Die Zielgerade ist es nicht, aber die Beschneidungsdebatte verliert ein wenig an Fahrt, gleichzeitig werden die Stellungnahmen offiziöser. Am Wochenende haben sich gleich drei Institutionen zu Wort gemeldet: die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, der Ethikrat und die Generalstaatsanwaltschaften Württemberg und Baden.
Fangen wir mit der wichtigsten Stellungnahme an: „Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab„, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. Für Baden gilt das ebenso, so dass Muslime und Juden hier im einstmals und jetzt wieder liberalen Süden eine Art sicheren Hafen haben. Erfreulich erscheint mir diese Stellungnahme, mit der zumindest Baden-Württemberg wieder den Anschluss an den Rest der Welt findet und vorläufig keinen deutschen Sonderweg einschlägt, weil sie den Betroffenen die Rechtssicherheit gewährt, die es bislang gab und auf die sie auch weiterhin Anspruch haben. Auch wenn es mir fern liegt ausgerechnet Generalstaatsanwaltschaften Vorschläge zu unterbreiten: da könnten sich die Kollegen von Herrn Pflieger durchaus mal anschließen.
Ganz anders tritt die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin auf, für die sich in der FAS das Akademie-Mitglied und Sprecher der Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin ,Volker von Loewenich gesondert zu Wort gemeldet hat. Wie es sich für Ärzte gehört, wird in der drei Seiten langen Erklärung erstmal Standesbewußtsein dokumentiert:
„Der Eingriff, soweit nicht kinderchirurgisch durchgeführt, ist robust und blutig.“
Aha. Und wenn Kinderchirurgen den Eingriff ausführen? Dann ist er doch ok? Oder zumindest nicht blutig? Bemerkenswert ist, dass die Pädiater nicht nur Experten in Sachen Behandlung von Kindern sind, sondern sich auch besonders gut mit „jüdischen Müttern“ auskennen:
„Aus persönlichen Erfahrungen wissen wir, wie jüdische Mütter unter der rituellen Beschneidung ihrer Söhne leiden.“
Weiterer Belege bedarf es hier nach Auffassung der ganz überwiegend männlichen Autoren der Empfehlung nicht. Die Erklärung besticht ansonsten durch eine Empfehlung an die Religionen ihre Praxis zu ändern und eine wenig stringente Empfehlung:
„Wir appellieren als Kinder- und Jugendärzte an unsere Politiker, eine Entscheidung zwar unter Berücksichtigung verletzlicher religiöser Überzeugungen aber dennoch in erster Linie unter dem Aspekt des Wohles unserer jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen zu erarbeiten und dabei jeden eventuellen politischen Opportunismus zu vermeiden. Als Anwälte der Kinder plädieren wir Kinder und Jugendärzte dafür, im Sinn des Kindeswohls und des Gesundheitsschutzes von Neugeborenen und Kindern nach einer Verständigung zu suchen.“
Nun frage ich mich nicht nur, wieso eigentlich die Akademie, die vermutlich nicht erst seit wenigen Wochen darüber informiert ist, dass Beschneidungen an „jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen“, den kleinen Jungs durchgeführt werden, eine solche Erklärung erst heute veröffentlicht. Es ist vermutlich der von den Autoren selbst beklagte politische Opportunismus.
