Biopolitik

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Kann auch Tötung einer Behinderten aus Mitleid Hasskriminalität sein?

| 5 Lesermeinungen

In der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages am Mittwochnachmittag ging es um Hasskriminalität: soll es strafschärfend berücksichtig werden,...

In der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages am Mittwochnachmittag ging es um Hasskriminalität: soll es strafschärfend berücksichtig werden, wenn eine Gewalttat sich gegen einen Angehörigen einer Bevölkerungsgruppe richten, weil er zu dieser Gruppe gehört? Dazu könnten rassistisch motivierte Straftaten gehören, Straftaten gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland oder Delikte, die sich gezielt  gegen Homosexuelle oder Transsexuelle richten. Die Positionen sind kontrovers, die SPD hat den Antrag gestellt, CDU/CSU, FDP, Grüne und Linke sind – aus unterschiedlichen Gründen – dagegen. Eine Sachverständige will die praktischen Probleme deutlich machen und weist auf Delikte hin, bei denen Menschen mit Behinderungen getötet werden: bisweilen behinderte Kinder von ihren Eltern, immer wieder auch behinderte Eltern von ihren Kindern. Die Täter machen fast immer „Mitleid“ als Motiv geltend, die Gerichte erkennen sehr oft auf einen Totschlag in einem minderschweren Fall. Was  nun aber, wenn eine Regelung im Strafrecht auch Strafschärfungen vorsieht, wenn es sich um Delikte gegen Behinderte wegen ihrer Behinderung handelt?

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wurde die Problematik nicht weiter vertieft, es war ja nur ein Beispiel und Sachverständige durften nur auf Fragen antworten, die auch gezielt an sie gerichtet waren – und an mich war die Frage nicht adressiert. Ich hatte zwar erwogen, mich dennoch dazu zu äußern, das dann aber unterlassen, weil es, so meine Vermutung vom Thema „HAsskriminalität“ weg und zu einer Debatte über die Sichtweisen auf Behinderung geführt hätte (das war vermutlich ein Fehler).

Heute, tags darauf, lese ich etwas verspätet von der Geschichte, die vermutlich die Vorlage für den  stichwortartig knappen Exkurs der Sachverständigen war: Ein Sohn hatte seine Mutter getötet, die bei einem Reitunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte und nun in einem Zustand lebte, der in der medizinischen Diskussion wohl am besten als „Minimal Consciousness State“ (MCS) beschrieben wird: Solche Patienten befinden sich nicht in einem Wachkoma, sind aber gleichwohl aufgrund einer äußerst schweren Hirnschädigung nicht in der Lage in irgendeiner erkennbaren Weise intentional zu handeln oder sich der Außenwelt verständlich zu machen. Der 26jährige Sohn, der offenbar ein schwieriges Verhältnis zu seiner Mutter hatte, zog die Schlauch des Beatmungsgeräts, hielt Mund und Nase zu und erstickte sie so. Er wollte, erklärte er dem Gericht, sie erlösen. 

Angeklagt war ein Totschlag in einem minderschweren Fall. Der Strafrahmen reicht damit von einem bis zu zehn Jahren Haft, das Gericht stellte zwar fest, es müsse über ein Unglück urteilen, sprach dann aber eine Haftstrafe von 3 Jahren aus – die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Zu dem Fall selbst ist viel zu sagen und einiges ist dazu auch schon geschrieben worden. Vor allem erscheint mir wichtig zu sehen, dass die getötete Frau weder eine Patientenverfügung hatte, noch es sonst irgendwelche konkreten Anhaltspunkte dafür gab, dass sie  nicht mehr leben wollte.  Ein betreuungsgerichtliches Verfahren mit dem Ziel die künstliche Beatmung und Ernährung beenden zu lassen, hatte der Sohn, der auch nicht Betreuer seiner Mutter war, gar nicht erst angestrengt. Stattdessen hatte er aus Mitleid selbst Hand angelegt.

Mich interessiert hier aber ein anderer  Aspekt:  wäre das ein Fall des Typs Kriminalität, der in der Bundestagsanhörung und in der Literatur als „Hasskriminalität“ bezeichnet wird? Hat die Sachverständige recht, die hier für den Fall, dass Behinderung zum geschützten Merkmal gemacht werden würde (was keiner der gegenwärtig in der Diskussion befindlichen Gesetzentwürfe ausdrücklich vorsieht) Strafschärfungs- und gegenwärtig anerkannte Strafmilderungsgründe auf Kollisionskurs sieht?

