Die Zielgerade ist es nicht, aber die Beschneidungsdebatte verliert ein wenig an Fahrt, gleichzeitig werden die Stellungnahmen offiziöser. Am Wochenende haben sich gleich drei Institutionen zu Wort gemeldet: die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, der Ethikrat und die Generalstaatsanwaltschaften Württemberg und Baden.
Fangen wir mit der wichtigsten Stellungnahme an: „Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab„, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. Für Baden gilt das ebenso, so dass Muslime und Juden hier im einstmals und jetzt wieder liberalen Süden eine Art sicheren Hafen haben. Erfreulich erscheint mir diese Stellungnahme, mit der zumindest Baden-Württemberg wieder den Anschluss an den Rest der Welt findet und vorläufig keinen deutschen Sonderweg einschlägt, weil sie den Betroffenen die Rechtssicherheit gewährt, die es bislang gab und auf die sie auch weiterhin Anspruch haben. Auch wenn es mir fern liegt ausgerechnet Generalstaatsanwaltschaften Vorschläge zu unterbreiten: da könnten sich die Kollegen von Herrn Pflieger durchaus mal anschließen.
Ganz anders tritt die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin auf, für die sich in der FAS das Akademie-Mitglied und Sprecher der Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin ,Volker von Loewenich gesondert zu Wort gemeldet hat. Wie es sich für Ärzte gehört, wird in der drei Seiten langen Erklärung erstmal Standesbewußtsein dokumentiert:
„Der Eingriff, soweit nicht kinderchirurgisch durchgeführt, ist robust und blutig.“
Aha. Und wenn Kinderchirurgen den Eingriff ausführen? Dann ist er doch ok? Oder zumindest nicht blutig? Bemerkenswert ist, dass die Pädiater nicht nur Experten in Sachen Behandlung von Kindern sind, sondern sich auch besonders gut mit „jüdischen Müttern“ auskennen:
„Aus persönlichen Erfahrungen wissen wir, wie jüdische Mütter unter der rituellen Beschneidung ihrer Söhne leiden.“
Weiterer Belege bedarf es hier nach Auffassung der ganz überwiegend männlichen Autoren der Empfehlung nicht. Die Erklärung besticht ansonsten durch eine Empfehlung an die Religionen ihre Praxis zu ändern und eine wenig stringente Empfehlung:
„Wir appellieren als Kinder- und Jugendärzte an unsere Politiker, eine Entscheidung zwar unter Berücksichtigung verletzlicher religiöser Überzeugungen aber dennoch in erster Linie unter dem Aspekt des Wohles unserer jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen zu erarbeiten und dabei jeden eventuellen politischen Opportunismus zu vermeiden. Als Anwälte der Kinder plädieren wir Kinder und Jugendärzte dafür, im Sinn des Kindeswohls und des Gesundheitsschutzes von Neugeborenen und Kindern nach einer Verständigung zu suchen.“
Nun frage ich mich nicht nur, wieso eigentlich die Akademie, die vermutlich nicht erst seit wenigen Wochen darüber informiert ist, dass Beschneidungen an „jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen“, den kleinen Jungs durchgeführt werden, eine solche Erklärung erst heute veröffentlicht. Es ist vermutlich der von den Autoren selbst beklagte politische Opportunismus.
Ich frage mich auch, wie es ansonsten mit dem ethischen Einsatz der der Akademie für die jüngsten und wehrlosesten Mitmenschen so steht. Auf ihrer Homepage sind, neben der aktuellen Stellungnahme zur Beschneidung, Empfehlungen veröffentlicht zu Präimplantationsdiagnose (bitte mit Gemach – aber dann ok), zu Patienteninformationen für Schulkinder, die an einer Arzneimittelstudie teilnehmen („Du weißt, dass Forscher immer etwas Neues herausfinden wollen…“), zur „Begrenzung lebenserhaltender Therapie im Kindes- und Jugendalter“ (Sterbehilfe bitte mit Gemach, ist aber schon ok), zur „Forschung an Kindern für Kindern“ (gemeint ist: Forschung, die dem betroffenen Kind selbst nicht nützt)… Mit anderen Worten: alles geht irgendwie, wenn man vorsichtig ist, nur die rituelle Beschneidung verstößt eindeutig und klar gegen das Kindeswohl. Ausgerechnet die Beschneidung, die von all den diskutierten Fragen sicherlich medizinisch am wenigsten Gefahren mit sich bringt, wird mit größter Entschiedenheit bekämpft. Auffallend sind aber auch die Auslassungen: Kein Wort verlieren die Ethiker hier zu erheblich blutigeren, robusten, zweifelsohne den Tatbestand der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) erfüllenden (ebenso durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigten) geschlechtszuweisenden Operationen bei intersexuellen Kindern, die ihre Kollegen aus der Kinderchirurgie und der Kinderurologie auch heute noch regelmäßig durchführen.