Ich frage mich auch, wie es ansonsten mit dem ethischen Einsatz der der Akademie für die jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen so steht. Auf ihrer Homepage sind, neben der aktuellen Stellungnahme zur Beschneidung, Empfehlungen veröffentlicht zu Präimplantationsdiagnose (bitte mit Gemach – aber dann ok), zu Patienteninformationen für Schulkinder, die an einer Arzneimittelstudie teilnehmen („Du weißt, dass Forscher immer etwas Neues herausfinden wollen…“), zur „Begrenzung lebenserhaltender Therapie im Kindes- und Jugendalter“ (Sterbehilfe bitte mit Gemach, ist aber schon ok), zur „Forschung an Kindern für Kindern“ (gemeint ist: Forschung, die dem betroffenen Kind selbst nicht nützt)… Mit anderen Worten: alles geht irgendwie, wenn man vorsichtig ist, nur die rituelle Beschneidung verstößt eindeutig und klar gegen das Kindeswohl. Ausgerechnet die Beschneidung, die von all den diskutierten Fragen sicherlich medizinisch am wenigsten Gefahren mit sich bringt, wird mit größter Entschiedenheit bekämpft. Auffallend sind aber auch die Auslassungen: Kein Wort verlieren die Ethiker hier zu erheblich blutigeren, robusten, zweifelsohne den Tatbestand der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) erfüllenden (ebenso durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigten) geschlechtszuweisenden Operationen bei intersexuellen Kindern, die ihre Kollegen aus der Kinderchirurgie und der Kinderurologie auch heute noch regelmäßig durchführen.
Womit wir beim Ethikrat wären, dessen Vorsitzende, die Medizinerin Christiane Woopen, sich nun auch zu Wort gemeldet hat, um die Politik vor zu schnellem Handeln zu warnen. Im August werde der Ethikrat sich des Themas annehmen. Der Ethikrat hat immerhin zum Thema „geschlechtszuweisende Eingriffe“ bei intersexuellen Kindern sehr kritisch Stellung bezogen (siehe dazu auch die Debatte auf SWR 2 am Montag 30. Juli um 17:05 Uhr zwischen Ethikratsmitglied Michael Wunder, Lucie Veith von den „intersexuellen Menschen“ und mir) – wenngleich er sogenannte „geschlechtsverdeutlichende Eingriffe“ durchaus nicht ablehnt. Wieso er allerdings meint, hier zu einer Frage der Religionsausübung von Muslimen und Juden berufen Stellung nehmen zu können, bleibt eher unklar. Immerhin weist das Thema darauf hin, dass der Ethikrat, wenn ich richtig gezählt habe, zwar sechs Theologen in seinen Reihen hat (knapp ein Viertel seiner Mitglieder), das aber allesamt Angehörige christlicher Konfessionen sind, weder ein Jude noch ein Muslim sind darunter (immerhin sind mit dem Notfallmediziner und Anästhesisten Leo Latasch ein Direktoriumsmitglied des Zentralrates der Juden im Ethikrat vertreten und mit dem Medizinethiker Ilhan Ilkilic ein Experte für islamische Medizinethik – Danke für diesen Hinweis an Lucie Veith!) – unabhängig von dieser Frage besteht hier also Veränderungsbedarf…..
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.
Aha. Kinderärzte haben eh...
Aha. Kinderärzte haben eh keine Ahnung von ihrem Beruf, der Ethikrat ist potentiell antisemitisch und islamfeindlich und hat eh auch von nichts eine Ahnung. Nur der Autor hat natürlich voll den Durchblick. Danke an die große Weisheit für die erfahrene Erleuchtung.
"Er befasst sich auch damit,...
„Er befasst sich auch damit, wie die Politik das Leben Behinderter prägt. “
Diese Beschreibung des Autors trifft zu.
Denn ein Beschnittener verliert ca. 50% seines Sexualempfindens, die Masturbation ist eingeschränkt. Dies „behindert“ das Leben eines Beschnittenen.
Es ist für einen Autor immer gut, wenn man im Thema bleibt…
Am 16.12.2011 stand in der...
Am 16.12.2011 stand in der FAZ: Aus der Vorhaut von Kindern entwickelt eine Maschine des Fraunhofer-Instituts vollautomatisch künstliche Haut zu Testzwecken für die Pharma- und Kosmetikindustrie.
…
Als Zelllieferanten dienen im Moment noch die Vorhäute von bis zu vier Jahre alten Jungen. „Je älter man wird, desto schlechter funktionieren die Zellen“, erklärt Andreas Traube, Diplom-Ingenieur am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) in Stuttgart, in dem die Hautfabrik steht.
