Biopolitik

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Dieses Blog ist geschlossen. Es ist als Archiv über die biopolitische Debatte 2008 bis 2012 hier weiter einzusehen. Aktuelle Entwicklungen zum Thema

Merkels Kabinett und die Biopolitik – am Beispiel gewerbsmäßige Förderung des Suizids

| 4 Lesermeinungen

Es ist die Woche der schönen und nicht so schönen Worte. „Hummeldumm“ ist – anders als „Organspendekrisengipfel“ – zwar...

Es ist die Woche der schönen und nicht so schönen Worte. „Hummeldumm“ ist – anders als „Organspendekrisengipfel“ – zwar kein sehr neues, aber ein wunderbar klangvolles Wort. „Gewerbsmäßige Suizidbeihilfe“ klingt dagegen knöchern und knarzig. Manche Menschen, die über letzteres Schreiben sind aber ersteres, also „hummeldumm“ und das versöhnt einen, also zumindest mich, wieder irgendwie mit der Welt, dem Leben, der Gesellschaft, also alledem, weswegen man manchmal verzweifeln, letztenendes dann aber doch auch in den allermeisten Konstellationen (auch kein schönes Wort) weiterleben möchte. Hummeldumm ist der Satz: „Erstmals wird in Deutschland Sterbehilfe gesetzlich geregelt.“ Denn erstens regelt der gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ nicht Sterbehilfe (also etwas was von außen kommt, dem Sterbenden wird geholfen), sondern um das Umfeld einer Selbsttötung (die ja eben, Förderung hin, gewerblich her, vom Betroffenen selbst vollzogen wird, denn sonst wäre sie eine Tötung). Außerdem ist Sterbehilfe in ihren vielen Facetten schon lange gesetzlich geregelt, sei es in Form des Verbots der Tötung auf Verlangen, sei es durch das neue Betreuungsrecht (§§ 1901a, 1904 BGB).

Aber gut, oder: aber, schlecht – dass in der Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung bisweilen die entschiedene Meinung als ausreichender Ersatz für vertiefte Kenntnisse gilt, wissen wir hinreichend gut.

Das Bundeskabinett hat nun also den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung verabschiedet. Überraschen kann das nicht, im Koalitionsvertrag war das ja vereinbart worden. Warum eigentlich, fragt man sich? Die Erinnerung an die spektakulären Aktionen einen Roger Kusch (selbst ehemals christdemokratischer Politiker) sind verblasst, dass es in Deutschland einen Dignitas-Ableger gibt, weiß bald nur noch, wer Gerichtsurteile liest oder eben jetzt Pressemitteilungen zum Gesetz: „Dignitas Deutschland“ will dagegen nämlich mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Dass ihnen das erfolgreich gelingt, erscheint eher unwahrscheinlich, aber was heißt das schon – vor allem: Das Gesetz erfüllt ja seinen Sinn nicht dadurch, dass es sich als „nicht-verfassungswidrig“ erweist. Ob es mit Hilfe dieser auf die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zielenden Vorschrift aber gelingen wird, den professionell tätigen Organisationen wirksam entgegenzutreten (mal angenommen, man hält das Strafrecht da überhaupt für den richtigen Weg, wogegen einiges spricht), darf man mit guten Gründen bezweifeln: der Nachweis gewerbsmäßiger Tätigkeit dürfte schwierig werden.

Bemerkenswert ist noch etwas: zwar taucht in der Begründung des Gesetzentwurfes nunmehr das umstrittene Beispiel der besonders gut befreundeten behandelnden Ärzte als Beispiel für die „nahestehenden Personen“ nicht mehr auf, für die die nicht gewerbsmäßige Beihilfe zur gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung straflos bleiben soll…. In der öffentlichen Debatte hat sich der Gedanke aber festgesetzt, es ginge hier irgendwie um ärztliche Assistenz beim Suizid. Interessierte Gruppen wie die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (nein, ich werde der Versuchung nicht erliegen, mich zu diesem Namen und seinen Implikationen zu äußern) verstärken diesen Eindruck in dem sie Äußerungen tätigen wie diese: „Ebenso dürfen nun Ärztinnen und Ärzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Patienten, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis haben, beim Freitod helfen.“ Das ist nicht hummeldumm, weil sie wissen was sie sagen, es ist aber falsch – und wirft insofern auch ein bezeichnendes Licht auf diese Organisation (was aber kaum jemanden scheren wird, weil die Begeisterung des deutschen Lemmings für alle Regelungenungebrochen ist, die ihm erlauben sich in den Tod zu stürzen). Es ist falsch, weil das Wörtchen „nun“ nicht zutrifft: Ärztinnen und Ärzten erlaubt dieser Gesetzentwurf nichts, was sie nicht vorher auch schon gedurft hätten bzw. er erlaubt ihnen genau das nicht, was sich DGHS und andere einschlägig bekannte Gruppen wünschen: das berufsrechtliche Verbot Beihilfe zum Suizid zu leisten zu umgehen. Zwar geht die Gesetzesbegründung davon aus, dass Ärzte gegen ihr Standesrecht verstoßen werden, aber die bloße Beschreibung einer zu erwartenden Tatsache entfaltet keine legitimierende Normwirkung.  Es ist auch falsch, weil es in dem Gesetzentwurf nicht darum geht, ob jemand einem anderen zum Suizid verhilft, sondern nur ob er oder sie das gewerbsmäßig tun, denn nur das schafft einen Grund für eine Strafbarkeit.

