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E-Books in den öffentlichen Bibliotheken

| 6 Lesermeinungen

Amazon forciert seine Angebote auf dem E-Book-Markt. Jetzt wird auch klar, warum: Ein mächtiger Konkurrent könnte den Plänen des Handelsriesen etwas entgegensetzen: die deutschen Bibliotheken. Ihre Flatrate heißt Jahresgebühr.

Am Tag vor der Buchmesse gab Amazon seine neue E-Book-Flatrate bekannt, mit der man für 9,99 Euro monatlich aus mehr als 700.000 Titeln, davon knapp 50.000 deutschsprachigen, beliebig viele auswählen und lesen kann. Das Gejammer der Buchverlage über diesen Coup ist groß, obwohl doch ohne die Einwilligung von Verlagen dieses Angebot gar nicht möglich wäre. Nun zeigt sich, warum Amazon den Streit um E-Book-Rechte so forciert hat – und auch, warum der Internet-Riese kürzlich in den entsprechenden Verhandlungen von den anfangs von ihm geforderten Rabatten abgerückt ist.

In den deutschen Bibliotheken stehen deren Benutzern derzeit mehr als 16 Millionen E-Books zur Verfügung, was gegenüber fast 400 Millionen gedruckten Büchern nach nicht viel klingt, aber bei einer denkbaren Bündelung der Ausleihmöglichkeiten im Netz eine Alternative zu Amazon bieten könnte. Darüber wurde auf der Pressekonferenz des Deutschen Bibliotheksverbunds an diesem Mittwoch Morgen auf der Frankfurter Buchmesse gesprochen. Noch verleiht jede deutsche Bibliothek nur an die jeweils bei ihr registrierten Benutzer, doch die logistisch simple elektronische Verteilung von E-Books würde eine Zusammenarbeit auf diesem Feld möglich machen. Wenn das Kontingent der von einer Bibliothek erworbenen Verleihlizenzen gerade erschöpft wäre, könnte man auf das freie Exemplar einer anderen Ausleihstelle zugreifen. Wie das finanziell auf Benutzerseite zu regeln wäre, steht in den Sternen, aber die Gebühr für so etwas könnte sich ja an der Amazon-Flatrate orientieren.

Aber davor steht noch eine deutsche Gesetzesregelung, die besagt, dass Verlage zustimmen müssen, wenn ihre E-Books öffentlich oder zu wissenschaftlichen Zwecken verliehen werden sollen. Bei gedruckten Büchern gibt es diese Zustimmungspflicht nicht. Etliche deutschsprachige Verlage, darunter einige der namhaften – Rowohlt, S. Fischer, Diogenes, Piper, Hoffmann und Campe, aber auch alle Verlage der Bonnier-Gruppe, die gerade in heftigem Streit mit Amazon steht –, verweigern den Bibliotheken diese Lizenzen. Dadurch wird Amazon mit seiner Flatrate gestärkt und der Anspruch der Bibliotheken, die Menschen mit Büchern zu versorgen, behindert. Eine Lösung könnte eine „Nationallizenz“ sein, die mit den Verlagen für E-Books geschlossen wird, damit die jeweiligen Titel allen Bibliotheken zur Ausleihe verfügbar gemacht werden können, wobei aber je nach Nutzung eine Gebührenzahlung an den Lizenzgeber fällig würde. Bis dahin wird der Weg wohl noch weit sein.

Erst einmal aber startet der Bibliotheksverbund am 24. Oktober, dem „Tag der Bibliotheken“, seine neue Kampagne „Netzwerk Bibliothek“, die allen Interessierten die digitalen Angebote der Mitgliedsinstitutionen im ganzen Land vorstellen soll. Ausleihen kann man als registrierter Benutzer allerdings immer noch nur bei der eigenen Bibliothek, aber Frank Simon-Ritz, der Vorsitzende des Verbands, verspricht sich von der Initiative ein gewisses Wettbewerbsgefühl zwischen den Bibliotheken: Wer kann das beste Angebot vorstellen? Hier könnte der Keim liegen für ein Angebot der Bibliotheken, das Amazons Monopolstellung auf dem E-Book-Markt zumindest etwas entgegenzusetzen hätte.