Das könnte man vielleicht leicht mit „Nein“ beantworten: ein solches Gesetz würde ja verlangen, dass die Tötung aus einer behindertenfeindlichen Motivation heraus erfolgte. Der Sohn liebte seine Mutter aber ersichtlich, er war ihr gegenüber nicht feindlich eingestellt, sondern wollte sie „erlösen“, ihr etwas Gutes tun.

Allerdings hielt er das für erforderlich, weil er den Zustand  in dem sie lebte offensichtlich schlimmer fand, als den Tod –  „sie war schwerbehindert auf Lebenszeit“ erklärt er im Prozess. Aber was erklärt diese Aussage wirklich? Dass man mit einer Schwerbehinderung auf Lebenszeit, als Mensch, der auf Beatmung, künstliche Ernährung angewiesen ist und eine schwere Hirnschädigung hat, nicht weiter leben sollte? Der Sohn, der die Mutter liebte und ihr dieses Schicksal auch um den Preis ihres Lebens ersparen wollte, handelte tatsächlich auch behindertenfeindlich, seine Tat bringt zum Ausdruck, dass er ein Leben, das so geführt werden muss, schlimmer findet als den Tod. „Und wen sie aufgewacht wäre?“ soll der Richter den Sohn im Prozess gefragt haben. Aber das war die weniger interessante Frage. Interessanter wäre die Frage: „Und was ist mit anderen Menschen, die mit diesen Behinderungen leben. Warum sollten sie am Leben bleiben?“

Der Sachverständige hatte darauf offenbar eine Antwort, jedenfalls gibt ihn der Kollege der FAS so wieder:

Gutachter Ulrich Diekmann, der Jan H. volle Schuldfähigkeit attestiert, kritisiert denn auch die Kultur, selbst Schwerstkranke ausschließlich mit Maschinen und Magensonden am Leben zu halten. Mit dem Druck, der dadurch auf den Angehörigen laste, würden viele kaum fertig. Er plädiert deshalb für neue gesetzliche Wege, die nicht zum Straftäter machen, wer anderen helfen will.

Nun ist es schon bemerkenswert, wenn der Sachverständige, der neutral sein soll, plädiert. Der zugrundeliegende Gedanke erscheint in einiger Hinsicht krude. Das Argument gegen das Weiterleben der behandlungsbedürftigen Menschen ist der Druck, der auf den Angehörigen lastet – und wer helfen anderen will soll sich nicht strafbar machen: Der Psychiater hätte merken können, wie nah er in seinem Gedanken die Hilfe für andere an die Selbsthilfe heranführt. Wer nämlich zuerst einmal selbst lastenden Druck verspürt, gerät in Gefahr, die Hilfe für sich selbst als Hilfe für andere umzudeuten. „Tödliches Mitleid“ kritisierte vor einigen Jahren in der Sterbehilfedebatte schon Klaus Dörner und macht deutlich,  wie eng miteinander verwoben Mitleid und Aggression sein können.

Das führt zurück zur Ausgangsfrage: Auch wer aus Mitleid handelt, kann feindlich handeln, aus verdeckter Aggression heraus. Ist das ebenso verstärkt strafwürdig, wie eine antisemitisch motivierte Straftat? Möglicherweise ist es gefährlicher, weil eine solche Tat auf breitere Akzeptanz stößt und weil die Aggression subtiler ist. Es muss aber nicht sein: während die Gefahr, dass der gewalttätige Antisemit bei nächster Gelegenheit wieder zuschlagen wird, konzentriert der mitleidige Behindertenfeind seine camouflierte Aggression vermutlich auf eine Person – bei Krankenpflegern oder Ärzten z.B. kann das aber auch ganz anders sein. Es ist, im Strafrecht nicht ungewöhnlich, eine Frage des Einzelfalls.

Ein „Hate Crime“, das auch Behindertenfeindlichkeit erfasst, würde immerhin dazu führen, die Straftat auch aus der Opferperspektive zu betrachten und  die gegenwärtig fast selbstverständliche Behandlung des Totschlags an Behinderten als minderschweren Fall in Frage stellen.

