Tante K. vor: Sie ist potenzielle Organspenderin und gleichzeitig hat sie eine Patientenverfügung. Jetzt muss entschieden werden: Verlängerung des Sterbeprozess auf der Intensivstation um den Organerhalt zu sichern oder Verlegung ins Hospiz für ein sanftes Sterben. Die Patientenverfügung existiert und findet sich im Haus Karlstraße, 3. Stock im Schreibtisch. Den haben die Angehörigen aber schon auf den Sperrmüll gebracht. Und nun: sollen die Ärzte dem erklärten, dokumentierten Willen der Organspendeerklärung folgen oder dem, was mutmaßlich in der nicht mehr auffindbaren, aber tatsächlich bekanntermaßen existierenden Patientenverfügung steht? Meines Erachtens muss man der Patientenverfügung folgen, solange der Patient lebt. Die Organentnahme-Erklärung, wie sie offiziell verteilt wird, deckt eben nur das Geschehen nach der Hirntodfeststellung ab. Ob die Ärzte das auch so sehen?
Und sonst? Viele Änderungen sind politischer und organisatorischer Art. Aufs Individuum wirken sie sich nur mittelbar aus. Unmittelbar wirksam sind aber die neuen Vorschriften zur Lebendspende, die die Sicherheit des Spenders erhöhen: Komplikationen gehen nicht mehr automatisch zu seinen Lasten, er hat Anspruch auf Reha und Kuren , auch spätere Schädigungen werden ausgeglichen, die allgemeinen Krankenversorgungsleistungen greifen unbedingt. Auch wenn die Lebendspende eine problematische Spenderform ist, weil sie ein direktes Ungleichgewicht zwischen zwei Menschen schafft und ggf. sogar Abhängigkeiten, kann das jedenfalls nicht zu Lasten des Spenders gehen. In diesem Zusammenhang wäre es übrigens meines Erachtens angebracht gewesen die Benachteiligung von Kindern bei der Lebendspende zu verringern bzw. eine Klärung herbeizuführen: . Dazu hätte der Gesetzgeber sich an § 8 Abs 1 TPG ran gemusst, der bei Organen, die von Lebendspendern gewonnen werden, nur die Entnahme bei engen Verwandten erlaubt und bei Personen, die dem Spender in besonderer Weise persönlich verbunden sind. Die enge persönliche Verbundenheit ist gerade bei recht kleinen Kindern kaum nachzuweisen: Hier wäre eine Konkretisierung sinnvoll gewesen, die deutlich macht wann bei kleinen Kindern die erforderliche Verbundenheit anzunehmen ist – bei Patenschaften, bei Großeltern, bei engen Freunden der Familie.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Insbesondere freue ich mich über konkrete Aufklärungsbemühungen durch die Kassen zu erfahren…..
Dieses Transplantationsgesetz...
Dieses Transplantationsgesetz ist eine Gefaelligkeit fuer die Transplantationslobby. Eine Organentnahme ist rechtlich nur sauber bei einer eindeutigen Erklaerung zum „Ja“. Liegt diese nicht vor, darf der Sterbende nicht zum Allgemeingut werden. Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Dies gilt auch fuer den sterbenden Menschen. Der Bevoelkerung wird die Wahrheit ueber den Ablauf einer Explantation bewusst verschwiegen. Der Informierte wird aus moralischen und ethischen Gruenden sein „ja“ zur Organentnahme aus dem vitalen Koerper verweigern. Die Organentnahme ist ein Toetungsakt. Missbrauch kann nur vermieden werden, wenn allein die eindeutige Erklaerung zum „Ja“ die Erlaubnis zur Organentnahme gibt. Die Bevoelkerung wird bewusst getaeuscht. Es geht um viel Geld fuer die Lobby und auf die KV rollt eine Kostenlawine zu.
"Niemand kann verpflichtet...
„Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“
Das ist auch gut so ! Mir persönlich missfällt an der Gesetzesänderung die Speicherung meiner Erklärung bei meiner Krankenkasse, welche gleichzeitig die Möglichkeit hat an Informationen über die Kompatibilität meiner Organe zu potenziellen Empfängern zu gelangen.
Die bisherige Lösung einer Erklärung ausschliesslich in Form eines Organspendeausweises hatte demgegenüber deutliche Vorteile.
