Blogseminar

Blogseminar

Diskutiert werden das Leben der Studierenden, aktuelle Fragen der Hochschulpolitik sowie die Zweiheit von Forschung und Lehre.

Universität ohne Studenten

| 15 Lesermeinungen

Seit drei Semestern gibt es an der Universität Mannheim keine Anwesenheitspflicht mehr. Dafür hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gesorgt. Im Studienalltag hat sich aber wenig verändert. Ein Erfahrungsbericht.

***

In Nordrhein-Westfalen ist unter einigen Studenten die Aufregung groß, seitdem die Landesregierung angekündigt hat, die 2014 abgeschaffte Anwesenheitspflicht an den landeseigenen Universitäten wieder einzuführen. Die Universität Mannheim geht seit einiger Zeit den umgekehrten Weg – erzwungenermaßen allerdings. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wandte sich in seinem Urteil aus dem November 2017 zwar nicht gegen jede Art, Anwesenheit verpflichtend zu gestalten, jedoch sahen die Richter den Bestimmtheitsgrundsatz verletzt, demgemäß die Betroffenen die Rechtslage eindeutig erkennen können müssen. Die Prüfungsordnung war in Bezug auf die Anwesenheit nicht präzise genug. Seither steht es den Mannheimer Studenten frei zu entscheiden, ob sie zu Lehrveranstaltungen erscheinen oder nicht.

Die Begründung des Urteils ist auch für die Studienordnungen anderer deutscher Universitäten, die eine Präsenzpflicht vorsehen, interessant. „Allein die Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung hat nicht zwangsläufig Aussagekraft für das Erreichen des Lernziels“, heißt es in dem Urteil etwa. In Seminaren oder Vorlesungen, bei denen es „maßgeblich um die reine Wissensvermittlung“ gehe, ließe sich das Lernziel „auch auf andere, den Studierenden weniger belastende Art und Weise erreichen, insbesondere durch Eigenstudium“.  Dies gelte zumal, wenn man die den heutigen Studenten „über das Internet bzw. über die sozialen Medien zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ in den Blick nähme. Die Konsequenz dieser Sätze konnte ich als Mannheimer Student in den anschließenden drei Semestern erleben.

Ich habe mein Studium der Politikwissenschaft im Wintersemester 2016 aufgenommen und die erste Hälfte meiner Zeit in Mannheim mit Anwesenheitspflicht, die andere Hälfte ohne verbracht. Nachdem sich Jubel (aufseiten der Studentenvertreter) und Bestürzung (aufseiten der Universitätsleitung) gelegt hatten, zeigten sich die Auswirkungen des Gerichtsurteils zunächst nur zögerlich. Die Dozenten reichten keine Anwesenheitslisten mehr herum und die Verkündigung der erlaubten Fehltage verlor an Gewicht. Im Verlauf der anwesenheitsfreien Semester leerten sich die Seminare durchschnittlich auf die Hälfte der angemeldeten Teilnehmer. In den Räumen wurde es leiser und die Zahl der verhängten Referate mehrte sich, wohl weil die Dozenten hofften, auf diese Weise wenigstens einen Grundstock an Anwesenden bewahren zu können. Ein Teufelskreis, wenn man bedenkt, dass es weniges gibt, das so wenig zur Anwesenheit ermutigt wie ein heruntergeleiertes Referat von nur mittelmäßig interessierten Kommilitonen.

Eine Lehre, die zur Präsenz ermutigt

Würde es besser laufen, wenn man die Studenten zu ihrem Anwesenheits-Glück zwingen könnte? Dass sich dafür durchaus Argumente finden lassen, beweist die Paderborner Literaturwissenschaftlerin Kristin Eichhorn. Auf Twitter berichtet sie von ihrem Lehralltag und führt vor Augen, dass die Gleichung, gute Lehre führe automatisch auch zu freiwilliger Anwesenheit in großer Zahl, nicht so einfach aufgeht. Denn damit die Studenten von der Qualität eines Seminars einen Eindruck bekommen können, müssten sie bereits eine gewisse Präsenz aufbringen – schließlich lässt sich die Relevanz mancher Themen nicht bereits in der ersten Sitzung abschließend begründen, sie muss im Laufe des Semesters selbst entdeckt werden. Außerdem sorge die Ungewissheit, wie viele Studenten pro Woche die Veranstaltungen besuchen, dazu, dass bestimmte Lehrformate nicht mehr durchführbar seien.