…
"Wieso er allerdings meint,...
„Wieso er allerdings meint, hier zu einer Frage der Religionsausübung von Muslimen und Juden berufen Stellung nehmen zu können, bleibt eher unklar.“
Warum nicht? Man muss doch auch keine Frau sein, um gegen deren systematische Ungleichbehandlung zu sein und entsprechend Stellung zu beziehen.
Darüber hinaus ist ihre Argumentation sehr stringent, vor allem im Hinblick auf das deutlich weniger prominente Beispiel Intersexualität, wenn ich auch mit ihrer Grundprämisse „…hier wird an einem Punkt in das Elternrecht auf Erziehung (insbesondere religiöse Erziehung) eingegriffen, wo der Staat nichts zu suchen hat…“ nicht einverstanden bin. Meiner Meinung nach greift diese rechtspositivistische Betrachtung deutlich zu kurz. Vielleicht sollte zuvorderst einmal wieder diskutiert werden, wie weit der Staat seine Schutzfunktion ausüben darf, muss oder soll, vor allem bei wem und warum. Dann könnten nämlich auch all diese weniger beachteten Teilgebiete wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken, die derzeit unter den Tisch fallen.
Die ganze öffentliche...
Die ganze öffentliche Aufmerksamkeit erreichte das Thema nur dadurch, das sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung über Religionen keine Gedanken macht da sie diese bzw. deren Inhalt, als absurd und als nicht glaubwürdig abtut. Nehmen wir zum Beispiel die jährlich wachsenden Staatsleistungen an beide Kirchen, welche nur auf Grund des Filzes zwischen Politik und Kirche gezahlt werden. Wie groß wäre die öffentliche Empörung, wenn jedem Bundesbürger eine Zahlungsaufforderung für seinen Beitrag bei den Staatsleistungen ins Haus flattern würde.Erst dann würde man sich dafür interessieren warum wir den Weihrauch, den methaphysischen Kannibalismus mit der Hostie und anderen existierenden Unsinn in beiden Kirchen im 21.Jahrhundert finanzieren.
Mit Verlaub: Ob...
Mit Verlaub: Ob Baden-Württemberg wieder Anschluss an den Rest der Welt findet, ist letztlich unbedeutend und kann vor allem nicht aus der m.E. unsäglichen Haltung einiger Generalstaatsanwälte geschlossen werden, wonach von einer Strafverfolgung aus Gründen der wieder herzustellenden „Rechtssicherheit“ abgesehen wird.
Der Generalstaatsanwalt hätte lieber schweigen denn Botschaften verkünden sollen, und sofern er sich dennoch zu einem Statement veranlasst sieht, wäre es freilich sinnvoller gewesen, uns an seinen rechtsdogmatischen Argumenten teilhaben zu lassen. Dem Kölner Landgericht ist es zu verdanken, einen bedeutsamen Konflikt offenbart zu haben, der einer grundrechtskonformen Lösung bedarf, zumal ernsthaft kein Zweifel darüber bestehen kann, dass die Zirkumzision objektiv eine Körperverletzung darstellt.
Wenig hilfreich erscheint es da, wenn der Blogger meint, mit Blick auf die Akademie ihren Einsatz in ethischen Grundsatzfragen in die Waagschale werfen zu wollen. Hier sollte es dem Blogger einsichtig sein, dass die unterschiedlichen Diskurse eben auch unterschiedliche ethische Positionen bedingen können und derjenige, der die u.a. PID und Sterbehilfe für ethisch unbedenklich hält, muss sich nicht zwangsläufig auch dem ethischen Diktat einer Religionsgemeinschaft resp. deren Zentraldogmen „beugen“. Insofern dürfte auch die zu erwartende Stellungnahme des Deutschen Ethikrats eher als eine Darstellung der widerstreitenden Positionen im aktuellen Diskurs über die Beschneidung einzustufen sein, da ein Konsens wohl kaum zu erwarten ansteht, und zwar ungeachtet der Anzahl der Theologen im Ethikrat.