Wichtig ist doch eigentlich...
Wichtig ist doch eigentlich nur, das man/frau sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzt !!!!!
Gezwungen kann und wird Niemand………..
Darum ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, über den ich mich als „Wartende“ sehr freue !
Auch ich beschäftige mich mit dem Thema Organspende und Transplantation unter folgenden Link :
https://www.transplantationundandereprobleme.blogspot.de/
Die bisherigen Regelungen zur...
Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung waren nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist. Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Es ist ungeheuerlich, wenn Herr Steinmeier, SPD, im Deutschen Bundestag erklärt, man wolle den Menschen „auf die Pelle rücken“. Ich erwidere, dass mehr Achtung vor der Selbstbestimmung der Patienten geboten ist. Von einem Schritt in die richtige Richtung sehe ich weit und breit nichts!
Zum Thema Infos, auch kritisch, unter https://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=15883
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht – https://www.wernerschell.de
Mein Vater wurde auch 2x...
Mein Vater wurde auch 2x transplantiert. Wie schön, dass diese Möglichkeit nun mehreren Leuten vereinfacht wird.
Ich denke, dass es gut ist,...
Ich denke, dass es gut ist, dass die Bevölkerung nun durch diese Änderung mehr über ihren Tod und einer eventuellen Spende der Organe nachdenkt und sich für ein Nein oder ein JA bewusst entscheidet.
Denn ich empfinde es als sehr schlimm, wenn die Angehörigen dies in der Trauer entscheiden müssen und sich später vielleicht Vorwürfe machen falsch gehandelt zu haben.
Ich würde mich immer für ein Ja entscheiden, denn ich finde den Gedanken schön, dass ich sogar noch nach meinem Tod Menschen helfen kann zu überleben!
Aber viel wichtiger finde ich es, dass man sich entscheidet und dies Entscheidung nicht seinen Angehörigen überlässt!
Ich stimme Frau Knigge zu: Es...
Ich stimme Frau Knigge zu: Es ist für jeden Einzelnen wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, mit seinen Angehörigen darüber zu diskutieren und für sich selbst zu einem klaren „Ja“ oder eben auch zu einem klaren „Nein“ zu kommen.
Ob ein Anschreiben der Krankenkasse hierfür den richtigen „Denkanstoß“ gibt, ist fraglich. Was vor allen Dingen fehlt, sind konkrete Informationsangebote seitens der Krankenkassen, um Ängste und Unsicherheiten bei potentiell Spendewilligen abzubauen.
Wem die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und dessen Folgen unangenehm ist, dem steht zudem immer noch frei, den Brief der Krankenkasse zu entsorgen. Eine Auskunftspflicht besteht nicht.
Was ich im obenstehenden Artikel unangemessen finde sind die Hinweise auf die finanziellen Folgen des neuen Gesetzes: Die veranschlagten Kosten von 1,7 Mio EUR, aufgeteilt auf 70 Millionen mündige Bundesbürger, ergibt ziemlich genau 2,4 Cent(!) pro Person. Diesen Betrag wird unsere von Überfluss und iPhones geprägte Gesellschaft wohl alle zwei Jahre gerade noch aufbringen können!
Dennoch wäre das Geld sicherlich besser angelegt, wenn man es nutzen würde, um damit einen Teil der Aufklärungsarbeit zum Thema Organspende an Schulen zu finanzieren. Denn bisher begann die Unsicherheit bereits mit simplen Fragen, wie:
Woher bekomme ich einen Organspendeausweis? Wie ist dieser auszufüllen? Muss ich mich irgendwo registrieren?
Im Übrigen ist die Speicherung dieser Information auf der Gesundheitskarte aus (berechtigten) datenschutzrechtlichen Bedenken der Opposition heraus um Monate, wenn nicht Jahre verschoben, falls sie überhaupt jemals kommt.
In jedem Fall, Herr Tolheim, trägt die pessimistische Darstellung in Ihrem Artikel nicht gerade zu mehr Akzeptanz und Bewusstsein für das Thema Organspende in Deutschland bei. Ein Thema, für das ich just an diesem Wochenende, gemeinsam mit ca. 60 anderen Transplantierten, Wartelistenpatienten, Angehörigen und Ärzten ungefähr 200 km von Tübingen bis an den Bodensee geradelt bin, übrigens bereits das fünfte Jahr in Folge.