Rolf Schulmeister, Professor für Pädagogik an der Universität Hamburg, hat 2015 in einer Metastudie die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu der Wirksamkeit von Präsenzpflichten ausgiebig untersucht. Er findet viele Gründe dafür, das Erscheinen bei Lehrveranstaltungen nicht allein den Studenten zu überlassen: „Die Mehrheit der 149 Studien kommt zu dem Ergebnis, dass ein hohes Maß an Anwesenheit in Lehrveranstaltungen zu besseren Leistungen führt und umgekehrt größere Fehlzeiten schlechtere Noten zur Folge haben“. Als Motiv für die Absenz taucht immer wieder prominent die subjektive Überzeugung auf, dass die Abwesenheit „keinen Unterschied” für die eigene Leistung mache und dass man „mit dem Skript allein auskommen“ könne. Schulmeister schlussfolgert, dass „die Berufung auf eine angeblich vorhandene Selbstkontrolle” die Schwächen studentischer Motivation ignoriere und an der „geringen Autonomie der Studierenden scheitern“ werde.

Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Mannheim widerspricht Argumenten wie diesen vehement. Seminare mit Präsenzpflicht stellten eine „anti-emanzipatorische Lernsituation mit einem Machtgefälle zwischen Lehrenden und Studierenden“ dar, sie förderten die „Verschulung des Lernprozesses“ und würden den Studenten die „Chance, eine eigenständige und selbstverantwortliche Entscheidungsfähigkeit zu entwickeln“ nehmen. Es läge außerdem in der Verantwortung der Dozenten, eine qualitativ hochwertige Lehre zu gewährleisten, die die Studenten ermutige, auch zu den Einzelterminen zu erscheinen.

Ein Kategorienfehler

Bemerkenswert an dieser Begründung ist, dass sie indirekt einen Trend bestätigt, der sich auch an der Universität Mannheim mit dem Einführen der Bologna-Studiengänge immer weiter durchgesetzt hat. Der Universitätsbetrieb wird mit den Augen von Angebot und Nachfrage betrachtet, als handle es sich um ein Marktgeschehen, bei dem sich einzelne, einen Abschluss erhoffende Konsumenten mit mal mehr, mal weniger attraktiven Lehrangeboten träfen, um dann eine Art Marktgleichgewicht der Präsenz erzeugen. Das Pochen auf die individuellen Lernstrategien der Studenten, die eine Anwesenheitspflicht unnötig machte, bestätigt diesen Kategorienfehler noch einmal.

Bei alldem wird deutlich, wie sehr die Debatte um das Wiedereinführen oder Abschaffen der Anwesenheitspflicht am eigentlichen Stand der heutigen Entwicklung vorbeigeht. Die derzeit angebotenen Studiengänge sind mit ihren Modulkatalogen und ETCS-Punkten streng durchgeplant und zielen vermehrt auf einen schnellen Abschluss innerhalb vorgefertigter Bahnen. Statt sich kritisch mit dem Kenntnisstand eines Fachbereichs auseinanderzusetzen, indem man sich selbst durch Diskussion und Nachfrage diesen Wissensbereich erschließt, stehen heute die Kompetenzen, die erlernt werden müssen, bereits im Vorhinein fest. Ein paar Einführungsveranstaltungen mit Multiple-Choice-Klausuren bestehen, ein Statistikprogramm lernen, wissenschaftliches Arbeiten einüben und schließlich das Gelernte an einem üblichen Exempel in Form einer Abschlussarbeit vorführen. Diese Art der Wissensvermittlung bedarf der lebhaften Seminardiskussion wirklich nicht mehr. Hier kann es ausreichen, die Skripte auswendig zu lernen und das Hausarbeitenschreiben zu üben.

Wenn die Studenten heute den Sinn von Präsenzpflichten bestreiten, dann deswegen, weil es mit ihren Universitätserwartungen und -erfahrungen auf merkwürdige Art und Weise nicht mehr übereinstimmt.

Das eigentlich Spannende an den Entwicklungen an der Universität Mannheim ist daher eigentlich nicht, was sich nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht alles geändert hat, als vielmehr die Tatsache, dass das meiste beim Alten geblieben ist. Von stundenlangen Diskussionen und intensiver, gemeinsamer Lektüre haben die meisten Seminare weder vor noch nach dem einschneidenden Gerichtsurteil gelebt. Sie waren – davor wie danach – auf das Rekonstruieren eines bestimmten Theorieansatzes, das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens und das Sammeln von ECTS-Punkten ausgelegt, um schlussendlich auf schnellem Weg zum Abschluss zu führen. Das Wegfallen der Anwesenheitspflicht hat diese Art von Universitätsbetrieb weder grob verändert noch aktiv gestört. Die Leistung der Mannheimer lag darin, die Bologna-Universität von der Illusion zu befreien, sie ähnele im Wesentlichen noch dem Humboltschen Ideal universitärer Bildung.