Interessant wird jetzt sein, ob die gezielten Fehldeutungen des Gesetzentwurfes den Diskurs darüber so verändern, dass das ganze Projekt am Ende nicht mehr in erster Linie als Verbot, sondern als Erlaubnis wahrgenommen wird. Die Deutsche Hospizstiftung befürchtet genau das (und wird durch die Reaktionen von gestern und heute in dieser Befürchtung wohl bestärkt: „Der Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung stärkt die Befürworter des assistierten Suizids. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird. Das ist bisher in Deutschland verboten. Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren. Sie ist Beiratsmitglied in der Humanistischen Union, die sich für aktive Sterbehilfe einsetzt. Der beschlossene Entwurf ist also ein erster Schritt. Ihre Partei, die FDP, hat bisher alles dafür getan, um keine zukunftsfähige Pflegereform zu verabschieden, die ein würdevolles Leben bis zuletzt möglich macht.“

Es wäre nicht das erst mal, dass die Regierung Merkel biopolitisch deutlich stärker liberal als wertkonservativ motiviert handelt: Die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (der sich Merkel anfangs wenig entschlossen widersetzt hatte, woraus sie wohl gelernt hat, dass sich in der Biopolitik eine bewahrende Haltung nicht lohnt) ist so ein Beispiel, noch mehr die gegenwärtig dazu diskutierte Rechtsverordnung; die sich gerade blamierende Reform des Transplantationsgesetzes gehört dazu, letztenendes auch die Regelung der Patientenverfügung und der mutmaßlichen Einwilligung im Betreuungsrecht, aber beispielsweise auch die Förderung des umstrittenen Pränataltests zur Frühentdeckung von Trisomie 21, die durch das Wissenschaftsministerium gefördert wurde.

 

Bild zu: Merkels Kabinett und die Biopolitik - am Beispiel gewerbsmäßige Förderung des Suizids

Der Vorsitzenden des Rates der EKD und Sterbehilfespezialist Präses Nikolaus Schneider im verantwortungsvollen Dialog mit Lutherbotschafterin Margot Käßmann, einer weiteren EKD Spezialistin in Sachen Leben und Tod.     Bild: dpa 

 

PS.: So sieht es dann nämlich aus und so klingt es auch: „Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe [Wie gesagt: es ist kein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe] begrüßt. Er hält Sterbehilfe durch nahestehende Personen [bei den nahestehenden Personen im Gesezentwurf geht es nicht um ihren Beitrag oder Nicht-Beitrag zu Sterbehilfe (wenn sie beispielsweise Betreuer sind, sind sie dazu ggf. sogar verpflichtet), sondern um die Frage, ob sie nicht-gewerbsmäßig dazu beitragen, dass eine gewerbsmäßige Organisationen die Selbsttötung ihrer Agehörigen fördert] in engen Grenzen für zulässig. Seine Erfahrung [???] habe gezeigt, dass diese Personen mit der Verantwortung [mit welcher Verantwortung???] verantwortlich umgehen würden. Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen [von Ärzten und Pflegern ist in diesem Zusammenhang (nicht mehr) die Rede], wenn sie dem Patienten seit Langem besonders nahestehen.“ Der Schneider gibt den Käßmann …. das wäre nicht nötig gewesen. 