Die Würde des Menschen mag unantastbar sein, aber dies sollte dann auch für die Würde jener drei Menschen gelten, die täglich in Deutschland auf der Warteliste sterben, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ bereitsteht. Ich hatte im Dezember 2005 das große Glück, gerade noch rechtzeitig eine Leber zu erhalten.
Und Sie können gewiss sein, dass ich jenem Unbekannten, der damals einen Ausweis bei sich trug, bis an mein Lebensende zutiefst dankbar sein werde. Seine Würde ist bei mir jedenfalls in guten Händen… Denken Sie einfach stets daran, dass Sie bereits morgen selbst auf der Warteliste stehen können.
Ich glaube nicht, dass es viel...
Ich glaube nicht, dass es viel ändert oder einen Großteil zum Nachdenken bringt. Die Menschen, die biher nicht drüber nachgedacht haben, werden den Brief auch bloß wegwerfen. Spenderausweise gibt es in fast jeder Arztpraxis etc. also daran kann es nicht liegen. Ich glaube es ist einfach Geldverschwendung – der Briefträger wird belastet und ein haufen Müll wird produziert. Ich hätte eine Widerspruchslösung besser gefunden, aber soweit ist Dtl. wohl noch lange nicht.
Die 1968 von Harvard erstellte...
Die 1968 von Harvard erstellte Hirntod = Tod – Definition war ein Ganzhirntod – Konzept. (Ausfall von Groß – , Klein – und Stammhirn). Im Laufe der Jahre wurde diese Diagnose mehr und mehr kritisch hinterfragt und angezweifelt. Aber nur wenige Wissenschaftler wagen sich damit in das Licht der Öffentlichkeit.
Von der American Academy of Neurologie ( AAN ) kamen 2010 überraschende Signale für die Standards der Hirntod – Diagnostik. Man forderte durch kontrollierte Studien deren Qualität zu überprüfen. Expertenmeinungen haben gezeigt, daß die vorgegebenen Kriterien für eine völlige Klarheit nicht ausreichend sind.
Das kam in Deutschland nicht so gut an, denn man arbeitete ja bereits an dem neuen Transplantationsgesetz. Dafür hatte man sich Verbündete ins Boot geholt. Leider hat sich auch die Institution Kirche auf die Seite der Hirntod = Tod – Diagnostiker gestellt. Das hat mich sehr verblüfft. denn eigentlich gibt es in den Zehn Geboten andere Weisungen. Sowohl das 5. Gebot >> Du sollst nicht töten << als auch das 10. Gebot >>Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut << treffen eindeutige Aussagen. Aber in keinem anderen Gebot steht: "Entledigt euch beizeiten der Alten, Kranken und Schwachen, denn sie kosten euch nur Kraft, Zeit und Geld." In den USA, England und Holland ist man bereits einen Schritt weiter. Dort praktiziert man schon nach dem Teilhirntod - Konzept. Bereits der irreversible Ausfall der Großhirntätigkeit allein rechtfertigt bereits die Explantation, bei noch erhaltenen Funktionen am Klein - und Stammhirn. Das erweitert den infragekommenden Personenkreis mit dramatischen Folgen für die "Spender". Menschen mit folgenden Krankheitsbildern sind davon betroffen: Apalliker und am Locked - In - Syndrom erkrankte Menschen (im Wachkoma), aber auch Alzheimer Patienten im Endstadium gehören dazu.Diese Diagnose ermöglicht es bei nichtsterbenden, aber pflegeintensiven Patienten, die Behandlung abzubrechen und sie zur Explantation zur Verfügung zu stellen. >>Justified killing? – Gerechtfertigte Tötung?<< ist in Europa bereits angekommen, nur eine Frage der Zeit, bis es auch in unserem Land gängige Praxis wird??? Niemand macht mir ein schlechtes Gewissen, wenn ich nicht zur Organspende bereit bin. Das schlechte Gewissen müßten ganz andere haben! Ich lasse mich nicht, noch dazu bei lebendigem Leib, vom Schambein bis zur Gurgel aufschneiden, denn der Mensch ist kein Vieh. "Was als Versuch der Barmherzigkeit begann, endet als Ritt in die Hölle!" ( Don Reto Nay )