Entscheidend ist, dass der rechtsethische Standard unseres Grundgesetzes bewahrt bleibt und zwar auch mit Blick auf die wohlverstandenen Interessen der Kinder.
Insofern sollten sich die führenden Diskutanten und insbesondere diejenigen, die sich zur Verlautbarung besonderer religiös-motivierter Botschaften veranlasst sehen, endlich zu einem rationalen Diskurs durchdringen und Argumente vortragen, die einer nachhaltigen Diskussion zugänglich sind. Der pauschale Verweis auf Art. 4 i.V.m. Art. 6 (ggf. i.v.m. Art. 140 GG) reicht beileibe nicht aus, um die Kollisionen zwischen den miteinander „konkurrierenden“ Grundrechten auflösen zu können und noch weniger überzeugt der Hinweis auf eine Stelle der Bibel, zumal fraglich ist, ob die Autoren der Bibel bei der gegenwärtigen liberalen Verfassungslehre ihre Textpassagen so verfasst hätten, wie sie uns seit Jahrtausenden überliefert sind. Es bleibt m.E. bei der unabdingbaren Voraussetzung, dass auch der Blick in die Bibel nicht eine zeitgemäße Verfassungsinterpretation ersetzt!
Dies hätte dem Generalstaatsanwalt auch als Strafrechtler bewusst sein müssen. Es bleibt zu hoffen bleibt, dass nicht unter dem Deckmäntelchen der (ohne Frage wünschenswerten) Rechtssicherheit (Glaubens-)Botschaften aus dem „Ländle“ transportiert werden, mal ganz davon abgesehen, das Staatsanwälte auch an Gesetz und Recht gebunden sind!
Da möchte sich der Herr...
Da möchte sich der Herr Generalstaatsanwalt wohl noch für höhere Weihen empfehlen. Ob die Tolerierung religiöser Zwangsbeschneidungen eine Auszeichnung für den „liberalen Süden“ ist, wage ich zu bezweifeln. Ich dachte immer, Liberalität gehe mit der Forderung nach dem Schutz von Grundrechten einher.
Bevor Sie von einem „deutschen Sonderweg“ reden, sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass es sowohl in Nordamerika als auch in Europa seit längerem Diskussionen über Zwangsbeschneidungen gibt. Dass nun gerade ein Gericht in Deutschland den ersten Schritt getan hat, könnte man wohl als historischen Zufall bezeichnen, der allerdings hoffentlich eine Trendwende markiert.
Es gibt nur ein einziges...
Es gibt nur ein einziges Menschenrecht: das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn sich ALLE daran halten würden, gäbe es weder Syrien noch die Juden noch die Muslime und der ganze Blödsinn überall auf dieser idiotischen Welt hätte ein Ende..
Aber leider werde ich nie eine intelligente Zivilisation erleben, sondern nur diesen jüdisch-christlich-muslimischen Blödsinn überall.. (mit einem IQ weit unter 200).
PS:_ ).
Jeder dumme Mensch, der glaubt, sich auch noch als „Jude“, „Muslim“, etc. outen zu müssen, hat nichts aus “der Geschichte” gelernt (ohne sog. „Juden“ hätte es ja auch keinen Hitler gegeben) => was wir brauchen sind endlich Menschen mit einem IQ über 200, aber keine kotz-dummen „Untermenschen“ und „Herdentiere“ mehr, die glauben es gäbe so etwas wie “unsere Penisse” („unser Volk“, “unser Verein”, “Unsere Nation” etc.)…
Mein Gott, warum studiert niemand mehr Psychologie? In jedem Unterseminar könnt ihr lernen, was für eine bescheuert alte Konstruktion “in-groups”, “Herdentiere”, “Volksgefühle”, “peer-groups”, „meine Religionszugehörigkeit“ etc. sind.