Womit wir beim Ethikrat wären, dessen Vorsitzende, die Medizinerin Christiane Woopen, sich nun auch zu Wort gemeldet hat, um die Politik vor zu schnellem Handeln zu warnen. Im August werde der Ethikrat sich des Themas annehmen. Der Ethikrat hat immerhin zum Thema „geschlechtszuweisende Eingriffe“ bei intersexuellen Kindern sehr kritisch Stellung bezogen (siehe dazu auch die Debatte auf SWR 2 am Montag 30. Juli um 17:05 Uhr zwischen Ethikratsmitglied Michael Wunder, Lucie Veith von den „intersexuellen Menschen“ und mir) – wenngleich er sogenannte „geschlechtsverdeutlichende Eingriffe“ durchaus nicht ablehnt. Wieso er allerdings meint, hier zu einer Frage der Religionsausübung von Muslimen und Juden berufen Stellung nehmen zu können, bleibt eher unklar. Immerhin weist das Thema darauf hin, dass der Ethikrat, wenn ich richtig gezählt habe, zwar sechs Theologen in seinen Reihen hat (knapp ein Viertel seiner Mitglieder), das aber allesamt Angehörige christlicher Konfessionen sind, weder ein Jude noch ein Muslim sind darunter (immerhin sind mit dem Notfallmediziner und Anästhesisten Leo Latasch ein Direktoriumsmitglied des Zentralrates der Juden im Ethikrat vertreten und mit dem Medizinethiker Ilhan Ilkilic ein Experte für islamische Medizinethik – Danke für diesen Hinweis an Lucie Veith!) – unabhängig von dieser Frage besteht hier also Veränderungsbedarf…..
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Wie wohl der Stuttgarter...
Wie wohl der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger reagieren würde, wenn ein Erwachsener gegen seinen Willen oder auch nur unbefragt beschnitten würde? Mit Sicherheit würde der Herr Generalstaatsanwalt das als schwere Körperverletzung werten. Und warum soll das nun ausgerechnet bei einem Kind anders bewertet werden?
Danke für diesen Beitrag,...
Danke für diesen Beitrag, Oliver Tolmein, gerade hier auf faz.net.
Warum ausgerechnet die FAZ – vor allem in ihrer Sonntagsausgabe – dieses Thema so engagiert seit einigen Wochen durch das Mediendorf treibt: es ist mir nicht wirklich klar.
Hat F.Zaimoglu etwa in allem Recht https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/feridun-zaimoglu-im-gespraech-deutschland-macht-sich-laecherlich-11832954.html ?
@baldrianpille: die sich über die DAKJ präsentierenden Pädiater haben beileibe nicht „eh keine Ahnung von ihrem Beruf“, sind aber auch eben nicht die Instanz in diesem und jenem, die sie so gerne wären.
@HerrFrank: ich bin in der späten Adoleszenz als christlich erzogener Atheist aus medizinischer Indikation beschnitten worden und kann Ihnen versichern, daß nach einer Lernphase der Sex für mich und mehr noch für meine PartnerInnen ‚ohne‘ überaus befriedigend und zumeist besser als ‚mit‘ war und ist – und sogar die Masturbation gelingt problemlos 😉
@G.Nervt: die Beschneidungsdiskussion in Nordamerika geht in der Tat schon eine ganze Zeit (und daher mittlererweile viel unaufgeregter), findet aber in zumeist klarer den jeweiligen (zumeist christlich-evangelikalischen) Interessen zuzuordnenden Foren/Medien statt.
Zunächst eine...
Zunächst eine Vorbemerkung!
Jeder ärztliche Eingriff außerhalb einer lebensgefährlichen Notfall Situation, ist ohne dokumentierte Einwilligung des betroffenen Patienten, der eine umfassende Aufklärung vorangegangen sein muß, juristisch eine gefährliche Körperverletzung.
Es drängt sich mir der Eindruck auf, daß Herrn Oliver Tolmein das Urteil des Kölner Richters nur aus Schlagzeilen bekannt ist.