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4 Lesermeinungen

  1. Lutz.Barth sagt:

    Smile. Nicht substantiell...
    Smile. Nicht substantiell Bewegendes aus der Feder eines bioethisch engagierten Juristen, außer vielleicht das mehr oder minder offenbar gewordene Unbehagen des Bloggers, dass die Regierung Merkel nicht zum ersten Mal „deutlich stärker liberal als wertkonservativ handelt“.
    Es dürfte nicht überraschen, dass ich persönlich die tolerante Werthaltung der Regierung (wenn sie dann tätsachlich in einer liberalen Regelung u.a. zur ärztlichen Suizidbeihilfe irgendwann einmal münden sollte) und damit ein Bekenntnis zur Liberalität nachhaltig begrüße. Eine Re-Dogmatisierung höchst konservativer Werte in einer pluralen Wertegemeinschaft ist eben nicht anbefohlen, auch wenn das „C“ in so manchem Parteinnamen diesen Schluss nahelegen könnte. Bioethische Hochdiskurse sind hiervon nicht ausgenommen und wie es mir scheint, besteht in dieser Hinsicht noch ein gewisser Nachhilfebedarf insbesondere für diejenigen Institutionen und Körperschaften, die sich anschicken, uns mit ihren ethischen Botschaften beglücken zu wollen.
    Von daher mag es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen, dass gelegentlich etwas weniger „christliches oder arzethisches Schwarzbrot“ aus der Backstube der Amtskirchen oder der Ärztefunktionäre gegessen wird, da der ungehemmte Genuss offensichtlich dazu beiträgt, die Wahrnehmung für den allein maßgeblichen rechtsethischen Standard unseres Grundgesetzes einzutrüben.
    Der „Montgomery gibt den Hippokrates, gelegentlich auch den Hufeland“ und dies ist nun angesichts des hoch stehenden Berufsstandes der Ärzteschaft nun wahrlich nicht nötig. Es hätte zugereicht, wenn Montgomery und einige andere „Hardliner“ sich von ihrem Sendungsbewusstsein hätten nicht übermannen lassen und im Kern das Anliegen des ehemaligen Präsidenten der BÄK unterstützt hätten: Mehr Toleranz und Rücksichtnahme auf die individuelle Gewissensentscheidung und damit Wertekultur der Ärzteschaft, anders gewendet: Mehr Liberalität wagen, auch in einer Ständeorganisation!

  2. Peter Puppe sagt:

    Noch ein Kommentar - in der...
    Noch ein Kommentar – in der Kürze liegt die Würze:
    http://www.sterbenduerfen.de

  3. @Peter Puppe: Was hab' ich...
    @Peter Puppe: Was hab‘ ich gelacht, als ich über den 5. Punkt im Navigationsmenü Ihrer eigenbeworbenen Website (auf der im Übrigen nirgendwo etwas „kommentiert“ wird) die Anregung zur Unterstützung gefunden habe: am besten ein (frei zu wählendes) Vielfaches von 5 € im Jahr.
    Dafür, dass es – laut Eigenauskunft auf der Site – nicht um einen Verein geht, amüsiert dieser Versuch von „Fundraising“: Es geht ja schließlich um „ideelle und finanzielle Unterstützung“ einer „Menschenrechtsbewegung“ – mit Ihnen, Herr Puppe, und Psychiater Chabot als Repräsentanten.
    Wie sehen Sie das eigentlich: laut Ihrer Website (unter Punkt „Unterstützer haben…“) führt die Unterstützung der Bewegung zu Ansprüchen des Unterstützers, – ist das nicht einfach ein gewerbliches Angebot?

  4. Ars moriendi sagt:

    Am 25.Mai wurde die zweite...
    Am 25.Mai wurde die zweite Auflage des Transplantationsgesetzes von 1997 durch den Bundestag abgenickt. Das geschah ohne größere Kontroversen, obwohl diese Problematik, mehr als viele andere, die durch das „Hohe Haus“ gegangen sind, dazu Veranlassung gegeben hätte. Aber man wußte, die Zeichen stehen nicht so günstig für die Explantation. Harvard’s Kunstdiagnose „Hirntod“ wird schon seit längerer Zeit mehr und mehr angezweifelt, aber mit ihr steht und fällt die Organtransplantation. Es gibt noch einen weiteren Stolperstein, das ist die in Deutschland verbotene Sterbehilfe. Sollte die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem eigentlichen Tod wegfallen, dann muß man von Tötung oder Mord sprechen.
    Wer aber an den besonderen, uns alle betreffenden Ereignissen interessiert ist, dem wird aufgefallen sein, daß nun ein weiteres heißes Eisen schnellstmöglichst geschmiedet werden soll, denn eins ist ganz klar, wenn Harvard kippt, dann ist die Organtransplantation Geschichte. Von staatlicher Seite hat man aber schon mal signalisiert, daß, wenn das Gesetz angenommen wird – ohne Zweifel wird es das – man sich, ähnlich wie beim TPG, nicht in die Verantwortung nehmen lassen will. Dafür gibt es schließlich private Vereine.
    DOS und DSH (mein Vorschlag) kann man sich gut merken – paßt – in enger Zusammenarbeit, ein beängstigender Gedanke, ein weiteres Tor zum unkontrollierten Mißbrauch wird damit aufgestoßen werden.

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