 Andreas Platthaus


6 Lesermeinungen

  1. Citizen_Kane sagt:

    Guter Hinweis ....
    … hier in meiner Heimatstadt wird das bereits seit Jahren von meiner Stadtbücherei angeboten. Auch interessant in diesem Zusammenhang: Was würde das im Rahmen von TTIP bedeuten? Könnte man Deutschland mit einer Investitionsschutzklage erfolgreich gegen öffentliche Bibliotheken mit diesem Angebot vorgehen? Schließlich lässt sich daraus konstruieren, dass das die Geschäfte privater Anbieter auf dem Buchmarkt wie Amazon gefährdet.

    • vLimberg sagt:

      Respekt
      Darauf muss man erst mal kommen: eine Verknüpfung zur Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen von TTIP. Dazu ist folgendes zu sagen: Klar könnte man gegen jemanden vorgehen, wenn man damit schon die Klage meint. Unternehmen können andere Unternehmen oder staatliche Einrichtungen sowohl in der TTIP-Gerichtsbarkeit (als im Übrigen auch in der ordentlichen nationalen Gerichtsbarkeit) verklagen oder mit einer Klage drohen und damit möglicherweise schon erheblichen Druck ausüben. Hätte die Klage Aussicht auf Erfolg? Das kommt natürlich auf den Sachverhalt an und kann nicht vorab entschieden werden (sonst bräuchte es ja keine Gerichte). In diesem konkreten Fall ist eine Klage im Rahmen von TTIP-Normen natürlich möglich aber kaum erfolgsversprechend. Man müsste i.d.R. nachweisen, dass ein sachlich unbegründetes Gesetz (welches hier eigtl. konkret?) einseitig ausländische Investoren (die ihr Invest bereits gemacht haben!) schlechter stellt als inländische. Ist hier nicht zu erkennen.

  2. UrsulaJ sagt:

    Seit vorgestern Abend tobt der Skandal, der sich mit wenigen Worten so umschreiben lässt:
    “Adobe gesteht unverschlüsselte Überwachung von E-Books ein” – so titelt jedenfalls der Heise (.de) – Verlag.

    In der Essenz sieht das so aus: Die Stadt- und Unibibliotheken bedienen sich der Divibib GmbH bzw. der onleihe.de. Dort wird dann im Rahmen des Installationsvorgangs verlangt, dass man sich beim US-Konzern Adobe eine Identität zulege. Alles ganz einfach und routiniert und integriert.

    Weiter heißt es dort: “The Digital Reader schreibt weiter, dass Adobe Digital Editions neben der konstanten Übertragung der Bibliothek auch noch die Festplatte durchsucht und Informationen über anderswo abgelegte E-Books sammelt.”

    • Citizen_Kane sagt:

      @Ursula Jens
      “Adobe gesteht unverschlüsselte Überwachung von E-Books ein”

      Wohingegen wir bei Amazon sicher sein können, dass da höchste Datenschutzstandards im Interesse des Kunden eingehalten werden! 😉

  3. Adelheidine sagt:

    Bibliotheken sind wunderbar!
    Meine Beobachtung: Ich lese die E-Books (m)einer Stadtbibliothek nicht immer vollständig – was ich bei “richtig ausgeliehenen” Büchern generell tue. Offensichtlich verliert für mich das Buch in eigentümlicher Weise “an Wert”. Auch fehlt mir das Erlebnis des “Sichaufmachens” – mir gleicht der Gang zur Ausleihe oft einem Einkaufsrausch, dem ich hemmungslos frönen kann…
    Generell ist es jedoch eine gute Entwicklung, auch, da das Angebot durch die E-Paper ergänzt wird.

  4. Stefut sagt:

    Das würde nur funktionieren,
    wenn die Stadtbibliotheken auch genügend E Booklizenzen erwerben würden. Bei uns schaut das so aus: Knapp 5000 EBooks insgesamt, davon gerade mal 1700 Belletristiktitel. Wartezeit bis zu 3 Monate. Service, für den ich bereit bin zu zahlen, sieht anders aus. Nicht jedes Buch, welches ich lesen möchte, will ich auch im Schrank stehen haben, deshalb wäre die Amazonflatrate durchaus interessant für mich. Bin ebenfalls ein begeisterter Nutzer der Audibleflat: Jedes Audiobook für 9,99 Eur. Da kaufe ich dann auch schon mal eins mehr.

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