Es geht doch dabei gar nicht um die rituelle Beschneidung per se.
Es geht darum, daß ein nicht einwilligungsfähiges Kind (im Urteilsfall von einem Arzt) körperlich dauerhaft verändert, und damit in seine Unversehrtheit aus religiösen Gründen verletzt wird. Der wegen gefährlicher Körperverletzung nach Komplikationen infolge der Beschneidung angeklagte Arzt wurde freigesprochen, da diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt war und er in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld handelte (§ 17 Satz 1 StGB)!) Die religiöse Beschneidung ohne medizinische Indikation an einem nicht einwilligungsfähigen Knaben wurde als Körperverletzung verurteilt.
Warum nicht beschneiden, wenn der Junge dazu seine Einwilligung gibt. Die Beschneidung als den hochheiligen Akt zu betrachten, ist unrichtig.
Die rituelle Beschneidung bei den Juden wird in der Regel von einem Nichtarzt ohne Narkose und unter fragwürdigen hygienischen Umständen durchgeführt.
Die übelste mir bekannte Komplikation, war die Infektion der Beschneidungswunde mit Syphilis.
Die Prozedur ist schmerzhaft und gelegentlich mit Nachblutungen und Infektionen behaftet.
Züchtigungen des Kindes durch Eltern, d.h. zufügen von Schmerzen ist mit der Unantastbarkeit der Würde des kindliche Menschen unvereinbar und Eltern nicht erlaubt.
Warum soll das Zufügen von Schmerz aus religiösen Gründen erlaubt sein?
@Dr. Neuber: Nochmal ganz...
@Dr. Neuber: Nochmal ganz langsam, damit Ihnen die rechtlichen Grundlagen Ihres Handelns klar werden: Jeder ärztliche Eingriff ist immer eine (einfache) Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB und bedarf daher einer Rechtfertigung. Als Gründe dafür kommen in Betracht: Die Einwilligung des Patienten, die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern, des gesetzlichen Betreuers, die mutmaßliche Einwilligung (bei Notfalleingriffen)…. Unter Umständen kann man den ärztlichen Eingriff auch als gefährliche Körperverletzung werten, das ist aber etwas komplizierter und soll hier außen vor bleiben, da auch die Kölner Landrichter nur von einer Körperverletzung nach § 223 StGB ausgegangen sind (Sie haben deren Entscheidung ja sicherlich im Volltext gelesen…..). In der Kontroverse geht es selbstverständlich um die rituelle Entscheidung per se, weil es das Wesen eines Ritus ist, das die Art und Weise seines Vollzugs nicht von denen bestimmt werden, die sich ansonsten nicht weiter dafür interessieren, sondern von denen, die ihn für wichtig halten. Und zum Ritus (mindestens zum Jüdischen) gehört eben die Beschneidung in einem Alter, in dem man nicht einwilligungsfähig ist und nicht im Alter von 10, 14 oder wann auch sonst immer die Einwilligungsfähigkeit gegeben sein mag. Woher Sie Ihre allgemein formulierten Kenntnisse der Beschneidung bei Juden haben, ist mir nicht bekannt. Meines Wissens werden die Beschneidungen oft von Ärzten oder sehr versierten Beschneidern durchgeführt, hier Voraussetzungen zu machen (wie das in anderen Ländern geschieht) halte ich für akzeptabel. Der einmalige Vorgang der Beschneidung, mit dem das kind in eine Gemeinschaft aufgenommen wird, ist mit keineswegs einmaligen Züchtigungen nicht gleichzusetzen.
@Frau Nibale: Zwischen der Beschneidung der männlichen Vorhaut und der Genitalverstümmelung bei Mädchen kann man sehr gut und problemlos unterscheiden und deswegen kann und sollte man beide Fälle auch unterschiedlich behandeln.
@Lucie Veith: Danke erstmal für den Hinweis zum Ethikrat. Über „trockene“ und nicht trockene Eicheln will ich hier nicht fachsimpeln, aber markus h. hat dazu ja was einprägsames geschrieben. Es geht hier durchaus auch um die Rechte des Kindes: Das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit wird, so auch die Kinderrechtskonvention, durch die Eltern vermittelt. Eltern und Kinder stehen hier nicht einfach gegeneinander. Ich halte diesen Fall auch, anders als Sie, für grundlegend anders als die genitalverstümmelnden Operationen bei intersexuellen Kindern – und es sollte Sie zumindest stutzig machen, dass viele Kinderchirurgen die ohne mit der Wimper zu zucken, geschlechtszuweisende Operationen vornehmen bei der Vorhautbeschneidung „Halt! Wahrt die Unversehrtheit des Kindes!“ rufen….. Das sind nicht Ihre Koalitionspartner.