Es ist wirklich zum Kotzen, dass ich nie in einer intelligenten Zivilisation werde leben können (IQ > 200).
Geht doch mal endlich in die Schule oder studiert Psychologie!
Wenn Religionsausübung unter...
Wenn Religionsausübung unter Elternrecht sich auch auf zweifelsfreie Körperverletzungen beziehen soll, erscheint es mir aber doch fraglich, wo der Autor die Grenzen sehen möchte. Wenn Beschneidung von Jungen in Ordnung ist – mit welchem Recht sollten angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes Eltern die grausamen Verstümmelungen von Mädchen, die mancherorts ebenfalls unter dem Deckmäntelchen der Religion praktiziert werden, verboten werden? Wenn die Religion einen Vater auffordert, seine Tochter wegen gewisser Verhaltensweisen mit Schlägen zu maßregeln – muss das hingenommen werden? Im alten Testament wurden Kinder Gott geopfert als Preis für seine Unterstützung – wäre das ebenfalls Religionsfreiheit? Wenn dein Kind dich zu sehr nervt, schließe dich einer Religion mit Menschenopfer-Vorschriften an – schädigt die eigene Gesundheit nicht so sehr wie die verbreitetste Form legaler Kindesmisshandlung und -tötung, der Zwangsberauchung. Wodurch könnte es legitimiert sein, den angeblichen Willen irgendeines Gottes über den sehr realen, wenn auch noch nicht ausgebildeten Willen eines Kindes zu stellen? Nach welchen Kriterien sollte entschieden werden, wieviel Leid einem Kind im Namen der Religionsfreiheit seiner Eltern zuzumuten ist?
Religionsfreiheit ist ein wertvolles Gut und es sollte JEDEM EINZELNEN nach eigenem Ermessen und beschränkt auf seine eigene Person zustehen auch in Form von Freiheit von Religion und abweichend von den Vorstellungen anderer einschließlich der Eltern. Eine religiöse Erziehung (beispielsweise in Form der Lektüre gewaltverherrlichender Bibelpassagen, die das Buch eigentlich auf den Index jugendgefährender Schriften bringegn müssten oder durch Gehirnwäsche über die Sündhaftigkeit von Homosexualität) verbiegt die Identität eines Kindes unter Umständen ähnlich gravierend wie eine Geschlechtsanpassung. Da auch die informationelle Selbstbestimmung bereits für Neugeborene auch in Hinsicht auf die Eltern gilt, sollte dies für die religiöse Selbstbestimmung nicht minder der Fall sein. Es geht hier um teilweise unwiderrufliche Entscheidungen für das gesamte Leben eines Menschen und der Schutz seiner Rechte auf physische, psychische und emotionale Unversehrtheit sollte unbedingten Vorrang haben vor Freiheit anderer zur Ausübung religiöser Gewalt zu deren geistlicher Befriedigung.
Lieber Oliver Tolmein,
ich ...
Lieber Oliver Tolmein,
ich korregiere Sie ja ungern, aber in diesem Fall ist es notwendig. In den deutschen Ethikrat sind auch Leo Laatsch, er ist im Direktorium des Zentralrates der Juden in Deutschland und der Mainzer Medizinethiker Ilhan Ilkilic. Er stammt aus der Türkei und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Johannes-Gutenberg-Universität.Es wird also spannend, ob ein Kleinkind in erster Linie ein Mensch mit gleichen Menschenrechten ( körperliche Unversehrtheit ) ist oder Pech, weil die Eltern aus einer ihnen lieb gewordenen Tradition ein vermeidbares Risiko eingehen und die Rechte des Kindes hinten anstellen.
Bevor man einer solchen unnötigen kosmetischen OP an einen Kind zustimmt, sollten man sich vor Augen führen, welche Auswirkungen eine dann trockene Eichel für den späteren Erwachsenen bedeutet.