15 Lesermeinungen

  1. Lisa Tochtenhagen sagt:

    Goodbye Anwendungsdiskussion
    Ich stimme vollkommen zu, dass Studierende sich heutzutage im Internet Wissen selbst erarbeiten können. Was sie jedoch dabei nicht lernen, sind der kritische Umgang mit Quellen und die Methodik, um Wissen in die Praxis umzusetzen. Wir Dozenten versuchen die Umsetzung in anhand von Fallstudien und Übungen zu trainieren und gleichzeitig in Gruppenarbeit persönliche Kompetenzen aufzubauen. Wenn keiner kommt, sind solche wechselnd zusammengesetzte Übungsgruppen unmöglich, ebenso eine fortlaufende, längerfristige Praxisaufgabe. Das Ergebnis: Absolventen mit einem sehr hohem Wissensstand auf der einen und absoluter Inkompetenz im fachlichen, sozialen, methodischen und personellen Bereich auf der anderen Seite. Die Lehre muss dazu dienen, Kompetenzen zu fördern, zu trainieren und zu reflektieren. Dass einige Ewig-Gestrige dies nicht verstanden haben ist bedauerlich, entschuldigt aber nicht die Abwesenheiten von aktiven Student*innen, deren Studium z.T. mit Steuergeldern finanziert wird.

  2. Kati sagt:

    Doppelaufwand
    Generell lehne auch ich Anwesenheitspflichten ab.

    Wer sich mit einigen Statistiken zum Hochschulwesen beschäftigt hat, muss das meiner Meinung nach auch. Denn es ist bekannt, dass Deutschland am Lehrermangel leidet. Dies ist gerade die Gruppe von Studierenden, die am häufigsten nebenbei arbeiten (müssen), um ihr Studium zu finanzieren und außerdem am häufigsten ( wie auch angehenden Pädagog*innen) schon Kinder haben. Gerade diese würden massiv unter der Anwesenheitspflicht leiden, was den Mangel nicht gerade besänftigen würde.

    Leider ist es aber so, dass die Studierenden, die regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen, oft den Kürzeren ziehen. Gerade in geisteswissenschaftlichen Fächern ist es heute meist so, dass die Leistungsnachweise die abgegeben werden müssen, um das Erreichen ded sogenannten Lernziele zu bescheinigen, aber auch wirklich gar nichts mit der besuchten Veranstaltung zu tun haben. Dies bedeutet also, dass man sich da Woche für Woche hinschleppt um am Schluss noch genausoviel Arbeit an der Backe zu haben, wie diejenigen, die das ganze Semester nicht da waren. Bei dieser Art der Lehre muss man sich nicht wundern, wenn viele es vorziehen, nicht zu kommen.
    Wenn sich also dieser idiotische Umstand nicht verbessert, dann könnte dem wirklich nur eine Anwesenheitspflicht Abhilfe schaffen.

  3. bertonrv sagt:

    Universitärer Lehrbetrieb im europ. Ausland
    Eine weitere Erfahrung in Sachen universitärer Lehrbetrieb, aber aus Großbritannien (als Gutachter). Naturwissenschaftliche Fachbereiche an Universitäten, deren globales Ranking in allen Fällen über dem der besten deutschen Universitäten liegt. Vorlesungen, die grundsätzlich ohne Anwesenheitspflicht sind, werden professionell audiovisuell aufgezeichnet und inklusive aller Materialien und mit Begleitliteratur zur Verfügung gestellt. Sämtliche Aufzeichnungen sind nach Schlagworten indiziert. Studenten können nach Belieben Vorlesungen besuchen oder zu jeder Zeit in aufgewerteter Form online durchgehen bzw. wiederholen. Das Gegenmodell zum Konzept von Anwesenheitspflicht in Vorlesungen in manchen deutschen Bundesländern.

  4. refusenik sagt:

    Und die nichtanwesenden Studenten müssen am Semesterende
    selbstverständlich das Lehrpersonal “evaluieren”. Die eitle Selbstverblendung der Studenden hinsichtlich einer “emanzipatorischen Lernsituation” – in der sich sich offenbar von allen Pflichten zu “emanzipieren” gedenken – kennt kaum Grenzen. Macht(gefälle) durch Wissen? Nein Danke! Ihnen reicht ihre eingebildete Moral.

Kommentare sind deaktiviert.