@ Oliver Tolmein. Ich finde...
@ Oliver Tolmein. Ich finde Ihren Einwand spannend und bezeichnend. Sie haben mit dem Einwand, Kinderärzte wären nicht unsere Verbündeten,ein Fass aufgemacht, das ich bisher nicht so gesehen habe. Es gibt eine kleine Gruppe von Medizinnern, die vehemend Kompetenzzentren fordern. Damit bleibt man unter sich… Dies erklärt auch, das ich immer wieder Kinderärzte treffe, die von sich behaupten, dass sie eine geschlechtzuweisende Genitaloperation niemals durchführen würden. Wir sollten uns die Reihe der Genitalverstümmler einmal genauer ansehen und im Auge behalten.
@lucie Veith: ich würde mein...
@lucie Veith: ich würde mein Statement allerdings relativieren: kinderaerzte koennen durchaus Ihre Verbündeten sein. Häufig ist ihr blick aber medikalisiert – und dann sind sie es nicht. In der Debatte um Vorhautbeschneidung aeussern sich prominent nach meinem Eindruck vorwiegend letztere….
@ Oliver Tolmein:
Sie...
@ Oliver Tolmein:
Sie schrieben: „@Frau Nibale: Zwischen der Beschneidung der männlichen Vorhaut und der Genitalverstümmelung bei Mädchen kann man sehr gut und problemlos unterscheiden und deswegen kann und sollte man beide Fälle auch unterschiedlich behandeln.“
Ungeachtet des etwas herablassenden Tonfalls in Ihrer Antwort oder vielleicht gerade deswegen sollten Sie besser informiert sein bzw. ich empfehle Ihnen, dies nachzuholen. Eine „problemlose Unterscheidung“ zwischen der männlichen und weiblichen Beschneidung ist mitnichten möglich, da es verschiedene Ausformungen gibt, darunter auch die als „milde Sunna“ bezeichnete Entfernung der Klitoris-Vorhaut. Sie können sich zum Beispiel bei der WHO dazu belesen (das ist Typ I). Als Jurist sollte Ihnen klar sein, dass gerade wegen der direkten (man belese sich zur Embryologie bzw. Entwicklungssgeschichte) Vergleichbarkeit die gesonderte Erlaubnis dieses Eingriffs bei Jungen mitnichten juristisch trivial ist. Eine gesonderte Erlaubnis würde n.m.M. keinen Bestand haben vor dem BVerfG, da es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Verweis auf die Kinderchirurgen, die angeblich „ohne mit der Wimper zu zucken“ geschlechtsangleichende Maßnahmen ergreifen ist völlig verfehlt. Zum einen ist dies ein anderes Thema und man kann nur konstatieren, dass dies wohl nur zur Herabwürdigung der argumentierenden Personen soll, nicht aber inhaltsorientiert als gegenargument gelten kann. Zum anderen wird seit geraumer Zeit genau dies eben nicht mehr, schön gar nicht ohne Wimpernzucken, vorgenommen. Nicht erst der Fall David Reimer hat nämlich aufgezeigt, dass man die persönliche sexuelle bzw. geschlechtliche Identitätsfindung abwarten muss und erst dann (!) ggf. nach Wunsch des Patienten helfend agieren kann. Wissenschaft entwickelt sich weiter und Fehlentwicklungen der Vergangenheit bei aktuellen Entscheidungen aufwiegen zu wollen, hat schon etwas Bizarres. Vielleicht wollen Sie den Psychologen, die von Patienten berichten, die zutiefst unglücklich sind mit dem Eingriff und dies berichten, auch noch vorhalten, dass man in den 40ern bei verschiedenen Erkrankungen eine Lobotomie durchführte? Nein, solche Rückgriffe führen nicht weiter und man muss sich vor Augen halten, dass gerade das Recht auf körperliche Unversehrtheit eine zentrale Forderung bei Kinderrechten sein muss.