Für den Einzelfall müsste das übrigens keine Strafschärfung nach sich ziehen. Im konkreten Braunschweiger Verfahren beispielsweise hat das Gericht auch so der Gefahr widerstanden die Tat zu beschönigen und ihre Dimension klein zu reden. Auch sprachen offenbar viele Gründe in der Person des süchtigen und vereinsamten Täters gegen eine höhere Bestrafung – wenngleich sein nachdrückliches Beharren darauf nmoralisch im Recht gewesen zu sein wenig ermutigend klingt.

 

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5 Lesermeinungen

  1. braunercord sagt:

    Hallo, dieser Fall ist immer...
    Hallo, dieser Fall ist immer wieder Akut und braucht Klärung. Ich bin selber Chorea Hungtington Diagnostizierte, meine Familie Väterlicherseits hat CH in allen Varianten durchlebt und von 25-65 Jährige das Leben sich selber erschwert, mehr verfallen und die Partnerinnen zu sehr extremen Belastungen in den Beziehungen geführt. Dieser Spychoterror der Bertoffenen und Mitlebenden ist sehr extrem, und ich habe selber eine Patientenverfügung machen lassen, das ich auch nicht so extrem abfallen kann, notfalls werde ich selber Sterbehilfe andenken. Ich habe aufgrund der Diagnose keine Familie gründen können, meinen Mann deswegen verloren und bin mit der CHSache so ziemlich alleine. Wenn da die spychische Betreuung net gewesen wäre, wäre ich schon länger ein Fall für den Selbstmord gewesen. Gut ich lebe jetzt mein Leben lebenswert und alles im erleben müssenzwang- ich weiß ja selber, das es bald enden wird. Jüngster Fall ist ein Onkel von mir, 44 erkrankt mit 54 ins Grab. Ich bin selber 44. Und ich weiß net, ob mein jetziger Partner dazu in der Lage ist, solch lange intensive Betreuung durchzuführen und am Ende auch Grenzen zu setzen und auch wie in dem Fall og einfach den Schlauch zum Ende zu ziehen und die Atmung einzustellen. Und ich bin damit net alleine. Es sind ja auch solche Behinderte durch Krebs oder andere Zufälle, die diese Art von Leben nicht mehr lebenswert machen…im Bett zu liegen und der Automat über Jahre beatmet? Ist da auch von denen, die das Leben da verlängern wollen nicht ein Profithandeln der Pharmaziekonzerne oder gar ein zu sehr egoistische Standpunkt des Partners, denjenigen länger am Leben zu halten, weil er oder sie sich net mit der Einsamkeit und Alleinsein klarkommt? Das sind auch Faktoren die sich villeicht auch mit einschleichen. Ich finde das dieser Punkt sehr öffentlich diskutiert werden sollte und auch zu solchen Möglichkeiten wie in den Niederlanden oder Schweiz die Sterbehilfe nämlich auch in Deutschland rechtlich gesichert durchführbar wird.
    Mehr davon bitte.- MFG Braunercord

  2. Skeptiker sagt:

    Hasskriminalität stärker zu...
    Hasskriminalität stärker zu bestrafen ist natürlich trendy und dass man die Motivation nie hinreichend genau feststellen kann kümmert nur unsichere Naturen.
    .
    Die Frage „und wenn sie aufgewacht wäre“ ist illegitim, weil nur rhetorisch. Weil ein auch sonst schändliches politisches Regime „unwertes Leben“ als Vorwand für Mord verwendete und viele Kirchen damals schwiegen, darf man vor lauter politischer Korrektheit die Frage nicht mal mehr andenken, ob wirklich jegliches Dahinvegetieren mit unermesslichem Leid der direkt betroffenen Mitmenschen und höchst fragwürdigem Nutzen des Patienten richtig sei.

  3. Sekptiker sagt:

    Kommentare erst 5 Tage später...
    Kommentare erst 5 Tage später zu veröffentlichen ist eine Frechheit, weil es dann praktisch niemand mehr liest!!

  4. tolmein sagt:

    <p>@skeptiker: tut mir leid,...
    @skeptiker: tut mir leid, aber auch ein Blogger hat gelegentlich mal ein paar Tage keinen Internetzugang….außerdem: unterschätzen Sie die Langzeitwirkung der Blogs nicht 😉

  5. Skeptiker sagt:

    An die Langzeitwirkung glauben...
    An die Langzeitwirkung glauben nur unverbesserliche Optimisten.
    Ein paar Tage direkt nach der Veröffentlichung abzutauchen finde ich schwach.

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