Es kann sein, dass Menschen mit dem Eingriff zufrieden sind (wie oben beschrieben, der aber in EIGENER Entscheidung erfolgte) und mit der veränderten (das ist unstrittig) Funktion einverstanden sind. Da man aber VORHER nicht weiß, ob der kleine Junge, über dessen Kopf da entschieden wird, zur einen oder zur anderen Gruppe gehören wird, kann man es nur der eigenen Entscheidung überlassen, denn diese Person muss danach den Rest seines Lebens mit dieser Entscheidung umgehen. Das sollte Ihnen, wenn Sie sich erst mal mit dem Thema eingehender auch von der medizinischen und psychologischen Seite her befasst haben und auch diese Aspekte durchdrungen haben, auch klar werden.
"Zwischen der Beschneidung der...
„Zwischen der Beschneidung der männlichen Vorhaut und der Genitalverstümmelung bei Mädchen kann man sehr gut und problemlos unterscheiden und deswegen kann und sollte man beide Fälle auch unterschiedlich behandeln.“
Aha. So ist das also. Sie wissen aber so rtichtig Bescheid, oder?
Die „Milde Sunna“, die Beschneidung der Clitoris-Vorhaut, ist unter allen Aspekten (Probleme, freiwillige Durchführung bei Erwachsenen, Studien über angebliche Vorteile, Existenz einer medizinischen Indikation unter besonderen Umständen) vergleichbar.
Wer ohne Verstoß gg. Art. 3 GG eine Beschneidung von Jungen wie diskutiert straffrei stellt (der derzeitige Vorsschlag würde gg. Art 3 GG verstoßen), würde dies auch für die Milde Sunna tun.
Bei Mädchen haben die Deutschen scheinbar gelernt, dass man da nicht aufgrund von Kultur, Glaube & Überlieferung zwischen den Beinen herumzuschnippeln hat. Bei Jungen scheint man von dieser Erkenntnis noch etwas entfernt zu sein…
@Detlev Beutner 03. August...
@Detlev Beutner 03. August 2012, 10:45: Dass es diese „Milde Sunna“ gibt, die unter allen Aspekten mit der Vorhautamputation bei Jungen vergleichbar sein soll, war sicher auch den Politikern bekannt, die kürzlich für die Legalisierung der religiös motivierten Vorhautamputation bei Jungen und weiter gegen Legalisierung bei Mädchen waren. Stellt sich die Frage, wieso sie nicht auch die „Milde Sunna“ erlauben wollten. Vielleicht nur, weil diese bisher noch nicht von Juden praktiziert wird? Und wie sieht die Meinung dieser Politiker aus, wenn Juden bald auch damit beginnen, ihre acht Tage alten Mädchen zu beschneiden, weil sie behaupten, dass ihr Gott ihnen dies nun ebenfalls befohlen hätte? Dann wäre auch dies für viele deutsche Politiker plötzlich sicher kein Problem mehr. Hoffentlich kommen sie mit diesem Legalisierungsversuch nicht durch. Weder bei Jungen noch bei Mädchen.
@ J.D. Blue: Da muss ich jetzt...
@ J.D. Blue: Da muss ich jetzt einmal bei allem Dissens hinsichtlich der Knabenbeschneidung die jüdischen Gläubigen diesbezüglich in Schutz nehmen: Die Beschneidung von Mädchen war im Judentum nach meiner Kenntnis nie ein Thema (vielleicht waren Mädchen einfach nicht „bündnisfähig“?). Das kann man sich, da es ja um die Rechtfertigung „ALTE Tradition“ geht und „steht so in der Tora“ auch nicht plötzlich hinzudichten, es sei denn, Gott würde sich mit einer neuen Anweisung erneut zu Wort melden nach tausenden Jahren. Das mit der „milden Sunna“ wäre eine Praxis ausschließlich ein(ig)er muslimischer Richtungen. Die genauen Umstände der Beschneidungsriten und die Vergleichbarkeit zwischen der Knaben- und einer bestimmten Mädchenbeschneidung war mit Sicherheit mit vielen Parlamentatriern gegenwärtig oder geläufig. Die Fraktionsspitzen hatten ja die Marschrichtung schon vorgegeben und schnell gehen musste es ja auch. Nein, ich glaube, es wurde und wird nicht nur wegen der möglicherweise „auflaufenden“ Knaben, deren Beschneidung anfiele, auf größtmogliche Eile gedrängt von den Interessenvertretungen, sondern man möchte es eigentlich gar nicht so gerne, dass sich die Parlamentarier selbst und neutral informieren. Ein informierter Parlamentarier ist ein schwierigerer Gesprächspartner, dn man nicht mehr überreden kann, sondern überzeugen muss.